Herdware
Fleet Admiral
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mfJade schrieb:Blödsinn... Hoffentlich glaubt das keiner auch noch...
Es ist nicht ganz verkehrt. Ich hatte mal bei extremem Glatteis einen Unfall. Ich fuhr nur ungefähr Schrittgeschwindigkeit, bin aber auf einer Eisfläche trotzdem hilflos in eine Leitplanke gerutscht.
Von dem Polizisten, der sich mehr oder weniger auf allen Vieren zu meinem Auto vorgekämpft hat, habe ich eine Verwarnung wegen "nicht angepasster Geschwindigkeit" bekommen. In der Situation war Schrittgeschwindigkeit schon zu viel und ich hätte vorher irgendwo ranfahren und mein Auto abstellen müssen.
Mein Auto-Beispiel war deshalb vielleicht wirklich nicht sehr gut gewählt.
Trotzdem würde es wohl kein Autofahrer verstehen, wenn alle Straßenschilder mit Geschwindigkeitsbegrenzungen abgebaut (oder durch Fragezeichen-Schilder ersetzt) würden, und dann nach vollkommen willkürlichen Kriterien geblitzt würde, und jedes mal erst nach einem Gerichtsprozess dann nach Laune des jeweiligen Richters entschieden wird, ob man wirklich zu schnell war oder nicht.
Das Leistungsschutzgesetz ohne klare Definition, was erlaubt ist und was nicht, ist totaler Käse. Der Gesetzgeber hat seinen Job einfach nicht richtig gemacht. (Wahrscheinlich weil der Gesetzestext eh von der Verlegerlobby im Schwarzen Köfferchen fertig überreicht und von den hörigen Politikern nur blind durchgewunken wurde.)
Das ist genau so ein verantwortungsloser Unsinn, wie "gewerbliches Ausmaß" beim Thema Urheberrecht bzw. Auskunftspflicht von Internetprovidern.
Da das Ausmaß kein Teil der allgemein üblichen Definition eines Gewerbes ist (ein GEwerbe kann jedes beliebige Ausmaß haben), bedeutet diese Formulierung genauso viel wie z.B. "kreisförmiges Ausmaß" oder "grünes Ausmaß" oder sowas. Mit anderen Worten gar nichts. Es ist nur sinnloser Buchstabensalat.
Kein Mensch kann wissen, was "gewerbliches Ausmaß" ist und was nicht. Wenn sich ein Provider weigert, der vermeintlichen Auskunftspflicht nachzukommen, muss erstmal in jedem Einzelfall nach Laune und Fantasie des jeweiligen Richters entschieden werden, ob das Ausmaß "gewerblich" war oder nicht. (In der Regel hat die Definition des Richters dann auch überhaupt nichts mit einem Gewerbe zu tun.)
Mit anderen Worten, totale Rechtsunsicherheit.
In solchen Fällen habe ich oft das starke Gefühl, dass es nicht nur Stümperei des Gesetzgebers ist, sondern ganz bewusst nicht für Rechtssicherheit gesorgt werden soll, um die Menschen einzuschüchtern. Wenn man nicht weiß, was erlaubt ist und was nicht, traut man sich irgendwann gar nichts mehr. (Es sei denn, man hat eine riesige Rechtsabteilung und prall gefüllt Kriegskasse wie Google, und kann sein Recht jedesmal aufs neue ausfechten.)
Positiv ist daran jedenfalls so oder so überhaupt nichts.