News Microsoft bindet Windows-8-OEM-Lizenzen an Mainboard

c-ro schrieb:
wie sieht das bei einem downgrade aus? Wenn ich ein notebook kaufe mit vorinstalliertem win8 und ein downgrade auf win7 machen will, funktioniert das überhaupt, wenn der win8-key bereits im mb eingetragen ist?

 
Ich habe vor kurzem erst gelesen das dies eigentlich gegen folgenden Paragraphen in Deutschland verstößt.
§§433, 903 BGB
In diesem Fall ging es um ein Asus Notebook mit Win8 wo die HDD auf SSD getauscht wurde.
Konnte aber keine Details zu diesem Paragraphen finden. Weiß jemand mehr darüber?

Hab es gefunden: http://books.google.de/books?id=5FC...CFUQ6AEwBg#v=onepage&q=§§433, 903 BGB&f=false

Verstößt auf jeden Fall gegen das in Deutschland geltende Gesetzt, wenn ich das richtig verstehe.
 
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great_ISA schrieb:
Aha..ich habe auch gelesen das Intel auch die CPU`s auf die MB löten wollen, und vielleicht kommt auch Kingston auf die Idee
die Ram-Riegel auf das MB fest zu "löten, montieren, was auch immer".
Würde dann bedeuten man braucht in Zukunft nur noch ein MB, Netzteil und Gehäuse. Kauf ich mir gleich ein Koplett-PC!
Wollen die das, in Zukunft nur noch Komplett-PC zu verkaufen?

Nein!
Das mit dem Motherboard, daß die CPU verlötet ist, trifft nur für die Laptops/[Netbooks/Notebooks] zu,
damit eine möglichst geringe Bauhöhe des Gehäuses möglich ist.
Dies trifft nicht auf die Personalcomputer (Desktop-PC's) zu.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ärgerlich sowas, aber die Überschrift stimmt ja so nicht.
Dies trifft ja nur auf OEM Geräte zu, also Notebooks und Komplett-PCs. Vielleicht sollte man die Überschrift ändern um Verwirrungen zu vermeiden.
 
live@1 schrieb:
ein weiterer grund keine pc`s von der stange zu kaufen. und ich sag euch eins - das wird nicht besser in zukunft.

auch hab ich was gelesen von intel cpu`s im bga. direkt aufs board glötet in zukunft - doll ne-

bin gespannt was man da sich noch so alles ausdenkt

und wenns so kommt sag ich: völlig egal für den massenmarkt.
bei andren elektronischen komponenten kann man auch nicht nach belieben die cpu wechseln.
im smartphone sinds BGA's etc... überall.
wie oft wechselt der otto-normal-verbraucher seine cpu im rechner ? selbst ich als techniker hab die cpu seit ich sie damals 2007 reingesteckt hab nicht rausgenommen.
und was soll ich upgraden ? neue cpu rein ? :D einen i5/i7 krieg ich sowieso nicht in den 775er sockel. ein besser C2Q macht keinen sinn. also würde sowieso ein kompletter wechsel bevorstehen.
selbst bei den pc-bastlern wechseln wahrscheinlich keine 5% während der betriebszeit des mainboards die cpu. da wird ram/graka mal upgegradet... das wars.
heulerei für nichts.
nur weil man etwas plötzlich nicht mehr kann, was man mal konnte (aber eh nicht gebraucht hat).

ach, die positive kehrseite zu deiner jammerei: BGA-bestückung von ner cpu wäre deutlich günster... aktuelle gefederten nullkraftsockel sind schweineteuer und auch elektrisch gesehen recht nachteilig.
ich wäre dafür.
es ist einfach nicht nötig alles bis ins endlose zu modularisieren...
 
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And here we go ..........
Sie (Microsoft) verhalten sich genauso wie es geplant war wer sich darüber noch wundert der hat den Schuß nicht gehört!
 
Immer wieder Linuxfreaks ;-)
Gut, Nagios ist Linux, ist aber auch nun von SC2012 abgelöst - wo benutzt die moderne Infrastruktur heute noch Linux?
Nirgendwo!

Privat sehe ich ebenso keinen Grund für ein GratisOS welches nicht im Ansatz mit einem Windows XP mithalten kann, tut mir leid Linuxfreunde.
Dass Microsoft dass durchsetzt halte ich für nicht möglich..
 
Ärgerlich sowas, aber die Überschrift stimmt ja so nicht.
Dies trifft ja nur auf OEM Geräte zu, also Notebooks und Komplett-PCs. Vielleicht sollte man die Überschrift ändern um Verwirrungen zu vermeiden.

Lies mal meinen Beitrag weiter oben. Wenn der Paragraph noch gültig ist verstößt es egal bei welcher Ausführung gegen das Gesetz.
 
DarKRealm schrieb:
Verstößt auf jeden Fall gegen das in Deutschland geltende Gesetzt, wenn ich das richtig verstehe.

Nein, das verstehst du falsch. Wie soviele andere hier, die den gleichen Müll von "verboten", "in D nicht erlaubt" etc verzapfen.
Keiner von denen hat das OEM-Urteil des BGH von 2000 bzw. das Urteil des EuGH aus diesem Jahr verstanden.

Kurz:

OEM-Urteil: vergünstigste Versionen ausschließlich mit Kopplung an Hardware anzubieten ist in D nicht zulässig. Das bedeutet selbstverständlich nicht, dass eine Kopplung an Hardware unzulässig ist.

EuGH-Urteil: Software, die technisch so beschaffen ist das sie verkauft werden kann, darf auch weiterverkauft werden. Ist also auf Hardware-gebundene Software gar nicht anwendbar, da diese eben nicht weiterverkaufbar ist.
 
Ich hatte von Anfang an ein komisches Gefühl was Win8 angeht. Aber nun weiss ich wieso bei mir 5 Win8 Prof. und 5 Win8 Enterprise Lizenzen einfach nur rumligen :P
 
White_Eagle schrieb:
Nein!
Das mit dem Motherboard, daß die CPU verlötet ist, trifft nur für die Laptops/[Netbooks/Notebooks] zu,
damit eine möglichst geringe Bauhöhe des Gehäuses möglich ist.
Dies trifft nicht auf die Personalcomputer (Desktop-PC's) zu.
Falsch, bei "normalen" Notebooks könnte man problemlos wechselbare CPUs verbauen, fest verlötet ist nur nötig wenn es um jeden Millimeter Bauhöhe geht. Zudem gibt es Gerüchte, dass Intel das mit der übernächsten Generation auch auf dem Desktop einführen will und nur noch Premiumsysteme (S2011) geupgradet werden können.


@Oktanius
Was hat da mit dem Thema zu tun?
 
Ich weiss gar nicht was sich hier alle so aufregen. Klares Nein wäre, diese Sachen einfach nicht mehr zu kaufen.
 
Oh man, kaum kommt eine News zu MS gibt es schier unendlich viele Trolle, die aus ihren Löchern gekrochen kommen, um unreflektierten Bockmist zu verzapfen. Da haben wohl einige nicht verstanden, worum es hier geht: um OEM Lizenzen. Die Bindung ans MB ist erstmal enorm praktisch für die Nutzer, die nach einer Neuinstallation nicht den Key neu eintippen müssen.

Keinen Nachteil hat das Ganze für Leute, die sich ihren PC selbst zusammenstellen. Man wird immer an günstige SB Versionen kommen oder macht ein Upgrade. Dann kann man seinen Rechner so oft verändern, wie man möchte. Übrigens war es offiziell auch schon bei XP so, dass eine Hardware-ID erstellt wurde. Tauschte man mehrere Komponenten, so konnte es passieren, dass man den Key neu eingeben musste. In der Praxis war das bei mir nie der Fall. Es war problemlos möglich, ein und denselben Key auf 2 unterschiedlichen Rechnern zu verwenden: als mein alter Rechner in Rente (=einstauben im Keller) ging, habe ich mir nicht die Mühe gemacht, XP zu deinstallieren. Ich weiß, offiziell nicht ganz korrekt, aber der PC wurde nicht mehr genutzt. Allerdings sollte es doch logisch sein, dass MS so was unterbinden will, immerhin hätte ich den Key ja auch einfach an Freunde weitergeben können.

Die meisten, die sich aufregen, haben ihren PC selbst zusammengestellt. Da nimmt man die SB Version und gut. Da regt man sich jetzt wegen 30€ Ersparnis auf, die man vllt. mit (in den meisten Fällen bestenfalls halblegalen) gebrauchten OEM Lizenzen sparen konnte. Ok, ärgerlich, aber kein Beinbruch, wenn man für 15€ upgraden kann.

Bei NBs lässt sich eh schwer was tauschen. Und es ist überhaupt nicht gesagt, dass ein Laufwerkstausch oder ein extra RAM Riegel Probleme bereiten.

Leute, die OEM PCs kaufen, werden nur selten Win neu installieren - geschweige denn das MB tauschen. Außerdem wurde doch im MS Forum eine Möglichkeit zum Key auslesen genannt (von einem MS Mitarbeiter ?). Kann also nicht ganz so illegal sein. Damit sollte es dann auch möglich sein, die Lizenz auf einem anderen Rechner zu benutzen.

Ein Problem könnte ein Defekt außerhalb der Garantiezeit sein. Da kommt es dann darauf an, wie MS reagiert. Dazu weiß man aber noch nix, da muss man doch nicht gleich zum Sturm auf die Bastille aufrufen?!

Dass ein BIOS Update dann unmöglich ist oder eine herausgenommene Batterie ein Problem wäre ist natürlich hanbüchener Krampf. Auch die Theorie von der Sachmängelhaftung ist absurd, man hat ein funktionierendes OS bezahlt und bekommt es, fertig. Ein "latent vorhandener Fehler" - ja ne, is klar. Ich verklage auch BMW wegen Fehler am Auto, die ich nicht habe, womöglich auch nie haben werde, die aber auftreten könnten?

Was rechtlich laut den genannten Quellen in D fragwürdig sein könnte, ist der problematische? unmögliche? Weiterverkauf der Software, falls man selbst z.B. nur Linux braucht. Wobei wir da schon wieder sehr ins Theoretische abgleiten, schließlich ist es nicht allzu wahrscheinlich, dass jemand ein alternatives OS installiert, wenn er einen Fertig-PC kauft. Außerdem hat man die Windows Version nur indirekt bezahlt, meistens kommt man bei PCs von MM & co. nicht ohne Win davon. Eine finanzielle Schädigung durch den nicht möglichen (wie gesagt, dass ist ja noch nichtmal sicher, also rein hypothetisch!) Verkauf ist nicht wirklich gegeben (die Schädigung hat man eher bei den 200€, die man im Markt zuviel bezahlt).

Somit geht es um die paar Leute, die zum Sparen gebrauchte OEM Lizenzen kaufen und hier ein Fass aufmachen, weil sie lieber 50€ statt 80€ (SB) zahlen und kein Upgrade für 15€ wollen. Echt überzeugend...

In der Praxis ist es, wie bereits erwähnt, auch in der Realität als "PC-selber-Bastler" durch die dauernden Sockel-Wechsel schwer möglich, die CPU zu tauschen, weswegen eine feste Verlötung ziemlich egal wäre. Hat zwar nichts direkt damit zu tun, da außerdem von AMD und Intel ein Dementi zum Gerücht der verlöteten CPUs kam, aber wenn das Thema schonmal angesprochen wird...

Zum BGB Paragraph bzgl. Eigentum: Das kann man so auf Software nicht anwenden. Normalerweise erwirbt man kein Eigentum am Programm, sondern eine Nutzungsberechtigung. Deswegen werden auch bestimmte Sachen in den Nutzungsbedingungen völlig legal eingeschränkt wie etwa die Rückübersetzung eines Programmes in Code. In der verlinkten Textstelle geht es so weit ich das überflogen habe auch nur um die Hardware.
 
Zuletzt bearbeitet: (Neue Kommentare)
Mal abgesehen davon, was ich von Windows 8 halte, sehe ich in diesem Fall kein besonders großes Problem. Das Betriebssystem veraltet ja ähnlich schnell wie die Hardware des Komplettrechners. Kaum jemand wird nach z.B. 5 Jahren auf dem nächsten System das dann längst obsolete Windows 8 vom alten Rechner weiter verwenden wollen. Zumal die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass sich der Komplettsystemkunde sich dann wieder einen kompletten Rechner inklusive aktuellem Betriebssystem kauft.

Es ist natürlich wieder etwas Freiheit/Flexibilität, die den Verbrauchern genommen wird (was eventuell sogar in Deutschland/der EU nicht legal ist), aber es wird in der Praxis nur sehr wenigen wirklich weh tun.
 
Ich denke mal das die EU hier auch wieder ermittelt wird - was auch gut ist.
 
Ich bin da anderer Ansicht. Durch die Regulierung will man den Status Quo aufrecht erhalten. Alles soll so bleiben wie es ist.
Wenn man MS gewähren lässt, beschleunigt das aber ihr Ende, denn wenn sie den Markt so geknebelt haben, dass sie ein spürbares Hemmnis für Innovationen sind, müssen sie zerschlagen werden.
 
Herdware schrieb:
Mal abgesehen davon, was ich von Windows 8 halte, sehe ich in diesem Fall kein besonders großes Problem. Das Betriebssystem veraltet ja ähnlich schnell wie die Hardware des Komplettrechners. Kaum jemand wird nach z.B. 5 Jahren auf dem nächsten System das dann längst obsolete Windows 8 vom alten Rechner weiter verwenden wollen. Zumal die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass sich der Komplettsystemkunde sich dann wieder einen kompletten Rechner inklusive aktuellem Betriebssystem kauft.
Erzähl das mal den Leuten die immer noch Win7 oder gar WinXP verwenden. Ach ja, die haben ja alle zwangsläufig 10 Jahre alte Mühlen rumstehen...
 
1668mib schrieb:
Die Frage ist: Warum sollte es nicht zulässig sein?
Das Betriebssystem meines Handys kann ich auch nicht installieren, wo ich will.

Zumal die Frage berechtigt ist: Wer sich einen Komplett-PC kauft, bastelt tendenziell eh wenig dran rum... und nur diejenigen betrifft das Ganze ja...

@Rickmer: So lange man Garantie hat oder über Gewährleistung getauscht wird, ist das ja kein größeres Problem. Wenn es aber gegen ein x-beliebiges Mainbaord getauscht wird, weil keine solchen Ansprüche mehr da sind, dann muss man sich halt unter Umständen eine neue Lizenz kaufen

Dann hast du die falsche Wahl getroffen, betreffend deines Handys ;) Du kannst Android überall installieren, völlig legal. MS macht zig Schritte zurück... mich erinnert die Sache sehr an den KfZ Bereich, als man noch gezwungen wurde Inspektionen beim Vertragshändler vor zu nehmen oder eine zu verwendete Öl-Marke zwingend vorschreibt.

Man kauft einen PC und überall steht groß "Windows 8 - neu, toll, total geil - KAUFEN". Auch der nicht technisch interessierte Nutzer steht dumm da. Ich sehe es schon kommen: OEM System gekauft, irgendwann erfolgt eine Neuanschaffung und der Nutzer möchte gern wie gewohnt seine Lizenz weiter benutzen... MS sagt: NEIN, kauf neu - wir brauchen dein Geld. Man erwirbt Win8 mit dem System, somit möchte ich es auch Frei nutzen können.

Man kann Win8 nicht mit Smartphone Systeme vergleichen! Logisch das z.B. Apple ihr System nicht für andere Geräte anbietet. Google geht einen anderen Weg und erfreut sich daran, das selbst auf Mini-Systemen teilweise nun Android benutzt wird.

Alles klar... ich weiß weshalb Win8 für mich nicht in Frage kommt, auch werde ich andere MS Produkte nun vermeiden.

@ ms.: Sehe ich genau gleich! Man bezahlt die Lizenz als Käufer mit und kann nicht frei darüber verfügen? Okay... dazu noch der neue tolle "Win App Store" ... nächste Jahr macht MS die Schotten dicht und man hat wohl eine Art iOS auf dem Rechner (bezüglich des geschlossenen Systems).
 
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