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News Glücksspiel in Spielen: Apps bieten Kindern legal Zugriff auf Slotmaschinen
John Sinclair
Commander Pro
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- 2.263
Es ist doch scheiß egal, auf der einen Seite wird Glücksspiel sogar im TV beworben (auch wenn es nur für SH gilt)
auf der anderen Seite soll es verboten werden. Entweder ist es erlaubt, oder verboten. egal in welchen Bereich und Land. Es kann nicht sein das es eine 2 Klassen Reihe gibt.
auf der anderen Seite soll es verboten werden. Entweder ist es erlaubt, oder verboten. egal in welchen Bereich und Land. Es kann nicht sein das es eine 2 Klassen Reihe gibt.
Sennox
Commander
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- Mai 2008
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- 2.584
Zumal Coin Master in meinen Augen nicht mal das ist!Katzenjoghurt schrieb:(Auch wenn "richtige" Spielefirmen über Mobile-und-Browser-Games-Firmen natürlich die Nase rümpfen)
Es ist Glücksspiel!
Nur weil es per Definition nicht zu 100% in die Kategorie "Glücksspiel" passt und hier und da von minimalst Gameplay unterbrochen wird,
ist es trotzdem im Kern Glücksspiel.
Coin Master ist eine Slot-Maschine für Kinder inkl. entsprechendem Design und kleinerer Ablenkungen.
Wer das nicht (ein-)sieht ist entweder Teil dieser Schweinemaschinerie oder sucht an allem und jeden etwas um daran zu mäkeln und sei es auch noch so klein.
Erdbeeren sind auch per Definition keine Beeren da juckt's aber keinen und die Dinger werden als Beeren beworben, verkauft und wahrgenommen.
Genau so ist in meinen Augen Coin Master Glücksspiel, bums aus!
Ergänzung ()
PSN Guthaben wird ab 18 verkauft, möglich ist es alsoAlphanerd schrieb:Das klingt gut. FIFA und alles mit MTs ab 16/18, dann dürften auch die Karten nur ab dem Alter abgegeben werden.
Aber wir man durchbekommen sollte, iTunes/Playstore Guthaben erst ab dem Alter zu verkaufen, weiß ich nicht.
Ergänzung ()
Nein, du bist einfach nur faulcartridge_case schrieb:Ist doch okay. Macht die Regierung doch nicht anders.
Zuletzt bearbeitet:
Stuxi
Lt. Commander
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M
Mustis
Gast
Das heißt doch, dass sie nix tun oder? Genaugenommen sagt diese Meldung absolut nichts aus zu der Thematik, ob da nun was passiert oder nicht sondern stellt nur da, wie die BPJM arbeitet....
Davon ab ist das an sich relativ egal, wenn die jetzt coin Master indizierenwürden. Das ändert nichts dran, dass tausende andere genauso oder ähnlich gelagerte Spiele noch vorhanden sind und ohne Antrag/Anregung auch nicht geprüft werden. Ohne eine generelle Änderung der gesetzlichen Handhabe solcher Spiele ist hier an sich nichts geändert außer das eines von tausenden Games ggf nicht mehr für jugendliche zugänglich wäre.
Davon ab ist das an sich relativ egal, wenn die jetzt coin Master indizierenwürden. Das ändert nichts dran, dass tausende andere genauso oder ähnlich gelagerte Spiele noch vorhanden sind und ohne Antrag/Anregung auch nicht geprüft werden. Ohne eine generelle Änderung der gesetzlichen Handhabe solcher Spiele ist hier an sich nichts geändert außer das eines von tausenden Games ggf nicht mehr für jugendliche zugänglich wäre.
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Artikel-Update: Der Aufforderung der Sendung sind Zuschauer nachgekommen. Laut der BPjM seien „eine Vielzahl an Anträgen bzw. Anregungen zur Indizierung des Spiels“ eingegangen, aber offen gelassen, ob damit auch ein Verfahren angestoßen wurde. Antragsberechtigt ist nicht jeder Bundesbürger. In der kurzen Ankündigung wird anschließend lediglich Allgemeines zum Verfahren erläutert.
Die Redaktion dankt ComputerBase-Leser „Stuxi“ für den Hinweis zu diesem Update!
Die Redaktion dankt ComputerBase-Leser „Stuxi“ für den Hinweis zu diesem Update!
Rockstar85
Admiral Pro
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Exakt darum geht es. Das ist ein Sieg gegen diese Spiele, selbst wenn Coin Master nicht auf dem Index landet. Sie müssen sich nun damit auseinander setzen und eben auch Psychologische Gutachten anfordern.AbstaubBaer schrieb:
M
Mustis
Gast
wo steht denn da, dass eine antragsberechtigte/anregungsbrechtigte Stelle auch was eingereicht hat?
Es steht doch nur da, dass die BPJM jede Meneg Anregungen und ANträge bekommen hat (merke dort steht NIX davon, dass es eine berechtigte Stelle dabei gewesen ist) und darunter wird erläutert, dass die BPJM tätig wird, wenn eien solche Stelle einen Antrag stellt. Man kann das ganze auch so lesen, dass es eine Absage an die ganzen Anregungen und Anträge ist, weil eben keine berechtigte Stelle dabei gewesen ist. Mit anderen Worten eine Mitteilungen/Klarstellung, dass nichts passiert, trotz der ganzen Anregungen und Anträgen, weil eben keine berechtigte Stelle dabei gewesen ist.
ANtrags berechtigt sind: (...) (2) Antragsberechtigt sind das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die obersten Landesjugendbehörden, die zentrale Aufsichtsstelle der Länder für den Jugendmedienschutz, die Landesjugendämter, die Jugendämter sowie für den Antrag auf Streichung aus der Liste auch die in Absatz 7 genannten Personen. (...)
Anregungsberechtigt sind:
(...) (4) Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wird von Amts wegen tätig, wenn eine in Absatz 2 nicht genannte Behörde oder ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe dies anregt und die oder der Vorsitzende der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien die Durchführung des Verfahrens im Interesse des Jugendschutzes für geboten hält. (...)
Anregungsberechtigte Behörden sind beispielhaft: Polizeibehörden, Zoll-, Finanz- und Ordnungsämter sowie Schulen. Anregungsberechtigte Träger der freien Jugendhilfe können beispielsweise Bildungs- und Jugendeinrichtungen sein.
Solange von denen keiner dabei ist, wird die BPJM nichts tun. Und für mcih klingt die Meldung genau danach. Sonst würde (sollte) im ersten Absatz irgendwas davon stehen, dass es auch von einer entsprechend berechtigten Stelle was dabei war.
@AbstaubBaer Hast du konkret bei der BPJM auch nachgefragt, dass es zu einer Prüfung kommt?
Es steht doch nur da, dass die BPJM jede Meneg Anregungen und ANträge bekommen hat (merke dort steht NIX davon, dass es eine berechtigte Stelle dabei gewesen ist) und darunter wird erläutert, dass die BPJM tätig wird, wenn eien solche Stelle einen Antrag stellt. Man kann das ganze auch so lesen, dass es eine Absage an die ganzen Anregungen und Anträge ist, weil eben keine berechtigte Stelle dabei gewesen ist. Mit anderen Worten eine Mitteilungen/Klarstellung, dass nichts passiert, trotz der ganzen Anregungen und Anträgen, weil eben keine berechtigte Stelle dabei gewesen ist.
ANtrags berechtigt sind: (...) (2) Antragsberechtigt sind das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die obersten Landesjugendbehörden, die zentrale Aufsichtsstelle der Länder für den Jugendmedienschutz, die Landesjugendämter, die Jugendämter sowie für den Antrag auf Streichung aus der Liste auch die in Absatz 7 genannten Personen. (...)
Anregungsberechtigt sind:
(...) (4) Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wird von Amts wegen tätig, wenn eine in Absatz 2 nicht genannte Behörde oder ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe dies anregt und die oder der Vorsitzende der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien die Durchführung des Verfahrens im Interesse des Jugendschutzes für geboten hält. (...)
Anregungsberechtigte Behörden sind beispielhaft: Polizeibehörden, Zoll-, Finanz- und Ordnungsämter sowie Schulen. Anregungsberechtigte Träger der freien Jugendhilfe können beispielsweise Bildungs- und Jugendeinrichtungen sein.
Solange von denen keiner dabei ist, wird die BPJM nichts tun. Und für mcih klingt die Meldung genau danach. Sonst würde (sollte) im ersten Absatz irgendwas davon stehen, dass es auch von einer entsprechend berechtigten Stelle was dabei war.
@AbstaubBaer Hast du konkret bei der BPJM auch nachgefragt, dass es zu einer Prüfung kommt?
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
War letztens im Casino mit Freundin und habe nicht eine einzige traurige Gestalt da hocken gesehen. Im Gegenteil waren die meisten mit denen man, zumindest oberflächlich, ins Gespräch kam, eher überdurchschnittlich nette und angenehme Zeitgenossen. Vielleicht gibt es da aber ja auch von Casino zu Casino Unterschiede?!Selber schrieb:War letztens im Casino mit Freunden und wie viele traurige Gestalten da hocken war schon schlimm. Da muss man nicht schon als Kind mit anfangen.
Nicht weniger richtig ist natürlich der zweite Satz deines Postings. Glücksspiel sollte erwachsenen, mündigen Menschen vorbehalten sein.
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Mustis schrieb:Solange von denen keiner dabei ist, wird die BPJM nichts tun. Und für mcih klingt die Meldung genau danach. Sonst würde (sollte) im ersten Absatz irgendwas davon stehen, dass es auch von einer entsprechend berechtigten Stelle was dabei war.
Nein, würde es nicht. Du kannst keinen Antrag stellen ohne in einer der genannten Bereich tätig zu sein - ergo sind alle Anträge auch Antragsberechtigt und damit eine Aufforderung zur Prüfung, die jetzt auch vollzogen wird.
Rockstar85
Admiral Pro
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Automatencasinos (habe selber eines hier um die Ecke) sehen aber anders aus als die Spielbank Hamburg zB. Und auch da ist die Klientel anders.. In einem Casino aufm Kiez zB. das Ding, werden diese traurigen Gestalten eben nicht reingelassen, weil es nicht zum Konzept passt.Sophisto schrieb:War letztens im Casino mit Freundin...
M
Mustis
Gast
Klar kann ich das. Direkt von der Webseite aus per Onlineformular. Es ist halt dann nur kein berechtigter Antrag...Wedge. schrieb:Du kannst keinen Antrag stellen ohne in einer der genannten Bereich tätig zu sein
Anträge kann ich grundsätzlich immer stellen, egal wo, ob sie genehmigt werden oder berechtigt sind, wird doch erst im Nachgang geprüft..
Ich bin halt skeptisch. Es macht in meinen Augen keinen Sinn, noch einmal detailliert das Verfahren zu erläutern, wie es abläuft in dieser News, wenn den ein Verfahren angestoßen wurde. Da würde es doch vielmehr Sinn ergeben, wenn man erläutert wie es nun weitergeht, in welcher zeitlichen Ablauf etc. Vor allem sollte in so eine News dann irgendwo auch klar stehen, dass ein Verfahren eröffnet wurde. Und das tut es dort nicht...
AleksZ86
Commodore
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hab ich mir gestern auch angeschaut (hab aber dann nach ein paar Minuten den Jan nicht mehr ertragen können - ständiges wiederholen), hab das Video dann pausiert.... aber zum Inhalt: erstaunlich was alles möglich ist
und bzgl. alkohol und glücksspiel: besser man geht mit seinen freunden was trinken als das geld sinnlos zu verzocken XD
hab mal 10€ in eine slotmaschine "investiert", mit den letzten 1,5€ hab ich 30€ gewonnen (also 20€), als ich es mir ausbezahlen lassen wollte hat mir einer gesagt "nein mach das nicht du hast jetzt glück", ich: ja, 20€ ist schon glück genug, mit den 20€ hab ich dann die nächste runde bezahlt XD
und bzgl. alkohol und glücksspiel: besser man geht mit seinen freunden was trinken als das geld sinnlos zu verzocken XD
hab mal 10€ in eine slotmaschine "investiert", mit den letzten 1,5€ hab ich 30€ gewonnen (also 20€), als ich es mir ausbezahlen lassen wollte hat mir einer gesagt "nein mach das nicht du hast jetzt glück", ich: ja, 20€ ist schon glück genug, mit den 20€ hab ich dann die nächste runde bezahlt XD
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Mustis schrieb:Vor allem sollte in so eine News dann irgendwo auch klar stehen, dass ein Verfahren eröffnet wurde. Und das tut es dort nicht...
Stimmt, da war ich zu unkritisch. Habe nachgehakt.
MiniM3
Lt. Commander
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Die können die Spiele im app store nicht so schnell indizieren wie sie reingestellt werden. Du schlägst ein Kopf ab und es wachsen 2 neue.Kann man nur klare Grenzen definieren und hohe strafen setzen... Wobei bei 280 Millionen juckt eine 6 stellige Strafe nicht...
Beschwer dich mal lieber bei der kompetenten Regierung.SV3N schrieb:280 Millionen Umsatz mit Slotmaschinen und Glückspiel für Kinder und das unter dem Deckmantel einer USK-Freigabe „ab 0 Jahren“.
Ohne Worte! Da weiß man doch was schlief läuft.
Chillaholic
Fleet Admiral
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Kann irgndwie nicht angehen, dass wenn 2/3 Merkmalen für Glückspiel zutreffen, dass das ne Jugendfreigabe kriegt. Nur weils keine Gewinnausschüttung gibt ist das doch trotzdem Glücksspiel und fördert die Sucht. Aber hey, FIFA, und andere EA-Spiele mit Lootboxen sind ja auch weiterhin in DE erlaubt, da wunder ich mich nicht. Bringt endlich einen Gesetzesentwurf für Lootboxen wie Belgien und die Niederlande. Deutschland ist da mal wieder ewig hinterher bei sowas.
Cool Master
Fleet Admiral
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Sophisto schrieb:War letztens im Casino mit Freundin und habe nicht eine einzige traurige Gestalt da hocken gesehen. Im Gegenteil waren die meisten mit denen man, zumindest oberflächlich, ins Gespräch kam, eher überdurchschnittlich nette und angenehme Zeitgenossen.
Spielsucht kann man niemand ansehen. Dazu kommt die Leute die wirklich Spielsüchtig sind, sind in der Lage viel vorzutäuschen und sind im Prinzip gute Schauspieler.
Edelgamer schrieb:Beschwer dich mal lieber bei der kompetenten Regierung.
Die Regierung hat damit nichts am Hut.
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