Hussein zum Tode verurteilt

So, anbei meine vorerst letzten Worte zu diesem Thread hier.
Brauche erstmal einwenig Abstand.

Der Daedalus schrieb:
Ich finde vor allem die Meinung meines Mitduskutanten -oSi- Interessant.
Auf der einen Seite sagt er, man solle nicht mit dem Mitteln bestrafen die der Bestrafte genutzt hat. Auf der anderen Seite findet er die Todessurteile von Nürnberg in Ordnung.
Zeigt wie weit es mit den Grundsätzen ist. Wie war das nochmal? Entweder man ist für oder gegen die Todesstrafe, halbschwanger geht ja auch nicht.
Du fragtest mich, ob die damaligen Prozesse richtig waren oder nicht.
Ich sagte, das diese richtig waren. Zum Urteil habe ich mich bisher nicht geäussert.
Doch mache ich das jetzt mal, auch wenn ich mich auf dünnem Eis bewege...
Ich halte die Todesurteile im Nachhinein für falsch.
Auch weil ich mal eine Reportage gesehen habe, wo der Henker sich darüber geäussert hat.
"Wie toll das doch war..." waren im übertragenen Sinne seine Worte.
Das zeigt schön die Rachegelüste von einigen... :rolleyes:
Hohe Haftstrafen wären besser gewesen.

Doch es ist geschehen, was geschehen ist und kann nicht rückgängig gemacht werden.



Der Daedalus schrieb:
Wie sieht es mit all jenen aus, die den Selbstmord einer langen Gefängnisstrafe vorziehen?
Das liegt ganz allein in den Händen jedes Einzelnen.
Wenn er den Selbstmord vorzieht, dann ist das sein gutes Recht.

Für gut halte ich das aber auch nicht.




Weiterhin scheibst du, das es der Wille des irak. Volkes ist, das Saddam hingerichtet wird.
Nur weil es der Wille ist, ist es noch lange nicht richtig.
Wie oft wünscht sich die Öffentlichkeit die Todesstrafe, nur weil wieder ein Kinderschänder seine Taten machen konnte.
Da will das Volk auch so einiges mit ihm machen.
Die Haftstrafen, die die bekommen sind zwar ein Witz, doch den Tod verdient er noch lange nicht.
Ein Weiterführen dieses von mir angeschnitten Themas würde aber gänzlich hier in eine falsche Richtung führen.
Wollte nur aufzeigen, das der Wille des Volkes nicht immer der Richtige ist.

So ist meine Sichtweise der Dinge bezüglich dieses Randthema.



Doch was ist richtig ?
Das ist doch die eigentliche und nicht einfach zu beantwortende Frage.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich lehne die Todesstrafe aus mehrerlei Gründen ab, aber dies ist keine Diskussion über die Todesstrafe im Allgemeinen.
Ein Grund ist aber, dass sich der Mensch zu helfen wissen sollte ohne nach archiaischem Vorbild ein menschenleben zu opfern. Darüberhinaus sollte man an Prinzipien festhalten und nicht permanent rumdeuteln und seine persönlichen Wertvorstellungen aufweichen und uminterpretieren. Damit meine ich nicht, dass sich Wertvorstellungen nicht ändern können, aber ich sehe es so: Ich bin generell gegen die Todesstrafe und kann nicht für den einen oder anderen eine Ausnahme machen. Dann ist man nur eine Fahne im Wind und es würde isch alles so interpretieren lassen wie man will. Dann könnte man sich auch schön reden, dass es nicht schlimm ist, wenn auch mal ein unschuldiger zum Tode verurteilt wird.
Was bringt denn die todesstrafe?
- eine kurzfristige befriedigung der rachegelüste
doch es hat keine abschreckende Wirkung, auch nicht bei Hussein.
Man maßt sich an über das einzig unwiederbringliche zu entscheiden: das Leben. diese Entscheidung sollte entweder jeder mensch für sich selbst entscheiden oder das Schicksal.
Egal wie human oder inhuman eine Freiheitsstrafe ist, zumindest ist sie reversibel.
Ich lehne die Todesstrafe nicht ab, weil sie inhuman ist, daher zieht dein Argument nicht.
Solche Einstellungen wie ich sie habe, sind schon etwas vielschichtiger und komplexer und können wohl kaum in ihrer vollen tiefe in einem solchen forum diskutiert werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
hat Hussein jetzt also doch zum Tode durch den Strick verurteilt.
Da muss er durch, der Drecksack.

Seine Bürger am SA-Abend mit dem Bagger auf dem Marktplatz reihenweise zur Belustigung hochzuziehen, RÄCHT SICH. - Es ist immer eine gute Idee, Rechenschaft vor dem Volk abzulegen. Und wenn es das Letzte ist.

-Boy Nokumba-
 
@Der Daedalus:

Wenn du mit Gesetzen um dich wirfst, erwähne doch bitte, von welchem Rechtssystem du sprichst. Es währe sehr hilfreich zu wissen, wo und in welchem Zusammenhang man die entsprechenden Gesetze nachlesen kann.

Zu deinem Gesetz:
Dort steht, dass man für ein bestimmtes Verbrechen mit Gefängnis bestraft wird.

Was willst du damit sagen ? Dass die Todesstrafe in zivilisierten Ländern nicht mehr angewendet wird und einfach nur bestialisch ist ?
Ja, da hast du völlig recht. Doch das habe ich ja schon lange gesagt. Tja, besser spät als nie, gelle :evillol:

Gruss

Christoph
 
@Daedalus
es ist - auch aus anderen Threads - hinlänglich bekannt, daß das Menschenleben für dich nur eine quantifizierbare und sogar qualifizierbare Maßeinheit darstellt. Du stehst mit deiner Auffassung nicht nur im Gegensatz zu den meisten Boardies hier sondern auch den Grundlagen unserer Verfassung entgegen.
In deiner Anmaßung, anderen Menschen - was auch immer sie verbrochen haben mögen - die Eigenschaft als Menschen abzusprechen, bist du gedanklich einem Hussein schon sehr nahe.

Ich wünsche dir, daß du dich in der Hitze der Diskussion nur ein wenig "vergaloppiert" hast.
 
Zuletzt bearbeitet: (Schreibfehler berichtigt)
Die Frage wann Rache/Vergeltung in Bezug auf die Todesstrafe legitim ist und wann nicht, verlagert das Ganze doch nur auf eine „untergeordnete“ Ebene. Das Ergebnis ist nachher das Gleiche.
Wer so argumentiert schleicht sich nur um eine konkrete Aussage wie er zur Todesstrafe steht herum.
Das eine Mal muss definiert werden, ab wann die Todesstrafe gerechtfertigt ist und ab wann nicht. So muss definiert werden ab wann Rache/Vergeltung geübt werden darf (egal in welcher Form, ob „staatlich stellvertretend“, politisch motiviert, persönlich oder Mischformen), die die Todesstrafe zur Folge hat .

Notwehr oder auch notwendig ist es in keinem Fall. Denn die rechtliche Verurteilung und anschließende Vollstreckung des Todesurteils setzt voraus, dass der Delinquent festgesetzt und unter Kontrolle gebracht wurde. Ab diesem Moment seinen Richtern „ausgeliefert“ und was dann folgt sind deren Taten.

Die politische Steuerung könnte auch in die Richtung gehen, dass Rache/Vergeltung in Form von Todesstrafe weder vergangenen Taten aufwiegt, noch zukünftige, gleichgeartete von anderen Tätern verhindert.

In meinen Augen gilt für dieses Todesurteil (wie auch für andere Täter):
Die Schuld Husseins ist Grundlage für die Zumessung der Strafe.
Aber die Möglichkeit die „innere Bösartigkeit" Husseins objektiv festzustellen, ist praktisch nicht gegeben, daher auch sinnlos das Strafmaß daran zu orientieren. Mit dieser an Tätern orientierten Zumessung wird diesen faktisch die Definitionsmacht für Strafbarkeit und Strafmaß zugestanden. Mit Vergeltung das Verbrechen nicht aufgehoben, sondern nur verlängert.
In meinen Augen ist die Todesstrafe staatlich sanktionierter Mord.

Viele Opfer vergangener Verbrechen haben nach Vollstreckung des Todesurteils festgestellt, dass diese „Rache“ für ihre erlittene Traumatisierung keineswegs Befriedigung gebracht hat oder zur Bewältigung beigetragen hat.
Einige Opfer sehen das schon vorher. Also bitte nicht alle Opfer, Leidtragende und Angehörige über einen Kamm scheren und als alleiniges Argument für Rache/Vergeltung heranziehen.
 
@MacII:

Auf deine Beleidigungen werde ich ab jetzt nicht mehr eingehen. Liefer Argumente oder sei still, aber werd nicht persönlich!


@christoph.ruest

Wie ich bereits sagte bezieht sich der Paragraph auf das StGB. Vielleicht einfach mal bei google eintippen und innerhalb weniger millisekunden würde dir gesagt werden, dass das StGB das Deutsche Strafgesetzbuch ist.

Was ich mit der zitierten Stelle aussagen wollte?
"Wer anderen die Freiheit entzieht, wird mit Freiheitsentzug bestraft."
Irgendwie also doch "Auge um Auge, Zahn um Zahn." selbst in unserem Gesetzbuch.
Aber das war nicht mal der Kern. Ich will dir damit zeigen, dass eine Tat die man auf der einen Seite als Strafbare Handlung ansieht auf der anderen Seite als Mittel der Bestrafung durchaus gestattet ist. Es liegt halt am Gesamtkonzept der jeweiligen nationalen Rechtssprechung.
Ich bin kein Experte für irakisches Recht, doch ich wette, wenn man nur sucht, wird man Paragraphen finden die auf der einen Seite Mord verbieten, auf der anderen Seite aber die Hinrichtung als Mittel der Bestrafung legitimieren.
Und nach Schweizer Recht zu argumentieren ist da wohl ein bisschen abwegig, findest du nicht?

@dogio

Ich bin generell gegen die Todesstrafe und kann nicht für den einen oder anderen eine Ausnahme machen. Dann ist man nur eine Fahne im Wind und es würde isch alles so interpretieren lassen wie man will. Dann könnte man sich auch schön reden, dass es nicht schlimm ist, wenn auch mal ein unschuldiger zum Tode verurteilt wird.

Wie ich bereits sagte bin ich ja genau aus dem Grunde gegen die Todesstrafe.
Allerdings ist dieser Fall anders. Es steht zweifelsohne Fest, dass Hussein die ihm vorgeworfenen Taten begannen hat. Und auch sein Mangel an Reumütigkeit steht außer Diskussion (wer seine abhschließenden Worte vor Gericht gehört hat, wird dies bestätigt wissen).
Und sobald auch nur die geringste Gefahr besteht, dass ein unschuldiger Verurteilt wird, ist von der Anwendung der Todesstrafe abzusehen. Für mich ist dies eine klare Grenze die auch durchaus festlegbar ist.

@Brigitta

In meinen Augen gilt für dieses Todesurteil (wie auch für andere Täter):
Die Schuld Husseins ist Grundlage für die Zumessung der Strafe.
Aber die Möglichkeit die „innere Bösartigkeit" Husseins objektiv festzustellen, ist praktisch nicht gegeben, daher auch sinnlos das Strafmaß daran zu orientieren.

Es ist eben auch oberstes Gebot für einen Richter dies zu beurteilen. Ein Richter hat zu beurteilen ob ein Mensch seine Tat bereut oder nicht. Es wäre also so ziemlich jedes Urteil welches in dt. Gefällt wird im Grunde genommen falsch, da der Richter ja nie objektiv die "Börartigkeit" des Täters erfassen kann.
Dort hilft dann der Gesunde Menschenverstand. Und wenn der Täter bis zum Schluss denkt, dass seine Tat gerecht war, dann ist für mich die Bösartigkeit, bzw. besser die mangelnde Reumütigkeit und fehlender Respekt vor den Opfern gegeben. Das sagt mir mein gesunder Menschenverstand und eben darum habe ich kein Problem damit das dieser Mensch hingerichtet wird.


/edit:

Es sei nebenbei mal gesagt, dass ich nicht der Richter bin und vielleicht, gesetz dem Falle ich wäre der Richter gewesen, nicht das Todesurteil gefällt hätte ich versuchte nur darzulegen warum meiner Meinung nach das Urteil gegen Saddam als durchaus gerechtfertigt angesehen werden kann.
Das ich wegen meiner Meinung jetzt hier beschimpft werde und einige mich gerne auf eine Stufe mit Hussein stellen finde ich absolut daneben und zudem mehr als abwegig.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Der Daedalus:

Was ist denn nun deine Meinung? Für oder gegen die Todesstrafe? Fisch oder Fleisch? Schwanger oder nicht schwanger?

Du sagst Du bist gegen die Todesstrafe. Gut.
Bei Hussein würdest Du aber eine Ausnahme machen.

Wieviele Ausnahmen würdest Du denn sonst noch so machen?
Hussein ist doch nicht der einzige (Ex) - Diktator auf dieser Welt, in dessen Namen oder durch dessen Handlungen / Befehle Menschen umgebracht wurden.

Nur ein Gedankenspiel: Könnte man aller dieser Diktatoren habhaft werden - Todesstrafe?

Also meine Frage an Dich: Wieviele Ausnahmen von der Todesstrafe dürfen es denn sein?
Eine? Zehn? Hundert?

Du lavierst da argumetativ ziemlich schwach durch diesen Thread.

Ich stelle mir eher die Frage: Kann es in unserer demokratischen Gesellschaft überhaupt ein gerechtes Urteil für Menschen wie Hussein geben?

Und wenn die Todesstrafe das "gerechte" Mittel wäre:
Wem nützt sie?
Macht es etwa die Toten wieder lebendig? Erfahren Angehörige der Opfer dadurch wirklich dauerhaft Genugtuung?

Und wenn Du schon von einem gerechtem Urteil sprichst: War es ein gerechter Prozess?
Keine Frage, dass Hussein vor ein Gericht gehört.
Wie kann aber ein Gericht, von dem Richter, Verteidiger und Angestellte getötet wurden und das höchstwahrscheinlich zu grossen Teilen von den USA finanziert wurde, gerecht und neutral sein?

Ich sage Dir, wem dieses Todesurteil nützt.
Zufälligerweise kommt das Todesurteil zu einem Zeitpunkt, an dem die Republikaner in den USA dringend "Erfolge" aus dem Irak vorweisen müssen. Denn nicht zuletzt wegen der desaströsen Irak-Politik stehen die Republikaner nicht gerade hoch in der Wählergunst.
George Bush fackelt auch nicht lange und bringt es geschickt im Wahlkampf unter:
Während einer Wahlkampfreise im texanischen Waco würdigte US-Präsident Bush das Urteil gegen Hussein als "große Errungenschaft" für den Irak.
Ein Schelm, wer böses dabei denkt...

Ein Sache wäre da noch: Wo gerade Saddam hingerichtet werden soll - wer hat ihn noch gleich finanziell unterstützt und auch Waffen in den Irak geliefert...?

Lieber Daedalus, es sind wohl noch so einige Todesstrafen zu verhängen, nicht wahr?
 
Der Daedalus schrieb:
@MacII:
@dogio

Wie ich bereits sagte bin ich ja genau aus dem Grunde gegen die Todesstrafe.
Allerdings ist dieser Fall anders. Es steht zweifelsohne Fest, dass Hussein die ihm vorgeworfenen Taten begannen hat. Und auch sein Mangel an Reumütigkeit steht außer Diskussion (wer seine abhschließenden Worte vor Gericht gehört hat, wird dies bestätigt wissen).
Und sobald auch nur die geringste Gefahr besteht, dass ein unschuldiger Verurteilt wird, ist von der Anwendung der Todesstrafe abzusehen. Für mich ist dies eine klare Grenze die auch durchaus festlegbar ist.
Das mit dem Unschuldigen war lediglich ein Beispiel. Was ich sagen wollte ist: Sobald man bei eer Todesstrafe interpreatationsraum freigtibt, wird die sache gefährlich. Sicher sind sich hier alleine einig, dass es bei Hussein keine Zweifel gibt. Andere sehen, dass vielleicht anders und leider ist damit gleichzeitig der umgekehrte fall möglich. Denkbar sind ja auch Fälle, wo wir uns einig, dass es keinen Zweifel daran gibt, dass jemand die Todesstrafe nicht verdient hat, dass aber jemand mit einer ähnlichen Einstellung wie du ganz anders sieht und schwups ein Unschuldiger weniger auf dieser Welt.
Man sollte sich entscheiden: Ja oder nein oder die sache liegt zu sehr in den Augen des Betrachters.
In der deutschen Gerichtsbarkeit wird übrigens auch berücksichtigt, ob einem Täter die ihm vorgworfenen Anklagepunkte überhaupt versteht und ob er wusste, dass das, was er begeht, eine Straftat ist.
 
Der Daedalus schrieb:
@MacII:
@christoph.ruest

Wie ich bereits sagte bezieht sich der Paragraph auf das StGB. Vielleicht einfach mal bei google eintippen und innerhalb weniger millisekunden würde dir gesagt werden, dass das StGB das Deutsche Strafgesetzbuch ist.

Entschuldige bitte, aber das isch schlicht und einfach falsch !!

Die vier Buchstaben StGB bedeuten ganz einfach Straf-Gesetz-Buch.

Es ist dabei völlig irrelevant, ob es sich um das deutsche, das schweizerische, das österreichische, das irakische, das afrikanische, das amerikanische, das englische oder das kualalumpurische handelt.

StGB heisst einfach nur Strafgesetzbuch und nicht (wie du irrtümlicherweise glaubst) Deutsches Strafgesetzbuch.

Da du dich in der Materie also überhaupt nicht auszukennen scheinst (das habe ich schon gesehen, als du das Wort zum ersten mal benutzt hast, denn würdest du dich auskennen, so würdest du dich auch damit befassen und so würdest du wissen, wie man eine solche Quelle korrekt bezeichnet - vergleich es mal mit meinem Post), habe ich dich gefragt, um welches StGB es sich denn da handle.

Ich wollte nicht wissen, was StGB heisst, sondern aus welchem StGB du zitierst.

Wenn man das nämlich nicht dazuschreibt, kann man irgendwelchen Blödsinn zusammentippen und anschliessend behaupten, das stünde so im StGB der altgriechischen Provinz Akarnania.

Wenn man also mit Gesetzen um sich werfen will, so sollte man wenigstens wissen, wie man sie korrekt zitiert.
Dass es nicht schadet, sie (respektive ihre Hintergründe und Entstehung) auch zu verstehen, zeigt dein Beispiel ebenfalls sehr schön auf, denn so wie du die Sache hier darstellst, hast du keinen blassen Schimmer davon.

Gruss

Christoph
 
Zur Entspannung für die wehrten Diskutanten ist hier für 24 Stunden Pause.
Außerdem sollte sich der ein oder andere überlegen, wie weit man mit persönlichen Anzüglichkeiten gehen sollte.

Gruß

olly

edit: wieder geöffnet. edit end/
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich möchte nur eins los werden:

Jeder der sich hier darüber beschwert wie unzivilisiert die Todesstrafe doch sei, dann aber sachliche Argumente mit Beleidigungen beantwortet, sollte seine eigene "Zivilisiertheit" mal hinterfragen.


Und an Toxid:
Ich sagte bereits wo die Grenzen liegen und die sind IMO auch ultimativ festlegbar. Ich kenne nur einen Namen den ich mit Hussein auf eine Stufe stellen würde. Kim Jong Il. Nicht wegen der Atomwaffen, sondern weil er ein Volk verhungern lässt um seinen Luxus zu sichern. Würde die Chance bestehen durch einen Tyrannenmord das Volk zu befreien, so wäre ich der ersten der seine Stimme dafür abgeben würde.
 
Das ist genau der Unterschied den ich sehe zwischen Todesstrafe und Befreiungsschlag von einem mörderischen Regime durch Mitglieder des Volkes selbst. Einfach weil sie nicht offen operieren können und aus "Notwehr" handeln.
Nicht umsonst sind die "Stauffenberg-Attentäter" - zumindest sehr spät posthum - rehabilitiert worden.

Im Unterschied dazu:
Brigitta schrieb:
Notwehr oder auch notwendig ist es in keinem Fall. Denn die rechtliche Verurteilung und anschließende Vollstreckung des Todesurteils setzt voraus, dass der Delinquent festgesetzt und unter Kontrolle gebracht wurde. Ab diesem Moment seinen Richtern „ausgeliefert“ und was dann folgt sind deren Taten.

Der Verbrecher ist lebendig festgesetzt/gefangen worden. Er kann mit den Verbrechen nicht fortfahren weil er der Justiz untersteht.
 
Nun mit einem Todesurteil nach der Absetzung des Regimes hätte ich auch kein Problem wenn er keine Reue zeigen sollte.

Wie soll ich das am besten in Worte fassen? Vielleicht so:
Die Taten von Hussein, Il, Hitler, ... sind keine die einer späteren Sichtung der Beweislage bedürfen um die Schuld festzustellen. Die Schuld ist zweifelsfrei belegt. Lediglich die Tat an sich kann beurteilt werden. Der Sunit mag sagen, dass es ja keine schlimme Tat ist Shiiten in Massen umzubringen. Doch auch hier gibt es IMO klar definierte Grenzen. Es ist IMO ganz klar, dass solche Morde eben nicht vertretbar sind und eben doch eine schlimme Tat darstellen.
Ferner ist die Tat an sich so menschenverachtend, dass es nur wenige vergleichbare Taten in der Geschichte der Menschheit gab. Das ist für mich ein ultimatives Kriterium, welches auch nicht unbedingt viel Spielraum für Interpretation lässt.

Ab diesem Moment seinen Richtern „ausgeliefert“ und was dann folgt sind deren Taten.

Natürlich ist das Urteil die Tat der Richter. Das ist es aber immer!
- Wenn ein Richter eine Freiheitsstrafe verhängt, dann sage ich für meinen Teil nicht, dass er eine Freiheitsberaubung begeht.
- Wenn ein Richter jemanden zu einer Geldstrafe verurteilt, dann sage ich nicht, dass der Richter einen Diebstahl begeht.

Sagt ihr das etwa?

Nun warum sagt ihr dann, dass ein Richter der ein Todesurteil spricht einen Mord begeht?
 
Nukleareswinterkind schrieb:
Ihn zu hängen finde ich ein wenig "altmodisch", da würde ich auch ehr moderner Exikutionsmöglichkeiten vorziehen ;)
Für mich gibt es keine "moderne" Exekution. Für mich ist die Exekution als solches Altmodisch.

Wie hier bereits erwähnt wurde, sollten wir uns von Mördern unterscheiden.

Nun warum sagt ihr dann, dass ein Richter der ein Todesurteil spricht einen Mord begeht?
In meinen Augen ist nicht der Richter der Mörder, sondern unser System.
 
Zuletzt bearbeitet:
BlackSavage schrieb:
...sondern unser System.

Du meinst wohl das Rechtssystem des Irak, oder?

Ähm also ist begeht unser System eine Freiheitsberaubung wenn ein Täter eingesperrt wird?
Ist unser System ein Dieb wenn jemand eine Geldbuße bezahlen muss?
 
Du sagst also:

WENN

Todesstrafe = Mord

DANN

Freiheitsstrafe = Freiheitsberaubung
UND
Geldstrafe = Diebstahl.

Du sagst also, man könne das nicht abstufen und das eine in Ordnung finden und das ander nicht.

Ok - das ist deine Meinung.

Aber mal eine Frage: Hast du Haustiere ?
Falls ja:

Macht es für dich einen Unterschied, ob jemand aus Versehen mit dem Reissverschluss seiner Jacke einen kleinen Kratzer in den Aussenspiegel deins Autos macht, oder ob jemand aus voller Absicht Wochenlang deinen Hund (deine Katze, oder was auch immer) quält und schliesslich tötet ?

Falls es für dich einen Unterschied macht, bedenke bitte, dass vor dem Gesetz beides eine einfache Sachbeschädigung ist (oder zumindest bis vor kurzem so war) und auch gleich bestraft wird.

Falls du ein Problem damit hast, bedenke bitte, dass du vorhin gesagt hast, dass wenn die Todesstrafe ein Mord ist, dann auch eine Geldbusse ein Diebstahl ist. Dort wolltest du dann nicht differenzieren (resp. du wolltest die anderen dazu auffordern, nicht zu differenzieren).

Gruss

Christoph
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Fullquote des Vorposters entfernt)
Der Daedalus schrieb:
Du meinst wohl das Rechtssystem des Irak, oder?

Ähm also ist begeht unser System eine Freiheitsberaubung wenn ein Täter eingesperrt wird?
Ist unser System ein Dieb wenn jemand eine Geldbuße bezahlen muss?

Ja, sorry, selbstverständlich meine ich das Rechtssystem des Irak, bei uns gibt es ja zum Glück keine Todesstrafe.

Und es besteht doch schon noch ein Unterschied, ob ich einen Täter einsperre, oder ihn umbringe, findest du nicht?
Gegen ein Einsperren habe ich nichts gesagt. Wohl aber gegen das Töten eines Menschen!
 
Ja der Unterschied besteht für mich darin, dass eine Hinrichtung ein Vorgang ist, der nicht wieder rückgängig gemacht werden kann. Die Strafe ist entgültig und man wird den Bestraften niemals mehr entschädigen können.
Genau deswegen fordere ich, dass man sich sehr, sehr, sehr genau überlegen sollte bei wem man die Todesstrafe für angemessen hält und bei wem nicht.
Ein weiterer unterschied liegt natürlich in der Härte der Bestrafung, im Normalfall ist einem Menschen sein Leben natürlich wichtiger als seine Freiheit. Doch diese Härte der Bestrafung lässt sich durch die Tat begründen.

@christoph.ruest

Ich differenziere sehr wohl und wünsche auch von jedem Menschen zu differenzieren.
Allerdings spricht es eben nicht für eine differenzierte Denke wenn man sagt, dass ein Richter (oder das Rechtssystem) einen Mord begeht, wenn ein Todesurteil gesprochen wird. Es gibt eben doch einige gravierende Unterschiede zwischen den Taten Husseins und dem Urteilsspruch der Richter und diese Unterschiede liegen nicht nur in der Anzahl der Todesopfer.
Ihr sagt, dass ein Richter einen Mord begeht, weil im Rechtssystem in entsprechenden Praragraphen der Mord als solcher klar definiert ist und der Urteilsspruch der Richter diese Kritierien erfüllt. Ich belegte, durch Zitierung des StGB (übrigens wenn man sich auf einer Deutschen Seite befindet wird wohl jeder davon ausgehen können das ich das deutsche StGB meine wenn ich es zitiere) dass auch die Freiheitsberaubung klar per Gesetz definiert ist und, dass der Urteilsspruch der Richter und der Vollzug der Strafe nach dieser Definition eine Freiheitsberaubung ist.
Meine Art zu differenzieren setzt also noch einen Punkt früher an ...

Am Rande sei gesagt, dass dein Vergleich mehr als nur abwegig ist.
 
@ Lieber Daedalus

Da du dich durch meinen Post105 von mir öffentlich beleidigt fühlst, möchte ich meine darin geäußerte Meinung – statt in einer PN - genau so öffentlich klarstellen. Die Mods mögen es mir nachsehen, falls ich dabei ein wenig off-topic gerate.

Ich halte dich weder für einen Massenmörder noch für einen bösen Menschen. Ich bin der Überzeugung, dass meine Formulierung eine solche Interpretation auch nicht hergibt. Falls aber doch ein solcher Eindruck entstanden sein sollte, tut es mir sehr leid und ich entschuldige mich dafür; denn meine Absicht war das auf keinen Fall.

Die „Vorlage“ zu einem Vergleich zwischen deiner Auffassung und der „eines Hussein“ über die Möglichkeit einen begründeten Verlustes von Menschenrechten hast du mir selbst geliefert:
Zitat aus Post 78:
Nun ich für meinen Teil verwehre die Menschenrechte nur jemandem der sich durch eine entsprechend schlimme Tat dafür "qualifiziert" hat. Saddam hingegen verwehrte die Menschenrechte den Irakern völlig ohne dass es einen einleuchtenden Grund dafür gab.
Bin ich nicht besser?!


Daedalus, Hussein hatte 1000 Gründe für seine Untaten. Nach welchen objektiven Maßstäben können Gründe „besser“ oder „schlechter“ sein? Hussein wird durch den Aufstand im Süden des Irak seine Macht und vielleicht sogar sein Leben bedroht gesehen haben. War die Ermordung seiner Feinde dann Notwehr?

Daher meine Meinung: Das Menschrecht wird auf Dauer nur bestehen können, wenn es als absolutes Recht aller Menschen jeglicher Disposition entzogen ist. Es dürfen keine Menschen, keine Staaten, keine Systeme darüber befinden und es darf auch keine „guten“ Gründe für einen Entzug geben.

Daedalus, ich hoffe, daß du meinen gedanklichen Ansatz zu dem Post105 verstehst. Er war nicht so bösartig gemeint, wie er offensichtlich bei dir angekommen ist. Und ich hoffe, dass du auch weiterhin mit mir „sprichst.
 

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