Pisaro schrieb:
Sorry, aber das euch sowas nicht peinlich ist wegen Stepping XY überhaupt zu überlegen etwas zurück zu schicken.
Das schöne ist ja: Machen das immer mehr wird das schöne Umtauschrecht innerhalb der zwei Wochen irgendwann zwangsweise abgeschafft und genau darauf warte ich nur.
Ich bin ganz deutlich gegen "unnötiges" Umtauschen, in diesem Zusammenhang müssen wir uns aber auch Mal den ursprünglichen Gedankengang des Widerrufsrechts zu Gemüte führen:
Ein Kunde, der online kauft, soll einem Kunden, der offline kauft, gegenüber nicht benachteiligt werden.
Wenn jetzt auf der Verpackung der CPU oder gar auf dem Bereich der CPU selbst, der durch das Sichtfenster von außen erkennbar ist, das Stepping erkennbar oder einschätzbar ist, dann ist
keine Wahl bzgl des Steppings beim onlinekauf in gewisser Weise eine Benachteiligung des online-kundens.
Insofern könnte im Rahmen der Gesetzesgebung sogar argumentiert werden, dass das Widerrufsrecht für genau solche Fälle konzipiert worden ist...
Ob das hier jetzt im konkreten Fall so wäre, wo die CPU erstmal fröhlich verbaut wurde, ist dann ein anderes Thema. Aber vom reinen Grundsatz her ist das durchaus ein Anwendungsfall fürs Widerrufsrecht...
PS:
Dann wird nur noch zurück genommen was auch defekt ist, hoffe ich zumindest.
Genau dafür ist das Widerrufsrecht
nicht da. Dafür ist Gewährleistung da.