News Hessisches Verfassungsschutzgesetz: BVerfG erklärt weite Teile für verfassungswidrig

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Feaser hat ja mit ihrem gescheiterten Compact Verbot bereits bewiesen, dass man keinen Anstand mehr vor geltendem Recht und Gesetz hat. Immerhin dürfte dem Innenministerium klar gewesen sein, dass das geplante Verbot auf keinem soliden Fundament steht. Wieso versucht man es dennoch? Geht man davon aus, es mit genügend Druck auf die richtigen Personen durchboxen zu können? Ich finde das alles sehr besorgniserregend.
Das war nun der nächste abgewehrte Angriff auf unsere Freiheit, ich hoffe das Bundesverfassungsgericht bleibt standhaft und geht nicht mit dem Kanzler essen.
 
Termy schrieb:
Trotzdem immer wieder schön, dass wenigstens das Verfassungsricht seiner Aufgabe noch nachkommt.
Mir graut es schon davor, wenn die karlsruher Richter gegen gefügigere Marionetten getauscht werden und die immer weiter um sich greifende Demorkatiefeindlichkeit in der Politik freie Bahn bekommt...
Genau. Allerdings habe ich daher auch Unbehagen was das mögliche neue Gesetz für die Richter bewirken könnte, welches eigentlich die Richter schützen soll falls die AfD an die Macht kommt. Ich hoffe, die Unabhängigkeit wird dabei nicht geopfert. Und wenn ich mir die Unfähigkeit bei neuen Gesetzen ansehe, befürchte ich, daß etwas anderes kommt als gewollt.
Schinken42 schrieb:
Verfassungsschutzgesetz verstösst gegen die Verfassung. Das bemerkt ein Gericht, nicht der Verfassungsschutz.
Wozu brauchen wir den Verein nochmal? Ach ja, um NPD und Konsorten vor Verboten zu schützen.
Der Verfassungsschutz hat auch eine andere Aufgabe. Er soll nicht Gesetze prüfen auf Konformität, dafür ist das BVG da. Der VS ist mehr für das Einhalten da.
Andererseits, wenn Du Dich nur auf NPD und Konsorten beschränkst, versteh ich das mangelnde Wissen. Wärst Du für Chatkontrolle und Co, wenn sie sagen würden, es geht um Naziüberwachung?
 
Klingeldraht schrieb:
Bedenklich wenn Juristen mit solcher Macht ausgestattet, solche Gesetzte durchsetzen wollen...
Noch bedenklicher aus meiner Sicht, warum versuchen sie das? Das sollte denen doch klar sein.
Einfach nur gruselig.
Sind ja die guten dann ist das in Ordnung. :sarcasm:

Es gibt ja eigentlich eine Faustregel gib dir nur so viel Macht wie du deinem politischen Gegner geben würdest.
 
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SIR_Thomas_TMC schrieb:
Der gegen inländische Verfassungsfeinde schützt.
Mir ist schon klar was die Hauptaufgabe des Verfassungsschutzes ist.
Finde es aber verwirrend wenn das Verfassungsgericht den Verfassungsschutz daran erinnern muss sich an eben jene Verfassung(Das Grundgesetz) zu halten.
 
Passt zu der Art, in welchem Spielraum Sicherheitsbehörden hier in Deutschland agieren dürfen.
Datenschutz Themen stechen absolut alles andere aus, sind immer Priorität Nummer 1.

Deshalb kommen die wichtigsten Hinweise zu Straftätern, Verfassungsfeinden und späteren Terroristen von den Auslandsdiensten wie CIA, Secret Service, Mosad etc. pp.
Aber klar, es ist wichtig, dass die dt. Sicherheitsbehörden möglichst stark eingeschränkt werden und so wenig wie möglich dürfen, dann steht dem nächsten Aufschrei und zur Schau gestellter Überraschtheit wegen einer Gewalttat nichts im Weg.
 
ich finde es erstaunlich wie sehr unter dem radar solche entscheidungen bleiben.
es ist erschreckend dass gerichte (inzwischen zum x-ten mal) feststellen müssen dass die gesetzgebung der politik rechtswidrig ist....

...dann frage ich mich mit welchem recht sich ganze parteien hinstellen und von sich als "demokratische parteien" oder als "parteien auf dem boden des grundgesetzes" sprechen und dies gleichzeitig anderen absprechen wollen, während die gerichte solche urteile fällen. (nein, ich bin weder ein afd wähler noch soll diese diskussion richtung afd abdriften!)
 
Und wieder fünf Jahre entspannt mit den neuen Möglichkeiten gearbeitet und das eigene Umfeld schon auf diese vorbereitet. Dann wird das später erlaubt und gut. Die wissen, dass das vor Gericht keinen Bestand hat und die wissen auch, dass es Jahre dauert, bis es kassiert wird. Einfache Rechnung
 
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xerex.exe schrieb:
Hoffe es gibt Schadensersatz für die Menschen, die deswegen benachteiligt, diskriminiert und bestraft wurden.
das wären dann Zivilklagen die auf Grundlage dieses Urteils geführt werden müssten.
Das kann dann nochmal locker genau so lange dauern.
 
Es wird Zeit, dass wir Strafen für das Verfassen von Verfassungswidrigen Gesetzen unter Strafe stellen, egal ob auf Landes- oder Bundesebene. Wie oft in den letzen ~20 Jahren Verfassungswidrige Gesetze probiert wurden passt auf keine Kuhhaut.
 
Schlampig ist ein zartes Wort, das war nicht schlampig, das war verfassungsfeindlich. Nur doof wenn man so ein Wort für die Opposition nutzt, die es gar nicht sein kann, da muss man dann wohl verniedlichen, um das framing beizubehalten.
 
Finde ich richtig. Der Staat muss in die Schranken verwiesen werden. Immer wieder versuchen der Staat es auch mit der Vorratsdatenspeicherung.
 
In einer Zeit in der immer mehr die Dysfunktionalität auf verschiedensten Sektoren zu Tage tritt, scheinen zumindest die Gerichte noch zu funktionieren.
Ändert allerdings nichts am subjektiven Eindruck dass vieles im Niedergang begriffen ist.
 
Sehr gutes Beispiel dafür, was so abgeht. Ich frage mich, haben die wirklich so wenig Ahnung (was ich nicht glaube) oder eben "andere Gründe" was, wenn man die letzten Jahre nicht in einer Höhle gewohnt hat,
offensichtlich mehr Sinn ergibt.
Es ist erschreckend zu sehen, was man sich erlauben kann und erlaubt.
 
@iGameKudan

Irgendwie wollen alle Demokratie und Menschenrechte, das Grundgesetz und gleichzeitig wird ein Verdächtiger aufgrund einer Aussage vorverurteilt, das passt nicht zusammen!

Tatsächlich verurteilte, da ist es berechtigt, aber bei einem Verdacht direkt etwas anzunehmen, es fast als gesetzt anzuprangern, ist NICHT ok. Ansonsten spielen wir direkt in der Liga der Diktatoren.
Es läuft eigentlich rechtlich so ab, dass man jemanden unter Verdacht hat. Dann werden Beweise gesammelt, bis eine Anklage erhoben werden kann. Erst dann beschäftigt sich ein Gericht damit und spricht Recht. Ist eine Verurteilung dann Rechtskräftig, gilt der zuvor Angeklagte als Schuldig.. NICHT vorher!!! Ansonsten könnt ihr direkt euren Anspruch an eine Demokratie, an die Gewaltanteilung, die Rechtsstaatlichkeit in die Ecke werfen und eine Diktatur ausrufen, wo man verurteilen kann, wie man lustig ist. Entweder-oder! Auf Verdacht, ist eine absolut nicht mit Rechtsstaatlichkeit vereinbare Verhaltensweise, die absolut nichts mit Recht und Gesetz zu tun hat.
 
Sherman789 schrieb:
@JustAnotherTux Hier liegt wohl ein Missverständnis vor. Die Grünen sind hier gemeint, mit nachgewiesenen Verbindungen zur radikalen AntiFa.
Dann habe ich dich richtig verstanden,
du gehst davon aus, das die Parteien vom Rechten oder Linken Rand keine Überwachung wollen.

Hast du so nebenbei glaubhafte Belege für deine Behauptung?

Ansonsten würde ich mal behaupten, dass eher die Linke und das BSW Verbindungen zur AntiFa haben
bei der AFD gibt es wiederum vermutlich Verbindungen zur Neonazi-Szene.
 
JustAnotherTux schrieb:
Bei diesen gewissen Parteien würde ich eher davon ausgehen das diese das noch deutlich ausweiten würden
Wie oder was diese bestimmte Partei mit dem Verfassungsschutz anstellen könnte, bleibt rein hypothetisch und ist wahrscheinlich von viel Wunschdenken begleitet.

Aber darum geht es hier nicht.

Der eigentliche Punkt ist, dass Parteien und Politiker, die sich als die wahren Demokraten oder Verteidiger der Demokratie bezeichnen, dem Verfassungsschutz durch verfassungswidrige oder antidemokratische Gesetze mehr Befugnisse einräumen wollen, als es erlaubt ist.

Meiner Meinung nach wiegt das viel schwerer, als einer bestimmten Partei nur etwas zu unterstellen.

Ich frage mich ernsthaft, welchen Sinn es machen soll, antidemokratische Personen oder Gruppen mit antidemokratischen Gesetzen zu bekämpfen. Sollte man nicht vielmehr versuchen, Antidemokratie mit Demokratie zu bekämpfen, wenn wir uns in einem demokratischen Staat befinden? Letztlich ist das doch die einzige legitime Möglichkeit, die einem demokratischen Staat zur Verfügung stehen sollte.
 
iGameKudan schrieb:
Hoffentlich ohne Erfolg. 👍 Was die Unterstützer solcher Vorhaben immer vergessen ist, dass solche radikalen Vorschläge gesellschaftlich weit mehr kaputtmachen und der Akzeptanz des Klimaschutzes weit mehr schaden wie sie nutzen bringen.

Wer seine Hausaufgaben nicht macht, muss Nachsitzen. Und der Bau- und der Verkehrssektor haben sie nicht gemacht. Das jetzige Gesetz soll diese Tatsache nur egalisieren und die Verantwortung erneut in die Zukunft verschieben. Und ich kann mir gut vorstellen, dass das BVerfG es genauso sieht.
Es geht dabei schon lange nicht mehr um Klimaschutz, das hat auch das BVerfG klargestellt. Es geht darum, dass wir mit unserem Lebensstil nicht die Zukunft künftiger Generationen gefährden dürfen.
Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Werte im Bericht des Weltklimarates die konservativsten Szenarien sind, die man finden konnte. Das was Geologen derzeit für Zahlen an die Wand werfen geht weit über einen "Wohlstandsverlust" hinaus, sehr weit.
 
Man vermisst im Thread ein wenig, dass diese Gesetze nicht nach schwarz oder weiß beurteilt werden (können). Es wird zwar vorab mehrfach geprüft, jedoch sind solche Dinge oft im Graubereich.
Es kann sein, dass es durch alle Instanzen durchgeht, oder auch eben nicht. Ist immer eine Frage der Interpretation.
Hier jetzt mit der "Musste-Man-Wissen"-Keule zu kommen, ist mir deutlich zu einfach.
Denn gerade das Graue ist es, was diesen Rechtsstaat auszeichnet. Wenn es nur schwarz-weiß gäbe, hätte man viel weniger Maß und Mitte. Ich verstehe, dass viele das gerne hätten, damit die Welt schön einfach ist. Aber so ist es eben nicht.

Das Urteil ist gut. Und zeigt, dass der Rechtsstaat mit seinen Säulen im Grunde funktioniert (bringt mir das Haar in der Suppe). Es geht bei dem Thema immer um einen Spagat zwischen Grundrechte und Sicherheit. Beides in vollem Umfang ist nicht möglich. Dieses Mal schlägt das Pendel in Richtung Grundrechte aus. Beim nächsten Mal dann vielleicht wieder Richtung Sicherheit. Es bleibt ein Stetes austarieren der beiden Grenzen.
 
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Corros1on schrieb:
Im Grunde könnte man auf den Verfassungsschutz verzichten, da es eine Behörde ohne Vollzugsbefugnis ist und es zudem ein gewisses 'Gschmäckle' hat, dass der Leiter Mitglied in einer politischen Partei ist.

Die Aufgaben des Verfassungsschutzes gehören meiner Meinung nach vollständig in die Hände der Exekutive, die über die entsprechenden Befugnisse verfügt und zudem unabhängig von der Politik ist.
Die Exekutive ist die Regierung. Die kann man kaum unabhängig von Politik nennen xD.
VS und Polizei sind nicht die Exekutive.

Corros1on schrieb:
Nein, dafür ist der Verfassungsschutz nicht zuständig. Wie bereits erwähnt, hat er keine entsprechenden Befugnisse.
Befugnisse die NPD zu schützen? Lies nochmal was ich schrieb.
Corros1on schrieb:
Nur Gerichte können Urteile fällen und entsprechende Verbote verhängen, wie es in unserem Rechtsstaat vorgesehen ist. Es wäre fatal und undemokratisch, wenn eine Behörde die Judikative aushebeln könnte und ohne gerichtliche Entscheidung Verbote verhängen dürfte.

Oft scheitern Verbote an fehlenden gesetzlichen Grundlagen oder an anderen Faktoren, wie z.B. dem Mangel an ausreichenden Beweisen.
Oder an so vielen V-Leuten, dass man nicht mehr weiss wer zur NPD und wer zum BfV gehört.
Ich hab ganz eindeutig aufs gescheiterte NPD Verbotsverfahren Bezug genommen.


Edit: Dadurch wurde übrigens durch die Behörde, den VS, in die Judikative eingegriffen. Das Verbot konnte explizit wegen der Aktivitäten des VS nicht ausgesprochen werden, obwohl juristisch geboten. De Facto hat der VS das NPD Verbot verhindert. So zumindest die Urteilsbegründung.
 
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