Tapion3388
Lt. Commander
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Gute Sache, ein Link und ein Bericht sind doch keine Anleitung zum Brechen von geltendem Recht, zum Glück hat der Heise-Verlag das durchgezogen.
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Rechtlich bist du auf der sicheren Seite, wenn du einen Leserartikel schreibst. Die Frage ist, inwiefern ein einfacher Post "informationsverschaffenden Charakter" hat. Du bettest das ja u.U. nicht in einen ganzen Artikel ein, sondern schreibst vllt. "DVDs kannst du damit rippen: www.xyz.bla". Das könnte zu dünn sein. Bin aber kein Jurist.Feuerferkel schrieb:Was bedeutet das fürs Forum. Dürfen solche Programme wieder besprochen und verlinkt werden?
coolnees schrieb:... Und dann stand noch daneben das es in Deutschland illegal ist das teil zu verwenden.
Vorallem weil es vorher mal wieder als Grauzone und unklar in den Gesetzentexten stand. Der Heise Verlag hat es damals auf sich genommen das für die deutsche Presselandschaft auf sich zu nehmen. Sie haben ja damals diesen Link bewußt gesetzt um verklagt zu werden und endlich gerichtliche Klärung zu schaffen—und das vorallem auch durchzuziehen. Damit nicht wieder tausende Anwälte sich wegen handwerklich schlampig formulierten Gesetzestexten an (vorallem kleineren) Verlagen und Privatpersonen berreichern können.Burner87 schrieb:Ein guter Tag für die deutsche Presse
und
Das Urteil zeigt mal wieder, dass nur die obersten Gerichte die Pressefreiheit schützen wollen bzw. die Zusammenhänge verstehen.
lolololol schrieb:Und das der Prozess ganze 7 Jahre gedauert hat und vorerst auf Kosten der Beklagten ging lässt tief blicken wie es um die Judikative steht.