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Genau.
Ich bin der Meinung, dass man sich in einer Situation die die gesamte Menschheit betrifft und die es so seit dem 2.WK nicht gegeben hat öfters und mehr informieren muss.
Eigentlich passiert das sogar ziemlich automatisch wenn man nicht gerade als Aussiedler ohne Kontakt zur Menschheit, ohne Fernsehen, Radio, Internet oder Dorftratsch lebt.
Um diese Menschen machst du dir Sorgen?
Sehr löblich. Vielleicht könntest du Brieftauben schicken? Oder wie könnte man solche Menschen erreichen?
Man kann die eingangsfrage doch sehr kurz beantworten:
“ Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. „
Stimmt immer wenn es um Gesetze und Verordnungen geht . Natürlich ist jeder angehalten sich zu informieren, müssen muss man das nicht, jedoch bekommt man ggf. trotzdem auf den Deckel.
Hab ich irgendwo geschrieben dass ich mir über irgendwen Sorgen mache?
Ich glaube nicht?
Warum wird in ganz neutral gestellte Fragen in einem Forum immer so viel eigene Phantasie mit hineininterpretiert?
Ich habe mir lediglich die Frage gestellt, wie es sich der Staat vorstellt, dass wenn er an einem Freitag Vormittag etwas verkündet dass aber Mitternacht dann gilt, wie das jeder in so kurzer Zeit mitzubekommen hat.
Das sind ja nicht mal 24 Stunden Vorlaufzeit und es wurden Strafen bis zu 25.000 Euro gegen verstöße angekündigt.
Was machst du jetzt, wenn du eine Gruppe Leute um 1 Uhr Nachts findest die sich nicht an diese neue Anordnung hält.
Du hast verkündet, dass dies bestraft wird.
Wenn die jetzt sagen, wir haben das nicht mitbekommen, willst du denen dann entgegnen, dass sie die Strafe trotzdem bezahlen müssen, weil du der Meinung bist, sie hätten sich besser informieren müssen?
Ist doch logisch, dass es so nicht laufen kann.
Der Gesetzgeber muss denen klar sagen können, wo steht, dass sie sich darüber informieren hätten müssen.
Und wie das genau aussieht, das interessiert mich einfach. Nicht mehr und nicht weniger.
Ergänzung ()
Heelix schrieb:
Man kann die eingangsfrage doch sehr kurz beantworten:
Kann man so nicht beantworten.
Denn es muss logischerweise auch eine vernünftige Vorlaufzeit geben, in der ein Bürger die Chance hat, sich über neue Gesetze zu informieren.
@Youtuber1987
Was genau möchtest du wissen? Die allgemeinen Paragraphen zu Schnellbeschluss Sachen etc? Das wird triggy, sehr verstrickt schätze ich. Ich kann mal bei mir herum fragen aber ich denke das beste ist da selber einen Anwalt mal zu fragen. Die Leute hier jedenfalls sind teils.... nun ja du siehst es ja. Manches muss man einfach woanders fragen..
Aber bei der Sache an sich bin ich voll bei dir:
1. Das brauch Vorlaufzeit, mehr als 24 Stunden, wir sind ja nicht im Krieg oder sowas..
2. Da muss eine Info raus gehen, von den Gemeinden, Brief in den Briefkasten, irgendwas.
(Für jede sinnfreie Wahl z.B. Abriss von Schwimmbädern geht was raus, bei sowas wichtigem nicht?!)
Mit "Informieren bitte" ist es da nicht getan, dass verstehen viele leider nicht. Aber ich denke die Polizei wird da nicht so hart durchgreifen in der ersten Zeit, nur offiziell braucht es wohl ein Datum. Wie in der Schule früher, den Satz darf man noch zu ende schreiben.
Wenn die irgendwas kurzfristig beschließen wird es wohl irgendwo eine PDF auf den Seiten der Städten und Ministerien zu finden sein, wo wahrscheinlich genau das ist was du suchst, aber da kann ich aus eigener Erfahrung sagen. Chaos. Irgendwas Wischi-Waschi hauptsache man kann sagen "wir haben es schriftlich festgehalten".
Was irgendwelche "Corona-Partys" betrifft, ne da fehlt mir jedenfalls alle Nachsicht, knallhart durchgreifen.
Kann man so nicht beantworten.
Denn es muss logischerweise auch eine vernünftige Vorlaufzeit geben, in der ein Bürger die Chance hat, sich über neue Gesetze zu informieren.
Außen vor das dem hier so war und auch bei allen anderen Gesetzen eine gewisse Vorlaufzeit existiert, wer sagt er wusste nichts davon hat es schlicht nicht besser verdient als bestraft zu werden.
Es gibt Typen Mensch die wirklich nichts davon wussten aber um die ist es im Zweifel halt auch nicht schade und die gehen unter in der Masse die es schlicht als Schutzbehauptung vorschieben.
Wie kommst du auf die Idee? Es gibt sicherlich hunderte Verordnungen, die du nicht kennst, gegen die du verstoßen kannst und dennoch ein Verwarn- oder Bußgeld bekommen kannst.
Wie dir jetzt schon mehrfach erläutert wurde, kommt es nicht auf die Kenntnis, sondern auf die Verkündung an.
Im Prinzip ist es Recht einfahc und die Antwort zu deiner Frage findest du im Thread indirekt. Die Informationspflicht ist meines Wissens nach nicht genau festgelegt (mir ist jedenfalls kein expliziter Paragraf bekannt) bzw. gibt es Paragrafen dazu, denn sie ergibt sich indirekt. Der Staat ist dem Bürger verpflichtet, alle notwendigen Informationen offen zu legen, so zum Beispiel über den Bundeanzeiger. Parallel dazu gibt es den rechtlichen Grundsatz, "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Aus diesen beiden Rechtsgrundlagen ergibt sich die Informationspflicht durch den Bürger. Da ihm alle Informationen vom Staat offen gelegt werden, kann er sich nicht darauf berufen, dass er sie nicht kannte. Wie er selbst sich dieser Informationen bemächtigt, dass obliegt ihm.
Ich würde (als Laie) sagen, dass sich dies unter anderem mit §17 StGB begründen lässt. Da die Informationen durch den Staat offen gelegt werden müssen und in deinem Beispiel ja auch sind, wäre der Irrtum vermeidbar gewesen. Der Zeitrahmen spielt dabei keine Rolle und wäre in deinem konkreten Beispiel angesichts der Medienpräsenz auch vermutlich nur schwer argumentierbar.
Kurz gesagt, konkret festgelegt ist diese Pflicht nicht. Sie ergibt sich indirekt.
Mit "Informieren bitte" ist es da nicht getan, dass verstehen viele leider nicht. Aber ich denke die Polizei wird da nicht so hart durchgreifen in der ersten Zeit, nur offiziell braucht es wohl ein Datum. Wie in der Schule früher, den Satz darf man noch zu ende schreiben.
So handhabt es die Polizei ja auch scheinbar. Gestern einen Bericht Bayern betreffend gelesen, dass 1400 Verstöße festgestellt wurden und nur 400 sanktioniert und das waren die die der Aufforderung der Polizei nicht nach gekommen wollten und die Polizei teilweise beleidigt haben oder angegangen sind. In Nürnberg zb hatte ein Friseur ganz normal geöffnet.
P220 schrieb:
Aber bei der Sache an sich bin ich voll bei dir:
1. Das brauch Vorlaufzeit, mehr als 24 Stunden, wir sind ja nicht im Krieg oder sowas..
2. Da muss eine Info raus gehen, von den Gemeinden, Brief in den Briefkasten, irgendwas.
(Für jede sinnfreie Wahl z.B. Abriss von Schwimmbädern geht was raus, bei sowas wichtigem nicht?!)
Ich will da ja nicht mal grundsätzlich widersprechen, kann den Gedankengang voll verstehen, allerdings sind wir zwar nicht im Kriegszustand, aber der Katastrophenfall ist ausgerufen und ich denke schon, dass man dann erwarten kann, dass der mündige Bürger sich etwas mehr und selbstständiger informiert ohne es frei Haus per Brief zu bekommen. Es reicht ja aus Radio oder TV einzuschalten.
P220 schrieb:
Was irgendwelche "Corona-Partys" betrifft, ne da fehlt mir jedenfalls alle Nachsicht, knallhart durchgreifen.
So handhabt es die Polizei ja auch scheinbar. Gestern einen Bericht Bayern betreffend gelesen, dass 1400 Verstöße festgestellt wurden und nur 400 sanktioniert und das waren die die der Aufforderung der Polizei nicht nach gekommen wollten und die Polizei teilweise beleidigt haben oder angegangen sind.
So geht das Ordungsamt/die Polizei auch in meiner Heimatstadt vor. Der Betroffene wird angesprochen und auf seinen Verstoß aufmerksam gemacht. Erst wenn dann keine Einsicht gezeigt wird, wird das Bußgeld fällig. Anders verhält sich dies nur bei Straftaten im Rahmen des geltenden Bußgeldkatalogs.
@Evil E-Lex: So nehme ich das auch wahr und ganz ehrlich, wenn sich 10 Leute zum Grillen im Park treffen oder Corona Partys gefeiert werden, dann habe ich 0,0 Mitleid wenn es sofort ne Strafe hagelt.
Das steht sogar in Artikel 31 GG - gilt aber nur für die Bereiche in denen der Bund den Ländern gegenüber Regelungsberechtigt ist. Dann hätte Bundesrecht Vorrang vor Landesrecht. Ist aber hier nicht gegeben, da der Bund in diesem Fall den Ländern gegenüber nicht weisungsbefugt ist.
Ob zusätzlich eine „Notfallbenachrichtigung“ via SMS (o.ä) notwendig wäre könnte diskutiert werden. Ich würde diese Form der Benachrichtigung, in besonderen Fällen, wie jetzt, begrüßen.
Allerdings will ich keine Briefpost, vor allem weil so ein Vorgehen unnötig Ressourcen binden würde und eine nicht unerhebliche Menge Papier vergeudet werden würde.
Youtuber1987 schrieb:
Was machst du jetzt, wenn du eine Gruppe Leute um 1 Uhr Nachts findest die sich nicht an diese neue Anordnung hält.
In so einem Fall wird sicher „erstmal“ nur ermahnt oder ggf. Platzverbot ausgesprochen, an unnötiger Eskalation haben wohl die wenigsten Freude.
Für Menschen die in der momentanen Situation sich nicht an Handlungsempfehlungen halten habe ich wenig bis kein Verständnis. So schwer ist es doch nicht.
Wo ist das passiert? Da war mindestens ein Tag dazwischen.
Und selbst wenn, in der derzeitigen weltweiten Lage kann man von jedem erwarten sich einmal am Tag selbst zu informieren.
Um Himmels Willen sag doch endlich genau was dein Problem ist?
Der nächste Tag fängt 0 Uhr an, insofern ist doch der formale Ablauf eingehalten worden? Gab es denn Strafen für Menschen am frühen Morgen des 21.03.? Falls nicht, sehe ich als Laie kein Problem.
Spätestens mit meinem Post ist es doch klar, wie du dich informieren kannst und auf welcher Basis? Wenn du jetzt immer noch argumentierst und nach der Rechtsgrundlage fragst, wird's albern...
@Youtuber1987
Und man hat Dir schon etliche Male erklärt, dass die öffentliche Bekanntgabe der entsprechenden Allgemeinverfügungen (durch Veröffentlichung in Amtsblättern, auf Webseiten, auf Pressekonferenzen, durch Aushang) ausreicht, damit Du daran gebunden bist. So sehen es die Gesetze dieses Landes vor.