Informationspflicht als Bürger

Youtuber1987

Banned
Registriert
Juli 2019
Beiträge
370
Welche Pflichten habe ich denn als Bürger mich über neue Gesetze und Anordnungen zu informieren?

Mir stellt sich die Frage gerade, denn in Bayern wurde am Freitag unter Tag, wenn ich mich nicht irre, die Ausgangsbeschränkung verschäft. Gültig dann ab Freitag Nach 24.00

Die meisten jungen Leute werden sowas übers Internet irgendwie mitbekommen, weil dort ja alles voll ist damit.

Aber wie ist das mit ältern Leuten?

Ist man als Bürger verpflichtet z.B. die Tagesschau zu schauen?
Oder wie stellt der Staat sich das vor, dass so eine Anordnung auch jeder mitbekommt.

Das Ganze ist ja eine Holschuld.
Sowas wie z.B. eine Push Nachricht aufs Handy gibts ja nicht, soviel ich weiß.
 
Gerade das ältere Semester wird sicher noch ne Tageszeitung haben. Aber spätestens der erste Polizist wird denjenigen über seine Pflichten aufklären
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Aduasen und Tinkerton
du wirsts nicht glauben, aber auch ältere haben internet, so z.b. ich 69.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: storkstork, Dr. McCoy, BFF und eine weitere Person
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Sonst könnte man sich ja drauf berufen das man nichts davon mit bekommen hätte.

Davon ab sollten ältere Semester in diesen Zeiten, so fern sie können, Zuhause bleiben.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Aduasen und wolve666
Gestern sind die Polizei in München mit Lautsprecherwagen durch die Stadt gefahren und hat auf die Ausgangsbeschränkungen hingewiesen.
 
Deine Gemeinde kann dir auch einen Brief bzw. Informationszettel mit den Maßnahmen per Post zu senden. Damit ist dann jeder informiert.
 
hallo7 schrieb:
Deine Gemeinde kann dir auch einen Brief bzw. Informationszettel mit den Maßnahmen per Post zu senden. Damit ist dann jeder informiert.

Dem ist ja nicht so.

Es muss ja irgend eine gesetzliche Regelung geben, was ich als Bürger zu tun habe.
Allerdings lernt man sowas z.B. nicht in der Schule. Also ich hatte das zumindest nie, bzw. kann mich nicht mehr daran erinnern.

Da wird am Freitag Vormittag beschlossen, dass in 18 Sunden keiner mehr ohne wichtigen Grund auf der Staße sein darf und es wird erwartet, dass sich jeder daran hält.
Du kannst ja als Staat nicht erwarten, dass bis dahin das jeder in Facebook geteilt hat und somit es jeder gelesen hat.
Da muss doch mehr dahinter stecken?
 
Du musst Dich als Bürger informieren. Das wird über alle erdenkliche Kanäle ausgestrahlt. Print und Bildmedien. Facebook ist das sicherlich die letzte, die relevant ist.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Aduasen
  • Gefällt mir
Reaktionen: storkstork und Silverangel
knoxxi schrieb:
Gerade das ältere Semester wird sicher noch ne Tageszeitung haben. Aber spätestens der erste Polizist wird denjenigen über seine Pflichten aufklären
Naja bei uns hat die Tageszeitung auf Online-ausgaben umgestellt.
 
Wie heißt doch der alte Spruch: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Aduasen und Fliqpy
Sinthuria schrieb:
Naja bei uns hat die Tageszeitung auf Online-ausgaben umgestellt.

Okay das kann man gelten lassen. Aber das die dann noch nicht mal Radio hören? Wie groß muss der Stein sein unter dem man lebt??
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: alf420
Die Antwort ist ganz einfach:
Es gibt z.B. die Amtsblätter der Städte, in denen die Maßnahmen zu Corona offiziell bekannt gegeben werden. Mit dem Erscheinen im Amtsblatt (sogar digital als pdf im Internet) gilt z.B. die Allgemeinverfügung zu Ansammlungen als der Bevölkerung mitgeteilt. Jeder Bürger kann sich also jederzeit darüber informieren.

Daneben gibt es auch den Bundesanzeiger, Bundesgesetzblatt und weitere Publikationen, mit denen die Bevölkerung offiziell informiert wird.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Idon
Spätestens wenn man am ersten Geschäft mit einem entsprechenden Aushang vorbeikommt, hat man die Information btw. auch. Für mich ist das immer noch "Ausrede suchen".

Ich hoffe nur die Leute kommen jetzt nicht auf die dümmsten Ideen, denn da gäbe es so einiges.

Komisch, unsere Schüler scheinen sich besser zu informieren. Als vorher schon die Schulen geschlossen hatten, waren alle beim Saufen am Supermarkt zu Hause.
 
Aussagen wie "man muss sich halt informieren" sind nicht ausreichend.
Wenn du eine Strafe bekommst, weil du das Verbot mißachtet hast, dann muss der Gesetzgeber ja begründen können, dass er die Bürger ausreichend über das neue Gesetz informiert hat.
Hierzu muss es ja eine rechtliche Grundlage geben.

fandre schrieb:
Die Antwort ist ganz einfach:
Es gibt z.B. die Amtsblätter der Städte, in denen die Maßnahmen zu Corona offiziell bekannt gegeben werden. Mit dem Erscheinen im Amtsblatt (sogar digital als pdf im Internet) gilt z.B. die Allgemeinverfügung zu Ansammlungen als der Bevölkerung mitgeteilt. Jeder Bürger kann sich also jederzeit darüber informieren.

Daneben gibt es auch den Bundesanzeiger, Bundesgesetzblatt und weitere Publikationen, mit denen die Bevölkerung offiziell informiert wird.

Ja genau.
Das ist die Antwort, die mich gesucht habe.
Das wollte ich wissen, wie der offizielle Weg aussieht, wann die Bevölkerung als informiert gilt.
 
Und das gilt bei allen Gesetzen. Allgemein gilt der Passus „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Aduasen
BuzzAMK schrieb:
Auf Computerbase zu posten geht ohne Probleme, aber kurz mal nach „Ausgangssperre Bayern" zu googlen geht nicht oder wie?

Immer diese schlauchen Sprüche.
Zeig mir doch mal, wo meine Frage beantwortet wird, wenn du bei google "Ausgangssperre Bayern" eingibst.
Ergänzung ()

hamju63 schrieb:
Die Bevölkerung gilt als 'informiert' wenn es beschlossen und veröffentlicht wurde. Punkt !

veröffentlicht wo war eben meine Frage.
 
Youtuber1987 schrieb:
Zeig mir doch mal, wo meine Frage beantwortet wird, wenn du bei google "Ausgangssperre Bayern" eingibst.

Also das habe ich nach 3 Klicks und ca 10 Sekunden gefunden:
1584954475597.png
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: BuzzAMK und cyberpirate
SpookyFBI schrieb:
Du scheinst 33 Jahre zu sein und benimmst dich wie ein(e) 3 jährige(r).
bei 25.000€ Strafe wachst du dann hoffentlich mal auf

Nicht selber irgendwelche Phantasien in meine Frage rein interpretieren.
Ich will mich in keinster Weise der Ausgangsbeschränkung widersetzen.

Mir ist nur in Zusammenhang mit dieser die Frage gekommen, wie es geregelt ist, dass der Staat was beschließt und der Bürger es wissen muss.


verbaliBerlin schrieb:
Also das habe ich nach 3 Klicks und ca 10 Sekunden gefunden:

Ja schön.
Beantwortet aber in keinster Weise meine Frage ;)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: new Account()
Zurück
Oben