Hmm, was hast Du denn bis jetzt unternommen?
Für den Widerspruch gegen die fristlose Kündigung hast Du nicht lange Zeit.
Der sollte unverzüglich erfolgen, denn sonst stehen Deine Chancen im Falle einer Verhandlung am Arbeitsgericht sehr schlecht.
Hast Du nun Deinem Arbeitgeber Deine Arbeitskraft weiterhin zur Verfügung gestellt?
Ich finde es zudem nicht besonders gut, daß Du Dir bereits jetzt Gedanken machst, wie Du der Firma eins reinwürgen kannst.
Mal angenommen, Dein Widerspruch hat Erfolg. Dann bist Du also noch 4 Wochen Beschäftigter dieser Firma.
Und selbst wenn der Widerspruch nichts bringt, dann wird die Sache ja vor Gericht so behandelt, als wärest Du nach geltendem Recht für den Zeitraum einer ordentlichen Kündigungsfrist weiterhin in dieser Firma beschäftigt und mußt dafür bezahlt werden.
Naja, dann würd ich erstmal alles tunlichst unterlassen, was dem Arbeitgeber schadet und eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde.
Auch wenn die Firma ihre Fürsorgepflicht verletzt (Arbeitsschutz ect.), dann würd ich ganz dolle aufpassen, daß mir meine Anschwärzerei nicht als Schädigung des Arbeitgebers/Vertragsbruch ausgelegt werden könnte.
Also, besser Du konzentrierst Dich erstmal auf den Widerspruch (mit allem was dazu gehört) und die Kündigungsschutzklage, statt Rachepläne zu schmieden.
Für den Widerspruch gegen die fristlose Kündigung hast Du nicht lange Zeit.
Der sollte unverzüglich erfolgen, denn sonst stehen Deine Chancen im Falle einer Verhandlung am Arbeitsgericht sehr schlecht.
Hast Du nun Deinem Arbeitgeber Deine Arbeitskraft weiterhin zur Verfügung gestellt?
Ich finde es zudem nicht besonders gut, daß Du Dir bereits jetzt Gedanken machst, wie Du der Firma eins reinwürgen kannst.
Mal angenommen, Dein Widerspruch hat Erfolg. Dann bist Du also noch 4 Wochen Beschäftigter dieser Firma.
Und selbst wenn der Widerspruch nichts bringt, dann wird die Sache ja vor Gericht so behandelt, als wärest Du nach geltendem Recht für den Zeitraum einer ordentlichen Kündigungsfrist weiterhin in dieser Firma beschäftigt und mußt dafür bezahlt werden.
Naja, dann würd ich erstmal alles tunlichst unterlassen, was dem Arbeitgeber schadet und eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde.
Auch wenn die Firma ihre Fürsorgepflicht verletzt (Arbeitsschutz ect.), dann würd ich ganz dolle aufpassen, daß mir meine Anschwärzerei nicht als Schädigung des Arbeitgebers/Vertragsbruch ausgelegt werden könnte.
Also, besser Du konzentrierst Dich erstmal auf den Widerspruch (mit allem was dazu gehört) und die Kündigungsschutzklage, statt Rachepläne zu schmieden.