TrueAzrael
Commodore
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mambokurt schrieb:Von _google_, jedem anderen Newsaggregator können sie immer noch problemlos ans Bein pinkeln und Kohle scheffeln. Letztendlich generiert das Gesetz ein Oligopol bei Newsaggregatoren. Die großen die es jetzt gibt und die fleissig Klicks generieren können sich wegen der generierten Klicks rausverhandeln, die kleinen drücken entweder so viel Kohle ab dass sie ausbluten bzw kommen gar nicht erst in Regionen, in denen sie den großen Marktanteile wegnehmen können.
Besser hätte das für Google doch nicht laufen können wenn sie es drauf angelegt hätten
Zum gleichen Schluss kam ich eigentlich auch in meinem Post...
mambokurt schrieb:Ergänzung ()
Genau, damit sich Abmahnanwälte wieder eine goldene Nase verdienen können: '_Könnte_ ja sein dass man bei dem drei Wort Zitat bei denen auf der Seite noch was rausschlagen kann!'
Nene, die sollen das mal schön hart definiert ins Gesetz klatschen, dann kann wenigstens jeder DAU nachlesen woran er ist, wenn mal wieder eine Abmahnung ins Haus flattert. Das letzte was wir brauchen, sind noch mehr Gummiparagrafen die nur spezialisierte Anwälte überhaupt noch durchschauen...
Die Aussage hab ich schon im zweiten Post (der oben von dir teilw. zitierte) revidiert bzw. besser formuliert. Mir ging es nämlich nicht darum gar keine Grenze zu nennen, sondern eine Grenze abhängig vom Text. Das ergibt mMn mehr Sinn. Bei einem 10 Seiten Artikel kann man dem Leser mit 7 Wörtern genau gar nichts näher bringen. Daher auch mein Vorschlag von maximal x Prozent des Artikels oder x Zeilen je nachdem was früher greift.
Bei einem 2 Zeiler sind es dann eben vielleicht nur 3 Wörter (x Prozent) und bei einem 30 Seiten Roman die ersten 10 Zeilen (Zeilenbegrenzung)...
Werte frei gewählt, die soll sich der Gesetzgeber aus der Nase ziehen und nicht ich.