News Internet-Überwachung: Verfassungsgericht befasst sich mit BND-Gesetz

erschreckend zudem das soviel davon den Bundestag passiert u nicht dort schon einkassiert wird , obwohl dort 1/3 des Konglomerates gestandene ausgebildete Rechtsverdreher sind
 
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Noch nie in der Geschichte hat sich ein Verfassungsgericht so oft gegen Grundrechtsbrüche aktiviert. Die Politiker hier sind der absolute Graus - scheißen aber auch echt auf alles für die eigene Profitgier.
 
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ryzen- schrieb:
Bist du so naiv oder warum fragst du dich sowas? Natürlich hat der BND klare Aufgaben und wenn dir nicht klar ist warum es die gibt und was die machen, informier dich einfach mal!?

Lesen und Verstehen ist nicht deine Stärke.
Eventuell solltest du Mal ein Gang runterschalten oder eine kalte Dusche nehmen. Bei meinem Text geht es gar nicht darum was seine Aufgaben sind oder was sie machen, sondern das er so beschnitten wird das sich die Frage stellt wozu überhaupt ein Auslandsnachrichtendienst.



Modernste Erfassungs- und Filtertechnik für weltweite Datenströme stellt dennoch sicher, dass der BND an genau die Informationen gelangt, die er zur Erfüllung seines Auftrags braucht.

Das kannst jetzt Mal mit der Anklage vergleichen

Wenn der BND bei der strategischen Fernmeldeaufklärung – also dem Anzapfen von Datenkabeln – eine massenhafte Überwachung im Ausland betreibt, ist das ein Verstoß gegen die Pressefreiheit. So könne etwa der Quellenschutz ausgehebelt werden, wenn Redaktionen im Ausland überwacht werden.

Wenn du nicht verstehst was das für eine Reichweite auf die Arbeit von einem Nachrichtendienst hat kann dir keiner helfen.
 
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mykoma schrieb:
da der BND ja durchaus eng mit anderen Nachrichtendiensten/Geheimdiensten zusammenarbeitet
Ersetzte "mit" durch"für". Die Freunde von Übersee bezeichnen Ihn nicht umsonst als Zitat "Wurmfortsatz".

SV3N schrieb:
sind diese Personen die solche Gesetze verfassen und durch den Bundestag winken nicht eigentlich „Volksvertreter“?
Sehr spannende Frage, es wird immer gern über Inkompetenz und so geschrieben aber der springende Punkt sind gar nicht nur die Fähigkeiten, eher, dass einfach Interessen anderer Interessensgruppierungen vertreten werden. Ob jetzt bei diesem Beispiel oder in anderen Bereichen der Politik, die denken sich das alles ja nicht alleine aus, so Dinge wie viele andere in der letzten Zeit werden systematisch forciert und eingepflegt. Lobby, externe Berater usw da gibts ordentlich Input auf die Entscheidungsträger welche dann auch profitieren. Gibt ganz gute Dokus über Lobby zB von ARTE müsste eigentlich zur politische Allgemeinbildung gehören.

Wenn man die Entwicklung der letzten Jahre verfolgt geht es nur in eine Richtung, das sich Datenschutzmäßig noch etwas zum positiven ändert kann ich mir kaum vorstellen, Daten sind die absolute Macht und das neue Öl, der Zug ist glaube ich abgefahren. Wenn du jemanden beeinflussen willst (hier schließt sich wieder der Kreis zu Lobby) und du kennst alle seine Vorlieben, hast neben freien Infos noch durch Daten (und sind es nur Metadaten) schon ein fast perfektes Persönlichkeitsprofil durch Datamining/Psychometrie/etc dann ermöglicht dies die perfekte Manipulation.
Manchmal frage ich mich ob es überhaupt gut ist im Internet in solchen Threads teilzunehmen oder ob das mal in ein paar Jahrzehnten negative Auswirkungen hat. Es ist ja lange bekannt dass gerade Foren automatisiert gescannt werden, und hier gibts viele nette Keywords. Es gibt sehr wahrscheinlich von jeden Mensch der normal am Internet teilnimmt sehr präzise Persönlichkeitsprofile. Man fällt als friedlicher Mensch inzwischen schon jetzt so leicht ins Raster (siehe auch Trefferquote Fluggastdatengesetz), wenns erst mal richtig mit Predictive Policing losgeht und Datamining so richtig am Limit aus immer mehr Quellen ausgenutzt wird, "false positive" die Regel ist, mal sehen wo die Reise hingeht.
 
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SV3N schrieb:
Bin sehr gespannt welches Grundsatzurteil das Bundesverfassungsgericht fällen wird. Das könnte ein wichtiger Schritt in Richtung hin zu mehr Datenschutz sein.



Vollkommen richtig. Es ist schon auffällig was alles im Nachhinein einkassiert wird.


Bringt ja nichts. Die verabschieden den Mist schneller, als wir dagegen vorgehen können.
Irgendwie müsste man es mal schaffen denen mal einen Schritt voraus zu sein. Nur wie?
 
Ist eigentlich bekannt, welche beiden Verfahren das BVerfG letztes Jahr mündlich verhandelt hat und wie die ausgingen?
 
SV3N schrieb:
Mich beschleicht irgendwie das ungute Gefühl, dass man [als Bürger] alles und jedem auf die Finger schauen muss.

Irgendwo läuft das doch der eigentlich Idee zuwider. Denn sind diese Personen die solche Gesetze verfassen und durch den Bundestag winken nicht eigentlich „Volksvertreter“?
Zum Teil hast du recht. Erste Kontrollinstanz ist das Parlament. Das es aber weiterer Kontrollinstanzen bedarf, ist ziemlich normal. Mit ansteigender Machtbefugnis sollte es auch entsprechend mehr und mächtigere Kontrollmöglichkeiten geben. Einfaches Beispiel, der Hausmeister wird in seinem Tun von z.B. der Hausverwaltung und die wiederum von der Eigentümerversammlung kontrolliert.
Bei der Polizei gibt es die Dienstaufsicht, dann die inneren Ermittler und dann braucht es aber schon Richter.
DKK007 schrieb:
Ist eigentlich bekannt, welche beiden Verfahren das BVerfG letztes Jahr mündlich verhandelt hat und wie die ausgingen?
Ja, wird alles veröffentlicht. Suchen mache ich nun aber nicht, kann nämlich durchaus mühsam sein, da die Webseite des Verfassungsgericht wahrscheinlich kein entsprechendes Suchkriterium hat.
 
captain kirk schrieb:
.....obwohl dort 1/3 des Konglomerates gestandene ausgebildete Rechtsverdreher sind
Du gibst dir deine Antwort doch schon selber.
SV3N schrieb:
Denn sind diese Personen die solche Gesetze verfassen und durch den Bundestag winken nicht eigentlich „Volksvertreter“?
Wer glaubt, dass Volksvertreter das Volk vertreten, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen Falten.

Es bleibt der traurige Eindruck, dass es einfach keinerlei Konsequenzen fuer Politiker und deren Berater gibt. Irgendwie schafft man es schon durch eine Legislaturperiode und sieht sich spaetestens damit einer gesicherten Pension entgegen. Von zweifelhaften (bis deutlich rechtswiedrigen) Gesetzesentwuerfen und Projekten, bis Kinderpornografie und Drogen.
Ausser Doktortitel.
 
Axxid schrieb:
dass Volksvertreter das Volk vertreten
Argh, das ist mit der blauen Partei ziemlich missverständlich geworden.
Aber an sich vertritt die Summe der Volksvertreter auch das Volk. Auch wenn ich mich persönlich nur durch einige wenige vertreten fühle.
Natürlich schauen die Politiker zuerst darauf wie es bei den eigenen Wählern ankommt. Und ja, bei Entscheidungen im eigenen Interesse gibt es meist auch ganz schnell einen große Mehrheit.
Aber insgesamt würde ich das Konzept repräsentative Demokratie als ziemlich gelungen betrachten.
Axxid schrieb:
Es bleibt der traurige Eindruck, dass es einfach keinerlei Konsequenzen fuer Politiker und deren Berater gibt.
Das wäre auch aus meiner Sicht ein echte Verbesserungsmöglichkeit. Eine Art Haftung für Entscheidungen zu installieren. Auf der anderen Seite, eventuell wird dann gar nichts mehr verändert, weil die ganzen Auswirkungen nicht absehbar sind. Man müsste auch die Kriterien dafür sehr genau definieren, dass nicht zu jeder unbeliebten Entscheidung ein Richter bemüht wird.
Axxid schrieb:
bis Kinderpornografie und Drogen
Das verstehe ich nicht, gleitet es da in Richtung Verschwörungstheorien ab?
 
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SIR_Thomas_TMC schrieb:
Das verstehe ich nicht, gleitet es da in Richtung Verschwörungstheorien ab?
Sebastian Edathy hat 2013 im Bundestag mit dem Dienstlaptop Kinderpornographie aufgerufen, aber immer noch Pensionsansprueche. Seine Mitgliedschaft in der SPD ruht noch bis 2021, er ist allerdings bis heute nicht strafrechtlich verurteilt. QUELLE
Koksende Politiker gibt es mitlerweile ein paar, die meist auch weiterhin Parteimitglieder sind und weiterhin ihre Pensionsansprueche haben. QUELLE (Mir waere eine andere Quelle auch lieber)
 
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Womit man seine Pension verwirkt sollte klar geregelt sein. Ich denke ne rechtskräftige Verurteilung braucht es dazu aber in jedem Fall. Was nicht bedeutet, daß ich da irgendeinen der von dir aufgeführten Fälle verteidigen will.
Lässt für mich jedoch keine Rückschlusse auf die Politiker allgemein zu.
Genauso wie ich nicht alle Lehrer oder Profs für Rechte Spinner halte, obwohl einige prominente (Ex) Afdler diese Berufe ausüben bzw. ausübten.

Also meine Bitte, nicht vom Einzelfall auf die gesamte Gruppe schließen.
 
Godspeed0 schrieb:
Andere Länder machen das auch , und das zu verbieten wäre ein großer Nachteil.
Wenn jemand von der Brücke in den Tod springt, bist du dann so dämlich und Springst hinterher? Oh warte ich weiß die Antwort.
 
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Sehr gut, der BND betreibt sowieso viel zu viel Schnüffelei, die eigentlich andere Dienste erledigen sollten.

Ich will jetzt nicht zu tief ins Thema Staatsschutz einsteigen, für Terrorismus und andere Dinge, ist der BND jedoch nur sekundär zuständig.

Eigentlich kommt hier der Verfassungsschutz, der MAD, das BKA und nur in Ausnahmefällen der BND zum Einsatz.

In Ausnahmefällen ist der BND zuständig im AUSLAND zu spitzeln, da der Verfassungsschutz das z.B. nicht darf.

Die Bespitzelung von allem und jedem im Inland durch den BND ist per Legaldefinition eigentlich nicht zulässig.

Dafür gibt es dann da https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsschutzgesetz und die dürfen "alles".

Daher beschweren sich im engeren Sinne betrachtet, die Beschwerdeführer momentan mMn auch an der falschen Stelle. Alles, was der BND im Ausland macht ist völlig legal, wenn sie für den Verfassungsschutz tätig sind.

Alles, was sie im Inland machen ist jedoch illegal, wenn sie z.b. Kriminelle ohne staatsschädigende Absicht überwachen.

Die Präambel von Gesetzen liest irgend wie keiner mehr :stock:

" Der BND hat den Auftrag zur Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind "

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesnachrichtendienst

mfg
 
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wern001 schrieb:
Diese Gesetze sind doch so schwammig das man sie hinziehen kann wie Gummi.
Wer aus Sicht der BRD Ausländer ist entscheidet sich nach Art. 116 (1) GG. Das GG unterscheidet da drei Rechtstellungen:

-Staatenlose (damit Ausländer)
-Deutsche mit der deutschen Staatsangehörigkeit
-Deutsche ohne die deutsche Staatsangehörigkeit

Jeder der nicht den unwiderlegbaren Nachweis nach diesem Artikel führen kann, gilt in der BRD als Ausländer bzw. kann vor Gericht so gesehen werden. Der einzig sichere Nachweis ist eine Anstellung im öffentlichen Dienst als "Beamter" oder der Staatsangehörigkeitsausweis, der aber mittlerweile nicht mehr so einfach ausgestellt wird.

Dazu sollte man sich auch den folgenden Wiki-Eintrag durchlesen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangehörigkeitsausweis
Entgegen verbreiteter Meinung ist der Staatsangehörigkeitsvermerk deutsch in einem deutschen Personalausweis oder Reisepass kein sicherer Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit,[4][5][6] sondern legt die juristische Vermutung nahe, dass der Ausweisinhaber deutscher Staatsangehöriger ist.

Der BND kann also ganz legal mehr als 90 Prozent der hiesigen Einwohnerschaft belauschen und diese Daten auch mit ausländischen Diensten teilen. Gesetze werden eben mit Absicht so komplex gemacht, dass nur eine Minderheit deren richtige Deutung versteht. Das sind keine Ausnahmen, das ist die Regel.
 
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froschmeister schrieb:
Wer aus Sicht der BRD Ausländer ist entscheidet sich nach Art. 116 (1) GG. Das GG unterscheidet da drei Rechtstellungen:

-Staatenlose (damit Ausländer)
-Deutsche mit der deutschen Staatsangehörigkeit
-Deutsche ohne die deutsche Staatsangehörigkeit

Jeder der nicht den unwiderlegbaren Nachweis nach diesem Artikel führen kann, gilt in der BRD als Ausländer bzw. kann vor Gericht so gesehen werden. Der einzig sichere Nachweis ist eine Anstellung im öffentlichen Dienst als "Beamter" oder der Staatsangehörigkeitsausweis, der aber mittlerweile nicht mehr so einfach ausgestellt wird.

Dazu sollte man sich auch den folgenden Wiki-Eintrag durchlesen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangehörigkeitsausweis


Der BND kann also ganz legal mehr als 90 Prozent der hiesigen Einwohnerschaft belauschen und diese Daten auch mit ausländischen Diensten teilen. Gesetze werden eben mit Absicht so komplex gemacht, dass nur eine Minderheit deren richtige Deutung versteht. Das sind keine Ausnahmen, das ist die Regel.

Wenn ich den Wiki Eintrag richtig verstehe ist der Deutsche Personalausweis kein nachweiß für die Deutsche Staatsangehörigkeit und wenn man das macht wird man in die Reichsbürger-Schublade gesteckt obwohl man damit gar nichts zu tun hat.
 
wern001 schrieb:
Wenn ich den Wiki Eintrag richtig verstehe ist der Deutsche Personalausweis kein nachweiß für die Deutsche Staatsangehörigkeit und wenn man das macht wird man in die Reichsbürger-Schublade gesteckt obwohl man damit gar nichts zu tun hat.
Absolut korrekt!
 
Gesetze werden nicht so verfasst, dass sie auf jeden denkbaren oder undenkbaren Einzelfall anwendbar werden. Es werden dann unbestimmte Rechtsbegriffe genutzt, um dann die Einzelfälle ausfüllungsbedürftiger Teile zu subsumieren. Dabei findet eine Rechtsfortbildung durch die normalen Gerichte statt. So entsteht dann der Eindruck, dass es sich um Gummibandparagrafen handelt.

Im Normalfall müssen Deutsche, sobald sie von Überwachungsmethoden erfasst und auch verfolgt werden, benachrichtigt werden. Das erfolgt aber sogut wie gar nicht. Dass der BND alles aus dem Ausland überwachen kann, war bereits seit längerer Zeit jedem klar. Bereits nach Snowden wurden vollumfassende Überwachungsmaßnahmen durch Geheimdienste aufgezeigt, die schwerlich verfassungsrechtlichen Überprüfungen standhalten werden. Die in Rede stehende Maßnahme steht neben anderen Einwirkungen, die nicht gesetzlich normiert wurden. Für mich problematischer, weil sowas nicht überprüfbar, angreifbar, verfolgbar ist.

Für mich sind alle nicht angemessenen Eingriffe in Grundrechte durch den Staat zu unterlassen. Außerdem darf er zukünftig nicht mehr ohne rechtliche Grundlagen in die Freiheit seiner Bürger eingreifen. Die Grundgesetzmütter und -väter haben dies in der Freiheit vom Staat geregelt. Auch diese Freiheit wird in unserem Grungsetz vorausgesetzt aber immer mehr eingeschränkt.
 
Wie dämlich das Gesetz ist erkennt man doch bereits an der Abgrenzung. Daten im Ausland? Wie definiert man es überhaupt? Daten aus aller Welt können über deutsche Knotenpunkte laufen und wären demnach nicht mehr im Ausland. Gilt alsovder Ort, wo sie das Internet betreten hatten? Toll, dann dürfte keiner mehr über die Biliglöhner bei Auslandsproduktionen lästern, denn in den Ländern ist es nunmal so. Oder gilt die Staatsangehörigkeit, d.h. der Verfassser darf keinen deutschen Paß haben damit der BND das darf? Wieso können dann Deutsche für eine Straftat im Ausland in Deutschland vor Gerict gestellt werden? Und selbst wenn es für all das eine gute Antwort gäbe, bleibt die Frage, wie will man das sicherstellen ohne alles zu überwachen und nur die erlaubten Dinge zu filtern ohne bereits jede Menge Daten gewonnen zu haben?
 
froschmeister schrieb:
Jeder der nicht den unwiderlegbaren Nachweis nach diesem Artikel führen kann, gilt in der BRD als Ausländer bzw. kann vor Gericht so gesehen werden.

"sofern diese nicht durch anderweitige Dokumente mit gleicher Rechtskraft (z. B. Geburtsurkunde, Personenstandsregister) nachgewiesen werden kann. "

froschmeister schrieb:
Der BND kann also ganz legal mehr als 90 Prozent der hiesigen Einwohnerschaft

"Der derzeit häufigste Verwendungszweck ist in der sogenannten Reichsbürgerszene, wo man die Staatsangehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland bestreitet und sich stattdessen mittels dieses „gelben Scheins“ Vorteile erhofft.[8] Staatsangehörigkeitsausweise werden daher, wie von Anfang an vorgesehen, nur mehr noch ausgestellt, wenn die Staatsangehörigkeit tatsächlich unklar ist oder behördlicherseits bezweifelt wird (so z. B. Verwaltungsgericht Potsdam[9]), da in den überwiegenden Fällen die Geburtsurkunde oder eine ihr adäquate behördliche Urkunde ein ausreichender Nachweis ist. "

Der Wiki Artikel ist doch sehr gut...evtl. sollte man ihn komplett lesen.

mfg
 
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[wege]mini schrieb:
"sofern diese nicht durch anderweitige Dokumente mit gleicher Rechtskraft (z. B. Geburtsurkunde, Personenstandsregister) nachgewiesen werden kann. "
Ja, das stimmt, aber die Geburtsurkunde(n) musst du dann auch dem Gericht vorlegen. Das Gericht guckt im Zweifelfall nur im Melderegister nach und dort steht, ob du den Nachweis hast oder nicht. (Ist aber nur in der kostenlosen Vollauskunft zu sehen. ->einfache/erweiterte Meldeauskunft.) Der BND macht das nicht anders.

[wege]mini schrieb:
"Der derzeit häufigste Verwendungszweck ist in der sogenannten Reichsbürgerszene, wo man die Staatsangehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland bestreitet und sich stattdessen mittels dieses „gelben Scheins“ Vorteile erhofft.[8] Staatsangehörigkeitsausweise werden daher, wie von Anfang an vorgesehen, nur mehr noch ausgestellt, wenn die Staatsangehörigkeit tatsächlich unklar ist oder behördlicherseits bezweifelt wird (so z. B. Verwaltungsgericht Potsdam[9]), da in den überwiegenden Fällen die Geburtsurkunde oder eine ihr adäquate behördliche Urkunde ein ausreichender Nachweis ist. "

Der Wiki Artikel ist doch sehr gut...evtl. sollte man ihn komplett lesen.

mfg
Die Einzelmeinung eines Gerichtes und nur Augenwischerei. Es gelten die Vorgaben des GG.
 
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