Grafikkarte über Ebay verkauft

whatever2

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Ich versuche mich kurz zu fassen.

Ich habe eine Grafikkarte auf eBay verkauft. Die Verkaufsabwicklung lief ganz normal ab, der Käufer gab sein "okay" und ich bekam das Geld von ebay überwiesen. Jetzt zwei Wochen später behauptet er die Grafikkarte sei Defekt und erzählt mir von all den fancy sachen die er probiert hat um das Problem zu lösen. Ich reagiere nicht darauf(zugegeben nicht meine beste Idee wusste aber auch nicht wie ich reagieren soll), weil ich mir ziemlich sicher bin, dass er mich betrügen will, da ich zuversichtlich bin das meine Grafikkarte einwandfrei war . Ich meine, dass Teil hat auch noch eine ein jahres Herrstellergarantie die er nutzten konnte. Ein paar Tage später bekomme ich die Grafikkarte per Post und Ebay informiert mich, dass sie eine Rückerstattung erlassen haben aufgrund von Mängeln. ohne mich in irgendeinerweise zu informieren.

Erstaunlicherweise funktioniert die Grafikkarte noch Einwandfrei ( hatte echt gedacht der will mich betrügen, hat wohl die falsche Grafikkarte zurückgeschickt ^^ ), dass ist auch der Grund warum ich vorhin "fancy sachen" sagte, weil ich habe nur die Grafikkarte eingebaut und ganz normal die Treiber installiert .

Ich verstehe eBays handeln überhaupt nicht trotz eindeutiger falsch Aussage des Käufers (wovon ich beweise geschickt habe, da die Grafikkarte ja noch funktioniert) wollen sie mir die Rückerstattung aufzwingen. Ich vermute mal der Käufer wollte die Grafikkarte nicht mehr, weil er eine günstigere gefunden hat. Ich habe ausdrücklich in die Anzeige auch geschrieben, dass ich keine Rückerstattung mache, weil der Preis doch recht teuer war und ich sowas wie diesen Fall vermeiden wollte. EBay hat sich beim Verkauf 100€ vom preis geschnappt für was ich dachte wäre ein Verkäuferschutz aber anscheinend war es doch für etwas anders......

Ich dachte für privat Verkäufer auf Ebay lässt sich die Gewährleistung für die angebotene Ware komplett ausschließen. Es gibt noch die BGB 446/447 oder gilt hier sowas wie "Ebays Seite, Ebays regeln" ?

Rückerstattung wäre eigentlich auch kein Problem würde ich bloß, dass Geld nicht bereits ausgegeben haben, um mir eine Schlechtere Grafikkarte zu kaufen. Ich kann zum Glück noch die Rückerstattung zahlen, wenn es sein muss aber ohne einen besseren Grund als eine falsche Defekt Aussage zu haben ist einfach nur frustrierend.
 
Okay zwei Sachen.

1) Gewährleistung musst du als Privatperson, die verkauft, mittlerweile schriftlich ausschließen in der Anzeige.
2) Gewährleistung heißt, du gewährleistest, dass das Produkt in einer gewissen Zeitspanne funktioniert. Davon ist die Übergabe ein Sonderfall, weil du ja ausdrücklich ein funktionierendes Produkt verkaufst. Die Gewährleistung greift da nicht.

Ich finde den Fall aber auch sehr komisch, den du beschreibst. Wahrscheinlich hatte er ein Problem bei sich (Netzteil machte Probleme zum Beispiel) und er hat es einfach auf die Karte geschoben.

Sei erstmal froh, dass nichts schlimmes passiert ist.
 
whatever2 schrieb:
Ich verstehe eBays handeln überhaupt nicht trotz eindeutiger falsch Aussage des Käufers (wovon ich beweise geschickt habe, da die Grafikkarte ja noch funktioniert) wollen sie mir die Rückerstattung aufzwingen.
Willkommen bei eBay. Die handeln zu 99% im Interesse des Käufers.

whatever2 schrieb:
EBay hat sich beim Verkauf 100€ vom preis geschnappt für was ich dachte wäre ein Verkäuferschutz aber anscheinend war es doch für etwas anders......
eBay schnappt sich generell Gebühren....das hat aber dann nichts mit Verkäuferschutz zu tun.

whatever2 schrieb:
Ich dachte für privat Verkäufer auf Ebay lässt sich die Gewährleistung für die angebotene Ware komplett ausschließen. Es gibt noch die BGB 446/447 oder gilt hier sowas wie "Ebays Seite, Ebays regeln" ?
Wie hast du diese denn in deiner Anzeige ausgewiesen?
(Hoffentlich nichts von irgendwelchem "EU Recht" reingeschrieben, das ist automatisch ungültig.



Wasserhuhn schrieb:
1) Gewährleistung musst du als Privatperson, die verkauft, mittlerweile schriftlich ausschließen in der Anzeige.
2) Gewährleistung heißt, du gewährleistest, dass das Produkt in einer gewissen Zeitspanne funktioniert. Davon ist die Übergabe ein Sonderfall, weil du ja ausdrücklich ein funktionierendes Produkt verkaufst. Die Gewährleistung greift da nicht.
Das heißt tatsächlich inzwischen "Sachmangelhaftung" und nicht mehr "Gewährleistung" wenn man es wirklich sinnvoll und sicher ausschließen möchte.
 
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Man kann in der Auktion festlegen, dass man Rücknahmen akzeptiert.
Wenn das so ist, kann der Käufer zurück schicken und bekommt das Geld wieder.
 
Deswegen verkauft man bei ebay auch nur was mit einziger Bezahlmöglichkeit "Überweisung".
Da kann weder eBay noch paypal irgendwas zurückbuchen.
Gibt mittlerweile so viele assige Käufer, alles andere wäre ein viel zu großes Risiko als Verkäufer.
 
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cartridge_case schrieb:
Seit wann ist das denn so?
Kann auch sein, dass er es war. Ich hatte angenommen, dass eBay das Geld ausgezahlt bekommt vom Käufer und es solange behält bis der Käufer den Artikel erhält und sein Okay gibt sodass sie mir dann das Geld überweisen können. Auf der Überweisung stand als name nur Ebay und die Anschrift des Käufer, kann auch sein das der Käufer es selbst überwiesen hat.

cartridge_case schrieb:
Definitiv nicht. Wie hat eBay denn auf deine Anfragen reagiert?
Unterschiedlich. Die erste hat mich überhaupt nicht verstand (konnte schlecht deutsch) und die zweite war auch über den ganzen Fall verwundert und hat mir Gesagt, dass ich beweise + eine ausgefülltes Formular an die Mailen soll. Nach dem Mailen hatte ich noch mal angerufen und Person 3 und 4 sagten mir, dass ich da keinerlei Rechte hätte. Also ja keine Ahnung wie die reagiert haben aber ich glaube da ist mehr tendenz zu "pecht gehabt".
 
D0m1n4t0r schrieb:
Deswegen verkauft man bei ebay auch nur was mit einziger Bezahlmöglichkeit "Überweisung".
Da kann weder eBay noch paypal irgendwas zurückbuchen.
Gibt mittlerweile so viele assige Käufer, alles andere wäre ein viel zu großes Risiko als Verkäufer.
Ich habe das Geld per bank überweisung bekommen und habe auch eine Funktionierende Grafikkarte in Hand. Eigentlich steht mir nicht im Wege nach costa rica zu ziehen und mich juan zu nennen.
Ergänzung ()

Haggis schrieb:
Man kann in der Auktion festlegen, dass man Rücknahmen akzeptiert.
Wenn das so ist, kann der Käufer zurück schicken und bekommt das Geld wieder.
Kombra schrieb:
Wie hast du diese denn in deiner Anzeige ausgewiesen?
(Hoffentlich nichts von irgendwelchem "EU Recht" reingeschrieben, das ist automatisch ungültig.
Wasserhuhn schrieb:
1) Gewährleistung musst du als Privatperson, die verkauft, mittlerweile schriftlich ausschließen in der Anzeige.
Ich weiß nicht ob der letzte Satz ausreichend genug ist, aber ich habe genau das Wort für Wort geschrieben :

"Die Grafikarte befindet sich in einem mangelfreien und neuartigen Zustand ohne Gebrauchsspuren.
Die Grafikarte wurde weder über getaktet und nicht für Mining benutzt
Die Grafikkarte wurde von mir November 2020 bei Amazon gekauft und besitzt Garantie noch bis zum November 2022
Die Rechnung ist vorhanden wir beim Kauf dazugelegt

Da es sich um ein Privatverkauf handelt, gibt es weder Rücknahme noch Garantie meinerseits."
 
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whatever2 schrieb:
Da es sich um ein Privatverkauf handelt, gibt es weder Rücknahme noch Garantie meinerseits."
Damit hast du aber eben nicht die Gewährleistung/Sachmangelhaftung ausgeschlossen.
 
Garantie ist nicht Gewährleistung! Das sind zwei völlig verschiedene Dinge! Keine Rückgabe heißt schließt diese nicht aus!
Finde ich trotzem recht interessant, dass es überhaupt zu einer Rücknahme kommt? Link vom Angebot? Wurde die wirklich ausgeschlossen im Gebot oder nur im Text?
 
Kombra schrieb:
Damit hast du aber eben nicht die Gewährleistung/Sachmangelhaftung ausgeschlossen.
Hätte mich da aufjedenfall mehr informieren sollen, dachte " keine Rücknahme " schließt jeden Grund mit ein. Dumm von mir zu denken dass in der Rechtswelt keine Rücknahme gleich keine Rücknahme bedeutet ^^. Also ergebe ich mich jetzt einfach meinem Schicksal?
 
D0m1n4t0r schrieb:
Deswegen verkauft man bei ebay auch nur was mit einziger Bezahlmöglichkeit "Überweisung".
gibts nicht mehr. entweder barzahlung bei abholung oder es geht über ebay, die dich dann später auf dein konto auszahlen.
 
Du hast die Graphikkarte ja wieder. Nun würde ich sie eben nochmals reinstellen.

Aber das hat hier noch keiner empfohlen. Schon etwas komisch, denke ich.
 
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D0m1n4t0r schrieb:
Deswegen verkauft man bei ebay auch nur was mit einziger Bezahlmöglichkeit "Überweisung".
Da kann weder eBay noch paypal irgendwas zurückbuchen.
Gibt mittlerweile so viele assige Käufer, alles andere wäre ein viel zu großes Risiko als Verkäufer.

Du hast schon lange nichts mehr auf eBay verkauft bzw. bist schon lange nicht mehr auf dem neuesten Stand. Denn wer bis zum 28.05.2021 nicht auf das neue Bezahlsystem umgestellt hat kann gar nicht mehr auf eBay verkaufen da beim Einstellen schon eine Fehlermeldung kommt das man zuerst sein Girokonto verifizieren soll um auf die neue Bezahlmethode umzusteigen.

Denn das Geld bekommst du nun von eBay direkt und jeder Käufer hat 180 Tage Käuferschutz. Egal mit was der Käufer bezahlt. Du hast vorher kein PayPal, Kreditkarte und co angegeben? Tja. Nun kann man damit bei dir trotzdem bezahlen denn der Käufer sendet das Geld an eBay und die informieren dich dass es eingegangen ist und du den Artikel nun verschicken kannst. Jenachdem wie schnell du mit dem Versand, als verschickt makiert und Trackingnummer Angabe bist kannst du das Geld schnell ausgezahlt bekommen oder auch nicht. Auch kann eBay das Geld 30 Tage einbehalten wenn du häufig negativ aufgefallen bist, neu auf eBay bist oder ganz selten mal was verkauft.
 
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Burki73 schrieb:
Du hast die Graphikkarte ja wieder. Nun würde ich sie eben nochmals reinstellen.

Aber das hat hier noch keiner empfohlen. Schon etwas komisch, denke ich.
Das habe ich sowieso. Wenn jemand während des ganzen Prozesses , die Grafikkarte kaufen sollte, akzeptiere ich einfach die Rücknahme und erspare mir die Kopfschmerzen.
 
whatever2 schrieb:
Hätte mich da aufjedenfall mehr informieren sollen, dachte " keine Rücknahme " schließt jeden Grund mit ein. Dumm von mir zu denken dass in der Rechtswelt keine Rücknahme gleich keine Rücknahme bedeutet ^^. Also ergebe ich mich jetzt einfach meinem Schicksal?
Nein, Gewährleistung schließt du einfach aus. Aber für grobe Mängel bist du trotzdem in der Schuld, wenn es als funktional verkauft wird.

Was ebay dank ihres neuen Systems abzieht entbehrt jeder gesetzlichen Grundlage. Da bist als Verkäufer jeder WIllkür seitens des Käufers und von ebay selbst abhängig. Jede Reklamation oder Streitfall kosten dir zusätzliche Gebühren - selbst wenn du nichts dafür kannst.
Das alles ist ein sehr triftiger Grund, nie wieder über ebay zu verkaufen. Ähnliche Fälle gibt's zuhauf im Internet nachzulesen - bei MyDealz gibt's dazu ca. täglich einen neuen Thread.

Ich nutz' seit jeher ausschließlich Kleinanzeigen und empfehle es immer noch. Mit ein paar Grundprinzipien und Erfahrung hat man unliebsame Kauflustige, die das Ding sowieso nicht zu einem ordentlichen Preis kaufen, auch schnell aussortiert.
 
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@M4ttX

Neben dem neuen Bezahlsystem lohnt sich eBay für private Verkäufer allein auch schon wegen der Verkaufsprovision von 22% (je 11% auf Artikel UND Porto) nicht mehr zum verkaufen. Käuferschutz bei jedem Verkauf und dazu auch noch weniger Geld in der Tasche dank erhöhter Verkaufsprovision? Nein Danke!
 
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Als "EX" Powerseller bin ich auch längst nur noch als Käufer da. Verkaufen via ebay... garantiert nicht mehr. Du solltest aber ebay Anschreiben, und die Verkaufsgebühr zurückfordern.
 
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