Kabel Deutschland Fragen

Hier mal nachfolgend ein paar Werte...
 

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lazsniper schrieb:
und p2p macht ja hoffentlich keine alte sau mehr ;)

60 gb tag sollten reichen .. aber wie wollen die den webtraffic regulieren ? angenommen du lädst am tag 3 steam games oder von och's ... das MUSS unbeschränkt sein !

Es betrifft nicht nur p2p, sondern mind. auch OCH und Usenet, ABER ich (100er KD) habe davon noch nichts bemerkt, weder nach 10GB, noch nach 60GB.

Darüber hinaus betrifft es eben "nur" diesen Traffic und nicht den Rest und gilt vorallem nur für diesen Tag und nicht für den Rest des Monats.
Von daher kann ICH mit dieser Klausel leben und wie gesagt, gemerkt habe ich davon noch nichts.
 
Danke für den Hinweis.
 
Hi,

@Skaarah

Quelle bitte! Bei Kabel Deutschland steht explizit nur folgendes:

Ab einem Gesamtdatenvolumen von mehr als 10 GB pro Tag ist Kabel Deutschland berechtigt, die Übertragungsgeschwindigkeit für Filesharing-Anwendungen bis zum Ablauf desselben Tages auf 100 Kbit/s zu begrenzen;

Ich lese da nicht, dass auch OCH und oder Usenet gemeint ist!

VG,
Mad
 
Madman1209 schrieb:
bei einem Bekannten wurde es damit besser. 60 von 100 MBit, davor 20 von 32 MBit.
Da würde ich mich ganzschön verarscht vorkommen. KD war ja offensichtlich auch davor in der Lage die vollen 32 MBit/s zu liefern. Wenn er auf 150 MBit/s upgradet bekommt er seine 90 oder wie?

Madman1209 schrieb:
Ich lese da nicht, dass auch OCH und oder Usenet gemeint ist!
OCH gehören zum Filesharing.
 
Ich werds heute Abend mal bestellen. Die ersten 6 Monate hab ich ja auch nicht mal Mehrkosten.
Ich meine das mit den OCH auch gelesen zu habe. Sollte aber auch kein Problem sein. So oft spiele ich Backups nicht wieder auf.
 
Hi,

KD war ja offensichtlich auch davor in der Lage die vollen 32 MBit/s zu liefern.

Docsis 3 und neuere Hardware - sehe nicht, wieso man sich da verarscht vorkommt. Wenn du von Analogmodem mit 56k auf DSL umsteigst und dann höhere Geschwindigkeit hast, kommst du dir dann auch verarscht vor?

OCH gehören zum Filesharing.

Da bin ich anders informiert. Hätte gerne eine Quelle, die das belegt. OCH-Downloads sind weder pauschal illegal noch von einem anderen Download per http zu unterscheiden, es sei denn man betreibt DPI.

Ich habe bisher auch weder ein Statement von KD gelesen noch selbst Einschränkungen, daher würde mich da eine Quelle sehr interessieren, also was Offizielles.

VG,
Mad
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, vorher hatte ich die 32Mbit. Aber ich vermute nun bin ich in einem anderen Segment.
 
Madman1209 schrieb:
Docsis 3 und neuere Hardware - sehe nicht, wieso man sich da verarscht vorkommt. Wenn du von Analogmodem mit 56k auf DSL umsteigst und dann höhere Geschwindigkeit hast, kommst du dir dann auch verarscht vor?
Wenn die vollen 56k bei mir nicht ankommen und bei einem neuen Vertrag dann plötzlich wesentlich mehr anliegen, würde ich mich definitiv verarscht vorkommen.

KD hätte ja schon vorher auf Docsis 3 setzen können.

Madman1209 schrieb:
Da bin ich anders informiert. Hätte gerne eine Quelle, die das belegt. OCH-Downloads sind weder pauschal illegal noch von einem anderen Download per http zu unterscheiden, es sei denn man betreibt DPI.
Auch p2p ist nicht pauschal illegal.
Und schließlich sind Uploaded, Netload, Rapidshare, Zippyshare, ... allesamt Sharehoster.
Was soll es denn sein, wenn es nicht Filesharing ist?

Und laut Wikipedia:
Filesharing (englisch für Dateien teilen, sinngemäß Dateifreigabe oder gemeinsamer Dateizugriff) ist das direkte Weitergeben von Dateien zwischen Benutzern des Internets (meist) unter Verwendung eines Filesharing-Netzwerks.
Das passt 1a zu Sharehostern.

Madman1209 schrieb:
Ich habe bisher auch weder ein Statement von KD gelesen noch selbst Einschränkungen, daher würde mich da eine Quelle sehr interessieren, also was Offizielles.
Ich habe auch noch nichts darüber gelesen, dass Sharehoster gedrosselt werden. Da sie sich aber vorbehalten Filesharing-Traffic ab 10 GB/Tag zu drosseln, könnten sie sich darauf beziehen wenn sie die Drosselung bei Uploaded & Co. durchsetzen.
 
Hi,

Wenn die vollen 56k bei mir nicht ankommen und bei einem neuen Vertrag dann plötzlich wesentlich mehr anliegen, würde ich mich definitiv verarscht vorkommen. KD hätte ja schon vorher auf Docsis 3 setzen können.

Stimmt, die Telekom hätte ja auch schon in den 80ern DSL einführen können, unverschämt dass ich mit 56k unterwegs war...

Das ist eine ganz neue Technik, die gab es früher schlicht noch nicht. Wenn ich eine neue Technologie einführe kann ich doch vorher nicht erwarten, dass die auch schon so funktioniert.

Was soll es denn sein, wenn es nicht Filesharing ist?

Ganz normale http Downloads?

Was Wikipedia dazu sagt ist mir eigentlich herzlich egal, solange ich keine Aussage von KD dazu lese.

VG,
Mad
 
Wie gesagt, die hätten ihn auch ohne neuen Vertrag "upgraden" können. Würde denen das Wohl ihrer Kunden am Herzen liegen hätten sie es auch getan. Zumal das dem Ruf ja alles andere als geschadet hätte.

Und wenn dir Aussagen von Wikipedia "herzlich egal" sind solltest du deine Sichtweise mal überdenken.
KD schreibt Filesharing und OCH kann man zweifelsohne als dieses ansehen. Welches Protokoll und welcher Port dabei zum Einsatz kommen ist doch vollkommen egal.
 
Hi,

Und wenn dir Aussagen von Wikipedia "herzlich egal" sind solltest du deine Sichtweise mal überdenken.

Wieso? Es spielt keine Rolle, was bei Wikipedia steht. Solange es keine gesetzliche oder vertragliche Grundlage steht kann da stehen was will.

KD schreibt Filesharing und OCH kann man zweifelsohne als dieses ansehen.

Wie gesagt, das ist deine Sichtweise. Filesharing ist üblicherweise in der IT ganz klar P2P und nicht OCH.

Welches Protokoll und welcher Port dabei zum Einsatz kommen ist doch vollkommen egal.

Eben genau nicht, da es das gleiche Protokoll und den gleichen Port wie normales Surfen nutzt! Genau da liegt der Unterschied!

VG,
Mad
 
Wenn es um Definitionen geht braucht es keine "gesetzliche oder vertragliche Grundlage". Auch ist es egal was du unter Filesharing verstehst.
Und ich finde, dass es sehr wohl egal ist, welcher Port und welches Protokoll verwendet wird. Bei OCH wird zudem auch das gleiche Zeug verteilt wie bei p2p. Nur dass bei p2p gefühlt mehr Viren unterwegs sind.

Madman1209 schrieb:
Eben genau nicht, da es das gleiche Protokoll und den gleichen Port wie normales Surfen nutzt! Genau da liegt der Unterschied!

Wenn ich ein Spargelmesser nehme und es jemanden in den Rücken ramme, ist das dann kein Mord? Schließlich ist es ja ein Messer für Spargel gewesen. Der Vergleich hinkt zwar etwas, aber es zeigt, dass die Methode nichts an der eigentlichen Tat ändert.

Wenn es mal soweit kommen sollte, dass KD OCH drosselt wird es bestimmt auch ein Gerichtsverfahren geben. Vielleicht hast du dann recht, vielleicht ich, vielleicht keiner von uns. Ich würde sagen bis dahin bleiben wir beide bei unserer Meinung da ich vermute, dass wir uns gegenseitig nicht überzeigen können. :)
 
Hi,

Wenn es um Definitionen geht braucht es keine "gesetzliche oder vertragliche Grundlage". Auch ist es egal was du unter Filesharing verstehst.

Genauso egal, was Wikipedia darunter versteht, ganz genau.

Wenn ich ein Spargelmesser nehme und es jemanden in den Rücken ramme, ist das dann kein Mord? Schließlich ist es ja ein Messer für Spargel gewesen. Der Vergleich hinkt zwar etwas, aber es zeigt, dass die Methode nichts an der eigentlichen Tat ändert.

Darum geht es nicht! Die Methode ändert nicht die Tat, nur ist es bei diesem Vergleich (der mehr als nur hinkt) so, dass Kabel Deutschland, wenn es der gleiche Port und das gleiche Protokoll ist, Deep Packet Inspection betreiben müsste um überhaupt auseinanderhalten zu können, was ich da woher lade. Darum geht es.

Deep Packet Inspection stellt nach der Einschätzung vieler Juristen einen Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis des § 88 TKG dar. § 88 Abs. 3 TKG normiert ein Kenntnisnahmeverbot des TK-Anbieters sowohl hinsichtlich des Inhalts als auch der näheren Umstände der Telekommunikation. Das Verbot ist somit enger als das der Strafnorm des § 206 StGB, weil dort die bloße Kenntnisnahme noch nicht sanktioniert wird. Das Gesetz spricht zwar in § 88 Abs. 3 TKG davon, dass es dem Provider nur verboten ist, sich über das für die Erbringung des Dienstes erforderliche Maß hinaus Kenntnis zu verschaffen. Daraus lässt sich aber keine Gestattung einer Deep Packet Inpection ableiten.

Das ist der springende Punkt. Oder um dein sehr weit hergeholtes Beisppiel zu bemühen: Die Polizei dürfte gegen dich gar nicht ermitteln, weil dein Messer für die Polizei unsichtbar sein müsste.

Ist aber scheinbar ein bisschen über deinem technischen Horizont. Lassen wir das einfach, das führt zu nichts und hat auch nichts mehr mit dem eigentlichen Thema zu tun.

VG,
Mad
 
Madman1209 schrieb:
Ist aber scheinbar ein bisschen über deinem technischen Horizont.
Bitte?
Um zu sehen welche Seite du ansurfst ist kein DPI nötig.
KD weiß ganz genau ob dein Traffic grad von Youtube oder von Uploaded kommt.
 
Hi,

um reines surfen geht es hier aber nicht und ich habe auch nichts von "ansurfen" geschrieben!

KD weiß ganz genau ob dein Traffic grad von Youtube oder von Uploaded kommt.

Ja, und wenn ich z.B. 10.000 Mal "Uploaded.to" "ansurfe" und jedesmal den Cache leere dann erzeuge ich Traffic, der von "Uploaded.to" an mich geht. Ist das auch Bestandteil der Drosselung? Da reines Surfen explizit ausgenommen ist wohl kaum! Und wie unterscheidet sich der Traffic im Gegensatz zu einem Download per http? Wie soll KD da differenzieren wenn nicht über DPI? Traffic Shaping bei http requests funktioniert nur über DPI, alles andere wäre Zauberei!

Lassen wir es, wie gesagt, ist hier nicht das eigentliche Thema und kommt zu sehr OT.

VG,
Mad
 
Zuletzt bearbeitet:
Die meisten OCH werden die Übertragungen wohl nicht verschlüsseln.
Dadurch kann dich der Provider mit einfachen Filterregeln mit Fullspeed auf Uploaded.to "rumsurfen" lassen, wenn dann aber eine Datei übertragen wird diese in der Geschwindigkeit einschränken.
Und selbst wenn es verschlüsselt wäre: OCH haben teilweise Server die nur die Daten enthalten und eigene Adressen besitzen.

Ein Blick in die Header der Pakete reicht da vollkommen aus.
 
Madman1209 schrieb:
Hi,

@Skaarah

Quelle bitte! Bei Kabel Deutschland steht explizit nur folgendes:

Kann dir die Quelle leider nicht mehr nennen, da sie geändert wurde...
und jetzt Rate mal von wem... KD...

In der Fußnote 9 aus der dein Auszug stammt, stand letztes Jahr im Juni, wo ich meine leitung bestellt habe neben Filesharing auch EXPLIZIT OCH und sogar Usenet mit drin.

Jetzt steht da nur noch pauschal Filesharing.

Evtl. stehts noch in meinem Vertrag, dann kann ich es evtl. einscannen.

Aber vor nem halben Jahr stand es definitiv noch ganz offiziell auf der KD Seite.
 
Skaarah schrieb:
Aber vor nem halben Jahr stand es definitiv noch ganz offiziell auf der KD Seite.
Kann ich bestätigen. OCH zählen dazu bzw. zählten zumindest mal.

Edit: Hier ein Auszug aus den AGB:

Dies generell zum Shaping:
alle anderen Anwendungen (z. B. Internetsurfen, Social Network)
haben immer Vorrang vor Filesharing-Anwendungen (z. B. Peer-to-Peer, One-Click-Hoster
und Net-News).
Und dies speziell zur Drosselung:
Lädt ein Kunde an einem Kalendertag ein Gesamtdatenvolumen von mehr als 10 GB
herunter, ist Kabel Deutschland berechtigt, die ihm zur Verfügung stehende Übertragungsgeschwindigkeit ausschließlich für Filesharing-Anwendungen bis zum Ablauf desselben
Tages auf 100 Kbit/s zu begrenzen.

Wird im 1. Auszug aber noch von Filesharing mit Hinweis auf OCH gesprochen, fehlt der Hinweis zu OCH im 2. Zitat. Man kann aber davon ausgehen, dass sie bei Filesharing trotzdem OCH mit einbeziehen.
 
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