Kleinanzeigen + Paypal Friends ... -.-

MrMorgan schrieb:
Grundsätzlich kann man immer sagen:

  • Kleinanzeigen nur mit Abholung
  • Wenns stinkt ist es meisten genau was man vermutet ;)
Kleinanzeigen mache ich nur noch mit Abholung. Ggf würde ich mich noch auf Überweisung einlassen. Allerdings nur bei Kleinigkeiten bis ca. 30€. Und die Lieferadresse und Artikelbezeichnung muss mann in den Verwendungszweck.

Bei mir hat es sich mit dem Telefonat nun doch geklärt. Der Herr ist mein Käufer. Wenn man die Horrorgeschichten in Foren liest, dann kann man schnell durchdrehen. Die meisten Menschen lassen sich nicht über Google finden. Ich hatte also echt Glück und hätte das Geld wohl wirklich zurückgebucht. Wobei man dann mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müsste, sofern der Käufer ehrlich ist und einen verklagt. Ein Betrüger würde einen wohl kaum verklagen...^^

Unterm Strich würde ich es nicht empfehlen, Dinge über Kleinanzeigen zu verschicken und es auch nicht mehr selbst tun. Das Risiko ist den geringen Nutzen einfach nicht wert.
Ergänzung ()

petunientopf schrieb:
Beitrag zurücküberweisen mit PayPal Friends und bei Kleinanzeigen drauf bestehen den Betreff eindeutig zu deiner Anzeige erkennbar machen. Sollte doch kein Problem sein?
Gebühren fallen keine an, Arbeit so ca. 5minuten
Das wäre auch eine Möglichkeit. Wenn der Account aber wirklich gehackt wäre, dann bringt das auch nichts. Ich muss mich seit der PSD2 Richtlinie immer per SMS-Tan an neuen Geräten verifizieren. Eigentlich sollte hacken bei PP also seit 2021 unmöglich sein...
 
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sandreas schrieb:
Wenn mein Gegenüber für einen Videochat bereit ist und mir seinen Ausweis zeigt, zeige ich ihm auch meinen. Das gehört für mich zu einem vertrauenswürdigen Handel dazu.
Zeig mir deinen dann zeig ich dir auch meinen. Da kann der Videochat aber ganz schnell eine andere Richtung nehmen :D

Spaß beiseite..... Jetzt sind wir mal ehrlich: Es geht hier um einen Warenwert von 80€ und offenbar um Fußbekleidung.
Das ist für mich jetzt nicht gerade der Paradeartikel für Betrugsmaschen.
ich glaube, wenn mir eine Verkäufer wegen 80€ nen Videoindent vorschlägt würde ich ihm direkt mein Gemächt in die Kamera halten. Es geht hier ja nicht um ne 2000€ RTX.....
Vorsicht ist ja immer gut aber in dem Fall naja.... Ich finde es etwas übertrieben.

Im Nachhinein hat es sich ja jetzt als alles legitim herausgestellt... völlig umsonst also aufgeregt.
Vorsichtig sollte man bei Massenartikeln wie Unterhaltungselektronik o.Ä. sein.

Wegen eines 30€ Staubsaugers riskiert doch keiner ne Strafverfolgung....
 
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@Wiedehopf95 Warum sollte ein Anwalt für einen Streitwert von 75 Euro morgens aufstehen? Da müsste er schon extrem viel Langeweile haben (genau wie der Klient des Anwalts).

B2T: Ich habe in den letzten Monaten relativ viel auf Ebay KA gekauft und noch mehr erlebt - da hätte ein leerer Verwendungszweck noch zu den kleineren Übeln gezählt. Und das "traurigerweise" bei Top-Verkäufern (bei und an "Ganz ok" und "Naja" würde ich gar nicht erst (ver)kaufen.:)
 
spfccmtftat schrieb:
@Wiedehopf95 Warum sollte ein Anwalt für einen Streitwert von 75 Euro morgens aufstehen? Da müsste er schon extrem viel Langeweile haben (genau wie der Klient des Anwalts).
Ja, man weiß es nicht. Wenn er angepisst ist und dir eins reindrücken möchte. Die Kosten müsste der Verkäufer dann ja quasi tragen. Ich würde es vermutlich als Käufer gut sein lassen, wenn ich das Geld zurückbekomme und mir die Ware dann einfach woanderes kaufen kann.

Was hast du denn als Käufer bei den Kleinanzeigen in letzter Zeit erlebt? Wenn du sowas sagst, dann musst du auch etwas aus dem Nähkästchen plaudern.
 
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@spfccmtftat

Weil viele Leute einen Anwalt kennen, den sie alle möglichen Sachen machen lassen - und der macht dann eben auch mal was für ein paar Euro, was sich für ihn wenig rechnet. Insbesondere dann, wenn es Standardsachen sind, für die er eine ganze Reihe an Vorlagen verwenden kann.
 
@Idon Ich kenne mich damit nicht aus, aber die Vorstellung, dass man nur Sachen macht, die sich rechnen, trifft doch bestimmt nicht auf alle Feld-und-Wiesen-Anwälte zu. Vor allem in kleineren Städten muss man auch die Zeit zwischen den lukrativen Fällen irgendwie füllen. Und wenn man jemanden mal wegen 80€ vertreten hat, dann würde derjenige sicher auch mit größeren Sachen zu einem kommen. Quasi wie bei den Zahnärzten... :-D
 
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Klaro. Ich finde das Argument auch oft unsinnig, weil nicht zutreffend. Wenn jemand wegen ein paar Euro aus Prinzip vor Gericht gehen will, dann findet diese Person auch einen Anwalt, denn offensichtlich geht es ihr nicht um wirtschaftliches Vorgehen.

Ich persönlich habe gerade eine Sache für knapp 5€ Portokosten laufen. Ich brauche aber auch keinen Anwalt dafür. ;)
 
@Idon Drückt der Lockdown einigen aufs Hirn, wenn sie so viel Langeweile besitzen? Dass du Rechtswissenschaften studiert und ergo niemanden in der Hinsicht brauchst, weiß ich ja.

Scheinbar haben sich die Zeiten geändert, alles klar.:)

@Wiedehopf95 Meinetwegen per PN, aber nicht hier. So spektakulär ist es auch nicht.:)
 
@Idon Ich hätte meinen Post besser sortieren sollen, das mit dem Drücken war nicht auf dich bezogen.:)
 
Ich hatte eine ähnliche Situation bei einem Verkauf über PayPal (inkl. Käuferschutz). Der Käufer will für 30€ Lüfter kaufen und bezahlt mit PayPal. Die Lieferadresse in EKL und PP ist zwar identisch, der Name aber völlig anders.

Ich habe das Geld umgehend rückgebucht mit dem Verweis, dass ich zwingend an die PayPal Adresse liefern muss, welche sich von der in EKL genannten unterscheidet und ihm folgende Möglichkeiten geboten...
  1. Neue Bezahlung mit Angabe der in EKL genannten Versandadresse
  2. Korrektur der Versandadresse in EKL und neue Bezahlung mit der in EKL korrigierten Adresse
  3. Bezahlung über Banküberweisung mit Angabe der Lieferadresse (nur eigene) und Versand an diese Anschrift
  4. Rücktritt vom Kauf

Der Käufer hat dann rumfantasiert mit "es wäre sein Vater, der aber anders heißt", am Ende dann aber kein Interesse mehr gehabt (#4). Solche krummen Dinger mach ich nicht mit, ich verschicke pauschal nur an die Person, welche bezahlt (egal ob PP, PP Friends oder SEPA), weil ich sonst mit Pech als Opfer von Dreiecksbetrug da stehe. Die Zahlungsart macht gar keinen Unterschied, weil Dreiecksbetrug auch mit normaler Überweisung funktioniert.

Ich hatte auch schon einen anderen Fall mit Warenwert 50€, wo Käufer/Lieferadresse und SEPA-Bezahlung nicht gepasst haben - habe ich ebenfalls abgelehnt und der Käufer hat dann bestätigt, dass ich in diesem Fall an den Bezahler schicken soll, was am Ende gut funktioniert hat.

Die wichtigste Regel im privaten Kleinanzeigengeschäft ist wirklich nur an die Person schicken, die auch bezahlt hat.
 
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Ich finde das es Idon vollkommen richtig macht. Wenn Alle mal ihr Recht durchsetzen würden, es weniger Unternehmen/Personen gibt die auf Dummfang gehen. Meist reicht auch schon etwas Halbwissen um Vorwärts zukommen.
 
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spfccmtftat schrieb:
Drückt der Lockdown einigen aufs Hirn, wenn sie so viel Langeweile besitzen?
Nicht jedem geht es dabei um seinen finanziellen Vorteil sondern einfach darum, dass jemand wie der TE erkennt, dass er nicht machen kann was er will sondern gültige Verträge auch für ihn rechtsverbindlich sind.
 
DuckDuckStop schrieb:
Nicht jedem geht es dabei um seinen finanziellen Vorteil sondern einfach darum, dass jemand wie der TE erkennt, dass er nicht machen kann was er will sondern gültige Verträge auch für ihn rechtsverbindlich sind.
Ehrlicherweise war mir nicht klar, dass ein Kleinanzeigenchat einen rechtsverbindlichen Vertrag darstellt. Na ja, jetzt weiß ich es und kann entsprechend damit umgehen. :)
 
DuckDuckStop schrieb:
Nicht jedem geht es dabei um seinen finanziellen Vorteil sondern einfach darum, dass jemand wie der TE erkennt, dass er nicht machen kann was er will sondern gültige Verträge auch für ihn rechtsverbindlich sind.
Was heißt denn rechtsverbindlich und in welchem Ausmaß?

Ich habe gelernt, dass sich Verträg anfechten lassen, sei es wegen Irrtum oder einiger anderer Gründe.
Ergänzung ()

WH95 schrieb:
Ehrlicherweise war mir nicht klar, dass ein Kleinanzeigenchat einen rechtsverbindlichen Vertrag darstellt. Na ja, jetzt weiß ich es und kann entsprechend damit umgehen. :)
Wenn man es so will, reicht ein mündlicher Vertrag zum Kauf.

Du erlebst es jeden Tag beim Bäcker/am Kiosk/sonst wo, wo du deine Willenserklärung mündlich abgibst oder durch konkludentes Handeln.:)
 
Welche Art von Irrtum oder anderem Grund soll denn vorliegen um den Vertrag anzufechten?

Keiner, TE hat es sich nur anders überlegt.

Und idiotie ist kein Grund einen Vertrag anzufechten oder einseitig für ungültig zu erklären.
 
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spfccmtftat schrieb:
@Wiedehopf95 Warum sollte ein Anwalt für einen Streitwert von 75 Euro morgens aufstehen? Da müsste er schon extrem viel Langeweile haben (genau wie der Klient des Anwalts).
Bis 500€ ist eh kein Gebührensprung. Zur Not gibt es Stundensatzvereinbarung.

@WH95
Nächstes mal bietest du einfach an, dass du ihm die Sache bringst und er bar zahlt.
Ansonsten erfüllst du den Vertrag halt nicht. Fast niemand wird wegen 75 € klagen gehen. Wenn ein böser Brief vom Anwalt kommt, dann kannst du ja noch immer erfüllen. Dann weißt du immerhin, dass du nicht betrogen wirst.
 
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Moin,

immer wieder amüsant wie manche Menschen viel Wind um nichts machen. Schon bevor was passiert ist Alarm machen. Solche kenne Ich auch von ebay. Vorher denken und dann handeln. Ich verkaufe auch nur noch gegen bares weil einfach zu viel Schwachköpfe und Abzocker rum laufen. Und ebay werde Ich sicher nicht 10% oder mehr geben. Bei Kleinanzeigen trete Ich auch nur in Kontakt mit Menschen die wenigstens einen gewissen Standard haben. Fragen wie letzte Preis oder ohne Anrede etc werden ignoriert.

MfG
 
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@cyberpirate

Du kannst ja gerne Wind machen, wenn etwas passiert ist. Also dann, wenn die Sache zu deinem Nachteil final erledigt ist.
 
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