ryan_blackdrago
Captain
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So pauschal schwierig zu beantworten, da man genauer durchkalkulieren müsste.4Helden schrieb:Wie sind die Preislichen Erfahrungen im vergleich Fertighaus Bauen vs. Bestandsimmobilie?
Auch wieviel einem die eigene Kraft und Zeit wert ist.
Hier ein paar Dinge, welche berücksichtungswürdig sein können:
-Günstigerer Baugrund für Gebürtige:
Manche Gemeinden/Städte bieten den Baugrund für Gebürtige günstiger an. Kann sich rechnen.
-Bodengutachen:
Beim Neubau ist ein Bodengutachten erforderlich. Da können dann (auch später beim Aushub der Baugrube), die spannensten Dinge aufkommen: Hinterlassenschaften der Napoleonischen Kanoniere, Bomben zweiter Weltkrieg, etc.
Darf man man nicht behalten, muß aber die Sonder-Entsorgung zahlen. Daumen hoch.
Ebenso falls eine römische Legions-Latrine gefunden wird : da geht der Hausbau erst weiter, wenn die Archäologen sich fertig ausgetobt haben. D.h. man bleibt erst einmal weiterhin zu Miete.
Bei einer Bestands-Immobilie kann man eigentlich davon ausgehen, daß etwaige Hinterlassenschaften irgendwann auch aufgekommen wären. Aber : Siehe.
-verwendete Baumaterialien:
Bestandimmobilie : Stichwort Asbest (1950 bis 1990 wurde es verbaut)
Neubau : da kann man eigentlich davon ausgehen, daß mit den Materialien alles in Ordnung ist/sein wird.
-Gutachter:
Der Gutachter geht bei einer Bestandsimmobilie durch und man weiß, wie man dran ist. Da wird sich nix mehr am Objekt ändern.
Beim Neubau ist ein begleitender Baugutachter zu empfehlen. Der kostet natürlich, da mehr Aufwand.
-Schäden:
Nicht sichtbare Mängel wie eine durchgerostete Wasserleitung, Klospülung geht kaputt, Teile der Heizung werden defekt etc. können bei einer Gebrauchtimmobilie nach Kauf aufkommen => Pech.
Da braucht man einen gewissen Geldpuffer
Angenommen der Dachstuhl ist nicht ordentlich isoliert und es kommt Feuchtigkeit ins Haus:
Gebraucht-Immobilie : siehe Gutachter => da weiß man sofort, wie man dran ist & lässt ggf. die Finger davon.
Neubau : hat man ja fünf Jahre Gewährleistung aufs Bauwerk. Solche Sachen kommen dann irgendwann auf und man darf sich mit dem Bauunternehmen rumärgern (Zeitaufwand, Nerven, Gutachter, Anwalt, etc.).
-Eigenleistung:
Keine Ahnung, wie weit ihr euch da schon Gedanken gemacht habt:
Bauunternehmen lassen sich alles, was außerhalb vom Standard ist, teuer zahlen (mehr Steckdosen, als im Standard enthalten sind, usw.).
Manche Bauunternehmen verweigern Eigenleistung, und kann erst nach Schlüsselübergabe erfolgen.
Möchte man am fertigen Gewerk anfangen, zusätzliche Schlitze zu schlagen? Ist es einem das Wert (Zeit, Dreck, ...)?
-Ausstattung:
Wenn in einer Gebraucht-Immobilie bereits der schönste Carrara-Marmor drinnen ist, möchte man da wirklich einen Neubau mit 0815-Bauhaus-Fliesen haben? ^-^
Auch so Dinge wie offener Kamin. Da kann es wegen etwaigier Auflagen auch sinnvoller sein, eine Bestandsimmobilie zu suchen, statt Neubau.
-eigene Erfahrungen:
Folgende Situation (kurz zusammengefasst):
Ein Bekannter kaufte sich eine Bestandsimmobilie. Da konnten wir mithelfen und alles mögliche Wissen aneigenen (Kabel ziehen; Trockenbau; Verputzen; Fliesen legen; Fensterrahmen entfernen und neue Rahmen setzen; Türstöcke setzen; Parkett verlegen; Dachfenster einbauen, etc.).
Wir haben von einem Bauträger einen Neubau hinstellen lassen.
Bekannter : Kleinstadt, mehr qm.
Ich : Großstadt, etwas weniger qm. Schlüsselfertig zum selben Preis.
Bekannter : -Spülkästen der Toiletten nach und nach kaputt gegangen.
-Abwasserrohr Dusche defekt => Wasserschaden in der Wand
-Wärmetauscher der Heizung defekt => 200,- EUR Ersatzteil
-etc.
-Viel mit Eigeninitiative saniert.
Ich : -Neubau schlüsselfertig via Bauträger + begleitender Gutachter.
-Beide gerieten oft wegen Schlechtleistung und Pfusch aneinander.
-Irgendwann haben wir Modulzahlung entsprechend angepasst.
-Bauträger hat einen Baustop ausgesprochen.
-Sache ging dann an Anwälte.
-Problem : aufgrund des Werkvertrages hatten wir weder Besitz noch Eigentum am Objekt.
-Kurz vorm Gerichtstermin : Insolvenz des Bauträgers
-Das ganze dann als Forderungsanmeldung an den Insolvenzverwalter.
-Insolvenzverwalter gab irgendwann seine Freigabe am Objekt.
-Dann konnten wir endlich rein.
-Haben das Objekt als "besseren und fortgeschrittenen Rohbau kurz vor Fertigstellung" dann weiterverkauft (hatten einfach die Schnauze voll. Wir wollten es nicht bewohnen oder fertigstellen oder fertigstellen und vermieten).
-Die Bausparkasse hatte dann zur Tilgung der Grundschuld nicht schlecht zugelangt. Gingen aber mit etwas Gewinn aus der Sache raus.
Wir suchen gerade wieder. Würde persönlich zur Gebrauchtimmobilie tendieren, da wir viel in Eigenleistung machen werden und machen können. Sobald ein Objekt interessant wird : werden wir es von einem Gutachter ansehen lassen. Von Bauträgern und deren Sub-Unternehmen haben wir genug.
Und ganz wichtig beim Werkvertrag eines Neubaus aufpassen (da sind wir leider darauf reingefallen):
-auf eine detailierte Passage im Werkvertrag zum Schlechtwetter bzw. Verzug bestehen. Wir hatten in etwa folgende Passage im Vertrag : "Aufgrund von Wetterverhältnissen (Schlechtwetter) kann es zu Verzögerungen der Module und Gewerke kommen."
Exemplarisch kamen die Elektriker aufgrund der vielen Häuser mit der Arbeit nicht hinterher und konnten nicht die Termine halten. Konnten immer die Schlechtwetter-Klausel vorschieben => da aufpassen was und wer darunter fällt & was im Fall der Fälle bei Verzug passiert.
Als Antwort auf unser Anwalt-Schreiben schickte der Anwalt des Bauträgers folgendes : eine Jahresübersicht von wetter.de => allerdings 150 km von unserem Baugebiet entfernt?! => WTF
-Ebenso die Besitz- und Eigentumsverhältnisse am Objekt. In dem Werkvertrag stand folgender Satz:
"Besitz- und Eigentumsverhältnisse gehen mit Fertigstellung der im Werkvertrag genannten Module und Gewerke und nach Zahlung der letzten Modulrate seitens der Käufer, an die Käufer über".
Für den ausgesprochen Baustop seitens des Bauträgers hatte es für uns diese Folgen (hatte unser Anwalt erklärt):
-Wir waren nicht Eigentümer
-Wir waren nicht Besitzer. Konnten daher nicht einfach einen Schlüssel nachmachen lassen und ins Haus. Wäre Hausfriedensbruch.
-Wir konnten nicht die Handwerker oder den Bauträger aus dem Objekt rauswerfen
-Ein Gericht hätte es klären müssen