Madman1209
Fleet Admiral
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- Nov. 2010
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Hi,
nein, denke verschlechtern kannst du dich wirklich nicht.
VG,
Mad
nein, denke verschlechtern kannst du dich wirklich nicht.
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lazsniper schrieb:und p2p macht ja hoffentlich keine alte sau mehr
60 gb tag sollten reichen .. aber wie wollen die den webtraffic regulieren ? angenommen du lädst am tag 3 steam games oder von och's ... das MUSS unbeschränkt sein !
Ab einem Gesamtdatenvolumen von mehr als 10 GB pro Tag ist Kabel Deutschland berechtigt, die Übertragungsgeschwindigkeit für Filesharing-Anwendungen bis zum Ablauf desselben Tages auf 100 Kbit/s zu begrenzen;
Da würde ich mich ganzschön verarscht vorkommen. KD war ja offensichtlich auch davor in der Lage die vollen 32 MBit/s zu liefern. Wenn er auf 150 MBit/s upgradet bekommt er seine 90 oder wie?Madman1209 schrieb:bei einem Bekannten wurde es damit besser. 60 von 100 MBit, davor 20 von 32 MBit.
OCH gehören zum Filesharing.Madman1209 schrieb:Ich lese da nicht, dass auch OCH und oder Usenet gemeint ist!
KD war ja offensichtlich auch davor in der Lage die vollen 32 MBit/s zu liefern.
OCH gehören zum Filesharing.
Wenn die vollen 56k bei mir nicht ankommen und bei einem neuen Vertrag dann plötzlich wesentlich mehr anliegen, würde ich mich definitiv verarscht vorkommen.Madman1209 schrieb:Docsis 3 und neuere Hardware - sehe nicht, wieso man sich da verarscht vorkommt. Wenn du von Analogmodem mit 56k auf DSL umsteigst und dann höhere Geschwindigkeit hast, kommst du dir dann auch verarscht vor?
Auch p2p ist nicht pauschal illegal.Madman1209 schrieb:Da bin ich anders informiert. Hätte gerne eine Quelle, die das belegt. OCH-Downloads sind weder pauschal illegal noch von einem anderen Download per http zu unterscheiden, es sei denn man betreibt DPI.
Das passt 1a zu Sharehostern.Filesharing (englisch für Dateien teilen, sinngemäß Dateifreigabe oder gemeinsamer Dateizugriff) ist das direkte Weitergeben von Dateien zwischen Benutzern des Internets (meist) unter Verwendung eines Filesharing-Netzwerks.
Ich habe auch noch nichts darüber gelesen, dass Sharehoster gedrosselt werden. Da sie sich aber vorbehalten Filesharing-Traffic ab 10 GB/Tag zu drosseln, könnten sie sich darauf beziehen wenn sie die Drosselung bei Uploaded & Co. durchsetzen.Madman1209 schrieb:Ich habe bisher auch weder ein Statement von KD gelesen noch selbst Einschränkungen, daher würde mich da eine Quelle sehr interessieren, also was Offizielles.
Wenn die vollen 56k bei mir nicht ankommen und bei einem neuen Vertrag dann plötzlich wesentlich mehr anliegen, würde ich mich definitiv verarscht vorkommen. KD hätte ja schon vorher auf Docsis 3 setzen können.
Was soll es denn sein, wenn es nicht Filesharing ist?
Und wenn dir Aussagen von Wikipedia "herzlich egal" sind solltest du deine Sichtweise mal überdenken.
KD schreibt Filesharing und OCH kann man zweifelsohne als dieses ansehen.
Welches Protokoll und welcher Port dabei zum Einsatz kommen ist doch vollkommen egal.
Madman1209 schrieb:Eben genau nicht, da es das gleiche Protokoll und den gleichen Port wie normales Surfen nutzt! Genau da liegt der Unterschied!
Wenn es um Definitionen geht braucht es keine "gesetzliche oder vertragliche Grundlage". Auch ist es egal was du unter Filesharing verstehst.
Wenn ich ein Spargelmesser nehme und es jemanden in den Rücken ramme, ist das dann kein Mord? Schließlich ist es ja ein Messer für Spargel gewesen. Der Vergleich hinkt zwar etwas, aber es zeigt, dass die Methode nichts an der eigentlichen Tat ändert.
Deep Packet Inspection stellt nach der Einschätzung vieler Juristen einen Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis des § 88 TKG dar. § 88 Abs. 3 TKG normiert ein Kenntnisnahmeverbot des TK-Anbieters sowohl hinsichtlich des Inhalts als auch der näheren Umstände der Telekommunikation. Das Verbot ist somit enger als das der Strafnorm des § 206 StGB, weil dort die bloße Kenntnisnahme noch nicht sanktioniert wird. Das Gesetz spricht zwar in § 88 Abs. 3 TKG davon, dass es dem Provider nur verboten ist, sich über das für die Erbringung des Dienstes erforderliche Maß hinaus Kenntnis zu verschaffen. Daraus lässt sich aber keine Gestattung einer Deep Packet Inpection ableiten.
Bitte?Madman1209 schrieb:Ist aber scheinbar ein bisschen über deinem technischen Horizont.
KD weiß ganz genau ob dein Traffic grad von Youtube oder von Uploaded kommt.
Madman1209 schrieb:Hi,
@Skaarah
Quelle bitte! Bei Kabel Deutschland steht explizit nur folgendes:
Kann ich bestätigen. OCH zählen dazu bzw. zählten zumindest mal.Skaarah schrieb:Aber vor nem halben Jahr stand es definitiv noch ganz offiziell auf der KD Seite.
Und dies speziell zur Drosselung:alle anderen Anwendungen (z. B. Internetsurfen, Social Network)
haben immer Vorrang vor Filesharing-Anwendungen (z. B. Peer-to-Peer, One-Click-Hoster
und Net-News).
Lädt ein Kunde an einem Kalendertag ein Gesamtdatenvolumen von mehr als 10 GB
herunter, ist Kabel Deutschland berechtigt, die ihm zur Verfügung stehende Übertragungsgeschwindigkeit ausschließlich für Filesharing-Anwendungen bis zum Ablauf desselben
Tages auf 100 Kbit/s zu begrenzen.