Händler tritt vom Kauf zurück. Was kann ich machen?

criss24x7

Lt. Junior Grade
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März 2011
Beiträge
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Hallo zusammen.

Ich bräuchte mal ein wenig Rechtsberatung.

Ich habe bei dem Onlineshop "www.digitalo.de" einen Monitor gekauft.
Die Bestellung ging problemlos raus. Habe auch eine Bestätigung per Mail erhalten und war gespannt auf die Lieferung.

Heute ist Folgende Mail gekommen:

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Bestellung.
Bei der Anlage des Artikels HANNS-G 27 HT273HPB TOUCHMONITOR, unsere Artikelnummer Y860581, wurde aufgrund einer Verwechslung irrtümlich ein falsches Modell des Monitors gepflegt und in unserem Onlineshop angezeigt.
Aufgrund dieses Irrtums müssen wir, rein vorsorglich, einen eventuell entstandenen Kaufvertrag anfechten. Den Kaufpreis werden wir Ihnen umgehend erstatten. Wir haben den Artikel bereits gesperrt und bitten um Ihr Verständnis.
Wir entschuldigen uns in aller Form für unser Versehen.
Ihre bereits getätigte Zahlung werden wir selbstverständlich schnellstmöglich erstatten.
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches, erfolgreiches Jahr 2017.
Freundliche Grüße

Anna Müller

digitalo-Team

digitalo

Nun meine Frage: Ist das Rechtens?? Ich habe ja einen gültigen Kaufvertrag mit denen. Der Artikel ist auch schon lange bezahlt (der Betrag wurde heute auch zurück auf mein PayPal Konto gebucht...).

Ich bin mit dieser Situation sehr unzufrieden. Der Monitor war bei denen stark Reduziert im Angebot und kostet nun mehr wenn ich diesen bei einem anderen Händler bestellen würde.
 
Du hast höchstwahrscheinlich keinen Kaufvertrag mit denen, da der im Normalfall nicht mit Bestellung und Kaufpreiszahlung entsteht sondern erst mit Lieferung. Auch die Auftragsbestätigung ist nicht unbedingt schon ein Kaufverrag.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nicht nur höchstwahrscheinlich nicht, sondern absolut nicht. Der Händler muss nicht liefern.
 
Seid ihr sicher?

Du hattest mit Paypal gezahlt?
Laut deren AGB ist ein bindender Vertrag abgeschlossen:
- Wenn Sie die Zahlungsart PayPal gewählt haben, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt Ihrer Bestätigung der Zahlungsanweisung an PayPal zustande. (3.3)

Zudem steht in 6.2. Bei Bestellungen gelten die im Warenkorb bzw. die an der Kasse angezeigten Preise.

Von daher deute ich das als Laie so, das ein Vertrag zustande gekommen ist, den der Händler einhalten muss. Rücktritt vom Kaufvertrag könnte er nach §275 BGB geltend machen, wenn es ihm nicht mehr möglich ist, den Monitor zu beschaffen. Aber auch dann wäre er wohl schadensersatzpflichtig. Aber ich bin kein Anwalt, eine Rechtsberatung gibt es im Internet nicht, du solltest zum Anwalt deines Vertrauens gehen;-)
 
Okay.
Danke für die Antworten. Sowas ist für die Zukunft gut zu wissen.
 
Du hattest mit Paypal gezahlt?
Laut deren AGB ist ein bindender Vertrag abgeschlossen:

Und Paypal hat immer Recht? Das heißt ein anderer der mit Vorkasse per ÜW bezahlt hat kein Recht auf den Monitor und er schon wiel PP das "gesagt hat"?


Das ganze ist ja nichts neues es ist kein Vertrag zustande gekommen also kann der VK zurücktreten.

Aber kann ja gerne einen Anwalt einschalten die müssen ja auch von was leben
 
@Stevo86:
Die o.g. AGB´s sind nicht die von PayPal, sonder die vom Händler.
 
Stevo86 schrieb:
Und Paypal hat immer Recht?

Ääh, das hast du falsch verstanden, das sind die AGBs von Digitalo...

Für dich also noch einmal der komplette Abschnitt:

3.3. Ein bindender Vertrag kann auch bereits zuvor wie folgt zustande kommen:
- Wenn Sie die Zahlungsart Vorauskasse gewählt haben, kommt der Vertrag durch den unverzüglichen Versand der Bestellbestätigung per eMail oder durch Aufforderung zur Zahlung im Onlineshop zustande.
- Wenn Sie die Zahlungsart PayPal gewählt haben, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt Ihrer Bestätigung der Zahlungsanweisung an PayPal zustande.
- Wenn Sie die Zahlungsart Sofortüberweisung gewählt haben, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt der Bestätigung der Zahlungsanweisung an die SOFORT AG zustande.
 
Zu diesem Problem gibt es die Begriffe "Erklärungsirrtum", "Inhaltsirrtum" und "Eigenschaftsirrtum". Alle drei können zur Anfechtung einer Willenserklärung führen. Der Shop kann also durchaus den Vertrag stornieren, bzw. anfechten.
 
Ja, wie gesagt. Ist halt doof für mich gelaufen... Aber für die Zukunft weiß ich bescheid.
Danke euch allen.
 
Ein Kaufvertrag ist nach Regeln der Kunst zustande gekommen. Ein Vertragsschluss erst bei Lieferung nach Zahlung ist gerade beim Verbrauchermassengeschäft abwegig. Anfechtbar ist so ein Vertrag natürlich dennoch, wenn die engeren Voraussetzungen vorliegen. Ist es denn plausibel, dass sich der Verkäufer geirrt hat oder bereut er bloß den Handel?
 
An dieser Stelle möchte ich auch noch einmal darauf hinweisen, dass vorliegend kein Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt wurde und auch nicht argumentiert wurde, es sei kein Kaufvertrag zustande gekommen.

Vielmehr wird ein existenter, wirksamer Kaufvertrag wegen Irrtums angefochten. Das bedeutet, der wirksame Kaufvertrag wird durch Anfechtungserklärung vernichtet.

Dies nur um einigen Spekulationen hier im Thread entgegen zu treten.

MfG,
Dominion.
 
Das angefochten wird steht sogar direkt im Zitat in Post 1 vom TE... Da das rechtlich was anderes als Rücktritt ist, sind sämtliche Diskussionen, ob hier ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, hinfällig. Den das ist der Fall, aber der Händler streitet die in keinem Punkt ab sondern fechtet an.

Bedeutet übrigens auch, der TE kann Veto einlegen und auf seinen gültig zustande gekommenen Kaufvertrag pochen. allerdings müsste er diesen juristisch durchkämpfen und wenn es nachweislich ein Irrtum gewesen ist seitens des Händlers sind die Chancen nicht sonderlich hoch würde ich behaupten wollen.
 
Danke für die Infos.

Ich habe mich per Mail beim Händler gemeldet und ihm wiedersprochen. Villt. reicht das ja.
 
Wie bereits richtig erwähnt, erfolgte kein Rücktritt. Die Anfechtung wurde auch nur hilfsweise erklärt. Ich denke nicht, dass da ein Vertrag überhaupt vorlag. Jedenfalls kannst du so oder so recht wenig tun. Am Besten ist wohl, wenn du ein bisschen herumheulst. Vielleicht kriegst du dann einen Gutschein als nette Entschädigung.
 
Für welches Leid denn 'ne Entschädigung? Geld gab es umgehend zurück, sie entschuldigen sich sehr höflich und freundlich ... was denn noch?

Mustis schrieb:
Bedeutet übrigens auch, der TE kann Veto einlegen und auf seinen gültig zustande gekommenen Kaufvertrag pochen.
Wo holst Du das denn her? Aus § 144 BGB um drei Ecken?

Zwischen den Zeilen klingt dezent durch, dass hier wohl ein anderes Bildschirm-Modell mit vermutlich gehobenerer Ausstattung zu einem, sagen wir, untypischen Preis bestellt wurde. Typischer Preisauszeichnungsfehler halt. Könnte man ja fast auf die Idee kommen, dass der TE es drauf angelegt hat, schon allein wegen des hier zur Schau gestellten Beharrens auf einen gültigen Kaufvertrag...
 
Ich empfinde die Antwort des Händlers als durchaus fair und nachvollziehbar. Fehler können vorkommen und hier wurde der Fehler sogar transparent und freundlich erklärt und um Entschuldigung gebeten. In diesem Fall halte ich das Bestehen auf Recht und Gesetz für unanständig. Solche Verhaltensweisen sind der Grund dafür, weshalb die Regeln unseres Zusammenlebens immer komplizierter werden und jeder pro Forma erst einmal Rücktritte, Anfechtungen etc. erklärt. Gesetz dem Fall, dass jemand zeigen will, dass er aber im Recht ist und man sich im Zweifel nicht in einem vernünftigen Dialog, sondern im Paragrafendschungel wiederfindet.

Was kannst Du also machen? Am besten auf das nächste, möglichst verfügbare Schnäppchen warten, wenn Du unbedingt ein Schnäppchen machen willst.
 
Zum Thema "anständig": das Recht ist da häufig von sich aus fair. So mag es hier fair sein, den Verkäufer nicht am Vertrag festzuhalten, soweit ein relevanter Irrtum vorlag.

In allen anderen Fällen sei nur daran erinnert, wie "anständig" umgekehrt Händler zu sein pflegen.

Die lassen sich genauso selten mit der Erklärung wie hier abspeisen, außer Spesen nichts gewesen, solange sie nur alles zurückbekommen (in diesem Fall hier die Rückzahlung).
 
Deshalb habe ich explizit das Verhalten dieses Händlers als "ordentlich" bewertet und sehe es weiterhin und außerdem als unanständig an, jemanden für das Fehlverhalten anderer zu Rechenschaft zu ziehen. Sei es ein Händler oder ein Kunde.
 
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