News Leistungsschutzrecht: Ab sieben Wörtern sind Lizenzgebühren fällig

TrueAzrael schrieb:
Vielleicht wollte man sich nicht an einer Wortanzahl aufhängen sondern je nach Fall entscheiden. Würde das auch vorziehen, aber wie man sieht eskaliert sowas in unserer Zeit dann regelmäßig und am Ende hat man doch keine Freiheit mehr um den Umständen entsprechend zu Urteilen.
+ @trialgod

Wie soll denn sowas funktionieren?

Wenn es im Gesetz keine klaren Grenzen gibt, die definieren, was legal und was illegal ist, wie soll sich irgendjemand an die Gesetze halten können?
Das wäre so, als wären überall Verkehrsschilder nur mit Fragezeichen drauf aufgestellt und jeder Autofahrer muss es drauf ankommen lassen, ob er zu schnell fährt oder nicht. :freak:

Mal ganz davon abgesehen, dass solche Rechtsunsicherheit doch ein gefundenes Fressen für die Abmahnindustrie ist.
Google und andere große Konzerne können es sich natürlich leisten, Gerichtsverfahren durch alle möglichen Instanzen durchzufechten, aber Privatpersonen und kleine Unternehmen/Startups müssen oft automatisch klein bei geben, wenn ihnen ein Abmahnanwalt die Pistole auf die Brust setzt, weil das Grrichtsverfahren oder auch nur anwaltlicher Beistand schnell teurer wäre, als einfach klein bei zu geben, zu bezahlen und die eigene News-Website dicht zu machen. Egal ob man im Recht wäre oder nicht.
 
"VG Media behaart auf Leistungsschutzrecht"

Ich schätze das ist kein Haar auf dem Leistungsschutzrecht. Das ist Amtsschimmel.
 
Herdware schrieb:
+ @trialgod

Wie soll denn sowas funktionieren?

Wenn es im Gesetz keine klaren Grenzen gibt, die definieren, was legal und was illegal ist, wie soll sich irgendjemand an die Gesetze halten können?

Hab mich wohl falsch ausgedrückt, gar keine Einschränkung wie in diesem Fall ist natürlich nicht die Lösung. Allerdings ist eine fixe Begrenzung auf 7 Wörter auch nicht zielführend wie ich finde. Was wenn alleine die Titel einer News z.B. 16 Wörter umfasst? Dann braucht man die News gar nicht listen weil die ersten 7 Wörter des Titels vermutlich wenig Sinn ergeben und dem geneigten Leser nicht klar machen was denn nun erzählt wird.
Man bräuchte da eher etwas in Richtung Titel + einführender Absatz, welcher maximal 20% des Artikels bzw. 3 Textzeilen im Format des ursprünglichen Mediums darstellt. Je nachdem was kürzer ausfällt im vorliegenden Fall.

Mit den 7 Wörtern hat man es doch nur geschafft, dass die einen auf Grund ihrer Marktmacht dem Urheber den Verzicht auf seine Rechte aufdrücken können und genau das machen kann was ich oben geschrieben habe. Die kleinere Konkurrenz darf dann aber nur noch den halben Titel listen. Das Gesetz hilft niemandem außer dem der bereits die entsprechende Marktmacht besitzt. Am wenigsten den Urhebern deren Verhandlungsposition stärker wäre, wenn es mehrere mittelgroße Anbieter geben würde als einen wirklich großen.
 
Warum nicht 1 Satz? Damit würde es deutlich mehr Sinn ergeben als 7 Wörter :X
 
Lord B. schrieb:
Noch früh am morgen

" VG Media behaart auf Leistungsschutzrecht"

beharrt und nicht behaart ;)

Soll vielleicht zum Ausdruck bringen, dass die VG media ganz schön Haare auf den Zähnen hat.
 
Herdware schrieb:
+ @trialgod

Wie soll denn sowas funktionieren?

Wenn es im Gesetz keine klaren Grenzen gibt, die definieren, was legal und was illegal ist, wie soll sich irgendjemand an die Gesetze halten können?
Das wäre so, als wären überall Verkehrsschilder nur mit Fragezeichen drauf aufgestellt und jeder Autofahrer muss es drauf ankommen lassen, ob er zu schnell fährt oder nicht. :freak:
....

Gerade im Straßenverkehr hast du ziemlich genau diese Situation deren Funktionieren du anzweifelst.
Jeder Autofahrer muss es TATSÄCHLICH darauf ankommen lassen ob er zu schnell fährt oder nicht.

Die Geschwindigkeitsbegrenzungen geben nur die oberste Grenze an. Verursachst du einen Unfall gilt fast immer
(es sei denn ein anderer Tatbestand wiegt schwerer, bsp. Alkohol am Steuer), dass du wegen unangepasster Geschwindigkeit schuldig bist.

Bsp:
Fährst du mit 50 km/h auf einer Strecke auf der 70 km/h erlaubt ist und kommst in einer Kurve von der Fahrbahn ab, bekommst du einen Bußgeldbescheid wegen nicht angepasster Geschwindigkeit.
 
theomniscient schrieb:
Bsp:
Fährst du mit 50 km/h auf einer Strecke auf der 70 km/h erlaubt ist und kommst in einer Kurve von der Fahrbahn ab, bekommst du einen Bußgeldbescheid wegen nicht angepasster Geschwindigkeit.

Das bezweifel ich mal ganz stark... Man fährt ja langsamer als 70 ergo hat man alles getan was man machen kann - das sind immerhin knapp 30% langsamer.
 
Also Wenn ich Google wäre dann würde ich eben alles entfernen so das die eben kein Geld mehr verdient bzw. nicht mehr bekannt werden durch Suchmaschinen auch die Website des Anbieter (Bestrafung) , eigentlich sollten die dafür Bezahlen das die in Suchmaschinen auftauen. In einen zweiten Schritt würde Techniken Entwickeln die dem Neuen Leistungsschutzrecht genügt so wie Erweiterungen und diese Patentieren so das niemals ein anderer Suchmaschinen Anbieter dies Veröffentlichen kann und somit kein Markt entsteht bzw. nur geringfügig entsteht.
 
TrueAzrael schrieb:
Allerdings ist eine fixe Begrenzung auf 7 Wörter auch nicht zielführend wie ich finde. Was wenn alleine die Titel einer News z.B. 16 Wörter umfasst? Dann braucht man die News gar nicht listen weil die ersten 7 Wörter des Titels vermutlich wenig Sinn ergeben und dem geneigten Leser nicht klar machen was denn nun erzählt wird.

Soweit ich weiß, sind Überschriften davon jedoch explizit ausgenommen. Der Titel darf weiterhin verwendet werden. Die 7 Wörter beschränken sich auf den eigentlichen Text.

Sollte ich mich irren, gerne sagen.
 
Bestimmt steh ich aufm Schlauch, weils noch so früh ist.
Aber die Verlage wollen Geld dafür, dass sie da mit Snippets gelistet sind, was ihnen Klicks und damit Geld bringt?
Und wenn keine Textausschnitte mehr da sind und sie weniger Klicks bekommen, heulen sie rum?

Ist mir grad echt zu hoch :freak:
 
Was genau zählt denn als "Wort"?

Vielfältig-deutsche Ganzsatzumschreibungsmöglichkeiten gäbe es ja genug. (6 Wörter!) ;)
 
VG Media, VG Wort und wie sie nicht alle heißen, kommen mir immer wieder vor, wie weinerliche Kleinkinder, die gleichzeitig einen extremen Hang zum Geld haben.

Die sollen doch verdammt nochmal froh sein, dass Google und Co. ihre Artikel über ihre Suchmaschinen zur Verfügung stellen und ihnen somit entsprechen hohe Klickraten garantieren. Aber nein, da will man selbst diesen "Dienstleistern", die einem selbst einen Gefallen tun, noch abzocken.

Widerwärtig, dieses Verhalten.
 
Am Ende ist es doch irrelevant ob da nun zwei Sätze stehen, 7 Wörter oder 6.
Wenn mich ein Thema eventuell interessieren koennte, erkennt man das doch anhand der Schlagzeile eventuell plus Bild.

Und da diese schon recht eindeutig sein sollte, ist es doch egal wie viel darunter steht.
Reißerische oder uneindeutige Schlagzeilen werden dann eventuell öfters mal angeklickt und sollte sich Blödsinn dahinter verbergen, dann besucht man diese Seite eben nicht mehr über Google News.

Die Verlage haben halt den Sprung auf den (digitalen) Zug, ähnlich wie die Musikindustrie damals, verpasst...

Würde mich mal interessieren wie viel Visits über Google so generiert wird...
 
Wir haben in Deutschland ganz einfach eine Juristenschwemme und da die Jungs ja studiert haben um richtig Geld zu verdienen wird halt so ein Blödsinn durchgezogen. Was mich am meisten bei der Sache aufregt ist die Tatsache, daß 99% der Newsmeldungen sowieso nur 1:1 DPA Kram ist (vielleicht noch um ein passendes Bild aufgepeppt). Und dafür wollen die Verlage dann Geld sehen?! :mad:
 
Google Brief an Verlag XY:

"Unterschreibt uns den Wisch, damit wir die vollen Auszüge verwenden können, oder eure Angebote werden nicht mehr gelistet. MfG Google"

Genauso wirds kommen, die Dummen sind mal wieder die kleinen Betreiber, die nichts gegen die Verlage machen können und zahlen "dürfen".


Eines ist mal sicher, im News oder Contentbereich wirds definitiv keine erfolgreichen Startups aus Deutschland geben... zumindest nicht mit deutschem Content.
 
Die gute 7, da ist sie wieder.

Aber bei dem ganzen Zeugs ist der Durchblick auch nicht immer ganz einfach.
 
Der richtige Schritt von Google währe alle Verlage die unter der VG Media zusammengefasst sind einfach nicht mehr auf zu führen!

Würde Google nicht schaden da kein Mensch die Suchmaschine wechselt weil er mehr Ergebnisse von BILD haben möchte!
Zusätzlich könnte die VG keinen Druck mehr auf die kleineren Suchmaschinen ausüben und zu guter Letzt müssten wir alle weniger Bullshit und Falschmeldungen Lesen!
 
mambokurt schrieb:
kleine Portale können nämlich nicht einfach auf Verzichtserklärungen beharren und kommen damit durch.

Kleine Portale interessieren die Verlage aber nen scheiss, die wollen von Google Geld und nicht 3,50DM im Monat von irgendner kleinen Seite.
 
Ich wünsche mir, dass Google einfach mal schon eine der größten Verlagsgruppen nicht mehr zitiert und verlinkt.
 
Ich verstehe die Überschrift des Artikels nicht. Wenn das Patentamt sagt, dass sieben die Obergrenze ist, dann zahle ich erst ab acht Wörtern?
 
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