Meetthecutthe
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- Mai 2012
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Steuerrechtlich spannend wird es beim Trading, denn dort ist die Sache bei weitem nicht so geklärt wie manch einer annimmt.
Der momentanen Lage nach gibt es einfach noch zu viel das offen liegt.
So lässt sich beispielsweise überhaupt nicht für jeden Trade der eigentlich benötigte sekundengenaue Kursstand beider Währungen -und damit auch nicht der Gewinn/Verlust- ermitteln und Buch führen da zumindest den der Leitwährung kaum eine Börse mitloggt und er sich oftmals auch nicht einheitlich nachträglich prüfen lässt.
Will man nun z.B. stellvertretend eine der Wechselstuben zur Erhebung des BTC-Kurses zu Zeitpunkt XY nehmen, hilft dies auch nicht weiter da unterschiedliche Anlaufstellen in diesem Fall zum gleichen Zeitpunkt teils 1000€ Differenz für den Kurs aufweisen.
Aus diesem Grund werden speziell für Trader die Bescheide aktuell mit dem Vermerk "unter Vorbehalt" ausgestellt um im Zweifelsfall kommende Anpassungen auch auf bereits durchgereichte Jahre zu erheben.
Unterm Strich geht man in der Steuerjuristischen-Fachwelt allerdings davon aus das dieser Eiertanz des Fiskus um den somit eigentlich wertlosen Steuerbescheid rechtlich ohnehin nicht haltbar sein wird.
Es bestehen also momentan weder die Möglichkeiten ordentlich zu erklären noch Fiskusseitig ordentlich zu prüfen.
Ich für meinen Teil sehe das aber ohnehin tiefenentspannt - unabhängig was in der Theorie abgehandelt wird, fehlen dem Fiskus ohnehin schlicht und ergreifend die Ressourcen tausende Trades von einzelnen Hobbykryptoianern auf eine Stichhaltigkeit zu untersuchen die man zudem momentan aufgrund oben genannter Gegebenheiten weder sauber geben noch prüfen KANN.
Einzig interessieren würde mich, wie man das Thema irgendwann einfangen will.
Der momentanen Lage nach gibt es einfach noch zu viel das offen liegt.
So lässt sich beispielsweise überhaupt nicht für jeden Trade der eigentlich benötigte sekundengenaue Kursstand beider Währungen -und damit auch nicht der Gewinn/Verlust- ermitteln und Buch führen da zumindest den der Leitwährung kaum eine Börse mitloggt und er sich oftmals auch nicht einheitlich nachträglich prüfen lässt.
Will man nun z.B. stellvertretend eine der Wechselstuben zur Erhebung des BTC-Kurses zu Zeitpunkt XY nehmen, hilft dies auch nicht weiter da unterschiedliche Anlaufstellen in diesem Fall zum gleichen Zeitpunkt teils 1000€ Differenz für den Kurs aufweisen.
Aus diesem Grund werden speziell für Trader die Bescheide aktuell mit dem Vermerk "unter Vorbehalt" ausgestellt um im Zweifelsfall kommende Anpassungen auch auf bereits durchgereichte Jahre zu erheben.
Unterm Strich geht man in der Steuerjuristischen-Fachwelt allerdings davon aus das dieser Eiertanz des Fiskus um den somit eigentlich wertlosen Steuerbescheid rechtlich ohnehin nicht haltbar sein wird.
Es bestehen also momentan weder die Möglichkeiten ordentlich zu erklären noch Fiskusseitig ordentlich zu prüfen.
Ich für meinen Teil sehe das aber ohnehin tiefenentspannt - unabhängig was in der Theorie abgehandelt wird, fehlen dem Fiskus ohnehin schlicht und ergreifend die Ressourcen tausende Trades von einzelnen Hobbykryptoianern auf eine Stichhaltigkeit zu untersuchen die man zudem momentan aufgrund oben genannter Gegebenheiten weder sauber geben noch prüfen KANN.
Einzig interessieren würde mich, wie man das Thema irgendwann einfangen will.
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