Rach78 schrieb:
Interesant würde ich halt finden wenn Facebook und oder Google einfach auch mal Eier zeigen würden und den "Contentinhabern" eben die Wahl lassen, entweder taucht deren Inhalt so in der Suchmaschine auf sie bekommen aber keinen Cent, oder er taucht gar nicht auf und sie bekommen auch keinen Cent.
Hatte ich in #68 auch schon angesprochen. Facebook müsste entsprechend ihre Richtlinien überarbeiten. Die können aber nicht so einfach einen Verzicht auf Teile des Leistungsschutzrechts in ihre Bedingungen aufnehmen, da ein Verzicht nicht geltende Rechtsgrundlagen ausschließen bzw. außerkraftsetzen darf.
Rach78 schrieb:
Man muss zu allererst mal unterscheiden um was es geht. Künstler leben ja irgendwo auch davon dass ihre "Kunst" verbreitet wird, sprich Werbung. Wenn der Song nie im Radio läuft erreicht er weniger Menschen, und damit hat der Künstler beispielsweise auch weniger Besucher auf seinen Konzerten.
Ja, ändert aber nichts daran. Dass die Label ihre Stellung gegenüber den Künstlern gnadenlos ausnutzen. Es sei denn man ist ein Artist der über Medien (bspw. TV, Social Media) auf sich aufmerksam gemacht hat und das Label von sich aus ein gutes Angebot unterbreitet, sodass man möglichst nicht bei der Konkurrenz unterschreibt.
Die Artisten bleiben zwar die Urheber. Die eigentlichen Lizenzrechte, aller neuen Werke, erhält aber immer das Label. Heißt, das Label erhält die gesamten Einnahmen über die Lizenzen, Tourneen, usw. und die etwas besseren Artisten können froh sein die festgelegten mindest Einnahmen (1/3 vom Ganzen) zu erhalten. Alle anderen werden nach "friss oder stirb" Manier zu einem Verzicht der 1/3 Grundlage quasi gezwungen und mit noch einem viel kleineren Anteil abgespeist.
Und auch die Lizenzrechte der vorherigen Werke beanspruchen die großen Label, obwohl diese idr. nicht die Lizenzen besitzen, sondern immer noch die Künstler selbst.
Da können Gronkh und andere Youtuber ein Lied von Singen, was denen alles, meist von dem großen US Label, zu unrecht geclaimt wird, weil die früher mal Rechte von eigenständigen Künstlern erworben haben, welche wiederrum nun bei dem Label unter Vertrag sind.
Gegenprüfung von YT kann man da in 99% der Fälle vergessen. Beim direkten Kontakt zum Label interessiert die das reichlich wenig. Da wird einem nahegelgt, wenn man seine verlorenen Einnahmen wieder haben möchte sollte man doch den Rechtsweg nutzen, welcher weitaus mehr Kosten verusacht und sich gegenüber dem potentiellen Rückerhalt der Einnahmen nicht lohnt.
Rach78 schrieb:
Völlig anders verhält es sich beispielsweise bei technischen Erfindungen. Der Urheber hat ja nichts davon wenn jemand anders seine Ideen nutzt. Da ist es wirklich so dass nur rein derjenige dann was davon hat der es benutzt und der Erfinder nichts davon hat.
Das Patentrecht ist in seiner jetzigen Art kompletter Unfug.
Das wird schon längst nicht mehr dazu genutzt um das Gedankengut des jeweiligen Erfinders zu schützen.
Viel mehr wird versucht über Industriespionage und eigenen Patentrechtlern, oder externen, spezialisierten Patentrecht-Unternehmen, die Konkurrenz mit eigenen Patenten möglichst viele Steine in den Weg zu legen, dass diese ihre Entwicklungen nicht ohne weiteres weiterführen können.