TrueAzrael schrieb:
Wenn ich einen Artikel, eine Überschrift oder sonst was schreibe, dann bin ich Urheber des selben Textes und habe damit ja jetzt schon das Recht zu bestimmen wie und wo dieser abgelichtet werden darf. Oder gilt für Verlage das Urheberrecht nicht?
Na, sicher! Nur, wenn du auf dein Recht pochst, allein darüber zu entscheiden, wo und wie dein Text zu sehen ist, wird der Suchmaschinenbetreiber deinen Artikel einfach nicht mehr listen - und dann findet ihn keine Sau mehr. Es sei denn, sie treibt sich gerade zufällig auf deiner Seite rum.
Das ist das, was die Befürworter des "Leistungsschutzrechtes" einfach nicht begreifen wollen! Sie sind auf Suchmaschinen angewiesen! Klar, lesen dann viele in den Suchergebnissen die Überschriften und Anreißtexte, und entscheiden dann, daß der Artikel es nicht wert ist, gelesen zu werden. In dem Falle suchen sie die Seite nicht auf, womit dem Urheber Werbeeinnahmen entgehen - dem Suchmaschinenbetreiber aber nicht. Und das piept die an! Aber andererseits finden die allermeisten Nutzer durch solche Ausschnitte überhaupt erst zu den ach so schützenswerten Texten, die sie sonst in den Weiten des WWW gar nicht gefunden hätten.
Also
nutzen die Suchmaschinen den Verlagen nun mehr oder schaden sie ihnen? Die Antwort ist eindeutig.
Ich weiß auch nicht, in welchem Zeitalter die Verlage und deren Anwälte leben? Wie soll eine Suchmaschine ihrer Meinung nach auf eine Seite verlinken, ohne Inhalte von dieser darzustellen? Soll zu einem Suchbegriff die Ergebnisseite nur noch aus Treffern wie "ach ja, da gibt es noch eine Seite, auf der das gesuchte Wort vorkommt: www.seite.de. Wo genau, das mußt sdu dir dann auf der Seite zusammensuchen... Und wenn du das passende dort nicht findest, gibt es noch www.seite_b.de. Und so weiter.... Viel Spaß dabei wünscht deine leistungsrechtschützende Suchmaschine Kugel.de.