Taxxor schrieb:
Solange ich mir die Währung nicht in Euro auszahlen lasse, habe ich doch keinen Gewinn mit einem Trade gemacht.
Gewinn mache ich erst, wenn ich die Euro Investition wieder in Euro zurückbekomme.
Wie schon gesagt wurde, NEIN. Fürs Finanzamt gibt es keine Tausch zwischen Coins, es wird alles so bewertet als würde die ursprünglichen Coins gegen Euro verkauft und die andere Coins dann für Euro gekauft. So musst Du Deine Buchführung gestalten, jeder Wechsel zwischen Coins muss also mit deren Wert in Euro vermerkt werden.
Taxxor schrieb:
Wenn ich Ripple dann nach einem Jahr in Euro umtausche, zahle ich immer noch keine Steuer, ich muss dem Finanzamt ja nur nachweisen, dass die Ripples mit denen ich den Euro Gewinn gemacht habe vor über einem Jahr gekauft wurden, ob mit Euro oder Ethereum ist doch dabei völlig egal.
Ja, wenn die Coins mit denen Du den Gewinn gemacht hast wirklich über ein Jahr gehalten hast, dann sind die Kursgewinne damit steuerfrei. Wurden durch Verleihen Zinserträge erwirtschaftet, Zinserträge unterliegen der Kapitalertragssteuer, beträgt die Spekulationsfrist 10 Jahre.
Wurden die Ripple mit Ethereum gekauft, so gilt aber auch für den Kauf der Ethereum und deren Verkauf (wenn auch nicht gegen Euro sondern gegen Ripple), die Steuerpflicht für Spekulationsgewinne. Bei der Volatilität können diese ja in sehr kurzer Zeit schon sehr groß ausfallen.
Taxxor schrieb:
Praktisches Beispiel in meinem Fall:
3 Ether gekauft Mitte 2017 für ca je 200€
200 Miota gekauft im Dezember 2017 für 0,6Ether der zu diesem Zeitpunkt bei 600€ lag
0,6 Ether waren als ich sie gekauft habe 120€ wert, als ich damit Miota gekauft habe waren sie 360€ wert.
Muss ich jetzt, obwohl ich noch gar kein echtes Geld aus der Sache rausbekommen habe, jetzt 240€ als zu versteuernden Gewinn angeben?
Ja, 240€ Gewinn müssen versteuert werden, wobei der Betrag noch unter der Freigrenze von 600€ liegt, wenn also Summe aller Gewinne auch privaten Veräußerungsgeschäften in 2017 unter 600€ liegt, dann wird das Finanzamt diese nicht besteuern, angeben muss man sie aber, denn nur das Finanzamt stellt die Steuerfreiheit fest.
Taxxor schrieb:
Und wer prüft das nach, wenn ich die Miota nach einem Jahr verkaufe und dem Finanzamt zeige, dass ich diese seit einem Jahr besessen habe?
Im Zweifel die Steuerfahndung, wenn die Sache dem Finanzamt nicht geheuer vorkommt.
Taxxor schrieb:
Interessiert es dann irgendwen, ob ich die Miota mit Euro oder im Kurs gestiegenen Ether gekauft habe?
Wenn Du diese Coins länger als die Spekulationsfrist gehalten hast, ist es egal zu welchem Kurs Du sie gekauft hat. Mit welcher Währung, ob es eine FIAT- oder eine Kryptowährung war, ist generell egal, da immer deren Wert zu dem Zeitpunkt in Euro zählt.
Taxxor schrieb:
Das Finanzamt wird doch nur auf solche Gewinne aufmerksam, sobald Geld auf meinem Konto landet.
Darauf würde ich mich nicht verlassen, die Börsen an denen Kryptowährungen gehandelt werden, agieren ja auch nicht im rechtsfreien Raum, sondern könnten durchaus verpflichtet sein oder künftig verpflichtet werden auch rückwirkend steuerrelevante Informationen weiterzureichen. Es könnte dann auch wieder zum Ankaufen von Steuer-CD kommen, wo Mitarbeiter der Börsen nochmal Geld rausschlagen wollen.
Taxxor schrieb:
Mal angenommen ich kaufe mit 2x Coin A für 100€ und ein paar Monate später nochmal 2x Coin A für 150€. Zur gleichen Zeit tausche ich 2x Coin A zu 100x Coin B.
Für gewöhnlich gilt das FIFO Prinzip, also Fist In First Out, womit beim Tausch der beiden Coin A in Coin B dann einen steuerpflichtigen Gewinn von 100€ angefallen ist, da dabei unterstellt wird, dass die vor Monaten zu 100€ gekauften Coin A in Coin B gewechselt wurden und nicht die gerade erst zu 150€ gekauften. Man kann aber auch erklären das man LIFO will, muss dann aber auch für alle Transaktionen dabei bleiben. Möglicherweise wäre es auch vermeidbar den Gewinn zu erzielen, wen man sich ein zweites Wallet anschafft und die später gekauften Coin A dort reinpackt um diese dann direkt in Coin B zu tauschen, da müsstest Du aber den Steuerberater fragen. Bei Aktien geht dies zumindest, wenn diese in unterschiedlichen Depots gehalten werden, wobei dies seit Einführung der Kapitalertragssteuer nur noch für Bestände interessant ist, die man schon vorher hatte.
Taxxor schrieb:
Was muss ich jetzt angeben? Coin A ist zwar im Wert gestiegen, aber als ich mir damit Coin B gekauft habe, habe ich ja auch zeitgleich nochmal Coin A für den gestiegenen Wert gekauft, also eigentlich keinen Gewinn gemacht.
Steuerlich schon, sofern nicht LIFO gewählt wird bzw. schon in der Vergangenheit gewählt wurde, denn dies muss man einmal machen und darf es dann nicht mehr ändern. Wenn 2017 das erste Jahr ist in dem Du mit Kryptowährungen gehandelt hast, müsstest Du jetzt noch die Wahl haben. Frage aber am Besten Deinen Steuerberater und außerdem wären 100€ noch unter der Freigrenze.
Taxxor schrieb:
Sprich, wie soll man in meinem Fall nachvollziehen, welchen Einkaufspreis das Ether hatte, mit dem ich Miota gekauft habe, wenn ich jeden Monat etwas Ether gekauft habe und der Wert dabei immer stieg.
Du musst die Preise dokumentieren und dann eben die Preise der ersten (FIFO) oder letzten (LIFO) Ether ansetzen die Du gekauft hast, bevor Du der Tausch erfolgt ist. Steuerlich wird es dann so gesehen, als wären die Ether dann gegen Euro verkauft und die anderen Coins für diesen Eurobetrag gekauft worden.
Wer seinen ganzen Handel nur in einem Kalenderjahr, also z.B. in 2017 abgewickelt hat und jeweils zum Jahreswechsel keine mehr besessen hat, der kann die Gewinn ganz einfach ermitteln indem er alle Auszahlungen addiert und die ganzen Einzahlungen abzieht um so den Gewinn zu ermitteln, da ja dann alle Transaktionen innerhalb der Spekulationsfrist waren, sind alle steuerpflichtig und dann kann man auch alle Verluste gegen die Gewinne aufrechnen, Verluste bei einem Verkauf nach der Spekulationsfrist kann man jedoch nicht mehr gegen Gewinne aufrechnen. Ebenso kann man meines Wissens keine Verluste anrechnen die nicht realisiert worden sind, wenn ein Coin also nicht mehr handelbar ist, denn ist er zwar wertlos, aber wenn man den Coin noch hält, dann hat man steuerlich keinen Verlust verbucht, dafür muss man auch wertlose Coins wieder verkaufen oder gegen andere, ggf. auch wertlose Coins eintauschen. So war es zumindest bei den Aktien früher (bis 2008) auch, damals musste man die Leichen des Neuen Marktes möglichst noch verkaufen, wenn man innerhalb der Spekulationsfrist war um den Verlust steuerlich zu realisieren, denn wenn sie einfach aus dem Depot ausbuchen ließ weil sie wertlos waren und kein Handel mehr stattfand, hatte man keine steuerlichen Verlust.