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"Killerspiele" sollen nach dem Amoklauf verboten werden

Sollten Killerspiele verboten werden?

  • Ja, auf jeden Fall.

    Stimmen: 77 3,8%
  • Vielleicht wär es besser.

    Stimmen: 37 1,8%
  • Nein, es sollte nur besser kontrolliert werden.

    Stimmen: 802 39,5%
  • Nein, auf keinen Fall.

    Stimmen: 1.114 54,9%

  • Umfrageteilnehmer
    2.030
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Neusprech auf Deutsch

Der Daedalus schrieb:
...
... Also ich kann aus dem Entwurf herauslesen, dass unsere Politiker ihre Hausaufgaben durchaus gemacht zu haben scheinen.
Ich sehe darin eine ganz spezielle Variante von "Neusprech", denn mit dieser Gesetzesvorlage werden Fakten geschaffen.

Von Dialog im Vorfeld kann keine Rede sein.

Beharrlich wird sogar die USK mit deren Experten völlig missachtet. Gesetze, die bar jeglicher Expertise durchgebracht werden, sind genau das was wir nicht brauchen.

Auch die Aberkennung des Erziehungsrechtes aufgrund des Besitzes sogenannter "Killerspiele" weist auf einen fatalen Abweg. Natürlich muss der Zugang reglementiert werden. Das ist nichts besonderes im Umgang mit Drogen, oder auch entsprechen Filmen.

Wer aber grundsätzlich jede Gewaltdarstellung verbieten will, der ignoriert beharrlich den Kunst und Kulturbetrieb ... Gewalt ist eines der Hauptmotive (neben Sex und Religion) von Kunstwerken und Kulturprodukten. Bei derartiger Auslegung könnten später weitere Darstellungsformen schlicht verboten werden. Der Roman 1984 ist da auch ein Fall von exzessiver Gewalt und Sexdarstellung ... "brave new world" kann ich da nur noch sagen ...

MFG Bobo(2007)
 
AW: Neusprech auf Deutsch

Bokill schrieb:
Wer aber grundsätzlich jede Gewaltdarstellung verbieten will,

An welcher Stelle des Entwurfes wird
a) grundsätzlich
b) jede
Gewaltdarstellung verboten? :freak:

der ignoriert beharrlich den Kunst und Kulturbetrieb

Ist Kunst also ein Freibrief?
 
Bokill hat sich nicht damit gemeint, das alle Formen der Gewalt unter den Schutzmantel der Kunst zu bewerten sind. GTA ist bspw. kein Spiel für Kinder und ich bin eindeutig dafür, das solche Games nur Erwachsenen zugänglich sein sollten. Aber dieser Titel hat mit seiner zynischen, klischeehaften und bewußt übertriebenen Darstellung einen künstlerischen Wert; bei Filmen fällt mir bspw. Pulp Fiction ein, bei dem ich ähnliche Qualitäten sehe.

Es gibt Spiele die wirklich nix anderes zelebrieren als das Töten; Spiele, bei denen keinen erkennbare Story (FEAR hat bspw. eine dichte Story) oder kein "küstlerischer" Aspekt (Doom 3 ist zwar eine Metzelei, allerdings klar im Horrorgenre angesiedelt) zu erkennen ist. Es wird auch Filme geben, auf denen diese Attribute zutreffen. Welches Genre auch immer; es gibt Inhalte, vor denen Kinder geschützt werden müssen. Und es gibt gelegentlich Inhalte, bei denen keine Existenzberechtigung zu erkennen ist, was widerum im Auge des Betrachters liegt (hat Natural Born Killers eine Exitenzberechtigung? Na klar, aber andere mögen das anders sehen) und was meiner Meinung nach ein jeder für sich alleine entscheiden können sollte. Zwar können uns die Trends der Gesellschaft sagen, was in Film und Spiel richtig und falsch ist (früher war Rauchen hip, heute ist man als Raucher fast ein Aussätziger), aber ich denke nicht, das es dem Staat obliegt einem erwachsenen Menschen zu sagen, was er von Natural Born Killers halten soll.

Verschärft die Richtlinien, nach denen Medieninhalte bewertet werden. Hab ich nix gegen. Hebt meinetwegen auch die Volljährigkeit auf 21 Jahre an, wenigstens als neue Obergrenze für gewisse Inhalte. Halte ich sogar für sinnvoll. Aber sagt einem erwachsenen Menschen nicht, was er spielen und sehen darf und was nicht.
 
Der Daedalus schrieb:
Dann werde doch mal konkret, was passt dir an den Paragraphen nicht?!

Es ist durchaus üblich, dass du kein Anrecht auf das hast, was du bereits besitzt.
Ein ganz dummes Beispiel:
Solltest du unter den geerbten Sachen deiner Vorfahren eine NS Flagge finden, die noch aus Hitlers Zeiten stammt, dann wirst du die heute vernichten müssen bzw. hast kein Anrecht auf deren Ausstellung oder "Nutzung".

Das ist ein Schlechtes Beispiel von Dumm würde ich nicht reden, aber es sei die verzeihen es wird sicher kein Diplomat aus dir.

Es ist mit diesem wie mit anderen Beispielen, sie hinken.

Das hat meiner Meinung nach nichts mit den Spielen zutun, dort wird erst Gewerbe- und dann Umsatzsteuer kassiert und nun soll ich sie vernichten?
Da zeigt sich dann wieder die Doppelmoral.

Was ist mit dem Argument der Ungenauigkeit in dem Entwurf, der für mich viel zuallgemein gehalten wird, der übliche Gummi der Politiker viel rweden und nichts sagen, ja keine Angriffsflächen bieten.

Dazu passt auch der Post von Tiu, es wird eben nicht kongret irgend eine Gewalt angesprochen und das gibt viel zuviel Angriffsmöglichkeiten für die unterschiedlichen Interessenvertreter.

Wenn die vorhandenen Betimmungen richtig angewendet werden und die USK, die sich mit all den Dingen kongret befasst mehr Beachtung fände wäre allen geholfen und das Thema abgeschlossen. Das das nicht gerade medienwirksam für die Politiker ist steht außer Frage.

OMaOle
 
Natürlich wird in dem Gesetz geregelt, welche Art der Gewaltdarstellung nach 131a StGB in Zukunft unter Strafe gestellt werden wird. Es ist aber nicht prinzipiell jegliche Art der Gewaltdarstellung unter Strafe gestellt.

Und die Anpassung des Jugendschutzes ist mehr als sinnvoll. Einrichtungen wie die USK werden nicht pauschal abgeschafft oder Mundtot gemacht, sie werden lediglich unter die Kontrolle der Zuständigen Jugendbehörden gestellt. Ein sehr sinnvoller Schritt, denn es kann ja wohl nicht sein, dass eine Freiwillige Kontrolle der Spielehersteller nicht von Seiten des Staates überprüft werden kann.

Ferner definiert das Gesetz sehr treffend all diese Spiele aus Verrohend in denen Verbrechen keine negativen Konsequenzen haben.
Also bitte ... ein Spiel in dem ich Leute zusammenschlagen kann und dafür dann noch belohnt werde (GTA) oder ein Spiel in dem ich für Morde belohnt werde (GTA, Mafia, ...) sind verrohend und fallen somit auch unter das Jugendschutzgesetz.

Zum Thema NS Flagge:

Ich brachte eine Reihe anderer Beispiele die sehr nah am hier diskutierten Fall sind. Bitte quote nicht ausschließlich das unpassenste Beispiel.
 
Crytek hat ja schon angekündigt, falls es ein verbot von "Killerspielen" geben sollte das sie aus Deutschland auswandern werden.


gruß Ali
 
Kompetenzverhinderer Staat und Ämter

Der Daedalus schrieb:
... Und die Anpassung des Jugendschutzes ist mehr als sinnvoll. Einrichtungen wie die USK werden nicht pauschal abgeschafft oder Mundtot gemacht, sie werden lediglich unter die Kontrolle der Zuständigen Jugendbehörden gestellt. Ein sehr sinnvoller Schritt, denn es kann ja wohl nicht sein, dass eine Freiwillige Kontrolle der Spielehersteller nicht von Seiten des Staates überprüft werden kann. ...
Nein das ist nicht sinnvoll.

Schon deswegen nicht, weil es schon eine funktionierende Selbstkontrolle gibt (USK).

In der USK sind eine Menge kompetenter Berater drin, die sich auf derartige Kontrolle und Sichtung spezialisiert haben. Diese Art der Kompetenz und Spezialisierung kann das Jugendamt gar nicht gewährleisten.

Das können Jugendämter von Staats wegen schon gar nicht, weil die Innenministerien es gar nicht auf die Reihe bringen, zu kontrollieren, ob die Altersklassenfreigaben vom Einzelhandel tatsächlich eingehalten werden ... Und nun solls ein weiteres Amt richten, weils ein anderes Amt nicht leisten konnte? Da stimmt doch was im Staat selber was nicht.

Nur weil Institutionen wie die KEF, USK nicht staatlich sind, bedeutet das noch lange nicht ein Kontrolldefizit. Ganz im Gegenteil, wenn der Staat da seine Griffel drin hat, dann zählen weniger Qualifikation, als politischer Nasenfaktor und die richtige Kirchturmpolitik.

MFG Bobo(2007)
 
GevatterTod schrieb:
Bokill hat sich nicht damit gemeint, das alle Formen der Gewalt unter den Schutzmantel der Kunst zu bewerten sind.
Ergo, es gibt eine linke und rechte Grenze (wie überall), diese Grenze soll nun durch diese Gesetzesergänzung näher bestimmt werden!
In dem Gesetz selbst sehe ich noch gar keine Gefahr, die evtl. Gefahr liegt in der Auslegung und der daraufhin folgenden Anwendung verborgen. Da muß man aufpassen.
 
In dem Gesetz ist keine Rede davon, dass die bereits existierenden freiwilligen Selbstkontrollen abgeschafft oder verstaatlicht werden sollen.
Es ist auch keine Rede von der Einführung neuer Ämter ...
Du solltest schon genau lesen, was da steht.
Es wird lediglich den Jugendämtern ein Mittel an die Hand gegeben im Zweifelsfall etwas gegen Kontrollgremien die nicht im Sinne des Jugendschutzes etwas zu unternehmen. Nicht mehr und nicht weniger!
 
Die Politiker haben wohl das hier nicht gelesen..
Das Hier

Wieviele Unfälle damit wohl verhindert wurden.

Ich habe mal den Gesetzentwurf schnell überflogen und habe keine Definition des Wortes Killerspiel gefunden. Ist das schon vorher geschenhen, oder ist das ein immer noch nicht definierter Begriff, der einfach in diesem Zusammenhang toll klingt?

Cu

HosenStahl
 
Der Daedalus schrieb:
... Es wird lediglich den Jugendämtern ein Mittel an die Hand gegeben im Zweifelsfall etwas gegen Kontrollgremien die nicht im Sinne des Jugendschutzes etwas zu unternehmen. Nicht mehr und nicht weniger!
Du überforderst die USK.

Die USK gibt Empfehlungen raus, die der Einzelhandel übernimmt.

Wenn dennoch Verkäufe an Kinder und Jugendliche bekannt werden, die nicht altersgemäss Digitale Spiele kaufen, dann muss das Ordnungsamt dieser Sache nachgehen. Ein Verkäufer riskiert sogar eine Kündigung deswegen. ...

Wird aber in der Praxis dagegen vorgegangen? Nein, wird es nicht.

Wie weit es mit der Kompetenz der Jugendämter gestellt beweisen immer wieder verwarloste Kinder, die schwer verletzt wurden, verhungerten, verdursteten ... obwohl die Eltern schon im teilweise Radar der Jugendämter waren.

Der Grund derartiger Inkompetenz ist auch klar, geringe Mittel, überforderte Mitarbeiter, Frust. Und da sollen Jugendämter helfen, wenn sie eine weitere Aufgabe schultern dürfen?

Wir brauchen keine Gesetze, sondern Taten im Sinne von funktionierenden Schulen, Schulessen, nachmittägliche Unterstützung von Kindern. Mit anderen Worten ... Angebote schaffen, aber das kostet Geld, und wirkt nur sehr langsam.

Das was wir jetzt an sozialen Phänomenen sehen, ist die Saat der ewigen Schul/Bildungswesen-Einsparungen, gewürzt mit parteipolitisch aufgeheizten Sinnlosdebatten zu Gesamtschulen, Gymnasium, Real-, Haupt- und Baumschulen.

MFG Bobo(2007)
 
Schade, dass selbst du nicht zu wissen scheinst, was Gewaltenteilung ist ...

Das von dir geforderte ist die Aufgabe der Exekutive und nicht der Legislative.
Das Gesetz wird von der Legislative eingebracht und schafft die nötigen Rahmenbedingungen damit die Exekutive handeln kann.

Die Verschärfung des §131a StGB ist hier ein Weg mit dem die Legislative der Exekutive die Möglichkeit gibt mit größerer Härte gegen die vor zu gehen, die solche Spiele an Kinder verbreiten.

Ein Gesetz kann man nicht nur deswegen ablehnen, weil dessen Umsetzung nur schwer möglich ist, oder weil zu viele Verstöße gegen dies Gesetz nicht geahndet werden.

Sollten wir Tempo 50 in Städten abschaffen nur weil 99,9% der Verstöße gegen diese Geschwindigkeitsbeschränkung nicht erkannt und geahndet werden?!
 
Angebote für "Soziale Randgruppen"

Der Daedalus schrieb:
Schade, dass selbst du nicht zu wissen scheinst, was Gewaltenteilung ist ...
Doch das ist mir bewusst, was ist dein Ansinnen mich zu beleidigen?

die nötigen Rahmenbedingungen damit die Exekutive handeln kann ...
Es kann jetzt schon gehandelt werden ... und es hat bislang noch niemand gehandelt.

größerer Härte gegen die vor zu gehen, die solche Spiele an Kinder verbreiten.
Noch mal, wozu ein Gesetz, wenn schon zuvor in Praxis keine Ordnungswidrigkeiten gemeldet wurden?

Ein Gesetz kann man nicht nur deswegen ablehnen, weil dessen Umsetzung nur schwer möglich ist, oder weil zu viele Verstöße gegen dies Gesetz nicht geahndet werden.
1. Schon deswegenn kann man gegen ein Gesetz sein, weil es inpraktikabel ist.
2. Weil es viel zu Viele betrifft.
3. Es steckt noch viel mehr dahinter, als dass Computerspiele verboten werden sollen, es betrifft schlechthin Gewaltdarstellung in Medien. Das läuft auf "Neusprech" hinaus, auch wenn das die Agenten dieser Gesetzesvorlage so nicht sehen wollen.

Ich mag zwar kein "Gotcha", aber auch diese Spieler werden langfristig von dieser Debatte betroffen werden. Gegen diese Gesinnes-Gesetzgebung wehre ich mich, völlig egal was derzeit drin steht.

Ein Herr Beckstein, Herr Schünemann, eine Frau Dr. Maria Böhmer, Frau Maria Eichhorn stehen für einen Gesinnungskreis, die mehr wollen als Jugendschutz. Sie wollen eine Kunst/Kulturzensur, die auch Erwachsene betrifft. Wie gesagt, Ordnungswidrigkeiten wären jetzt schon drin, wie auch die Möglichkeit Schulen schon länger attraktiv zu machen mit Angeboten, damit "Soziale Randgruppen" mehr aus sich machen können.

Ein Verbot ist kein Angebot.

MFG Bobo(2007)
 
Zuletzt bearbeitet:
Super Ihr Helden vebietet hald die Games für die Jugendlichen dann werden sie hald aus dem Internet gezogen, ich finde es scheiße das der Staat mir sagen will was ich Spielen darf und was nicht, ich habe Doom damals schon mit 14 Gespielt und CS nun seit über 7Jahren und ich kann immer noch unterscheiden realität und Spiel wer das nicht kann ist ein fall für die Geschlossene und hat keine gute Erziehung genossen.
Aber eins ist mal Klar ein 10Jähriger braucht Doom3 oder Fear noch nicht Spielen aber sowas ist sache der Eltern und keiner kann mir erzählen dass mann das nicht ferhindern kann.
Früher waren es die bösen Filme die gewalt in rauen mengen gezeigt haben, und jetzt machen sie sich über die Spiele her das wird doch eh nix und bringt auch nix, klar in Spielen agiert mann und sieht nicht nur zu aber jeden der bei versand ist weiß was er da tut.

Früher gab es auch Amokläufe nur wurde das nicht so breitgetreten über die Medien!
 
AW: Angebote für "Soziale Randgruppen"

Bokill schrieb:
1. Schon deswegenn kann man gegen ein Gesetz sein, weil es inpraktikabel ist.
Inpraktikabel?
Ein Gesetz regelmentiert, verhindern kann es nichts!

2. Weil es viel zu Viele betrifft.

Na das ist ja mal ein Satz, weil es zu Viele betrifft. Der Hammer :lol:
Sehr geehrte Mitglieder des Bundestages und Bundesrates, das Gesetz über xyz ist Mist, weil es einfach zu viele Bundesbürger betreffen würde! :evillol:
 
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist also, laut deiner definition lieber Bokill, auch eine Normierung gegen die du wettern müsstest.

Unpraktikabel, da sich viele Leute nicht dran halten und die Kontrollen bei weitem nicht stark genug sind.
Und es trifft jeden Autofahrenden Bundesbürger.

Noch mal, wozu ein Gesetz, wenn schon zuvor in Praxis keine Ordnungswidrigkeiten gemeldet wurden?

Es gibt genug Verfahren gegen Ladenbesitzer, die Artikel an Minderjährige Verkauft haben obwohl sie dies nicht durften. Muss ich dir das jetzt wirklich belegen?!

Es ist wie mit den Tempolimits ... man kann nun mal nicht immer und überall kontrollieren.
 
Es ist wie mit den Tempolimits ... man kann nun mal nicht immer und überall kontrollieren.

Zum Glück! :evillol:


Also was ist jetzt, wurde Killerspiel schon definiert oder nicht. :lol:

Cu

HosenStahl
 
Sicher hat die Politik das definiert. :freak: Der Entwurf liegt doch vor. Darunter fallen dann 98 % aller Strategie- und Actiontitel. :rolleyes: Genauer müssen sie's auch nicht definieren, denn es ist nicht zur Umsetzung gedacht, sondern zum Wählerfang in der uninformierten Mehrheit. Und wenn es tatsächlich umgesetzt wird, verpufft die Wirkung wie eine Seifenblase, weil die zu beschützende Gruppe - Kinder und Jugendliche - sowieso jetzt schon meist auf illegalen Wegen an die Erwachsenenspiele kommt. Und sie zocken es in Seelenruhe, weil die Eltern die Ruhe genießen, wenn klein Klausi wieder mit Kopfhörern in seinem Zimmer zockt, statt zu nerven. Aber das Volk findet solche populistischen Maßnahmen nun mal toll, weil es die Zusammenhänge nicht durchschaut. Die Menschen sind in der breiten Masse dumm und leicht zu beeinflussen - da kommen solche Themen immer sehr gelegen.

Sorry für den resignierten und wütenden Beitrag. Habe in diesem Thread ja schon meterlange sachliche Posts gemacht und vor allem meinen Unmut darüber geäußert, dass weder die Medien noch die Politik sich bislang den wirklichen, polyvalenten Ursachen von Jugengewalt angenommen haben, wenn es um die Ursachenforschung nach Amokläufen geht. Das ist das Widerlichste an der ganzen Misere. Ich habe mich deshalb eigentlich schon lange ausgeklinkt, will das dumme Gelaber von Beckstein und Co nicht mehr hören, weil ich diese dummdreiste Forderung nach Zensur und der Beschneidung von Erwachsenenrechten einfach nur zum abkotzen finde. Aber kaum Volljährige in Kriegseinsätze schicken geht schon...

Man kann soviel argumentieren wie man will, wie man an vielen guten Beiträgen von Bokill und anderen Boardies sieht. Es kommen immer wieder Leute aus dem Busch hervor, die der Politik nur allzu gern nach dem Mund reden, egal wieviel Blödsinn die verzapft. Jede Firma stellt für spezielle Positionen auch spezialisierte Menschen ein. Nur in der Politik kann jeder einfach alles machen. Du da, mach' mal Familie - Du machst jetzt Verteidigung. Egal ob er auch nur einen Funken Sachverstand oder Ausbildung in seinem Fach genossen hat. Leider merkt man das sehr oft.

Und auch hier muss ich's wieder sagen: Man stelle sich vor, dass die Herren auch von anderen, wichtigeren Dingen so wenig Ahnung haben. Man merkt es ja nur, wenn man sich selbst gut auskennt. Da bekomme ich eine Gänsehaut. So - bin wieder weg. Und wenn's durchkommt, schreibe ich demnächst aus der Schweiz. Falls die nicht auch noch auf solche Schnapsideen kommen.

marxx

PS: Tempolimits sind doof. Freie Fahrt für freie Bürger! :lol:
 
Marxx ich kann folgender Aussage nicht ganz folgen:

Sicher hat die Politik das definiert. Der Entwurf liegt doch vor. Darunter fallen dann 98 % aller Strategie- und Actiontitel.

Der Paragraph im Gesetzesentwurf, der Killerspiele definiert ist der § 131a StGB

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Spieleprogramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewaltätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen.

1.) Es geht nicht um alle Gewaltätigkeiten sondern nur um grausame und unmenschliche.

- Es bleibt abzuwarten wie genau die Gerichte dies im Einzelfall auslegen, aber ein Spiel wie Counter-Strike wird nicht darunter fallen, da das Töten eines Feindes keine Gewaltat ist, welche besonders grausam oder unmenschlich wäre. Zumindest im rechtlichen Sinne.


2.) Das kleine "und" ist entscheidend. Es fallen also nur die Spiele unter §131a, die dem Spieler die Beteiligung an diesen Gewalttaten ermöglichen.
 
Ja klar - das haben die natürlich eingebaut, damit man nicht mit dem Fernsehen und der entsprechenden Riesenlobby kollidiert, das ist Dir doch klar oder? Sonst würde in der Zukunft nämlich nur noch Teletubbies und Mutantenstadl zu bewundern geben. Da würden mal schnell so gut wie alle potenziellen Wähler auf die Barrikaden gehen, deshalb nimmt man entgegen der ersten Formulierungen, die Medien allgemein einbezogen hatten, das Fernsehen aus der Schusslinie. Also gibt's weiterhin billige Splattermovies nach Mitternacht und den alltäglichen gespielten Mord auf allen Sendern zur Primetime zu sehen.

Nur wenn man selbst die Hand an der Waffe (respektive Maus :freak: ) hat, wird's kritisch. Und was dort dann grausame und menschenverachtende Gewalttaten sind, bleibt schwammig. Allein die Tatsache, dass man PIXEL wie reale Menschen schützen will, ist so hahnebüchen, dass mir die Galle hochkommt! Ich begehe keine Straftat, wenn ich ihn Doom ein virtuelles Alien umballere, verdammt! Diese Pflaumenaugusts haben doch den Schuss nicht gehört. Und Counterstrike gehört für unsere Herren Politiker selbstverständlich exakt zur Gruppe der abzusägenden Spiele, wie auch Crysis. Schon weil es massenkompatible Shooter sind, die demnächst sicher jeder zweite Amokläufer zwischen 14 und 25 auf der Festplatte hat. Uhhh - Kausalzusammenhang! :eek:
 
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