News Heise vs. Musikindustrie: Heise-Verlag gewinnt endgültig

Nun, ich möchte mich bei der MusikIndustrie bedanken, denn ohne deren Wirbel hätte ich von Programmen wie ANYDVD nichts mitbekommen bzw. nicht erfahren, welche Möglchkeiten es bietet und wo es zu bekommen ist.

MfG "Dr.errata-causa-guttenbergensis und hc c&p" Kurt Lesen
 
Unnu schrieb:
:freak:
Ich habe das hier gefunden. Ab Abschnitt 15 wird's interessant.
Vor allem der erste Satz in Abschnitt 16 ist mal wieder reinstes Jura.
Eigentlich ist's verboten, aber auch wieder nicht, weil hierfür keine Strafandrohung vorliegt.:freak::freak:

Verboten aber auch wieder nicht aha :p Soll ich deine Bemühung mal weiterführen und Juristendeutsch sezieren? Der faktische Sinn hinter jedem Abschnitt ist doch der:

Nr 17. Eine Zivilklage ist möglich.
Nr 18. Der Zivilkläger muss konkret ansagen wtf er für ein Problem mit der getanen Privatkopie hat.
Nr 19. Die Kopierprogramme siegen doch absehbar über den Kopierschutz, und jeder kann sie sich für Privatzwecke besorgen.
Nr 20. Warum belästigst du uns überhaupt mit der Frage nach "wirksam", nur weil Windows es nicht kann? Du hast doch die Programme dazu.
Nr 21. ..jedenfalls werden WIR die Privatkopie nicht verbieten.
Nr 22. Das wars
Nr 23. STFU

:p
 
Und jetzt haben wir in Bezug auf Links setzen ein Grundsatzurteil. Lalalala :D Da hat sich die Musikindustrie wohl selber ins Knie gef....
 
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