Leistungsschutzrecht: Effekt auf Forumbase?

Radde

Commodore
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Apr. 2008
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Hallo zusammen,
gestern wurde ja das neue Gesetzt zum Leistungsschutzrecht verabschiedet.
Man ließt jetzt bei fast jeder Meldung zu dem Thema (z. B. bei sueddeutsche.de), dass die neue Regelung sehr schwammig ist und man eigentlich bis zu den ersten gerichtlichen Urteilen nicht wirklich sagen kann, wie bestimmte Passagen ausgelegt werden.

Nun bin ich ein "normaler" Bürger und Internetnutzer, der noch nie selber auch nur einen Cent an seinen Beiträgen im Internet verdient hat. Trotzdem habe ich schon über 2000 Beiträge hier im Forum, mit unzähligen Links und Zitaten aus dem großen weiten Internet.
Da Gesetzte ja bekanntlich für alle gleich gelten (also nicht nur für Google) frage ich mich nun, ob es irgendwelche Auswirkungen des Leistungsschutzrechtes auf z. B. die Forumbase hat.
Ich könnte mir z. B. solche Szenarien vorstellen, das die Moderatoren irgendwann nur noch Zitat bis zu 2 Zeilen zulassen, weil ich oder die ComputerBase GmbH für alles was darüber hinaus geht Lizenzgebühren zahlen müsste.

Gerade der oben verlinkte Artikel auf sueddeutsche.de, aber auch diverse andere Vorschläge (Vorratsdatenspeicherung, ACTA, CETA) lässt mich ein bisschen zweifeln, ob unsere Volksvertreter an der Stelle über die Konsequenzen ihrer Gesetze nachgedacht haben.
Es wäre sehr schön, wenn ihr mir meine Bedenken nehmen könntet ;)
 
Ach Quatsch, sowas lohnt doch nur bei Suchmaschinen!

Wegen jedem Beitrag, in dem etwas Zitiert worden ist, Lizenzgebühren zahlen zu müssen wäre doch absurd und würde viel mehr kosten verursachen, als effektiv dabei raus springen würde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da wär ich mir nicht so sicher. Auch bei Youtube-Links und Einbettungen war und bin ich mir nicht sicher. Nehmen wir an du verlinkst ein Youtube-Video hier auf der Seite per Einbettung. Und dann wird festgestellt, dass das illegal bei YT drin war. Kann dann der Link schon strafbar sein?

Wäre wirklich gespannt auf eine Antwort. Immerhin bin auch ich betreiber einer kleinen, privaten Internetseite, und diese Frage wurde so noch nie geklärt.
 
Klar wäre der Aufwand ziemlich groß MICH wegen ein paar Cent Lizenzkosten ausfindig zu machen. Das heißt aber nicht, dass CB nicht Probleme durch so ein verirrtes Gesetz bekommen könnte.
Und was sollen sie anderes machen als die Konsequenzen an die User weiterzugeben?
 
Onkelhitman schrieb:
Und dann wird festgestellt, dass das illegal bei YT drin war.
Ob legal oder illegal hat mit dem Gesetz ja mal überhaupt nichts zu tun!

Beim Leistungsschutzrecht geht es darum, dass man nicht nur Volltextkopien sondern bereits kleinere Ausschnitte aus Presseerzeugnissen nicht mehr frei und kostenlos gewerblich verwenden darf. In der Praxis würde der gewerbliche Nutzer dieser Snippets den Verlagen Vergütungen zahlen - dabei wurde aber in erster Linie an die großen Suchmaschinen gedacht, weil das Gesetz von den Verlägen ja erst durch die Google News Aggregation gefordert wurde. Der aktuell gewählte Gesetzestext kann sich unter Umständen noch ändern; wenn es aber dabei bleibt, dann sollten zumindest Links vom Gesetz ausgenommen sein. Jeder Richter, der das anders sieht, würde auch gegen die grundsätzlichen Prinzipien des Internets entscheiden - und dann könnte man gleich 50 Prozent der Technologieunternehmen im Land zusperren.

Ob und wie man diese Vergütungen auch für kleinere Nutzer durchführen könnte und was das eigentlich kosten soll, das ist alles noch ungeklärt! Schließlich halte ich es für einen Schildbürgerstreich, wenn jeder einzelne gewerbliche Nutzer mit jedem einzelnen Verlag einen eigenen Vergütungsvertrag aushandeln müsste. Das würde mehr Verwaltungsaufwand (und -kosten) verursachen, als man durch die Vergütung wieder einnehmen könnte.

Welche Folgen dies für offene Forensysteme haben kann, muss sich erst noch zeigen. Vielleicht ist ein Verlag ja so dumm und will sich in der Bevölkerung unbeliebt machen, indem so ein Fall von einem Gericht geklärt werden muss.
 
Bitte nochmal meinen Post lesen, er bezieht sich nicht nur aufs Leistungsschutzrecht. Sondern auch auf Internetrecht. Deshalb ja meine Frage.

Es fängt ja schon an zu klären, ob man mit seiner privaten Webseite schon Impressumverpflichtet ist, dann ob man Links generell setzen darf ohne Probleme bekommen zu können. Des weiteren ob Einbettungen erlaubt sind, wenn fraglich ist, ob ein Video erlaubt in YT drin ist oder nicht, und ebenso können jetzt bei verletzten Zitaten die Keule rausgeholt werden.

Es wird leider immer undurchsichtiger. Natürlich zur Freude der Internetrecht-Rechtsberater ;) .
 
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