ayngush schrieb:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Das ist auch so ein Spruch, der bei solchen Themen immer wieder gerne, aber leider zweckentfremdet verwendet wird.
Den verwenden oft Eltern, wenn ihre Kiddies etwas ausgefressen haben und die sich keiner Schuld bewusst sind.
Im juristischen Sinne gilt hierbei aber nur der ojektive Tatbestand, um den Vorsatz, den bedingten Vorsatz, oder die grobe Fahrlässigkeit abzuklopfen:
"Hätte wissen müssen und hat billigend in Kauf genommen"
"Konnte nicht wissen und hat somit auch nicht billigend in Kauf genommen"
In dem Fall sind die Käufer dieser Billigkeys, zumindest von juristischer Seite her, aus dem Rennen und zwar klar und eindeutig.
Denn den Nachweis der Rechtmäßigkeit können die gar nicht prüfen und müssen die auch nicht.
Auch der extrem niedrige Preis lässt, rein rechtlich gesehen, keine Rückschlüsse auf eine Rechtswidrigkeit schließen.