GTX 1080 Ti Brennt

kzya schrieb:
ich habe geschaut was zu meinem Mainboard passt und da wurde mir eben die 1080 btw die 1080 Ti vorgeschlagen.
bitte nächstes mal vor dem kauf hier oder in nem anderen seriösen forum nachfragen. abgesehen von exotischen sonderfällen wählt man die graka nicht nach "passt zum MB" aus.

nen blick in seriöse tests und nen preisvergleich wie geizhals zu werfen schadet auch nur äußerst selten.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Syndlogic, DJMadMax und Fujiyama
kzya schrieb:
Lötequipment habe ich, explizite Erfahrung im Umlöten von Platinen Komponenten nicht.
Das wird nicht reichen, wenn es in die weitere Diagnose geht, regulierbares Netzteil mit Strombegrenzung und die Möglichkeit zur Strom, Spannung und Wärmemessung an einzelnen Bauteilen war bei uns früher das Minimum bei wesentlich einfacheren Schaltungen.

kzya schrieb:
@Ja_Ge
Wenn man unter einem Testsystem ein auf dem Tisch aufgebautes Mainboard meint, dann nicht. Jedoch einen unbenutzten alten Rechner, in den die GPU reinpasst.
So etwas meinte ich, ein Altsystem was im Zweifel mit kaputtgehen darf. Da fällt mir ein, hat dein altes Restsystem den „knall“ unbeschadet überstanden?
 
Es ist jetzt so wie es ist. Nach drei Monaten etwas zu beweisen vor allem wenn er schon dran geschraubt hat mit Pads usw ist mal ausgeschlossen. Da kann er rechtlich gar nichts mehr machen ! Egal was der Verkäufer vorher damit gemacht hat.

Ich würde es versuchen günstig repariert zu bekommen und es als Lehrgeld abhaken . Mehr ist nicht machbar
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: ferris19
AssassinWarlord schrieb:
400€ ist komplett übertrieben für so eine karte im jahre 2023. Bitte vorher informieren was so eine karte aktuell wert hat, ggf vergleichen mit anderen ANgeboten.
Schau mal mit Wayback zurück in Dezember/Januar.
Die Preise waren noch recht hoch und sind auf Weihnachten hin sogar nochmal eine Ecke angestiegen. Die waren noch viel höher als aktuell. Dazu kam noch, dass Portale wie CB und andere Foren ihren Marktplatz geschlossen haben.

Ich habe selbst in den sauren Apfel beißen müssen und eine 3060 V2 (12GB Variante) für 400 neu gekauft, weil meine alte Karte sich einen Tag vor Weihnachten verabschiedet hat.
Die Preise auf dem Gebrauchtmarkt waren noch extrem hoch, 150 für eine 1050 TI, 250-300€ für ne 1070 und die 1080 oder 2060 lag bei 350€ und mehr.
Inzwischen bekommt man die 1070 ja ab 140€ und die 1080 TI unter 250€.

Trotzdem bleiben das halt rund 7 Jahre alte Karten.
Weil für die 1050-1070 nichts günstiges nach kommt muss man sich mit den, meines erachtens immer noch zu hohen, Preisen für die alten Karten leider abfinden.


@kzya
Wenn die Karte gerettet werden soll,
tausch den Kondensator und schaue dir die großen Elkos an. Wenn die aufgebläht oder anders auffällig sind, tauschen. Genau wie andere SMD Halbleiter.
Dann schau, dass die Karte in einem einfachen Testsystem läuft, wo die Karte keine ernsten Schäden anrichten kann.
Hole dir Mods/Mats (Version 367 ist für GTX 10 Series und niedriger) und Teste den VRAM (Link). Der Kernel macht Probleme mit der 455 Version für die RTX30, ist bei der 1080 aber nicht relevant.
Wenn einer der Speicher defekt sein sollte, bekommt man das idr. nach dem VRAM Test mit Mats angezeigt.

Ich würde der Karte, wenn die wirklich zu Tode gebacken wurde, nicht mehr trauen. Da bin ich bei @DJMadMax.
Reinigen, dass der Geruch vom Verbrannten weg ist, zusammenbauen und dann mit einem Halter in die Vitrine gestellt. Parallel dazu nach einer anderen gebrauchten Karte umschauen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Ja_Ge und DJMadMax
Die Wahrscheinlichkeit im vorliegenden Fall schlechtem Geld gutes hinterherzuwerfen ist m. M. n. hoch.

Zuerst sollte man m. E. sich entscheiden, welcher Weg nun (konsequent!) beschritten werden soll.

1. Verkäufer kontaktieren und Karte reklamieren
2. Reparaturversuch mit weiteren Kosten und ungewissen Ausgang
3. Abhaken. Geld, Zeit und Nerven weder in Ersatzteile und Anwalt stecken und mit gutem Gewissen eine neue Karte anschaffen

Dabei sollte auch der Streitwert beachtet werden.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: DJMadMax
SW987 schrieb:
Verkäufer kontaktieren und Karte reklamieren
was willst du da reklamieren nach Monaten? Zudem hatte er die Karte doch selber auseinander gebaut. Rechtlich gibt es da keine Grundlage.

Abhacken, als Lehrgeld verbuchen und nächstes mal sich vorher schlau machen bzw. mal hier nachfragen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Oudenstekelig, Chesterfield und Ja_Ge
ferris19 schrieb:
was willst du da reklamieren nach Monaten? [...]
Ich will gar nichts, ich wollte nur den Rat geben sich im Klaren bzgl. des weiteren Vorgehen zu sein, bevor neue Ausgaben getätigt werden.

(Ich persönlich bin Deiner Meinung: Lehrgeld)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: DJMadMax und ferris19
ferris19 schrieb:
Nur wenn der Verkäufer dahingehend was geschrieben/gesagt hat, dass die Karte immer funktioniert und nie Probleme hatte.
Die Karte hat doch einige Zeit funktioniert. Kann der Verkäufer halt sagen er hat sie repariert und danach war sie wieder funktionstüchtig.
Ne sorry. Wenn ich eine GPU backe, dann weiß ich, dass sie die besten Zeiten hinter sich hat. Wenn ich das nicht erwähne, dann ist das bewusste Täuschung des Käufers. Das ist ein Mangel, den ich anzugeben habe.
Rein rechtlich dürfte er grundsätzlich Chancen haben. Aber bei 400 Euro ist tatsächlich der Streitwert vermutlich immer noch geringer, als das ganze Verfahren, dass folgen könnte, wenn er es wirklich darauf ankommen lässt.
Und dazu würde es wohl auch kommen, weil ich nicht davon ausgehen würde, dass jemand, der so gewitzt ist, eine GPU zu backen um sie als "funktionsfähig" zu verkaufen, tatsächlich auf irgendwelche Forderungen eingehen würde.
 
kachiri schrieb:
Rein rechtlich dürfte er grundsätzlich Chancen haben.
Da der TE inzwischen die Karte selber auseinander gebaut hat (und wir auch nicht genau wissen was in der Anzeige steht) bin ich mir da nicht so sicher.
 
kachiri schrieb:
Ne sorry. Wenn ich eine GPU backe, dann weiß ich, dass sie die besten Zeiten hinter sich hat. Wenn ich das nicht erwähne, dann ist das bewusste Täuschung des Käufers. Das ist ein Mangel, den ich anzugeben habe.
Ja, nein, vielleicht. Finde ich sehr schwierig hier in dem Fall arglistige Täschung zu beweisen. Ob man das beim Kauf sagen muss, weiß ich auch nicht.
Rechtlich kann er das sowieso vergessen. Er hat die Karte vor Ort in Augenschein genommen und gekauft und das ganze war vor Monaten. In der Zwischenzeit wurde die Karte auseinandergenommen. Zusätzlich war es ein Privatkauf. Sehe da Null Chancen irgendetwas zu erreichen. Zudem muss er das mit dem Backen auch noch beweisen. Von den Rechtkosten mal ganz abgesehen.

Wie bereits geschrieben abhaken und nächstes mal besser machen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Ja_Ge
ferris19 schrieb:
Ja, nein, vielleicht. Finde ich sehr schwierig hier in dem Fall arglistige Täschung zu beweisen. Ob man das beim Kauf sagen muss, weiß ich auch nicht.
Wenn ich ein Auto verkaufe, bei dem mir bei der letzten Fahrt der Motor hochgegangen ist und ich ihn notdürftig "instandgesetzt" habe, darf ich das eben auch nicht verschweigen. Das ist Mangel, den ich anzugeben habe. Da greift auch kein Gewährleistungsausschluss mehr.
Also ich bin da ganz klar bei: Anzugeben ist diese Info.
Und nein. Da schützt das "vor Ort in Augenschein nehmen" auch nichts.

Wie es tatsächlich war, können wir eh nicht nachvollziehen. ich würde es auch mit "Lehrgeld" abhaken :)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: ferris19
@redjack1000

Kein Problem. Ich nehm das auch nicht persönlich. Mich regt das einfach nur auf, das es immer wieder Verkäufer, die ahnungslose Käufer abzocken.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Ja_Ge
@redjack1000

Das hatte Ich auf den TE bezogen, das er sich einfach hätte besser informieren sollen ;-)
Aber Ich denke und hoffe, er hat daraus gelernt und in Zukunft fragt er vor dem Kauf im Forum nach.
Wünsche dir noch einen angenehmen Abend und ein erholsames Restwochenende. Ich geh jetzt feiern...
 
@redjack1000
Geht klar, das wird aber nicht nur einer werden.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: redjack1000 und Ja_Ge
Zurück
Oben