News Leistungsschutzrecht: Ab sieben Wörtern sind Lizenzgebühren fällig

mfJade schrieb:
Blödsinn... Hoffentlich glaubt das keiner auch noch...

Es ist nicht ganz verkehrt. Ich hatte mal bei extremem Glatteis einen Unfall. Ich fuhr nur ungefähr Schrittgeschwindigkeit, bin aber auf einer Eisfläche trotzdem hilflos in eine Leitplanke gerutscht.
Von dem Polizisten, der sich mehr oder weniger auf allen Vieren zu meinem Auto vorgekämpft hat, habe ich eine Verwarnung wegen "nicht angepasster Geschwindigkeit" bekommen. In der Situation war Schrittgeschwindigkeit schon zu viel und ich hätte vorher irgendwo ranfahren und mein Auto abstellen müssen.

Mein Auto-Beispiel war deshalb vielleicht wirklich nicht sehr gut gewählt.
Trotzdem würde es wohl kein Autofahrer verstehen, wenn alle Straßenschilder mit Geschwindigkeitsbegrenzungen abgebaut (oder durch Fragezeichen-Schilder ersetzt) würden, und dann nach vollkommen willkürlichen Kriterien geblitzt würde, und jedes mal erst nach einem Gerichtsprozess dann nach Laune des jeweiligen Richters entschieden wird, ob man wirklich zu schnell war oder nicht.

Das Leistungsschutzgesetz ohne klare Definition, was erlaubt ist und was nicht, ist totaler Käse. Der Gesetzgeber hat seinen Job einfach nicht richtig gemacht. (Wahrscheinlich weil der Gesetzestext eh von der Verlegerlobby im Schwarzen Köfferchen fertig überreicht und von den hörigen Politikern nur blind durchgewunken wurde.)

Das ist genau so ein verantwortungsloser Unsinn, wie "gewerbliches Ausmaß" beim Thema Urheberrecht bzw. Auskunftspflicht von Internetprovidern.
Da das Ausmaß kein Teil der allgemein üblichen Definition eines Gewerbes ist (ein GEwerbe kann jedes beliebige Ausmaß haben), bedeutet diese Formulierung genauso viel wie z.B. "kreisförmiges Ausmaß" oder "grünes Ausmaß" oder sowas. Mit anderen Worten gar nichts. Es ist nur sinnloser Buchstabensalat.
Kein Mensch kann wissen, was "gewerbliches Ausmaß" ist und was nicht. Wenn sich ein Provider weigert, der vermeintlichen Auskunftspflicht nachzukommen, muss erstmal in jedem Einzelfall nach Laune und Fantasie des jeweiligen Richters entschieden werden, ob das Ausmaß "gewerblich" war oder nicht. (In der Regel hat die Definition des Richters dann auch überhaupt nichts mit einem Gewerbe zu tun.)
Mit anderen Worten, totale Rechtsunsicherheit.

In solchen Fällen habe ich oft das starke Gefühl, dass es nicht nur Stümperei des Gesetzgebers ist, sondern ganz bewusst nicht für Rechtssicherheit gesorgt werden soll, um die Menschen einzuschüchtern. Wenn man nicht weiß, was erlaubt ist und was nicht, traut man sich irgendwann gar nichts mehr. (Es sei denn, man hat eine riesige Rechtsabteilung und prall gefüllt Kriegskasse wie Google, und kann sein Recht jedesmal aufs neue ausfechten.)

Positiv ist daran jedenfalls so oder so überhaupt nichts.
 
Turrican101 schrieb:
Kleine Portale interessieren die Verlage aber nen scheiss, die wollen von Google Geld und nicht 3,50DM im Monat von irgendner kleinen Seite.

Also baut man sein Startup mit dem Ziel von den Verlagen unentdeckt zu bleiben ? Ab wann verjährt sowas denn ?
Beispiel: Ich fange klein an und ignoriere das LSR (weil ich ja zu klein bin), werde dann irgendwann größer und darf direkt Millionenstrafen zahlen, weil ich damals (und heute) das LSR ignoriere.

Mit dieser Regelung werden alle, die sich keine Verzichtserklärung kaufen können von der Klippe gestoßen. Ich frage mich ob diesbezüglich mal etwas durch die Medien gehen wird (sicherlich nicht durch die Bild :evillol:)
 
Turrican101 schrieb:
Kleine Portale interessieren die Verlage aber nen scheiss, die wollen von Google Geld und nicht 3,50DM im Monat von irgendner kleinen Seite.
Als potenziell betroffenes "~Medien Portal" so weiter machen wie bisher und das Risiko eingehen in einem Jahr, in zwei Jahren von einer Verwertungsgesellschaft (VG Media) verklagt zu werden. Sobald diese der Meinung sind, da sind "3,50 DM" zu holen, werden sie dies auch machen, wozu sie sich auch selbst gegenüber ihren Mitgliedern verpflichtet haben.

Auch wenn sie es vielleicht nicht sofort machen, sie werden kommen.
Das ist ein knallhartes Business:
https://www.vg-media.de/de/senioren-pflegeheime.html
Senioren-/Pflegeheime

Für die öffentliche Wiedergabe von Fernseh- und Hörfunkprogrammen durch Zuführung von Sendesignalen an bereitgestellte Empfangsgeräte in Senioren- und Pflegeheimen sowie ähnlichen Einrichtungen ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Weil Senioren- und Pflegeheime das Programm der Fernseh- und Radiosender nutzen, um ihre Kunden zu unterhalten und damit letztendlich auch mehr Umsätze zu erzielen, müssen diese auch daran beteiligt werden.

Die VG Media hat mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege und anderen Nutzervereinigungen Lizenzverträge vereinbart, nach dem Mitglieder der Vertragspartner einen Gesamtvertragsrabatt von max. 20 Prozent erhalten.

Senioren-/Pflegeheimen, die nachweislich als kirchliche, karitative und/oder soziale Einrichtungen gemeinnützig im Sinne von § 52 AO organisiert sind, wird ein zusätzlicher Rabatt in Höhe von 25 Prozent gewährt.


Die VG Media vertritt treuhänderisch Urheber- und Leistungsschutzrechte von deutschen und internationalen privaten Fernseh- und Hörfunksendeunternehmen sowie von über 200 digitalen verlegerischen Angeboten. Sie unterhält Lizenzverträge mit insgesamt rund 34.000 Vertragspartnern.
https://de.wikipedia.org/wiki/VG_Media
 
So wie ich das sehen, gibt es zwei mögliche Erklärungen für das Leistungsschutzgesetz.

Die erste und offensichtlichere ist, dass die Verlage mit den Leistunsgschutzgesetz schlicht bei Google abkassieren/schmarozen wollten. Dass dabei kleinere News-Aggregatoren drauf gehen (lebendig gefressen von Abmahnanwälten, die die unklare Rechtslage ausnutzen), wäre Kollateralschaden.
Allerdings wäre das schon arg naiv gewesen, von den Verlagen. Jeder der ein kleines bisschen Durchblick hat, hätte ihnen sagen können, dass sie von Google keinen Cent sehen werden. Eher hätten die Google News in Deutschland einfach ganz abgeschaltet, wenn die Verlage nicht nachgegeben hätten. Google saß von Anfang an am viel längeren Hebel, weil die Verlage Google brauchen, aber umgekehrt nicht.

Die zweite Erklärung ist, dass es den Verlagen entgegen der öffentlichen Erklärungen nie wirklich um Google ging, sondern die kleinen Unternehmen und semiprofessionelle Websites das eigentliche Ziel waren. Man will mögliche Konkurrenz/Alternativen bei der Verbreitung und Verwertung von Inhalten im Internet abwürgen, bevor die sich überhaupt etablieren kann. Bzw. will man verhindern, dass sich im Internet Strukturen ausbilden, die einen "digitalen Zeitungskiosk" mit Paywall, wie ihn sich die Verlage wohl als Verwertugnsmethode für ihre Inhalte vorstellen, komplett überflüssig machen.
Das letzte, was die alten "Papierverlage" wollen ist, dass sie vor vollendete Tatsachen gestellt werden und für alle klar ersichtlich wird, dass man sie im Internetzeitalter in der Form eigentlich gar nicht mehr braucht. Dass sich Journalisten neue, direktere Wege suchen, ihre Inhalte zu verbreiten und zu vermarkten, vorbei an Springer und Co.
 
Mal eine (zumindest für mich) interessante Gegenfrage:
Wenn die Verlage Google eine freie Nutzung einräumen, müssten sie im Sinne der Gleichberechtigung nicht auch allen anderen Verlagen eine freie Lizenz einräumen? Da sich die Verlage in der VG Media in letzter Zeit so gut abgesprochen haben, bekommt das Ganze für mich die Charakterzüge eines Kartells. Wenn dann Verlage dazu übergehen würden von kleineren Anbietern Lizenzgebühren zu verlangen, welche sie bei Google nicht erheben, dann würden sie doch wiederum ihrerseits eine marktbeherrschende Stellung ausnutzen. Oder habe ich da einen klaren Denkfehler?
 
und ? das hat jeder Kleinunternehmer in Deutschland auch mit zu kämpfen, entweder man hat so eine gute Idee da sie sich von alleine trägt oder man hat genug Kapital und Ausdauer um sich gegen die stärkere Konkurenz zu behaupten, hat man das nicht geht man unter! Mit welcher Begründung sollte das bei irgendwelchen digitalen Startups anders sein ? Entweder sie sind gut und können sich behaupten oder sie sind Scheisse und gehen verdient unter!

Immer wieder zum Kotzen wie Digitale Gewerbe meinen sie bräuchten eine extra Behandlung!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich vermute mal, dass es keinerlei wissenschaftliche Herleitung dieser 7-Worte-Grenze gibt?
 
@Ycon: Manche Dinge müssen nun mal pragmatisch angegangen werden. Oder was zB denkst du ist die wissenschaftliche Grundlage des Satzes pacta sunt servanda? Und was verstehst du überhaupt unter Wissenschaft?
 
Also so wie ich das verstanden habe dreht es sich um die Anreißertexte und nicht den Titel. Demnach dürfte die Überschrift plus sieben Wörter genutzt werden, ohne dass es unter das LSR fällt.
Und wenn Google sich auf genau das beschränkt, dann wird die VG Media wieder Sturm laufen. Es könnte so eine schöne Symbiose sein, ein Win-Win, bei dem Google durch die Nutzung der eigenen Dienste profitiert und die Verlage durch die von Google kostenlos weitergeleiteten Nutzer. Aber die VG Media entwickelt sich in dieser Symbiose zum Schmarotzer und fühlt sich dabei auch noch in gutem Recht. Ein paar Spinner...
 
Sucht man also in Zukunft einen Test zur "EVGA GeForce GTX Titan X Hydro Copper" findet man keine anderen Wörter als den Namen der Grafikkarte mehr in der Vorschau? :D

Bzw werden Lizenzgebühren fällig wenn die Suchmaschinen mehr Wörter zeigen?

Ah Suchbegriffe ausgeschlossen stimmt, mein Fehler :D
 
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ZB sind schon die Suchbegriffe von der Zählung ausgeschlossen. Auch sonst könnte ich mir dies jedoch als Ausnahme vorstellen.

Verteufelt mal nicht immer gleich alles^^
 
Suchbegriffe erscheinen ja nicht im Suchergebnis also sind diese für das Gesetz nicht relevant. Nur das was dem Besucher angezeigt wird ist relevant.

Aber meiner Ansicht nach beißt sich das ganze mit dem zitierrecht. Denn im Grunde ist das Suchergebnis ein Zitat mit Quellenangabe.
 
Auch das Zitatrecht gilt jedoch nicht ohne Weiteres und uneingeschränkt. Ein "Beißen" zwischen Gesetzen (wobei der aktuelle Vorschlag kein Gesetz ist) ist völlig normal; erst die Gesamtschau ergibt die Regeln.
 
Richtig, aber was über das zitatrecht hinaus geht wurde von Urheberrecht abgedeckt.
Im Grunde ist das Gesetz daher unnötig, da bereits existent.
 
Wie gesagt handelt es sich nicht mal um ein Gesetz, weshalb es irreführend ist, von Unnötigkeit zu sprechen^^ Aber diese - sicher nicht böse gemeinte! - Unterstellung zeigt wieder den schlechten Ruf der Gesetzgeberin und insbesondere wie dieser Ruf auf falschem Verständnis beruht^^
 
Ab sieben in der Überschrift.
Ab acht im Text
 
TrueAzrael schrieb:
Momentan ist es doch so: Selbst wenn das Leistungsschutzrecht eine Zahlung von 10 Milliarden Euro pro Buchstabe garantiert haben sie nichts davon, da sie auf die Zahlung bereits verzichtet haben.

Von _google_, jedem anderen Newsaggregator können sie immer noch problemlos ans Bein pinkeln und Kohle scheffeln. Letztendlich generiert das Gesetz ein Oligopol bei Newsaggregatoren. Die großen die es jetzt gibt und die fleissig Klicks generieren können sich wegen der generierten Klicks rausverhandeln, die kleinen drücken entweder so viel Kohle ab dass sie ausbluten bzw kommen gar nicht erst in Regionen, in denen sie den großen Marktanteile wegnehmen können.

Besser hätte das für Google doch nicht laufen können wenn sie es drauf angelegt hätten :freak:

Normalerweise müsste bei so etwas das Bundeskartellamt einschreiten mit den Worten 'Mooooooment! Das ist ganz großer Bullshit den ihr hier macht!'. Wird dann vielleicht auch so kommen in ein oder zei Jahren, mal schauen...
Ergänzung ()

TrueAzrael schrieb:
Vielleicht wollte man sich nicht an einer Wortanzahl aufhängen sondern je nach Fall entscheiden.
Genau, damit sich Abmahnanwälte wieder eine goldene Nase verdienen können: '_Könnte_ ja sein dass man bei dem drei Wort Zitat bei denen auf der Seite noch was rausschlagen kann!'

Nene, die sollen das mal schön hart definiert ins Gesetz klatschen, dann kann wenigstens jeder DAU nachlesen woran er ist, wenn mal wieder eine Abmahnung ins Haus flattert. Das letzte was wir brauchen, sind noch mehr Gummiparagrafen die nur spezialisierte Anwälte überhaupt noch durchschauen...
Ergänzung ()

Turrican101 schrieb:
Kleine Portale interessieren die Verlage aber nen scheiss, die wollen von Google Geld und nicht 3,50DM im Monat von irgendner kleinen Seite.

'Kleine Downloader interessieren Abmahnanwälte einen Scheiss, die wollen nur große Uploader!'
 
In den USA lässt sich gegen gegen jeden Schrott klagen, in Deutschland gibt es für jeden Schrott Gebühren und Steuern.
Was für eine traurige Generation der Menscheit das ist.
 
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