LoElle
Ensign
- Registriert
- Nov. 2009
- Beiträge
- 151
Dass Maas Range quasi „entlässt“, ist zwar Hauptinhalt der Meldung, ich habe aber eher mit dem, was davor passiert ist, meine Probleme.
Jemand erstattet Anzeige. Da ist erstmal völlig egal, wer das ist, denn die Exekutive ist verpflichtet, dem nachzugehen. So sieht es die StPO (u. a. § 152, Abs. 2) vor; das nennt sich Legalitätsprinzip. Weshalb also die Tatsache, dass die Einleitung von Ermittlungen nach dieser Anzeigenerstattung geprüft (!) wurde, so verwerflich ist, ist mir unklar. Doch wohl nicht, weil es sich um „Journalisten“ handelt, die wohlmöglich beschuldigt würden. Denn allein die Tatsache, dass jemand journalistisch tätig ist, kann doch wohl nicht bedeuten, dass er oder sie über dem Recht steht.
Mal angenommen, ich hätte diese Anzeige erstattet. Ich wäre zu meinem Polizeirevier gegangen und hätte gesagt: „Schaut mal, hier auf dem Blog werden geheime Dokumente veröffentlicht … das kann doch nicht richtig sein. Ich erstatte Anzeige.“ Dann wäre auch diese Anzeige einfach nur aufgenommen und an den Staatsanwalt weitergeleitet worden. Der hätte dann prüfen müssen, ob weitere Ermittlungen zu führen sind oder offensichtlich keine Straftat vorliegt und damit das Verfahren einzustellen ist.
Über diesen Punkt ist man ja im vorliegenden Fall noch gar nicht hinausgekommen! Wo ist das Problem? Wo wird hier die Presse eingeschüchtert? Wo findet hier Zensur statt? (Bezeichnend, dass in diesem Zusammenhang immer nur Abs. 1 des Artikels 5 GG zitiert wird und auch davon nur der letzte Satz „Eine Zensur findet nicht statt.“ Im Abs. 2 heißt es aber „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze …“ Mit anderen Worten: Die in Abs. 1 genannten Rechte können durchaus eingeschränkt werden.)
Range hat in der Frage, ob hier ein Ermittlungsverfahren geführt werden muss oder nicht, nicht selbstherrlich entschieden, sondern sich Rat geholt. Eine kluge Entscheidung meiner Meinung nach. Leider hat der externe Ratgeber aber bestätigt, dass ein Gesetzesverstoß vorliegen könnte. Nun wäre Range wohl um die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht herumgekommen. Ein Ermittlungsverfahren wohlgemerkt, an dessen Ende durchaus auch die Feststellung stehen könnte, dass eine Straftat nicht vorliegt.
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier ein völlig normaler Vorgang (von Journalisten, wen wundert’s) aufgeblasen wird, um das Sommerloch zu füllen.
Jemand erstattet Anzeige. Da ist erstmal völlig egal, wer das ist, denn die Exekutive ist verpflichtet, dem nachzugehen. So sieht es die StPO (u. a. § 152, Abs. 2) vor; das nennt sich Legalitätsprinzip. Weshalb also die Tatsache, dass die Einleitung von Ermittlungen nach dieser Anzeigenerstattung geprüft (!) wurde, so verwerflich ist, ist mir unklar. Doch wohl nicht, weil es sich um „Journalisten“ handelt, die wohlmöglich beschuldigt würden. Denn allein die Tatsache, dass jemand journalistisch tätig ist, kann doch wohl nicht bedeuten, dass er oder sie über dem Recht steht.
Mal angenommen, ich hätte diese Anzeige erstattet. Ich wäre zu meinem Polizeirevier gegangen und hätte gesagt: „Schaut mal, hier auf dem Blog werden geheime Dokumente veröffentlicht … das kann doch nicht richtig sein. Ich erstatte Anzeige.“ Dann wäre auch diese Anzeige einfach nur aufgenommen und an den Staatsanwalt weitergeleitet worden. Der hätte dann prüfen müssen, ob weitere Ermittlungen zu führen sind oder offensichtlich keine Straftat vorliegt und damit das Verfahren einzustellen ist.
Über diesen Punkt ist man ja im vorliegenden Fall noch gar nicht hinausgekommen! Wo ist das Problem? Wo wird hier die Presse eingeschüchtert? Wo findet hier Zensur statt? (Bezeichnend, dass in diesem Zusammenhang immer nur Abs. 1 des Artikels 5 GG zitiert wird und auch davon nur der letzte Satz „Eine Zensur findet nicht statt.“ Im Abs. 2 heißt es aber „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze …“ Mit anderen Worten: Die in Abs. 1 genannten Rechte können durchaus eingeschränkt werden.)
Range hat in der Frage, ob hier ein Ermittlungsverfahren geführt werden muss oder nicht, nicht selbstherrlich entschieden, sondern sich Rat geholt. Eine kluge Entscheidung meiner Meinung nach. Leider hat der externe Ratgeber aber bestätigt, dass ein Gesetzesverstoß vorliegen könnte. Nun wäre Range wohl um die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht herumgekommen. Ein Ermittlungsverfahren wohlgemerkt, an dessen Ende durchaus auch die Feststellung stehen könnte, dass eine Straftat nicht vorliegt.
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier ein völlig normaler Vorgang (von Journalisten, wen wundert’s) aufgeblasen wird, um das Sommerloch zu füllen.