Blau&Gruen schrieb:Eben genau; und ein Rechtsbruch oder eine überdehnte Auslegung von Recht von staatlichen Stellen sollte immer eine Ausnahme bleiben, welche einer nachträglichen gerichtlichen Überprüfung offen steht. Das hat auch eine zivilrechtliche Dimension.
Ich verteidige das Vorgehen ja auch nicht. Wenn die Vorgänge zum internationalen Austausch der polizeilichen Ermittlung zu lange dauern, sollte man an dieser Stelle ansetzen und nicht versuchen diese zu umgehen.
Auf der anderen Seite sollte man aber auch bedenken wieso die US Justiz so eine Klage einreicht.
Angenommen die Polizei nimmt in den USA jemanden wegen Drogenbesitz fest und stellt fest, dass er möglicherweise an einem Drogenring beteiligt ist. Das ganze wird an ein US Gericht weitergegeben und ein Durchsuchungsbefehl wird ausgestellt. Mit dem Durchsuchungsbefehl tritt nun die Polizeistelle an Microsoft heran und bittet um die Herausgabe der Daten, diese wird angelehnt mit der Begründung, die Daten liegen im Ausland. Die Polizei muss nun einen Antrag an das Gericht in Irland oder das Interpol stellen mit der bitte um eine Durchsuchung und danach den Antrag wieder bei Microsoft einreichen.
Gesetzlich ist sowas absolut korrekt und in diesem Fall auch wünschenswert. Aus der Sicht der Behörden würde ich für so einen Vorgang von mindestens 2-3 Tage Bearbeitungszeit ausgehen. Da sind unter Umständen auf diesem Konto schon lange keine Daten mehr gespeichert.
Noch schwieriger wird es bei unterschiedlicher Gesetzauslegung. Nehmen wir mal als Beispiel Nazi Inhalte die in Deutschland verboten aber in den USA unter Meinungsfreiheit gehören. Für Deutschland ist es vermutlich schwer bis unmöglich Zugang zu diesen Inhalten zu bekommen.
Das ist in etwa wie mit dem Bankgeheimnis. An sich eine tolle Sache, führt aber letztlich dazu, dass Geld überall auf der Welt geparkt wird um den lokalen Steuerbehörden zu entgehen.