Wer aus Sicht der BRD Ausländer ist entscheidet sich nach Art. 116 (1) GG. Das GG unterscheidet da drei Rechtstellungen:
-Staatenlose (damit Ausländer)
-Deutsche mit der deutschen Staatsangehörigkeit
-Deutsche ohne die deutsche Staatsangehörigkeit
Jeder der
nicht den unwiderlegbaren Nachweis nach diesem Artikel führen kann, gilt in der BRD als Ausländer bzw. kann vor Gericht so gesehen werden. Der einzig sichere Nachweis ist eine Anstellung im öffentlichen Dienst als "Beamter" oder der Staatsangehörigkeitsausweis, der aber mittlerweile nicht mehr so einfach ausgestellt wird.
Dazu sollte man sich auch den folgenden Wiki-Eintrag durchlesen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangehörigkeitsausweis
Der BND kann also ganz legal mehr als 90 Prozent der hiesigen Einwohnerschaft belauschen und diese Daten auch mit ausländischen Diensten teilen. Gesetze werden eben mit Absicht so komplex gemacht, dass nur eine Minderheit deren richtige Deutung versteht. Das sind keine Ausnahmen, das ist die Regel.