Ich versuche mich kurz zu fassen.
Ich habe eine Grafikkarte auf eBay verkauft. Die Verkaufsabwicklung lief ganz normal ab, der Käufer gab sein "okay" und ich bekam das Geld von ebay überwiesen. Jetzt zwei Wochen später behauptet er die Grafikkarte sei Defekt und erzählt mir von all den fancy sachen die er probiert hat um das Problem zu lösen. Ich reagiere nicht darauf(zugegeben nicht meine beste Idee wusste aber auch nicht wie ich reagieren soll), weil ich mir ziemlich sicher bin, dass er mich betrügen will, da ich zuversichtlich bin das meine Grafikkarte einwandfrei war . Ich meine, dass Teil hat auch noch eine ein jahres Herrstellergarantie die er nutzten konnte. Ein paar Tage später bekomme ich die Grafikkarte per Post und Ebay informiert mich, dass sie eine Rückerstattung erlassen haben aufgrund von Mängeln. ohne mich in irgendeinerweise zu informieren.
Erstaunlicherweise funktioniert die Grafikkarte noch Einwandfrei ( hatte echt gedacht der will mich betrügen, hat wohl die falsche Grafikkarte zurückgeschickt ^^ ), dass ist auch der Grund warum ich vorhin "fancy sachen" sagte, weil ich habe nur die Grafikkarte eingebaut und ganz normal die Treiber installiert .
Ich verstehe eBays handeln überhaupt nicht trotz eindeutiger falsch Aussage des Käufers (wovon ich beweise geschickt habe, da die Grafikkarte ja noch funktioniert) wollen sie mir die Rückerstattung aufzwingen. Ich vermute mal der Käufer wollte die Grafikkarte nicht mehr, weil er eine günstigere gefunden hat. Ich habe ausdrücklich in die Anzeige auch geschrieben, dass ich keine Rückerstattung mache, weil der Preis doch recht teuer war und ich sowas wie diesen Fall vermeiden wollte. EBay hat sich beim Verkauf 100€ vom preis geschnappt für was ich dachte wäre ein Verkäuferschutz aber anscheinend war es doch für etwas anders......
Ich dachte für privat Verkäufer auf Ebay lässt sich die Gewährleistung für die angebotene Ware komplett ausschließen. Es gibt noch die BGB 446/447 oder gilt hier sowas wie "Ebays Seite, Ebays regeln" ?
Rückerstattung wäre eigentlich auch kein Problem würde ich bloß, dass Geld nicht bereits ausgegeben haben, um mir eine Schlechtere Grafikkarte zu kaufen. Ich kann zum Glück noch die Rückerstattung zahlen, wenn es sein muss aber ohne einen besseren Grund als eine falsche Defekt Aussage zu haben ist einfach nur frustrierend.
Ich habe eine Grafikkarte auf eBay verkauft. Die Verkaufsabwicklung lief ganz normal ab, der Käufer gab sein "okay" und ich bekam das Geld von ebay überwiesen. Jetzt zwei Wochen später behauptet er die Grafikkarte sei Defekt und erzählt mir von all den fancy sachen die er probiert hat um das Problem zu lösen. Ich reagiere nicht darauf(zugegeben nicht meine beste Idee wusste aber auch nicht wie ich reagieren soll), weil ich mir ziemlich sicher bin, dass er mich betrügen will, da ich zuversichtlich bin das meine Grafikkarte einwandfrei war . Ich meine, dass Teil hat auch noch eine ein jahres Herrstellergarantie die er nutzten konnte. Ein paar Tage später bekomme ich die Grafikkarte per Post und Ebay informiert mich, dass sie eine Rückerstattung erlassen haben aufgrund von Mängeln. ohne mich in irgendeinerweise zu informieren.
Erstaunlicherweise funktioniert die Grafikkarte noch Einwandfrei ( hatte echt gedacht der will mich betrügen, hat wohl die falsche Grafikkarte zurückgeschickt ^^ ), dass ist auch der Grund warum ich vorhin "fancy sachen" sagte, weil ich habe nur die Grafikkarte eingebaut und ganz normal die Treiber installiert .
Ich verstehe eBays handeln überhaupt nicht trotz eindeutiger falsch Aussage des Käufers (wovon ich beweise geschickt habe, da die Grafikkarte ja noch funktioniert) wollen sie mir die Rückerstattung aufzwingen. Ich vermute mal der Käufer wollte die Grafikkarte nicht mehr, weil er eine günstigere gefunden hat. Ich habe ausdrücklich in die Anzeige auch geschrieben, dass ich keine Rückerstattung mache, weil der Preis doch recht teuer war und ich sowas wie diesen Fall vermeiden wollte. EBay hat sich beim Verkauf 100€ vom preis geschnappt für was ich dachte wäre ein Verkäuferschutz aber anscheinend war es doch für etwas anders......
Ich dachte für privat Verkäufer auf Ebay lässt sich die Gewährleistung für die angebotene Ware komplett ausschließen. Es gibt noch die BGB 446/447 oder gilt hier sowas wie "Ebays Seite, Ebays regeln" ?
Rückerstattung wäre eigentlich auch kein Problem würde ich bloß, dass Geld nicht bereits ausgegeben haben, um mir eine Schlechtere Grafikkarte zu kaufen. Ich kann zum Glück noch die Rückerstattung zahlen, wenn es sein muss aber ohne einen besseren Grund als eine falsche Defekt Aussage zu haben ist einfach nur frustrierend.