News Heise vs. Musikindustrie: Heise-Verlag gewinnt endgültig

Feuerferkel schrieb:
Was bedeutet das fürs Forum. Dürfen solche Programme wieder besprochen und verlinkt werden? ;)

Nein da CB weder die "Eier", noch das Geld für einen dann evtl Folgenden Rechtsstreit hätte :freak:

Aber es freut mich doch zu sehen das A: Die Musikindustrie mal wieder einen vor den Latz bekommen hat und B: scheinbar doch nicht alle Richter in diesem Land unfähig sind.
Das einzige Problem sehe ich höchstens noch darin das sich die Musikindustrie das verlorene Geld jetzt wieder irgendwo wiederbeschaffen will und Anwälte die jetzt nichts mehr zu tun haben in die "Abmahnabteilung" versetzt :p
.
 
Gratulation heise, mal wieder einen Schritt weiter im Netzgeschehen. Auch wenn's so lange gedauert hat.
 
Endlich mal etwas, das man begrüßen kann!

Ich vermute die gesammte Film und Musikindustrie, insbesondere die Musikindustrie hat mittlerweile mehr Geld in gerichtsverfahren gesteckt, als sie verlust gemacht haben ... so könnte man zumindest denken, wenn man mal die ganzen Klagen gegen diverse Unternehmen und co. betrachtet ... ;X
 
Heise 1:0 Musikindustrie

iiiPlayer schrieb:
Ich frage mich, ob es der Musikindustrie nicht egal sein kann...schließlich verlieren sie ja schon "ach-soviel" Geld durch illegale Downloads. Und dann schmeißen sie nochmals wegen so einem Prozess Geld aus dem Fenster...
ich versteh die nicht o.O
Als sie Anzeige erstattet haben, gab es das "Problem illegale Downloads" noch nicht, zumindest nicht in dem Ausmaß ;)
 
Die Personen, die wissen möchten, unter welchen Umständen die Verlinkung solcher Dinge vom Höchstgericht als zulässig erachtet werden, sollten sich das Urteil durchlesen.

http://juris.bundesgerichtshof.de/c...tum=Aktuell&Sort=12288&nr=55723&pos=4&anz=621

Dort steht ausführlich beschrieben,was alles erfüllt sein muss.


EDIT:

Um einen guten Beitrag aus dem Heise-Forum zu zitieren:

Ich hoffe die Pressefreiheit wird auch dann so stark hier von den
Usern unterstützt, wenn es mal nicht gegen die böse Musikindustrie
geht.

Irgendwie habe ich immer mehr das Gefühl, dass es den meisten Usern
hier gar nicht um die Pressefreiheit geht, sondern um das Kontra
gegen die Musikindustrie :-(

Die Pressefreiheit hat gewonnen. Nicht die Raubkopierer.

rollin
 
Zuletzt bearbeitet:
Freak_On_Silicon schrieb:
Ich frag mich woher heise soviel Geld hat/hatte um das durchzuziehen.
Ist doch auch als Investition in ein gutes Image nicht zu verachten, wenn man den Rechte-Dinosauriern eine empfindliche Niederlage beibringt. Da kann man schon mal was riskieren und in Vorleistung gehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
hanni3 schrieb:
Warum ist dieses Prog. eigendlich verboten? In der BRD sind Privatkopien doch legal, oder irre ich mich da.

Privatkopien sind nicht verboten. Das umgehen eines Kopierschutzes für eine Privatkopie ist meines Wissens ebenfalls nicht verboten. Aber die Umgehung eines Kopierschutzes im allgemeinen und die Tools die dazu dienen sind verboten.
 
Der Werdegang dieses Prozesses zeigt nur, dass die Musikindustrie selbst wenn sie unrecht hat nervig ist :=)
 
Jesterfox schrieb:
Privatkopien sind nicht verboten. Das umgehen eines Kopierschutzes für eine Privatkopie ist meines Wissens ebenfalls nicht verboten. Aber die Umgehung eines Kopierschutzes im allgemeinen und die Tools die dazu dienen sind verboten.
Leider falsch. Das Umgehen eines wirksamen (das heißt wirklich so!) Kopierschutzes ist grundsätzlich verboten. Man darf also nur dann eine Privatkopie anfertigen wenn das Werk nicht mit einem Schutz ausgestattet ist.
Wirksam bedeutet hier selbstverständlich NICHT dass der taugt, sondern nur, dass er vorhanden sein muss!
Juristen halt.:freak:
Ähnlich ist es ja mit Anyxxx. Es darf in D weder beworben noch verkauft bzw. GE-kauft werden.
Der Besitz allerdings ist nicht strafbar. :rolleyes:
Ich sagte ja schon: Juristen!
 
Jo, mach' das.
Ich wäre froh, würde ich mich irren! Ich fürchte jedoch Du wirst enttäuscht.
Und das mit dem ausschließlich zum privaten Gebrauch stimmt schon. Das ist ja gerade die Privatkopie.
 
Unnu schrieb:
Ähnlich ist es ja mit Anyxxx. Es darf in D weder beworben noch verkauft bzw. GE-kauft werden.
Der Besitz allerdings ist nicht strafbar. :rolleyes:
Ich sagte ja schon: Juristen!

Fast Richtig, es darf nicht beworben und nicht in Deutschland verkauft werden, aber gekauft werden schon. Ebensowenig ist es Verboten, nur die Nutzung zu nicht privaten zwecken ist verboten.
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__108b.html
 
:freak:
Jesterfox schrieb:
Ok, §95a enthält nichts davon... war also entweder falsch, ein alter Stand oder kein deutsches Gesetz...
Klingt gut, :) ich muss mal graben gehen wo ich das her hatte.
War da gestern abend etwas gehandicapt. Wenn ich was finde poste ich's hier.

Ich habe das hier gefunden. Ab Abschnitt 15 wird's interessant.
Vor allem der erste Satz in Abschnitt 16 ist mal wieder reinstes Jura.
Eigentlich ist's verboten, aber auch wieder nicht, weil hierfür keine Strafandrohung vorliegt.:freak::freak:

Und bzgl. Kaufen wäre ich auch vorsichtig. Die Einfuhr ist definitiv verboten. Da man jedoch beim Download auch gleichzeitig einführt, ist das ebenfalls verboten.

Letztlich hat das jedoch keine Auswirkungen, weil bisher noch keiner "zivilrechtlich" dagegen vorgegangen ist.

Auf Deutsch: Solange keine Präzedenzen geschaffen werden, bleibt alles in einer gemütlichen Grauzone. :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Tatsächlich, sogar die Einfuhr ist auch verboten. Dachte es ist so wie bei Spielen oder Filmen die ich auch dann (im Ausland) kaufen darf, selbst wenn diese in Deutschland beschlagnahmt sind.
 
Scotty40 schrieb:
Tatsächlich, sogar die Einfuhr ist auch verboten. Dachte es ist so wie bei Spielen oder Filmen die ich auch dann (im Ausland) kaufen darf, selbst wenn diese in Deutschland beschlagnahmt sind.
Jaha, Filme etc. sind ja auch nicht dafür ausgelegt "wirksame" Schutzmechanismen auszuhebeln! Großer unterschied. ;)

Jesterfox schrieb:
@Unnu: danke für den Link, ich glaub ich hab gefunden was ich in Erinnerung hatte: §108b (1) (letzter Absatz)
Ok, demnach ist es zwar eigentlich nicht erlaubt, aber es gibt auch keine Strafe dafür...
Eben. Typische juristische Spitzfinderei.
Ich weiß schon warum die Leute in diesem Berufsfeld Rechtsverdreher genannt werden.
Angewandtes Einsteinsches Prinzip: Alles relativ! :jumpin:
 
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