Mit zwei PC`s eine DSL-Leitung nutzen

G

Günter1

Gast
Hallo, Community,

ich möchte einem Bekannten helfen, der wirklich in einem Tal der Ahnungslosen sein Zuhause hat. UMTS: kein Signal. LTE: kein Signal. DSL per Kabel: alle Anschlüsse (2 in diesem Haus) vergeben. Nun hat sich ein Nachbar bereit erklärt, meinem Bekannten Zugang über seinen DSL Anschluß zu ermöglichen.

Ich liege doch wohl richtig, daß alle Router einen Mischbetrieb gleichzeitig zulassen: Der Nachbar über LAN, mein Bekannter über W-LAN ?
Oder beide über W-LAN ? Ich habe dazu noch keine Angaben und mache nur eine Vorarbeit für meinen Bekannten, der keine Ahnung hat.

Nun zu den Routern: Kann man generell mit jedem Router in einem Netz mit zwei verschiedenen Schlüsseln arbeiten?
Ich meine das so: Angenommen, der Nachbar arbeitet über W-LAN mit Schlüssel 1, mein Bekannter mit seinem Router zum Router des Nachbarn über Schlüssel 2.
Ich erinnere mich, daß mein alter Sinus 1054 DSL 4 Schlüssel generiert und nehme an, die sind für so einen Fall?

Und braucht mein Bekannter auch die Zugangsdaten des Nachbarn? Denn er geht ja über die W-LAN Strecke auf den Router des Nachbarn, mit dem Schlüssel 2 ? und von da aus weiter ins Netz. Nach meiner Vorstellung braucht er da die Zugangsdaten nicht ?
Nur, wie ist es da mit dem Einrichten des 2. eMail-Kontos?

Oder brauchte mein Bekannter nur einen Stick mit Antenne, z.B. den TP-LINK TL-WN722N ?

Ich denke mir aber, das "A" und "O" ist die Frage: Zwei Funkrichtungen zu einem Router mit zwei Schlüsseln? Und keiner sollte den anderen stören.

Ich hoffe, ich habe mich richtig erklärt und konnte mein Problem rüberbringen.

Gruß Günter
 
versteh dein problem ehrlich gesgat nicht! in nachbars wlan einwählen (schlüssel geben lassen) und die sache ist gegessen...
 
Ich eigentlich auch nicht. Der Nachbar von deinem Bekannten kann ja noch den Zugriff auf den Router mit einem Passwort belegen, damit dein Bekannter da nicht rein kann und gut ist...
 
Das WLAN des Nachbars zu benutzen ist rechtlich nicht korrekt, da kriegt er Probleme.
 
Hallo,

warum machst Du es so kompliziert?

Und warum sollen beiden mit einem eigenen Schlüssel sich in das WLAN einloggen?

Sofern die Reichweite es zu lässt, soll kaufst Du dem Bewohner des Tales der Ahnungslosen einfach einen WLAN Adapter (PCI, USB) und konfigurierst ihn so, dass er sich in das bestehende WLAN des Nachbars einloggt. Fertig.

Und nein, er braucht natürlich keine Zugangsdaten. Der Nachbar bleibt Herr des INetzugangs und kann auch leicht Deinen Kumpel wieder raus werfen.

Und Dein Kumpel kann dann alle Dienste im Netz nutzen. zB das von Dir zitierte eMail.

Seit wann ist eine eMailadresse an einen DSL Zugang gekoppelt.

Scheinbar sitzt Du nicht sehr weit weg vom Tal der Ahnungslosen :)

Grüße,

Blubbs
 
Wenn der Nachbar schon so mutig ist und das DSL zur Verfügung stellt (beim Provider nachfragen, könnte verboten sein), dann kann er auch gleich den WLAN-Schlüssel rausrücken. Mein Rechnerpark hängt auch an einem Modem mit einem Schlüssel, das funktioniert anstandslos.
 
DerBaya schrieb:
Das WLAN des Nachbars zu benutzen ist rechtlich nicht korrekt, da kriegt er Probleme.

Was ist das für eine Antwort?

Der TE sagte, der Nachbar bietet das dem Kumpel des TEs an. Was ist daran unkorrekt?

Grüße,

Blubbs
 
@DerBaya

Das stimmt so nicht. Das WLAN mit Einverständnis zu nutzen ist absolut ok und legal. Lediglich steht der Nachbar in der Verantwortung für eventuellen "Unfug" der mit seinem Anschluß unternommen wird.



EDIT: Hast natürlich recht, ich hab nicht an den Provider Gedacht, nur ans Gesetz...AGBs sind ein anderes Thema

@TE

WLAN Key geben lassen und los gehts. Wo kein Kläger, da kein Richter.
 
Zuletzt bearbeitet:
Na ja, er brauch es nicht zu wissen, der Provider.

Haften tut alleinig der DSL Besitzer. Für das, was andere mit seinem Zugang anstellen, wenn er es Ihnen erlaubt. Wie in diesem Fall.

Grüße,

Blubbs
 
Sorry, aber der Text hat mich total verwirrt ;-) Mit Schlüssel konnte ich erst nichts anfangen.

Viel zu kompliziert gedacht.

Der DSL-Besitzer richtet ein WLAN mit einem schön langen Passwort ein.

Der Bekannte nimmt einen WLAN-Stick (oder -Karte) und meldet sich am Nachbar-WLAN an.
FERTIG

Keine Zugangsdaten! Nachher wird eine zweite DSL-Verbindung aufgebaut und dann wird es für den Nachbar teuer!

EMail: Kommt drauf an!
Manche DSL-Angebote beinhalten mehrere EMail-Adressen, dann muss der Nachbar halt eine einrichten.

Ansonsten bieten GMX, Telekom Email-Adresse für lau an.
 
Der Provider wird es nie erfahren :) Oder meinst du er erkennt den Unterschied ob sich 2 Rechner in einem Haushalt befinden oder in zwei verschiedenen? Sowas wird doch tagtäglich praktiziert, aber die Richtung ist auf jeden Fall richtig. Mit der Haftung habt ihr allerdings recht. (Anschlussinhaber haftbar mit Ausnahme)

EDIT: Bitte keine §§ posten als Nichtjurist wenn ihr die Voraussetzungen für deren Anwendung nicht kennt.
 
Zuletzt bearbeitet:
§ 111
Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.

(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.
 
Also erstmal: http://wiki.freifunk.net/AGB <--- wunderbare Auflistung über die Mitnutzung bei DSL Verträgen...zumeist ist nur die kommerzielle Mitnutzung oder der Weiterverkauf verboten.

Als zweites sollte dein Kollege erst einmal mit dem Nachbarn sprechen, bevor wir uns hier den Kopf zermartern und die Finger wund schreiben.

Hat der Nachbar kein Problem damit, dass sich beide im selben Netz befinden (also auf freigegebene Daten zugreifen können) dann einfach das WLAN nutzen. Will der Nachbar das nicht, dann solltest du diese Frage noch einmal explizit stellen. In diesem Fall gibt es nämlich ein paar Lösungen von kindisch rudimentär bis OP-professionell ;)
 
Zuletzt bearbeitet: (MARKIERUNG EXTRA FÜR BLUBB)
Ergänzung ()

CHaos.Gentle schrieb:
Als zweites sollte dein Kollege erst einmal mit dem Nachbarn sprechen, bevor wir uns hier den Kopf zermartern und die Finger wund schreiben.

Das tat der TE im ersten Beitrag...

Nun hat sich ein Nachbar bereit erklärt, meinem Bekannten Zugang über seinen DSL Anschluß zu ermöglichen.

Grüße,

Blubbs
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke Chaos! Guter Link :)
Telekom Bsp schrieb:
Es ist nicht gestattet, die Zugangsdaten und/oder die auf den Zugang beruhenden Leistungen ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung mit der T-Online AG Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Soweit die Vertragsvereinbarungen.

Aber jetzt 'mal ernsthaft:"Wie will der Provider erkennen, dass nicht der Vertragsinhaber sondern der Nachbar sich einwählt aus technischer Sicht betrachtet?" Danke für hilfreiche Antworten!
 
Zuletzt bearbeitet:
Vorsätzliches Verstoßen schon ;)
 
Weise das mal nach ;)! Mein Name ist Hase... (Unwissenheit schützt... nicht)
 
yama03061989 schrieb:
Aber jetzt 'mal ernsthaft:"Wie will der Provider erkennen, dass nicht der Vertragsinhaber sondern der Nachbar sich einwählt aus technischer Sicht betrachtet?" Danke für hilfreich Antworten!

Schlicht und einfach. Gar nicht.

Und wenn man eben sicher gehen will, als Mensch der seine Leitung anderen zur Verfügung stellt, spricht man mit seinem Provider.

Die Hobbyjuristen hier sind gelinde gesagt, einfach lächerlich.

Grüße,

Blubbs
 
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