John Sinclair schrieb:
Nehmen wir nun mal an MS würde Recht bekommen, und daraufhin alle Key´s die über Lizengo verkauft wurden sperren....
Können wir annehmen, müssen wir aber nicht. Macht nach dem deutschen Recht keinen Unterschied. Die einzig Interessante Frage ist, sperrt MS die Lizenz oder nicht. Wir nehmen nun mal an das MS eine Lizenz von Lizengo für einen User sperrt. Welche Rechte hat dieser?
Innerhalb der ersten 2 Jahre ist das ziemlich simpel übers Kaufrecht lösbar. Der Kunde verlangt zunächst Nacherfüllung, dann müsste Lizengo ne neue Lizenz liefern. Wenn Lizengo das verweigert kann ich Schadensersatz verlangen, also den Kaufpreis.
Was ist nach den 2 Jahren. Hier wird es schwieriger. Hier müsste Lizengo nachgewiesen werden, dass sie gegen die guten Sitten verstoßen haben. Wann wäre das der Fall?
Sittenwidrigkeit lässt sich ungefähr so erklären. Wenn man vom Handlen hört und dann denkt, das ist ja eine Sauerei was die da gemacht haben, dann könnte das sittenwidrig sein (je nach Moralschwelle des einzelnen schon mal früher oder etwas später).
Das kann folglich nicht eindeutig beantwortet werden es gibt aber durchaus Raum für Gedankenspiele:
Wenn Lizengo die gleiche Lizenz tatsächlich an mehrere Kunden verkauft hat dürfte dies sittenwidrig sein, denn ich kann ja wohl als Kunde davon ausgehen, dass ich wenn ich eine Lizenz kaufe diese allein besitze.
Hier bedürfte es wohl nicht einmal eines Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen von MS, da ein solcher Handel an sich schon eine riesengroße Sauerei ist.
Nehmen wir an eine Klage von MS gegen Lizengo hat erfolg und Lizengo durfte die Lizenzen nicht verkaufen (warum auch immer das lassen wir jetzt dahingestellt, Ausnahme ist der Fall des Doppelverkaufs, der dürfte sowieso eine Sauerei sein.) Dann stellt das aber nicht zwangsläufig eine Sittenwidrigkeit, da nicht jeder Verstoß gegen eine Nutzungsvereinbarung sittenwidrig ist.
Das Verfahren von MS gegen Lizengo ist für den Käufer der bei Lizengo gekauft hat folglich von völlig nachrangigen Interesse. Denn die Rechte stehen einem Käufer schon unabhängig von der Ausgang eines solchen Verfahren zu.
Es bestehen folglich schon Rechte gegenüber Lizengo, ob die das mitmachen oder nicht ist eine Frage der Durchsetzbarkeit, da muss man dann halt vor Gericht gehen ein Urteil erwirken und vielleicht am Ende des Gerichtsvollzieher losjagen.
Aber wir können ja mal schauen, ob dem Käufer gegen Chip und co. ein Schadensersatzanspruch zusteht.
Aus Kaufrecht? Nein, es besteht kein Kaufvertrag.
Also bleibt nur Deliktsrecht. Dann müsste eine Handlung vorliegen, die die Käufer in ihrem Vermögen geschädigt haben.
Sagen wir: Lizenzen legal erwerbbar bei Lizengo!!!
Ist das eine Handlung die die Käufer geschädigt hat?
Sicherlich kann man hier diskutieren, aber man müsste wohl sagen, dass ein solcher Artikel zu weit davon entfernt ist eine direkte Schädigung zu verursachen. Ganz davon abgesehen, muss ich natürlich auch für Chip und co. annehmen, dass sie sich ihr Urteil aufgrund der vorliegenden Faktenlage gebildet haben. Die zum Zeitpunkt des Artikels war: Ordentliche Website, mit ordentlichen Impressum. Warum hätten Chip und Co also an der Legalität zweifeln sollen? Weil die Lizenzen so billig sind? Naja OEM-Ware halt ist nicht ungewöhnlich, dass die deutlich billiger verkauft wird.
Ein Anspruch gegen Chip und Co ist daher nicht gegeben.