Origano schrieb:
Woher weiss man das ?
Welcher Todeskandidat hat anschliessend darüber berichtet ?
Was ist mit den unsäglichen Ängsten und seelischen Qualen, die ein Verurteilter bis zur entgültigen Hinrichtung durchzustehen hat ?
Nun, wo soll ich anfangen... ?
Ich kann mir schon vorstellen, dass die ganze Geschichte für jemanden, der sich nicht so intensiv mit der Materie auseinander setzt, eher schwer zu fassen ist.
Ich versuche aber trotzdem, das ganze einigermassen korrekt und trotzdem einfach darzustellen.
Also selbstverständlich hat noch kein Hingerichteter später darüber berichtet (zumindest keiner, bei dem die Hinrichtung ein Erfolg war und um die geht es ja hier).
Von den seelischen Qualen und Ängsten wurde hier bisher auch noch nicht viel gesprochen. Darauf möchte ich auch nicht weiter eingehen, denn dazu bin ich nicht kompetent genug (ich studiere Humanmedizin und nicht Psychologie).
Aber nun wieder zum eigentlichen Punkt.
Die Neugierde des Menschen ist praktisch unersättlich. Im Namen der Neugierde und der daraus resultierenden Wissenschaft greifen Menschen teils auch zu moralisch durchaus kontroversen Methoden, um ihren Wissensdrang zu stillen.
Unter anderem töten Menschen auch im Namen der Wissenschaft. Und das in praktisch jedem Land der Erde und jeden Tag.
Früher wurden in einigen Ländern auch Menschen im Namen der Wissenschaft getötet (man denke z.B. an das dritte Reich, das fünfzehnte Direktorium in Russland [Genozid vermutet, jedoch nicht bewiesen] oder den Einmarsch der Japaner in die Mandschurei und die Taten von Shiro Ishii).
Vielleicht wird das auch heut noch irgendwo auf der Welt getan.
Sicherlich jedoch werden Tiere im Dienste der Wissenschaft getötet. Gewisse Tiere werden jedoch nicht "einfach so" getötet, sondern sie werden hingerichtet, so dass die Forscher untersuchen können, was bei einer Hinrichtung genau geschieht.
Heute existieren sehr gute Mess- und Untersuchungsmethoden. Man kann die elektrische Aktivität des Hirnes äusserst genau untersuchen, messen und definieren.
Dabei hat man inzwischen auch herausgefunden, wo sich das Schmerzzentrum des Gehirns befindet. Fühlt ein Mensch (oder ein Säugetier)* einen Schmerz, so ist dieses Zentrum aktiv. Ist dieses Zentrum nicht aktiv, so fühlt das Lebewesen auch keinen Schmerz.
*Da die meisten Säuger stark verwandte Hirnstrukturen aufweisen (und insb. das Gehirn eines Menschenaffens sich kaum vom Gehirn eines Menschen unterscheidet), kann man davon ausgehen, dass die Ergebnisse, die mit Menschenaffen erreicht wurden, auch für den Menschen gelten.
Des weiteren hat man in langjährigen Untersuchungsreihen genau definieren können, unter welchen Wachzuständen sich welche Hirnströme finden lassen und welche Empfindungen bei diesen entsprechenden Wachzuständen möglich sind und welche nicht.
Ein Hirnforscher kann also nur anhand des EEGs sagen, ob ein Mensch wach ist, ob er nervös ist, ob er Schmerzen hat, ob er schläft, ob er träumt, etc.
Man hat also Tiere hingerichtet (sei es durch den Strang, durch Erschiessen, durch Gift, etc.) und dabei die Hirnströme gemessen. Dabei hat man herausgefunden, dass beim plötzlichen Genickbruch (so wie es eben beim Tod durch den Strang sein sollte) diejenigen Hirnareale, die für die Schmerzempfindung zuständig sind, nur für den Bruchteil einer Sekunde aktiviert werden. Diese kurze Reizung entspricht nicht einmal dem Schmerzreiz, den wir wahrnehmen, wenn eine Mücke auf unserer Haut landet.
Das Gehirn unterdrückt den Schmerz ganz einfach. Er wird nicht wahrgenommen. Einfach ausgeblendet. Und ein paar Sekunden später ist auch schon kein lebendiges Gehirn mehr da, das einen Reiz wahrnehmen könnte.
Etwas anders sieht die Geschichte mit der Guillotine aus. Durch die Durchtrennung des verlängerten Rückenmarks mit einem scharfen Messer ensteht ein cerebraler Schock.
Das heisst, es bildet sich eine Art "elektrischer Sturm" ähnlich einem epileptischen Anfall, der langsam (für das Gehirn langsam bedeutet innerhalb weniger Millisekunden) über das ganze Gehirn wandert und dieses sofort lahm legt. Das heisst, das Gehirn stirbt nicht durch die Sauerstoffunterversorgung, sondern durch eine Art elektrische Überlastung (es passiert etwa das Gleiche, wie wenn der Blitz direkt in einen Sicherungskasten einschlägt).
So konnte inzwischen also klar bewiesen werden, dass der Tod durch die Guillotine oder den Strang völlig schmerzfrei (im absoluten Extremfall ist vielleicht ein kleiner Piekser - ähnlich dem Stechen mit einer Nadel während einigen wenigen hundertstel Sekunden fühlbar) und äusserst schnell ist.
Etwas anders sieht es aus, wenn nicht "der fallende Strick" sondern das tatsächliche "Erhängen" angewendet wird.
Dann nämlich zieht sich die Schlinge aufgrund des Körpergewichtes langsam zusammen und stranguliert ihr Opfer.
Ist die Schlinge korrekt gebunden, werden die Arterien und Venen im Halsbereich als erstes abgequetscht und der Tod tritt nach einigen wenigen Sekunden ein. Auch dieser Tod ist praktisch schmerzfrei, denn man gleitet langsam in einen Dämmerungszustand und schliesslich in Bewusstlosigkeit und Tod hinüber. Es ist wie einschlafen. Es schmerzt nicht und es ist nicht "schlimm" (psychisch gesehen).
Im Gegensatz zur oben genannten Methode gibt es hier viele "Augenzeugen", d.h. Verurteilte, die hingerichtet wurden und anschliessend wieder aufwachten und von ihren Erlebnissen berichteten.
Es gab in den 60er Jahren auch einmal eine Forschungsgruppe, die es ganz genau wissen wollte. Also erdrosselten sich die Mitglieder dieser Forschungsgruppe gegenseitig mit Handtüchern. Als die Bewusstlosigkeit definitiv eingetreten war und der Tod kurz bevor stand, reanimierten sich die Forscher wieder gegenseitig (äusserst erfolgreich) und berichteten einander und der Welt von ihren Eindrücken. Keiner Empfand die Tortur als Schmerzhaft oder schlimm. Einige wenige meinten, es sei etwas "beklemmend" gewesen. Alle anderen beschrieben es schon fast als positives Erlebnis (ein Gefühl der Euphorie, ein sanftes Einschlafen, ein "Hinübergleiten", sie erzählten von Wärme Geborgenheit).
Grundsätzlich vermögen diese Ergebnisse nicht sonderlich zu überraschen, denn es ist hinlänglich bekannt, dass das Gehirn einen sehr effektiven Eigen- und Körperschutz hat. So ist es dem Gehirn durchaus möglich, schlimme Erlebnisse (wie eben den Tod) als sehr angenehm darzustellen. Dies soll im Falle eines möglich Überlebens weiterführende seelische Schäden verhindern. Und das System funktioniert meistens sehr gut.
Die wohl schlimmste Erhängungsmethode ist die, bei der der Knoten der Schlaufe arretiert wird. Dann hängt der Deliquent in der Schlinge, die ihm langsam die Luftröhre zudrückt.
Da der Gegenhalt von hinten fehlt, bricht weder das Genick, noch werden die tiefer liegenden Blutgefässe abgedrückt, so dass das Opfer bei vollem Bewusstsein erstickt.
Dies wird allgemein (von Überlebenden) als äusserst grausamen und gewalltvollen Tod mit unvorstellbaren Angstzuständen und Schmerzen beschrieben.
So, ich hoffe, ich konnte deine Fragen beantworten.
Ansonsten einfach noch einmal nachfragen
Gruss
Christoph
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Der Daedalus schrieb:
Habe ich dies bestritten?
Ich möchte folgende Fakten aufzählen:
1.) Die verhandelte Tat geht auf Saddams Kappe! Da sind sich ALLE (!!!) einig.
2.) Die verhandelte Tat stellt nach heute geltendem Recht im Irak einen Massenmord da und ist,
3.) nach geltendem Recht im Irak mit dem Tode zu verurteilen.
4.) Das Volk (Ein Urteil wird im "Namen des Volkes" gefällt) ist mit Ausnahme der Suniten sicher für eine Hinrichtung Saddams (ich erspare jetzt zu versuchen dies empierisch zu belegen, das sagt mein gesunder Menschenverstand).
Wo ist also das zum Himmel schreiende Unrecht oder die Bevormundung durch die Amerikaner?
Und du würdest einem Volk welches unsägliche Qualen erleiden musste das Recht nehmen über ihren Unterdrücker zu Urteilen.
Ich weiss ja nicht, wie das im Irak gehandhabt wird, aber hier darf ein Verbrecher nicht nach den akutell gültigen Gesetzen verurteilt werden.
Es müssen die Gesezte zur Anwendung kommen, die entweder zum Zeitpunkt der Tat gültig waren, oder aber diejenigen, die im Sinne des Angeklagten ein besseres Urteil erlauben.
D.h. wenn z.B. Diebstahl bis vor 2 Jahren legal war und jemand heute gesteht, dass er vor 3 Jahren gestohlen hat, so darf er nicht bestraft werden (denn zum Zeitpunkt der Tat war es ja legal).
Oder wenn Diebstahl bis vor 2 Jahren durch Hand-abhacken und heute durch Geldbusse geahndet wird, so muss dem selben Täter wie oben eine Geldbusse auferlegt werden, denn das ist das für ihn bessere Urteil.
Gruss
Christoph