News Leistungsschutzrecht: Kartellamt stellt sich auf die Seite von Google

Andy

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Das Bundeskartellamt hat nun entschieden: Im Streit um das Leistungsschutzrecht wird kein Verfahren gegen Google eingeleitet. Der Suchmaschinenbetreiber hatte Artikel aus den Web-Angeboten der Verlage, die auf eine Gebühr bestehen, nur noch in reduzierter Form dargestellt – zum Ärger der VG Media, die die Verlage vertritt.

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Da sind ja gottseidank mal die Richtigen hinten runter gefallen - weiter so!
 
Das Leistungsschutzrecht - ein Klagelied all derer die im 20. Jahrhundert stehengeblieben sind?
 
Google bevorzugt keine eigenen Dienste. Sie zahlen an sich einfach selbst Gebühren um oben zu erscheinen. Werbung ist ja legal...
 
usb2_2 schrieb:
Google bevorzugt keine eigenen Dienste. Sie zahlen an sich einfach selbst Gebühren um oben zu erscheinen. Werbung ist ja legal...

So wenig ich auch Google durch die Verknüpfung der ganzen Dienste nicht mag, aber selbst als Webseiten-Betreiber tätig bin, kann Google seine Anzeigen selbst bestimmen. Ist auch Ihr recht, ihre Anzeigen oben zu schalten...Würde ich auch nicht anders machen wenn ich Werbung für meine Seiten machen will.

BtT: das Leistungsschutzrecht war die dämlichste Idee, was sich die VG-Media bzw deren Lobbyisten einfallen lassen hat. Das zeigt doch wieder mal die negative Seite der Industrie...Ich hab jedenfalls für die Deppen nur einen hahahaaaaaa superherzigen Lacher übrig und das feier ich mit guter Rechtschreibung (nicht so wie die Bild Dir deine Meinung) und paar Bier intus. Prost auf Google *Daumen hoch*
 
Ich finde die Verlage einfach zu geil, da macht Google gratis Werbung für sie und dann wollen sie diese Gratis Werbung noch bezahlt haben.
Geld kassieren fürs nix tun, ist ja schon wie in der Politik XD
 
Ist der Spaß damit jetzt zu ende oder wird da noch Einspruch von Springer eingelegt ?
 
Das Urteil finde ich einfach nur gut. Über den Tellerrand geschaut fällt mir aber auch dazu ein, daß bei einer anderen, momentan für mich nicht greifbaren Sache, Google behauptete keinen gezielten Einfluß auf die Suchergebnisse machen zu können. Jetzt, wo es um mögliche Zahlungen geht, kann Google das aber plötzlich.
Nichtsdestotrotz muß das Urteil bleiben.
 
CD schrieb:
Das Leistungsschutzrecht - ein Klagelied all derer die im 20. Jahrhundert stehengeblieben sind?

Eher 18. oder 19. Jahrhundert...

Ich finde die Entscheidung sehr gut!
 
Headologic schrieb:
So wenig ich auch Google durch die Verknüpfung der ganzen Dienste nicht mag
Also magst du Google durch die Verknüpfung =D ?

@Topic:
Gott, wie dreist das ganze Thema einfach nur ist. Ist doch jedem Laien klar gewesen, dass es so ausgehen wird, wie es jetzt gerade passiert.
 
Wie gut dass jemand beim Kartellamt Hirn hat.
Bedauerlich, dass es immer andere (wie das BVG) rausreißen müssen, was unsere Politiker ständig - sehenden Auges! - verbocken.
 
Typisch Verlage, die glaubten, damit die große Kasse zu machen, respektive Google für dumm verkaufen zu können.

Es ist googles Suchmaschine, also können die damit machen was sie wollen. Ihr Code, ihre Server, ihr Angebot. und wenn diese Deppen glauben, sie könnten auf diese Weise für die kostenlose Werbung noch Geld verdienen, dann glauben die wohl auch noch, dass Zitronenfalter Zitronen falten. Unglaublich!

Danke liebes Kartellamt dass dieser Wahnsinn erst einmal gestoppt wurde!
 
@athenemedia

Aber Zitronenfalter falten doch Zitronen... Sagt doch schon der Name :D
 
Update: http://www.spiegel.de/netzwelt/netz...-schiedsstelle-google-vg-media-a-1054641.html
Streit mit Google: Schiedsstelle erklärt Verleger-Forderungen für zu hoch

Google und die in der VG Media organisierten Verlage streiten sich um das Leistungsschutzrecht. Eine Schiedsstelle hat nun eine erste Entscheidung getroffen.

Die Forderung der in der Verwertungsgesellschaft Media organisierten Verlage war üppig. Gut sechs Prozent von Googles Umsatz in Deutschland wollte die Gesellschaft zum Ausgleich dafür haben, dass die Suchmaschine in ihren Ergebnislisten auch Textschnipsel von Verlagsseiten anzeigt. Grund für die Forderung ist das sogenannte Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Die Gesellschaft geht von einem Google-Jahresumsatz von bis zu fünf Milliarden Euro in Deutschland aus - es ging also um Hunderte Millionen Euro.

Nun hat die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes von der VG Media eingebrachten Tarif in "seiner gegenwärtigen Form" als "nicht angemessen" zurückgewiesen. Die Forderung von gut sechs Prozent sei zu hoch, erklärte die Schiedsstelle.

Die VG Media hatte ursprünglich bis zu elf Prozent des Umsatzes als Tarif angesetzt, weil aber nur gut die Hälfte der deutschen Verleger die Verwertungsgesellschaft beauftragt hatte, wurde der geforderte Tarif auf genau 6,1084 Prozent reduziert.


Die VG Media selbst feiert die Entscheidung indes als Sieg.

Google soll die News Seiten einfach wieder aus der Liste streichen - fertig.
 
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