Kleinanzeigen + Paypal Friends ... -.-

WH95 schrieb:
Versand soll an eine deutsche Adresse (Einfamilienhaus) erfolgen. Der Käufer ist 7km von der Lieferadresse auf der Webseite eines Arbeitgebers gelistet.
Generell würde mich mal interessieren wie du an die Daten des Arbeitgebers gekommen bist.
Hat er dich mit seiner beruflichen Emailadresse kontaktiert?
 
WH95 schrieb:
Ich habe bei den Kleinanzeigen etwas für 80€ (inkl 5€ Versand) inseriert und per Paypal Family bezahlen lassen. Das Geld kam auch an. Versand soll an eine deutsche Adresse (Einfamilienhaus) erfolgen. Der Käufer ist 7km von der Lieferadresse auf der Webseite eines Arbeitgebers gelistet.
Bitte was?
Du hast das Geld bekommen und eine Adresse.
Somit kannst du nun die Ware, die bezahlt wurde, verschicken.

Wie kommst du auf Betrug?
Wie kommst du auf seinen Arbeitgeber?
Sorry, aber was geht dich sein Arbeitgeber an?

Bei Kleinanzeigen bist du zu nichts verpflichtet...
Du kannst das Geld easy an die E-Mail Adresse des Käufers zurücküberweisen und sagen die Ware sei beim verpacken kaputt gegangen. Es besteht keine Pflicht... ist ja nicht eBay.

Sorry wenn den Fall völlig missverstanden habe.
 
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[ChAoZ] schrieb:
Bei Kleinanzeigen bist du zu nichts verpflichtet...
Du kannst das Geld easy an die E-Mail Adresse des Käufers zurücküberweisen und sagen die Ware sei beim verpacken kaputt gegangen. Es besteht keine Pflicht... ist ja nicht eBay.
Kaufverträge sind also deiner Meinung nach ausschließlich auf ebay verbindlich?

Oder um es in deinen Worten zu sagen:

Bitte was?
 
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DuckDuckStop schrieb:
Kaufverträge sind also deiner Meinung nach ausschließlich auf ebay verbindlich?
Genau so läuft das dort, leider.
Hatte schon den Fall:
Ich als Käufer, Betrag ausgemacht, Abholung ausgemacht.
Als ich dann hinfahren wollte nochmal sicherheitshalber angeschrieben.
Er hat's schon verkauft, kam einer früher....

Der beliebige Beleidigung einfügen hätte mich sogar noch da hin fahren lassen...

Edith sagt es gibt aber auch noch ehrliche Verkäufer und Käufer dort :D
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Um welchen Artikel geht's denn? Ich kann die Gedanken ja nachvollziehen, aber sich diese erst zu machen, nachdem du als Verkäufer bereits bezahlt wurdest... finde ich seltsam. Und wer macht sich bei dem "lächerlichen" Betrag die Mühe eines Betruges und sich strafbar? Ja, klar... unmöglich ist das nicht, aber wie wahrscheinlich?

Ich hab kürzlich was auf Ebay KA gekauft, 'nen gusseisernen Gullideckel mit Rahmen für den Treppenaufgang vorm Haus... bei 35 € Warenwert hab ich das auch straight forward per PP F&F bezahlt und zwei Tage später war der Artikel da.

Es geht hier ja offenbar nicht um gerade angesagte, gewöhnlich hochwertige und teure Ware, bei der man schon fast unter Garantie von einem Betrug ausgehen kann, z.B. Geforce 3080 RTX für günstige 799 oder einem aktuellen Highend-Smartphone...
 
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Umso einfacher ist es auf Kleinanzeigen dann die eigenen Forderungen anwaltlich härtest möglich durchzudrücken.
 
Fuchiii schrieb:
Genau so läuft das dort, leider.
Hatte schon den Fall:
Ich als Käufer, Betrag ausgemacht, Abholung ausgemacht.
Als ich dann hinfahren wollte nochmal sicherheitshalber angeschrieben.
Er hat's schon verkauft, kam einer früher....

Der beliebige Beleidigung einfügen hätte mich sogar noch da hin fahren lassen...

Edith sagt es gibt aber auch noch ehrliche Verkäufer und Käufer dort :D
Gut, wenn du dich mit sowas abspeisen lässt, ist das das eine. Die Alternative wäre gewesen auf Übergabe des Artikels zu bestehen und die dir entstehenden Mehrkosten zusätzlich einzufordern.

Nur weil du persönlich auf deinen Anspruch verzichtest, bedeutet das nicht, dass es rechtlich korrekt ist.
 
DuckDuckStop schrieb:
Gut, wenn du dich mit sowas abspeisen lässt, ist das das eine. Die Alternative wäre gewesen auf Übergabe des Artikels zu bestehen und die dir entstehenden Mehrkosten zusätzlich einzufordern.
Kann man machen, die Frage ist immer, ob so etwas Aussicht auf Erfolg hat oder ob man lieber einen Haken dran macht und sich Ärger und Zeit spart.
 
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DuckDuckStop schrieb:
Kaufverträge sind also deiner Meinung nach ausschließlich auf ebay verbindlich?

Oder um es in deinen Worten zu sagen:

Bitte was?
Wird der Kaufvertrag nicht erst mit der Übergabe der Ware geschlossen? @Idon

Das heißt, solange der Käufer keinen Artikel erhalten hat, ist es zu keinem Kaufvertrag gekommen. Ähnlich wenn ich etwas online bestelle, dort wird mit dem Auftragseingang immer darauf hingewiesen, dass es sich noch nicht um einen gültigen Kaufvertrag handelt, sondern nur um den Bestell- bzw. Zahlungseingang.
 
@WolledasKnäul

Nope, mit zwei übereinstimmenden Willenserklärungen. Also meistens das "ich verkauf das Buch für 5 Euro." -> "Ich kaufe das Buch für 5 Euro" -> ggf. noch "Okay"
 
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@WolledasKnäul

Weil die Online- und auch Offlineshops via ihren AGB, sofern diese wirksam einbezogen wurden und die Klauseln wirksam sind, vom gesetzlichen Standard abweichen.

Das funktioniert meines Erachtens aber auch nur so lange, so lange noch kein Geldfluss seitens des Käufers stattgefunden hat.


Bei den üblichen "Verhandlungen" via eBay-Chat/Whatsapp weicht man nur selten in solchen Details von der gesetzlichen Vorgabe ab. :)
 
Auf der Homepage wird ein Artikel zum Verkauf angepriesen, was aber noch keine Willenserklärung ist den Artikel dir auch zu verkaufen, du bestätigst durch die Bestellung und eventuelle sofortige Zahlung deine Absicht den Artikel zu kaufen.

Erst mit dem Versand (oder mittels separater Bestätigung) erfolgt dann die Willenserklärung des Onlinehändlers dir den Artikel zu verkaufen, die obligatorische "Wir haben dein Geld bekommen, danke" E-Mail ist noch nicht diese Erklärung.

Laienerklärung allerdings, schon relativ lange her bei mir.
 
Im ersten Teil korrekt (invitatio ad offerendum = Aufforderung, ein Angebot abzugeben).

Den zweiten Teil lasse ich mir persönlich nicht bieten: Wer mein Geld genommen hat, der hat meines Erachtens auch zu liefern. Sich darauf zu berufen, man würde zwar das Geld nehmen, sich aber erst dann überlegen, ob man denn wirklich einen Kaufvertrag eingehen möchte, halte ich für unbillig. Und ich habe das unter anderem auch bei der PS5 erlebt. Das Ding war dann nach kurzem Mailverkehr doch pünktlich zum 19. November '20 da......
 
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Die Händler können sich nicht aussuchen wer dort bestellt, diese Überprüfung ist häufig erst mit Übermittlung der Anschrift etc. möglich. Wenn der Händler dann feststellt "Geil, da haben wir schon 10 mal hingeliefert und jedes mal wurde ohne Gründe retourniert, da haben wir keinen bock mehr drauf und verkaufen dem Clown nichts mehr, verursacht eh nur Kosten" finde ich es völlig gerechtfertigt keinen Kaufvertrag einzugehen.

Wenn der vermeintliche Käufer dann allerdings sofort, z. B. mittels Paypal gezahlt hat ist es meiner Meinung auch legitim zu sagen "Hier haste dein Geld wieder, wir wollen dich nicht als Kunden".

Es kann ja nicht die Schuld des Händlers sein, dass der Interessent willkürlich Geld schickt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ein Händler könnte ja auch prüfen, ob er gerne verkaufen möchte und erst im Anschluss nach Geld fragen. Wenn er der Meinung ist, dass es komfortabler (sei es für den Kunden oder den Händler) wäre, wenn direkt bei der Bestellung mit Paypal oder Kreditkarte oder sonstwie gezahlt wird, dann ist das seine Sache. Grundsätzlich ist aber doch die Möglichkeit/Einladung/Aufforderung zur Zahlung durch den Händler erfolgt.
Anders sähe es aus, wenn ein Käufer was bestellt und dann Geld per Post hinschickt (oder an eine von früheren Bestellungen bekannte Bankverbindung überweist.)
Naja, zum Glück kaufe ich fast nichts, sodass ich persönlich solche Probleme kaum habe. :D
 
DuckDuckStop schrieb:
Die Alternative wäre gewesen auf Übergabe des Artikels zu bestehen
Naja... einen Gegenstand einklagen, der bereits im Besitz eines anderen ist hat nen langen Rattenschwanz.

Außerdem hab ich mit keinem Wort erwähnt, dass das in irgendeiner Art und Weise "rechtlich korrekt" sei.
Ich habe ein Beispiel dazu gegeben, wie es gerne mal auf Ebay KA läuft.
 
DuckDuckStop schrieb:
Kaufverträge sind also deiner Meinung nach ausschließlich auf ebay verbindlich?

Oder um es in deinen Worten zu sagen:

Bitte was?
Meinungen und Gesetze hin oder her, wer auf Kleinanzeigen etwas mehr als 2 Artikel verkauft hat, weiß dass es dort ganz anders abläuft als auf eBay.

Ich habe schon sicherlich um die 100 Artikel dort verkauft, zum Teil für 500 EUR und mehr.
Jede 3te Zusage ist Fake... der Käufer meldet sich nicht oder überweist zu wenig oder oder oder....

Selbst der Ausschluss der Gewährleistung oder die Rücknahme wird nur sehr selten erwähnt...
Ich bitte dich.... auf eBay gehts dagegen noch geregelt zu.

Daher sage ich so wie es nun mal ist: dort bist du zu nichts verplfichtet, weil auch niemand deinen Namen kennt... du kannst dich dort als Max Mustermann registrieren aber als Julia die Leute anschreiben....

Niemand -> NIEMAND wird dort den Anwalt einschalten oder eine Anzeige machen, einfach weil es eben ein "Basar" ist, und das wissen die Menschen.

Aber wie ist es auf dem Markt? Wenn ich die Tomaten billiger haben will und der Verkäufer drückt den Preis, kann ich DANN etwa nicht mehr abspringen? Bin ich dann zum Kauf verpflichtet weil ich ein Angebot, welches der Verläufer akzeptiert hat, abgegeben habe? Lol...
 
Jo, wenn man auf dem Markt zwei übereinstimmende Willenserklärung hat, dann gibt es einen Kaufvertrag.

Und ich habe schon mein Recht auf eBay-Kleinanzeigen durchgesetzt. Muss man ja nicht, man kann aber.
 
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