News Jeder vierte PC-Besitzer nutzt illegale Kopien

@ Tarrabas
Ersteinmal etwas OT: Schön dass Du die das politische System und das der BRD so gut kennst. Dann dürfte dir aufgefallen sein, dass sich das schweizer System nicht ohne weiteres auf die BRD übertragen lässt. Der Föderalismus ist in der Schweiz durch ganz andere historische und funktionale Vorraussetzungen geprägt. die Kantone bilden im Vergleich zu den bundesländern der BRD einen sehr schwachen Bundesstaat. Und genau darin liegt der Knackpunkt. Die Machtverhältnisse in der schweiz sind wesentlich denzentraler als in der BRD. Und das ist genau der Punkt, warum man dieses Modell nicht so ohne weiteres auf Deutschland übertragen kann. Ich könnte das an dieser Stelle noch wesentlich mehr ins detail gehen, aber das würde dann zu weit führen.

So nun aber wieder zum eigentlichen Thema: Du wirfst anderen vor, zu wenig schlüssige Argumente vortragen zu können, gehst aber selbst nicht ansatzweise auf die der anderen ein. Auf die hypothetische Frage, wie man ein Gericht anhand deiner Argumentation davon überzeugen könne, warum man sich ein Produkt nicht gekauft hätte bist du schuldig geblieben.

Du bringst das Argument, Künstler Musiker, Entwickler usw würden nur einen Bruchteil vom gewinn bekommen. das mag richtig sein. Ist allerdings kein argument, sich etwas illegal zu beschaffen. Auf die anregung die Rechte dieser berufsgruppen durch ein einheitliches Vertragsrecht (z.B. wie das Arbeitsrecht, Mietrecht) zu stärken, gehst Du einfach hinweg. Aber das würde einem Musiker letztendlich mehr bringen.
 
@Jelais99

Du wirfst anderen vor, zu wenig schlüssige Argumente vortragen zu können, gehst aber selbst nicht ansatzweise auf die der anderen ein. Auf die hypothetische Frage, wie man ein Gericht anhand deiner Argumentation davon überzeugen könne, warum man sich ein Produkt nicht gekauft hätte bist du schuldig geblieben.

hab ich doch. aber damit es nun endgültig klar ist.

gar nicht.

warum?

ein richter von heute richtet nach dem jetzt gültigen gesetz, welches aufgrund einer VERMUTUNG gemacht wurde. also bringt keine mögliche antwort irgend etwas. da das gesetz heute sagt, es ist illegal, kann man es drehen wie man will, es bleibt illegal. bis das gesetz geändert wird. da ist es egal, wie ungerecht und unsinnig das gesetz ist, in dem zeitpunkt. <hexenverbrennung war auch mal legitim, indianer die rechtmässigen besitzer amerikas, hitler kam sozusagen legal an die macht. es gibt zig beispiele.>

dein versuch mich darauf festzunageln ist etwas plump(meine meinung). dann noch zu glauben, ich gehe dir auf den leim, etwas unrealistisch. aber ich versuche ja das gute zu denken, also gehe ich davon aus, das es sprachliche aspekte waren, welche dich immer und immer wieder, in die irre führten.

doch nun dreht sich die scheibe. bissher fehlt mir ein stichhaltiges argument von dir. es kam eine anklage, eine falschaussage, eine fehlerhafte vermutung, was die schweiz angeht, aber noch nichts auf argumente wie, warum MI doppelt und dreifach kassieren darf, das sie schäden schätzen dürfen, wo sonst nur fakten gelten? etc pp.

wer in den wald ruft, muss sehen, das ihn das echo nicht erschlägt.

PS:
dass sich das schweizer System nicht ohne weiteres auf die BRD übertragen lässt.

ich schrieb nichts von übertragen, ich schrieb von angleichen, nähern. manchmal steckt der teufel im detail.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Jelais99, warum die Gerichte überzeugen, wenn man die Gesetze selbst schon in Frage stellt. Ein Gericht interessiert sich nicht im Geringsten dafür was angemessen oder richtig ist. Es interessiert sich nur und ausschließlich für einen Text der von Menschen verfasst wurde, die sich aus welchen Gründen auch immer, als legitime Gesetzgeber betrachten. Was aber, wenn jemand diese Texte für sich nicht "ratifiziert" hat?

Legal oder illegal ist ja keine moralische Aussage. Sondern nur eine Aussage darüber ob ein Verhalten den Regeln entspricht, die eine Gruppe, welche sich Staat nennt als allgemeingültig durchzwingt.
 
Tut mir leid Tarrabas aber deine Texte sind wirklich nur schwer zu verstehen. bezüglich der Schweiz habe ich dir meine Meinung schon mit Argumenten belegt. dabei bin ich zwar nicht ins detail gegangen, aber das hätte dann zu weit geführt.

Zum Rest deines Posts: Gut Du schreibst selbst, dass es illegal ist solang sich die Gesetzeslage nicht ändert. In dem Punkt sind wir uns also einig. Hier einmal eine Erklärung wie die Schadensberechnung nach der aktuellen rechtslage bei Urheberrechtsverletzung geregelt ist:Entschädigungslizenz, Lizenzanalogie

Das ist die einfachste und häufigste Art der Schadensberechnung. Wenn ein Urheber Nutzungs- und Verwertungsrechte vergibt bekommt er dafür im Regelfall Geld. Nutzt ein anderer das Werk ohne dafür bezahlt zu haben, entgeht dem Urheber oder dem Rechteinhaber ein Geschäft.

Für die Schadensberechnung wird ein fiktiver Lizenzvertrag angenommen, daher erfolgt die Schadensberechnung im Wege der Lizenzanalogie. Es kommt nicht darauf an, ob der Verletzer einen solchen Vertrag geschlossen hätte. Als angemessene Entschädigungslizenz wird angesehen, was verständige Vertragspartner vorher ausgehandelt hätten. Viele gleichartige Nutzungs- und Verwertungsrechte werden täglich vergeben, so dass es Mittelwerte für bestimmte Formen von Nutzungsrechten gibt.

Berufsständische Vereinigungen von Photographen, Grafikern, Textern, Musikern usw. führen darüber Statistiken und geben Tarifempfehlungen heraus. Die Ergebnisse der Tarifempfehlungen oder Statistiken können als Grundlage für eine Lizenzanalogie herangezogen werden. Voraussetzung ist, dass solche Empfehlungen oder Statistiken eine repräsentative Datenbasis haben, bekannt und zugänglich sind. Dieses Vorgehen empfiehlt sich, wenn die Berechnung nach a) oder b) wenig Erfolg verspricht oder zu aufwändig wäre. Zu berücksichtigen ist, dass die "übliche Vergütung" nicht der angemessenen Vergütung im Urheberrecht im Sinne der §32 und §32a UrhG entsprechen muss.

Quelle: http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/schadensersatz-urheberrecht.html

So nun zu dem thema Preis und Gebührenerhebung. Ich weiss, dass z.B. beim Kauf eines rohlings gebühren an die "Musikindustrie" entrichtet werden, die wiederum auf den Kaufpreis für den Rohling aufgeschlagen werden. Welche Rechtsgrundlage es dafür geben mag, weiss ich aus dem Stand nicht. Allerdings stimme ich dir in diesem Punkt zu, dieses Vorgehen empfinde ich auch als sehr zweifelhaft. Ich kann sogar nachvollziehen, dass dem ein oder anderen ein Produkt zu teuer ist. Nur kann ich nicht nachvollziehen, warum sich daraus für viele die Legitimation ergibt, sich das ganze illegal zu beschaffen und nicht einfach darauf zu verzichten. Ein überhöhter Preis rechtfertigt keine "Selbstjustiz". Wenn man es überspitzt formuliert, wäre es nämlich Selbstjustiz sich aus diesem Grund über die aktuelle gesetzeslage hinwegzusetzen.

Edit:
@CompuseR: Würde die Mehrheit in diesem Land deine Rechtsauffassung teilen, hätten wir hier das reinste chaos sprich Anarchie. Wenn ich mir die beiträge zu diesem Thema hier durchlese, komme ich fast in Versuchung die Grundannahme von Thomas Hobbes über den gesellschaftlichen Urzustand Glauben zu schenken. Das stimmt nicht gerade optimistisch.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ich schrieb ja, es liegt an der interpretation. ich schrieb nirgends, das es eine legitimation sei. nur das es unrecht sei, was MI da treibt.

die sache mit schweiz und deutschland ist offtopic und aus meiner sicht ist alles dazu gesagt.

nochmals, das gesetz von heute wurde aufgrund eines schadens gemacht, welcher NICHT, überhaupt nicht, ganz und gar nicht bewiesen wurde. weder bei der gesetzgebung, noch sonst. da er, wie schon mehrfach geschrieben, nicht berechenbar ist, weder ein MINUS, noch ein PLUS. es ist also BEIDES möglich.

kein schaden, kein illegaler akt.
 
Die Aussage oder Interpretation dass ein Schaden vorliegen müsse bevor etwas illegal sei stimmt so nicht. Selbst wenn in diesem fall kein Schaden entstanden ist gäbe es immer noch den Tatbestand der Urheberrechtsverletzung, der strafrechtlich verfolgt werden kann und unabghängig von einer Schadensersatforderung ist.

Über die Schadensbemessung lässt sich mit sicherheit streiten. aber bei der Lizenzanalogie kommt es eben nicht darauf an ob derjenige eine Lizenz erworben hätte oder nicht. Grundlage dafür ist eine schuldhafte Verletzung des Urheberrechts. Erst dann erfolgt die Höhe der Schadensberechnung. Inwieweit die Regelung dazu verhältnismäßig sind ist mit Sicherheit ein Streitthema. Am Beispiel der USA auch zurecht.
 
@Jelais99

herrlich. gut, also basiert kein gesetz darauf, das jemandem etwas weggenommen wurde, also ein schaden entstanden ist*sorry, das ist müll

erkundige dich mal, warum und wozu gesetze erschaffen wurden. ab dann, reden wir wieder darüber.

mir fällt gerade auf, du wiedersprichst dir selbst in deinem satz.

es entstand kein schaden, aber urheberrechte wurden verletzt. ähm, denk nochmals darüber nach, was ein schaden ist. urheberrechte schützen schlicht die einnahmen des künstlers, als urheber, also erschaffer. also gehts auch da wieder um einen SCHADEN.
 
Meine Rechtsauffassung habe ich hier noch nicht ansatzweise kundgetan. Eher Nöte, die ich mit geschriebenen Recht habe.

Bedenke, dass selbst die Bundesrepublik teilweise Recht mit Füßen tritt und abgemahnt werden musste. Auch die Softwarekonzerne treten das Recht welches sie für sich einfordern anderen gegenüber mit Füßen. Microsoft musste schon Strafen in Millionenhöhe bezahlen. MS ist also eine kriminelle Vereinigung.

Ich wüsste von niemandem mit Sicherheit zu sagen, dass er die StVO konsequent einhält. Nur ein Beispiel: Das Gesetz sagt, innerhalb von geschlossenen Ortschaften ist die höchst zulässige Maximalgeschwindigkeit 50 Km/h. Das Gesetz wird bereist mit der minimalsten Überschreitung dieser Grenze gebrochen und damit beiseitegetreten. Wer kann von sich sage er achte die Gesetze ohne eigene Interpretation und eigene Bemessung des Spielraumes?

Meine Rechtsauffassung ist die, dass kein Mensch das Recht hat über einen anderen zu herrschen. Die Welt gehört uns gemeinsam und wir haben diese zum gegenseitigen gleichberechtigten Wohl rücksichtsvoll zu verwalten (und dabei sind wir Menschen nicht die Einzigen auf dieser Erde).
Gesetze versuche ich einzuhalten wo immer ich sie akzeptieren oder wenigstens auch nur hinnehmen kann. Das man mir aber verbietet Gebrauchskopien erworbener Werke anzufertigen halte ich für eine Frechheit. Hier mache ich von meinem Faustrecht gebrauch. Ich tu es einfach wenn niemand hinschaut.

Die Arbeit anderer achte ich und ich bin bestrebt meinen Anteil zu leisten. Die allgegenwärtige Übervorteilung (das tun ja nicht nur die Großen, die haben nur mehr Erfolg damit) ist mir zu wider. Auch dort wo sie auf Grund von Raubgesetzen und Raubverträgen legal und gesellschaftsfähig ist.

Teilhaben an diesem Raub tu ich allerding auch. Mir ist Bewusst, dass viele Liter Sprit die ich tanke von Staaten bezogen wird, die keine Legitimation haben. Handel mit Diktaturen und Königreichen ist im Grunde Hehlerei. Die Bodenschätze sind geraubt. Mitmachen tu ich dennoch. Ja, das kann man mir vorwerfen.
 
@tarrabas

Vergiß nicht, es könnte noch schlimmer kommen. In sehr vielen deutschen Paragraphen steht zusätzlich der Satz:

"Schon der Versuch ist strafbar."
 
Styx schrieb:
Ich bin mir noch nicht sicher was lächerlicher ist: Diese Umfrage oder dass es tatsächlich nen "Tag des Geistigen Eigentums" gibt :freak:

??? :lol: "weltweiten Tages des Geistigen Eigentums" gibt es auch nen weltweiten Tag der verarsche? oder nen welweiten Tag der Hundehaufen?:freak: ___
 
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Jelais99 schrieb:
Nur kann ich nicht nachvollziehen, warum sich daraus für viele die Legitimation ergibt, sich das ganze illegal zu beschaffen und nicht einfach darauf zu verzichten.

Eine Legitimation ist es sicher nicht aber: Wenn jemand kein Geld hat und sich ohnehin kein Hobby leisten kann dann ein Spiel (bzw. mehrere) illegal aus dem Netz läd, wieso ist das so verachtenswert? Spiele / Filme / Musik sind das einzige Hobby das man "nutzen" (mir fiel grad kein besseres Wort ein) kann ohne Geld dafür auszugeben und trotzdem niemandem wirklich zu schaden (Nein, Spazierengehen oder andere Aktivitäten sind nicht jedermanns Sache und kosten teilweise auch wieder Geld). Der einzige Grund der mir einfiele wäre Missgunst. "Ich hab dafür bezahlt also gönne ich niemandem gratis da ranzukommen, auch nicht illegal". Und natürlich Geldgier der Puplisher, aber ich spreche ja jetzt von Menschen die nicht am Umsatz des Spiels beteiligt sind.

Die Argumentation wieso sich so jemand dann einen PC leisten kann (weil ich das schon öfters gelesen hab) zieht nicht wirklich, ich kenne zum Beispiel einen der sich jeden Monat 5 Euro zur Seite legt (mehr geht einfach nicht) um sich dann alle 5 Jahre einen 300 Euro PC zu kaufen bzw. seinen aufrüstet. Aber ein PC ohne Spiele bringt einem nichts, wenn man spielen möchte, und die Spiele übersteigen den Wert eines PCs bei weitem.

Wieso soll man auf etwas verzichten was niemandem schadet, außer einem selbst wenn man erwischt wird, wenn man sonst schon nichts hat? Das geht mir nicht in den Kopf. Oder ist die Gesellschaft schon so abgestumpft das man niemandem mehr irgendwas gönnt? Jeder braucht irgendein Hobby finde ich. Deshalb sehe ich diese Sache nicht so schlimm. Klar wenn jemand aus Prinzip kopiert weil derjenige zu geizig ist dann zieht wieder das Argument "wieso dann nicht drauf verzichten".

Damit will ich natürlich nicht sagen das Kopien legal werden sollten oder das Puplisher ihre Software verschenken sollen (Ihre Privatverkaufsschütze (stimmt die Mehrzahl so?) können sie sich aber sparen). Nur das man nicht alle die Illegale Kopien benutzen gleich in einen Topf werfen und anzünden sollte. Lasst denen ihr Hobby, sie machen sich ja schon damit strafbar und im Falle das man sie mal erwischt können sie sich die Kugel geben weil sie die Forderungen der Industrie niemals bezahlen können. Außerdem ist der mühsam ersparte PC dann auch noch weg (oder?).

--

Zum Topic: Zum Glück hab ich es nicht nötig mir irgendwas zu ziehen. Aber zur Zeit des Commodore 64 wusste ich nichtmal das es überhaupt Originale gibt. Klingt vielleicht doof aber damals hatte jeder den ich kannte nur Kopien und die wurden auch fleißig getauscht. Ich dachte damals die Gruppen (also die Cracker dessen Intro ja meistens vor dem eigentlichen Intro kam) programmieren die Spiele und verteilen sie einfach so auf Disketten. (Naja mit 14 ist man halt noch ein bisschen Naiv. War auch alles Neuland damals). Das erste Original hatte ich dann am PC als mir mal jemand sagte wie das ganze läuft und das es sich dabei um illegale Kopien handelt. (Mein erstes original gekauftes Programm war glaub ich Dr.Dos oder MS.Dos)

Wenn jeder 4. PC User illegale Kopien nutzt wären das bei 100 Leuten doch grade mal 20 Leute (wenn meine Rechenkünste mich grad nicht im Stich lassen). Ein bisschen höher schätze ich die Zahl schon ein, so auf 30-35 / 100. Die meisten mit denen ich mich unterhalte haben entweder keine Kopien oder kaufen sich die Spiele die es Wert sind Original nachdem sie eine Kopie getestet haben (die habe ich bei den 30-35 mal außer Acht gelassen).
 
^^ na das finde ich mal cool:D aber eine Frage stellt sich mir jetzt,wie reden Piraten oder was isn' die Piratensprache???:confused_alt:
 
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@Gelbsucht

na ja, also schlimm ist es jetzt bereits, das es immer noch schlimmer geht, zeigt uns auch die geschichte.

greez
 
tarrabas schrieb:
@Jelais99



mir fällt gerade auf, du wiedersprichst dir selbst in deinem satz.

es entstand kein schaden, aber urheberrechte wurden verletzt. ähm, denk nochmals darüber nach, was ein schaden ist. urheberrechte schützen schlicht die einnahmen des künstlers, als urheber, also erschaffer. also gehts auch da wieder um einen SCHADEN.

Tarrabas, Du irrst Dich da Gewaltig. Es gibt nämlich zwei Aspekte. Der erste ist ist der Strafrechtliche Aspekt. Dabei wird die Verletzung des Urheberrechts unabhängig vom entstandenen Schaden beurteilt und geahndet. Dabei spielt es keine Rolle, welcher materieller Schaden dem Urheber entsteht. Dieses fasst es noch einmal gut zusammen:
Strafrechtlich sind die nachfolgenden Verhaltensweisen unter Strafe gestellt: Die unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken gem. § 106 UrhG (Geldstrafe - dreijährige Freiheitsstrafe), ein unzulässiges Anbringen einer Urheberbezeichnung gem. § 107 UrhG (Geldstrafe - dreijährige Freiheitsstrafe) und nach § 108b UrhG unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen (Geldstrafe - einjährige Freiheitsstrafe), wie beispielsweise das Entfernen eines Kopierschutzes. Dabei kann sich das Strafmaß bei gewerbsmäßiger Begehung („professioneller“ Begehung) auf drei Jahre (bei unerlaubten Eingriffen in technische Schutzmaßnahmen) bzw. fünf Jahre (bei gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung) erhöhen. Dabei wird bisweilen ein (ansonsten sehr seltener) schuldausschließender Verbotsirrtum anzunehmen sein, da sich ein potentieller Täter, der sich in einer rechtlichen Grauzone bewegt, eines Gesetzesverstoßes durchaus nicht bewusst sein kann. Dabei dürfen ihm jedoch nicht die leisesten Zweifel in den Sinn kommen, dass das, was er gerade tut, in vollkommenem Einklang mit der Rechtsordnung geschieht. Mit Ausnahme von im gewerblichen Umfang begangenen Taten (§ 108a) werden diese Straftaten nur auf Antrag verfolgt, sofern die Strafverfolgungsbehörde nicht ein Eingreifen aufgrund des besonderen öffentlichen Interesses für geboten hält (§ 109).
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Urheberrecht#Strafrechtliche_Folgen

Der zweite Aspekt sind die zivilrechtlichen Ansprüche des Rechteinhabers, die er bei gericht geltend machen kann. Das kann auch über reine Schadensersatzleistungen hinaus gehen. Hier auch noch einmal eine recht gute Zusammenfassung:
Dem Urheber oder ausschließlichen Lizenzinhaber stehen nachfolgende Ansprüche zur Verfügung: Ein Beseitigungsanspruch gem. § 97 Abs. 1, S. 1, 1. Alt. UrhG zur Beseitigung einer Störung, ein Unterlassungsanspruch gem. § 97 Abs. 1, S. 1, 2. Alt. UrhG um weitere Schutzbereichsverletzungen zu unterbinden, ein Schadensersatzanspruch gem. § 97 Abs. 1, S. 1, 3. Alt. UrhG um die entstandenen Schäden pekuniär zu kompensieren (dabei kann der Berechtigte aus verschiedenen Schadensersatzberechnungsmethoden die für ihn attraktivste gegen den Verletzer wählen; in der Regel wird die Methode der sog. Lizenzanalogie herangezogen), ein Anspruch auf Ersatz immateriellen Schadens gem. § 97 Abs. 2 UrhG, ein auf die unrechtmäßig hergestellten Vervielfältigungsstücke gerichteter Vernichtungsanspruch gem. § 98 Abs. 1 UrhG respektive § 69f Abs. 1 UrhG, ein Anspruch auf Überlassung des Verletzungsgegenstandes gem. § 98 Abs. 2 UrhG, ein Anspruch auf Vernichtung/Überlassung der Vervielfältigungsvorrichtungen gem. § 99 UrhG, ein Auskunftsanspruch gem. § 101a Abs. 1 UrhG, ein Anspruch auf Veröffentlichung des Urteils gem. § 103 Abs. 1, S. 1 UrhG um eventuell eine Abschreckungswirkung herbeizuführen, ein Vorlegungsanspruch gem. § 809 BGB um bei einer eventuellen Unklarheit über die Verletzung des Schutzbereichs Abhilfe zu erlangen, ein Bereicherungsanspruch gem. § 812 BGB um die vom Verletzer unrechtmäßig gezogenen Nutzen einzufordern und ein Rechnungslegungsanspruch, sofern dieser zur Berechnung des Schadens erforderlich ist.
Quelle:http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Urheberrecht#Zivilrechtliche_Anspr.C3.BCche

Zwischen zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen und strafrechtlichen Konsequenzen gibt es einen großen Unterschied. Die strafrechtliche Beurteilung einer Urheberrechtsverletzung geschieht weitgehend unabhängig vom entstandenen materiellen Schaden.

Nun zu deinem zweiten Einwand, ich wisse nicht warum das Urheberrecht eingerichtet wurde. Natürlich weiss ich das. Das Urheberrecht ist im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten zwar relativ jung, kam aber bereits im 18. Jahrhundert zur Geltung und kamm ,nicht wie der Name es vermuten lässt, als Verlegerrecht zur Geltung. Es ist vergleichbar mit dem englischen Begriff Copyright. Es ging dabei um die Frage, wer das Recht hat Werke und Drucksachen zu verfielfältigen und zu verbreiten. Daraus entwickelte sich nach und nach das heutige Urheberrecht. Du siehst also es ist keine "böse Erfindung der Musikindustrie" sondern hat seinen Ursprung bereits im 18. Jahrhundert. Ich kann Dir dazu auch noch einiges mehr erzählen.

Hier mal eine kurze Übersicht zur Geschichte des Urheberrechts. Sie ist zwar nicht gerade umfangreich und kann auch qualitativ nicht überzeugen, aber für einen Überlick reicht es aus:
http://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_des_Urheberrechts
 
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TheK schrieb:
Folgerung dieser Zahlen: Drei von vier PC-Besitzern lügen bei Umfragen. Ich kenne NIEMANDEN (vom Schüler bis zum Zoll-Beamten), den das Urheberrecht auch nur *minimal* interessiert.

Mich interessiert es. Und seitdem jegliche Software auf meinem PC legal erworben wurde, fühle ich mich besser.



muh2k4 schrieb:
Real würde ich diese Zahl bei über 90% erwarten ... und die restlichen 10% sind nur jene User, die nicht wissen, wie man Software auf dem eigenem PC installiert.

Falsch. Es gibt auch die, die die Entwicklungskosten etc zu würdigen wissen.



godofkills schrieb:
naja da ich msdn-aa mitglied bin. kann ich sagen das bei mir alles original ist. also alles was von microsoft kommt ;)

Und der Rest? :P




Haudrauff schrieb:
Okay, wer hier einer ist der keine einzigste illegale Kopie von irgendetwas hat (Film, MP3, Programm, Spiel) dem kauf ich ein Pony.

Juhuu. Können wir auch was anderes nehmen als ein Pony? :)
 
@Jelais99

so langsam regst du mich auf. so danebenlesen kann man kaum. da kannst du nebensachen wie paragrafen bringen, wie du willst. grundlage einer anklage ist nunmal ein schaden. das kannst du nicht leugnen. ausser es wird noch witziger, da unlogischer.

erster punkt, welcher zu einem gesetz führt, ist ein schaden, eine benachteiligung. desswegen wird ein gesetz gemacht, damit man das regeln kann.

es bringt also herzlich wenig, wenn du die grundlagen der gesetzgebung nicht kapiert hast, dafür aber mit paragrafen hantieren willst wie ein weltmeister. zuerst die basis verstehen, dann weiter gehen. nicht zuerst paragrafen lesen und natürlich nicht verstehen UND darüber andere belehren wollen.

zudem hast du die aussage dazu vergessen. es braucht keinen schaden ... warum? weil man nur aus freude klagen können sollte?*G weil man so zig milionen gelder verprassen kann?

wärs nicht so traurig, würde ich lachen. aber du solltest dich mit den grundlagen auseinandersetzen, welche das oberste gebot der gesetzgebung sind. die regeln sind für ein miteinander geschaffen und für das, was man gerechtigkeit nennt. das mit der waage.

Nun zu deinem zweiten Einwand, ich wisse nicht warum das Urheberrecht eingerichtet wurde.

genau, das hast du nicht begriffen. das urheberrecht wurde darum gemacht, damit ein künstler keinen schaden erleidet, wenn er sein werk veröffentlicht und so zu seinen tantjemen kommt. also gehts, oh wunder, wieder um einen schaden*G

schon komisch, der schaden steht immer so zentral darüber*G

ein richter, der was taugt, würde dich auslachen, wenn er den satz wegen dem : es braucht keinen schaden, lesen würde.

es liegt aber nicht an mir, dir die grundlagen und die logik der gesetze und gesetzgebung zu erklären, sonst will ich geld dafür.*s

greez
 
Tarrabas, so noch einmal zum Mitschreiben. Nur bei Schadensersatzansprüchen muss ein materieller oder immaterieller Schaden nachgewiesen werden. Aber eine Urheberrechtsverletzung kann sowohl strafrechtlich verfolgt werden, als auch zivilrechtlich verhandelt werden. Bei der strafrechtlichen Verfolgung geht es allein darum, dass du z.B. etwas illegal heruntergeladen hast oder illegal Kopien von urheberechtlich geschützten Materials verbreitet hast oder in ähnlicher Weise dagegen verstoßen hast. Es geht dabei nicht um den entstandenen Schaden, der ist erst einmal zweitrangig. Du solltest dich damit mal etwas näher beschäftigen, bevor Du solche behauptungen aufstellst. Würde man deiner Argumentation folgen wäre auch ein Betrugsversuch, bei dem kein materieller Schaden entstanden ist, juristisch nicht zu belangen.

Das was Du hier anführst sind entweder deine eigenen Rechtsauffassungen, die nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmen, oder Du bist einfach nicht ausreichend informiert.

Und die Ursprünge des Urheberrechts liegen im Verlegerecht, also bitte informier dich einmal. Bei der heutigen Fassung geht es eben nicht nur um Schadensersatzansprüche sondern auch um einen Straftat. so und nun noch einmal für dich: Eine Straftat bezeichnet eine Verhaltensweise, die nach deutschem Recht unter Strafe steht. Es geht also nicht um den Schaden sondern um das Verhalten, das gesetzlich unter Strafe gestellt wird.
 
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