Achtung, OT!
Irgendwelche Quellen im Internet oder das Selbstverständnis einer Religion in sich interessieren mich recht wenig. Der Begriff "Religion" beinhaltet bereits die Abstammung aus der menschlichen Fantasie. Wie wo wer meint, dem Sammelbegriff "Jude" zugehörig zu sein, kann dies von mir aus tun. Wer jemand anderem eine natürliche Abstammung vom/Zugehörigkeit zum Judentum zuweist, entspricht zumindest teilweise dem Gedanken der Nürnberger Gesetze, die übrigens schon auf '35 datieren.
Irgendwelche Quellen im Internet oder das Selbstverständnis einer Religion in sich interessieren mich recht wenig. Der Begriff "Religion" beinhaltet bereits die Abstammung aus der menschlichen Fantasie. Wie wo wer meint, dem Sammelbegriff "Jude" zugehörig zu sein, kann dies von mir aus tun. Wer jemand anderem eine natürliche Abstammung vom/Zugehörigkeit zum Judentum zuweist, entspricht zumindest teilweise dem Gedanken der Nürnberger Gesetze, die übrigens schon auf '35 datieren.
§5
1. Jude ist, wer von mindestens drei der Rassen nach volljüdischen Großeltern abstammt. §2 Abs. 2 Satz 2 findet Anwendung.
2. Als Jude gilt auch der von zwei volljüdischen Großeltern abstammende staatsangehörige jüdische Mischling,
a) der beim Erlaß des Gesetzes der jüdischen Religionsgemeinschaft angehört hat oder danach in sie aufgenommen wird,
b) der beim Erlaß des Gesetzes mit einem Juden verheiratet war oder sich danach mit einem solchen verheiratet,
c) der aus einer Ehe mit einem Juden im Sinne des Abs. 1 stammt, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15. September geschlossen ist,
d) der aus dem außerehelichen Verkehr mit einem Juden im Sinne des Abs. 1 stammt und nach dem 31. Juli 1936 außerehelich geboren wird.