CiTay
Lieutenant
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Leap schrieb:@CiTay Was steht denn bei "Geschätzter Trade-In-Wert2" bei der 2 im Kleingedruckten? Google gibt ja nur einen Schätzwert an und das kann durchaus nur ein Lockangebot sein. Nach der Prüfung kann Google dann sagen, dass das Handy doch nur 150€ (oder weniger) Wert sei.
Die Fußnote besagt:
"² Für die Teilnahme am Trade-In Programm ist der Kauf eines neuen Google Pixel erforderlich. Der Kaufpreis hierfür ändert sich durch die Teilnahme am Trade-In-Programm nicht. Der Trade-In-Betrag wird aufgrund deiner Angaben geschätzt und an der Kasse bestätigt. Er ist abhängig vom Modell, Alter und Zustand deines alten Geräts. Nach Einsendung wird geprüft, ob dein Gerät mit den Angaben übereinstimmt, die du während des Trade-In-Vorgangs gemacht hast. Der endgültige Trade-In-Betrag kann sich durch die Prüfung des Geräts noch ändern und vom zuvor geschätzten Betrag abweichen. Du musst alle Daten auf dem Trade-In-Gerät löschen, bevor du es an unseren Trade-In-Partner sendest. Der Trade-In-Betrag wird dir auf die Kreditkarte zurückerstattet, die du für den Kauf deines neuen Google Pixel verwendet hast. Solltest du dein neues Google Pixel zurückgeben, kannst du dein altes in Zahlung gegebenes Smartphone nicht zurückerhalten. In diesem Fall erhältst du den Trade-In-Betrag in Form eines Guthabens für den Google Store und keine Rückerstattung auf deine Kreditkarte. Für das Trade-In-Programm gelten die Geschäftsbedingungen unseres Trade-In-Partners."
Die ersten 150€ Abzug sind fix. Es gibt dann noch einen Betrag obendrauf je nach Althandy.