Obwohl man mehr an den Staat zahlt ist kein Geld mehr da?

OdinHades schrieb:
Aber das will ja auch wieder keiner. Wäre ja Kommunismus, wenn Reiche plötzlich mehr als 0,1 Prozent ihres Einkommens für Gesundheitsvorsorge abgeben müssten und dann auch noch die Renten des gemeinen Pöbels mitfinanzieren sollen. Geht ja mal gar nicht.
Hast Du Dir schonmal angesehen, was man derzeit zahlt, wenn man ohne Erwerbsarbeit oder Rente seit 2007 als freiwillig Verischerter in der GKV zahlt?

Wir könnten aber auch einfach alle Einnahmen dort mit einbeziehen, dann aber bitte auch dort mit Gleichbehandlung, also auch für den Kleinsparer der Einbezug aller Zinsen/Dividenden/realisierten Gewinne aller Art auf die Höhe des KK-Beitrages.

Thane schrieb:
Ob die Bemessungsgrenze dann ganz fallen muss, weiß ich gar nicht. Auf jeden Fall müsste die auch angehoben werden.
Zahlt man bei der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze nicht schon mehr wie genug? Warum muss ich, wenn ich mich für einen gewissen Lebensstil entschieden habe, auch noch andere Leute in der GKV beitragslos mitfinanzieren?

Warum ist es derzeit für Angestellte so trivial einfach, von der PKV wieder in die GKV zurück zu wechseln (außer, man kümmert sich zu spät darum)?

Was die GRV betriefft: wenn da die Beitragsbemesungsgrenze angehoben wird, muss das auch eine Auswirkung auf die max. mögliche Rente haben. Womit das Problem der Finanzierung ohne eine grundlegende Reform einfach nur in die Zukunft verlagert würde. Genauso müsste dann dort gelten, dass alle Einkunftsarten mit einbezogen werden (und ja, für jeden und nicht nur für reiche, wer auch immer das definieren möchte).
 
Lipovitan schrieb:
Zwischen niedriges Rentenniveau und "die Rente existiert nicht mehr" ist allerdings sehr viel Spielraum.
Du wusstest ganz genau wie das gemeint war. Aber man kann sich natürlich auch blöd stellen.

In Österreich zahlt man 7,65% bzw. 50% davon durch Arbeitnehmer und Rentner zahlen 5,1%. Dafür bekommt man eine bessere Versorgung. Habe einen Bekannten an der Grenze und bin immer erstaunt, was der alles über die KK nutzen kann. Die haben sogar eine Obergrenze für Zuzahlungen von Rezepten pro Jahr. Und bei Brillen gibt es eine überschaubare Zuzahlung. Alles, was man hier vergeblich sucht.

Die Autobahnmaut suchen wir auch vergebens. Nicht mal etwas so Simples bekommt die Politik auf die Reihe, während alle schön unsere Straßen kaputtfahren.
 
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gymfan schrieb:
Was die GRV betriefft: wenn da die Beitragsbemesungsgrenze angehoben wird, muss das auch eine Auswirkung auf die max. mögliche Rente haben.
Das wäre sogar zwingend erforderlich, wobei sich das auf die jährlich maximal erreichbaren Entgeltpunkte für die gesetzliche Rentenversicherung bezieht.

Erhöht man die Beitragsbemessungsgrenze, oder streicht diese gar, dann erarbeiten sich Personen mit höherem Einkommen mehr Entgeltpunkte (= höhere Rente). Diese ließen sich auch nicht in ihrer Höhe deckeln, weil sonst die Personen, die ein höheres Einkommen haben, als das, welches der gedeckelten Maximalhöhe an Entgeltpunkten entspricht, mehr je Entgeltpunkt bezahlen würden, als Personen, deren Einkommen darunter liegt. Eine solche Ungleichbehandlung würde garantiert juristisch gekippt.

Heißt: deckelt man die Entgeltpunkte (= die maximal erreichbare Rente), braucht man auch eine Beitragsbemessungsgrenze. Die Alternative wäre nur, die Grundlage für die Rentenberechnung komplett umzukrempeln, wie auch immer das aussehen könnte.


https://www.einfach-rente.de/lexikon/entgeltpunkte
https://dasfinanzen.de/wo-ist-die-obergrenze-bei-der-rente
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/beitragsbemessungsgrenze-2022-1970116

In 2022 liegt die RV-BBG bei 84600,- Euro (West, nicht Knappschaft) und das Durchschnittseinkommen für die Rentenberechnung bei 38901,- Euro. 84600 : 38901 = 2,175 Entgeltpunkte (keine Ahnung, ob da noch irgendwie speziell gerundet wird) sind in 2022 maximal erreichbar.
 
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Ja, Österreich ist total cool. Man kann sich seine Versicherung dort nicht aussuchen (abhängig von Wohnort und Beruf) und kann nur zu Ärzten gehen mit denen die jeweilige Krankenkasse einen Vertrag hat. Ansonsten bekommt man nur 80% des Vertragspartnertarifs erstattet. Gilt auch für Physio- und Ergotherapeuten sowie Logopäden. Und dann darf man nicht zu mehreren Ärzten mit der selben Fachrichtung gehen. Das kann aber sinnvoll zur Einholung einer Zweitmeinung sein.

Folge ist, dass in Österreich viele Fachärzte reine Privatärzte sind und der Österreicher nur 80 Prozent des Betrags zurück bekommt, den ein Kassenarzt für dieselbe Leistung verlangen darf.

downforze schrieb:
Die haben sogar eine Obergrenze für Zuzahlungen von Rezepten pro Jahr.
Haben wir auch. Nennt sich Zuzahlungsbefreiung. Die Belastungsgrenzen in Deutschland liegt bei 2 % des Bruttoeinkommens bzw. 1 % bei chronisch Kranken.

Dazu kommen in Österreich so genannte Selbstbehalte bei Zahnbehandlungen, Heilbehelfen und Hilfsmitteln.
Bei Heilbehelfen und Hilfsmitteln beträgt der Selbstbehalt 10% der Kosten aber mindestens 37,80 Euro. Dazu kommen Maximalbeträge. Bei 1512,00 Euro pro Heilbehelf bzw. Hilfsmittel ist nämlich Schluss. Der Kostenbeitrag bei Kur & Rehabilitation ist abhängig vom monatlichen Bruttoeinkommen. Auch Kinder zahlen einen Selbstbehalt bei einem stationären Aufenthalt. Für Psychotherapie gibt es nur einen Kostenzuschuss (28,00 Euro pro Sitzung) die keinesfalls die tatsächlichen Kosten decken müssen.

Zum Vergleich: Die GKV zahlt 88,56 Euro für 60 Minuten Psychotherapie.

Mittel zur Empfängnisverhütung und alternative Medizin werden überhaupt nicht übernommen.

Krankengeld gibt es in Österreich nur 26 Wochen bzw. maximal 52 Wochen wenn eine bestimmte Vorversicherungszeit vorliegt. Und das auch nur in Höhe von 50% (60% ab dem 43. Tag) des relevanten Bruttoeinkommens.

Zum Vergleich: In Deutschland gibt es 78 Wochen Krankengeld in Höhe von 70% vom Brutto, jedoch höchstens 90 Prozent vom Netto. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden berücksichtigt.

Unter dem Strich werden in Deutschland von 100 erwirtschafteten Euro 11,30 für Gesundheit ausgegeben. In Österreich sind es nur 10,40 Euro.

Insgesamt sind mir es die 90 Cent Differenz wert, weil ich im Krankheitsfall keine Angst vor Selbstbehalten und weiteren Kosten haben muss. Besonders im Falle eines Krankengeldbezugs.

downforze schrieb:
In Österreich zahlt man 7,65% bzw. 50% davon durch Arbeitnehmer und Rentner zahlen 5,1%.

Wir könnten ebenfalls unser Gesundheitssystem mit Steuern finanzieren. Dann sinkt der Anteil bei den Sozialversicherungsbeträgen ebenso aber steigen dafür an anderer Stelle.

So macht es z. B. Österreich und steckt viel mehr Steuern pro Kopf in das Gesundheitssystem als wir, siehe:

ausgaben-gesundheit-europa-v9.png
 
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@Lipovitan Das ist aber nicht ganz vollständig. Als Österreicher kann ich dir versichern, dass ich bei einem notwendigen Krankenhausaufenthalt keinen Selbstbehalt bezahlt habe. Das Stichwort ist hier notwendig. Wenn dich ein Arzt stationär aufnimmt bzw. zur Behandlung schickt, gibts keinen Selbstbehalt.

Auch das mit den Kassenverträgen ist nicht so tragisch. Es gibt mittlerweile nur mehr eine gesetzliche Krankenkasse (früher waren es 9) und ein Arzt der einen Kassenvertrag hat, kann jeden gleich behandeln, egal bei welcher Gebietskrankenkasse man ist.
Die übernommen Leistungen können natürlich verschieden sein, aber das betrifft meist nur Zeug das man nicht wirklich braucht. Du hast ja schon alternative Medizin erwähnt, ich seh nicht ein dafür Steuergeld aufzubringen.
Auch die Pille gibts bis zu einer gewissen Altergrenze gratis für Frauen - sobald man Einkommen hat, ist das ja kein Problem mehr, ist ja nicht teuer.
 
@hallo7 Ich lasse mich da sehr gerne belehren. Ich habe meine Informationen von hier.

Ich vermute es liegt an der Begrifflichkeiten die ich hier durcheinander gebracht habe. Ich meinte bei Krankenhausaufenthalten den täglichen Kostenbeitrag. Und hier gibt es Ausnahmen für folgende Fälle:
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
  • Mütter bei Geburt eines Kindes.
  • Personen, die ein Organ spenden.
  • Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind (ausgenommen Befreiung der Entrichtung der Rezeptgebühr bei Erreichen der Obergrenze). Diese Ausnahme gilt nicht für mitversicherte Angehörige. Bedürftige Angehörige können jedoch beim Unterstützungsfonds der ÖGK um einen Zuschuss ansuchen.
  • Patienten und Patientinnen der Sonderklasse
Gibt es in der GKV ebenso und heißt hier "Zuzahlung". Bei stationären Behandlungen beträgt die Zuzahlung hier 10 Euro je Kalendertag der Inanspruchnahme einer solchen Leistung. Bei Krankenhausbehandlung und bei Anschlussheilbehandlung ist die Zuzahlung auf 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt.

Auch hier hat man die Möglichkeit sich befreien zu lassen.
hallo7 schrieb:
Du hast ja schon alternative Medizin erwähnt, ich seh nicht ein dafür Steuergeld aufzubringen.
Da rennst du bei mir offene Türen ein. Aber ich erlebe täglich wie hoch die Nachfrage nach alternative Medizin ist. Diese Menschen sind eben auch Teil der Versichertengemeinschaft und der Gesetzgeber hat den Krankenkassen hierfür Spielraum eingeräumt. Und zwar hier:
(1) Die Krankenkassen stellen den Versicherten die im Dritten Kapitel genannten Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12) zur Verfügung, soweit diese Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet werden. Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen sind nicht ausgeschlossen. Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen.
Und weil wir aktuell 110 Krankenkassen in DE haben findet eben auch ein Wettbewerb um diesen Teil der Versichertengemeinschaft statt. Und in der Regel ist der Kostenaufwand auch überschaubar. Da bekommen zugelassene Ärzte für homöopathische Anamnesen erstattet und eventuell 100 Euro im Jahr für pflanzliche Arzneimittel.
hallo7 schrieb:
Auch die Pille gibts bis zu einer gewissen Altergrenze gratis für Frauen - sobald man Einkommen hat, ist das ja kein Problem mehr, ist ja nicht teuer.
Bist du sicher? Hier steht, dass Mittel zur Empfängnisverhütung nicht übernommen werden, weil es keine Krankenbehandlung darstellt.

In Deutschland wurde die Altersgrenze zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln erst von 20 auf 22 Jahren erhöht.
 
@hallo7 Danke für die Berichtigung.
Die ersten 10 Sitzungen einer Psychotherapie waren glaube ich auch kostenlos.
Ein Bekannter hat ohne jahrelanges Betteln eine Magenverkleinerung bekommen, während man hier in Deutschland zunächst alle konventionellen Methodiken durchackern muss. Habe selbst so einen Fall in der Familie. Das zog sich über Jahre hin und wirkte wie eine Zermürbungstaktik.
 
Lipovitan schrieb:
Und in der Regel ist der Kostenaufwand auch überschaubar.
Kommt immer auf die Perspektive an. Laut unserem Orthopäden ist meine Frau austherapiert. Daher zahlen wir Ostheopathie aus eigenen Mitteln, weil ihr das eine erhebliche Besserung bringt. Die Kasse ersetzt uns 300€ im Jahr. Rund 2000€ zahlen wir selber.
Wir können das, noch, aber die Möglichkeit hat nicht jeder und da finde ich es extrem Schade, wenn Patienten hier der Weg versperrt bleibt.
Ergänzung ()

downforze schrieb:
während man hier in Deutschland zunächst alle konventionellen Methodiken durchackern muss.
Das stimmt nicht. Je nach BMI liegst du nach 3 Monaten unterm Messer.
 
knoxxi schrieb:
Das stimmt nicht. Je nach BMI liegst du nach 3 Monaten unterm Messer.
Das stimmt sehr wohl. Der Beweis liegt neben mir und ich kann dir versichern, dass der BMI in einem sehr gefährlichen Bereich war. Nichts wurde genehmigt. Der Prozess zog sich über Jahre hin.
 
Kommt sicher immer auch auf die Klinik an. Meine Bewilligung hatte ich nach 48h, da laut Klinik reine Formsache. Da BMI größer 60. Aber habe mich dann für den konventionellen Weg entschieden.
 
Hier nicht. Es war ein Kampf bis 2017. Was die Ärzte bescheinigt haben, hat die GKV gar nicht interessiert. Die bestanden auf ihrer konventionellen Behandlung. Nichts weiter als Hinhalten war das.
Wir haben in Foren die Aussage erhalten, dass es sich von GKV zu GKV stark unterscheidet. Meine Frau wechselte letztendlich die Kasse, sonst hätte sie die Op heute noch nicht.
 
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downforze schrieb:
Was die Ärzte bescheinigt haben, hat die GKV gar nicht interessiert.
Ohne deiner Gattin oder dir zu Nahe treten zu wollen. Ich erlebe es täglich, dass die Ärzte zum Teil einfach keinen Bock haben und auf Anfragen der Krankenkassen gar nicht bzw. zögerlich reagieren. Daher mag ich mir zu deinem geschilderten Fall gar kein Urteil bilden wollen, ob an dieser Stelle die GKV, der MD, der behandelnde Arzt deiner Frau oder eine Kombination aus allem der Grund für die Verzögerung war.

Nun zu den Voraussetzungen zur Kostenübernahme eine Magenverkleinerung:
Chirurgische Maßnahmen im Bereich des (eigentlich gesunden) Magens, die mittelbar auf eine Reduzierung der Adipositas zielen (Verfahren der bariatrischen Chirurgie), nur als Ultima Ratio und nur bei Patienten in Betracht, die eine Reihe weiterer Bedingungen für eine erfolgreiche Behandlung erfüllen. Die Rechtsprechung hat hierzu unter Bezugnahme auf einschlägige Leitlinien der Fachgesellschaften folgende Grundsätze entwickelt:

- Die Adipositas muss so gravierend sein, dass ihr Krankheitswert zukommt. Hiervon ist bei einem BMI von mindestens 40 stets auszugehen; wenn der BMI „lediglich“ 35 bis unter 40 beträgt, kann dies nur bei erheblichen Begleiterkrankungen angenommen werden.

- Darüber hinaus wird in der Regel verlangt, dass die konservativen Behandlungsmöglichkeiten erschöpft sind. Davon kann ausgegangen werden, wenn der Versicherte über einen längeren Zeitraum (sechs bis zwölf Monate) an einem ärztlich überwachten bzw. koordinierten multimodalen Therapiekonzept, welches unter anderem Diätmaßnahmen, Schulungen, Bewegungs- und Psychotherapie umfasst, erfolglos teilgenommen hat.

- Schließlich dürfen keine wesentlichen medizinischen Kontraindikationen gegen die Durchführung dieser Operation bestehen. Dies beinhaltet unter anderem, dass manifeste psychiatrische Erkrankungen fehlen und eine lebenslange medizinische Nachbetreuung des Versicherten gewährleistet ist. Schließlich dürfen an der Motivation des Versicherten zur Einhaltung der ärztlichen Vorgaben für das Ernährungsverhalten nach Magenverkleinerung keine ernsthaften Zweifel bestehen
Diese Voraussetzungen richten sich übrigens nach Leitlinie zur Therapie der Adipositas.

Das eine bariatrische OP also das letzte Mittel sein sollte, ist keine Auffassung der GKV sondern eines Sachverständigenrats dessen Aufgabe es ist Leitlinien für Diagnostik und Therapie zu entwickeln. Die sind auch unabhängig von der GKV.

Nun kommen wir zu dem Punkt wieso im Falle von @knoxxi die OP schneller erfolgte. Und zwar deswegen:
Zu berücksichtigen ist, dass die Erfolgsaussichten einer rein konservativen Therapie mit dem Ausmaß der Adipositas in einer Wechselbeziehung stehen. Somit sind daher bei einer vergleichsweise geringen Adipositas an die Durchführung einer vorherigen konservativen Therapie strenge Anforderungen zu stellen. Je höher aber der BMI ist, desto schwieriger wird es erfahrungsgemäß, allein durch eine Umstellung der Ernährung, Bewegungs- und Psychotherapie sowie sonstige konservative Maßnahmen eine ausreichende Gewichtsreduktion in angemessener Zeit zu bewerkstelligen. Daher ist es angemessen, wenigstens in den Sonderfällen, in denen der BMI im oberen Bereich liegt und den Wert von 40 deutlich überschreitet, eine Magenverkleinerungsoperation krankenversicherungsrechtlich auch dann zu bewilligen, wenn die hinreichend glaubhaften und ernsthaften eigeninitiativen Bemühungen des Versicherten zur Gewichtsreduktion nicht den strengen Vorgaben zu einem sechs- bis zwölfmonatigen multimodalen und ärztlich geleiteten bzw. überwachten Therapiekonzept entsprechen.

Daran orientieren sich übrigens alle gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland und natürlich auch der Medizinische Dienst (MD). Die Krankenkasse und der MD sind jedoch auf die Dokumentationen des behandelnden Arztes angewiesen. Und wenn der Arzt keine Lust hat entsprechende Nachfragen des MDs zu beantworten dann kann man als Versicherter gerne das Gefühl bekommen, dass so ein Verfahren verschleppt wird.

Die Verschleppung von Antragsverfahren ist ohnehin seit Einführung des Patientenrechtsgesetz im Jahr 2013 schwer möglich. Danach muss die Krankenkasse innerhalb von 3 Wochen bzw. 5 Wochen bei Einschaltung des MD über den Antrag entscheiden.

Der MD richtet sich auch nach dem Wohnort des Versicherten. Und alle Krankenkassen beauftragen somit den selben MD. Selbst wenn man die GKV wechselt ist es sehr wahrscheinlich, dass man den selben Gutachter erwischt. Wie man zu der Aussage kommt, dass es da je nach GKV Unterschiede gibt, ist mir ein Rätsel.

Achja, die Österreicher arbeiten auch mit einem Medizinischen Dienst. Und die wollen folgendes:
  • Chronisches Übergewicht mit BMI über 35 kg/m² mit Begleiterkrankungen ( wie z.B Diabetes, Bluthochdruck, Schlafapnoe, etc. ) oder ab BMI 40 kg/m²
  • Nachweis, dass herkömmliche Abnahmeversuche fehlgeschlagen sind
  • Ärztliches Gutachten
  • Psychologisches Gutachten
  • Chefärztliche Bewilligung mit Vorlage der oben genannten Gutachten
 
Zuletzt bearbeitet:
In der Theorie hört sich das alles immer toll geregelt an. In der Praxis entscheiden Sachbearbeiter, die Texte bewerten. Besonders perfide an der Thematik ist, dass sich Übergewicht auch auf die Psyche auswirkt. Und meine Frau aß weniger wie ich. Für das Umfeld bist du natürlich derjenige, der sich beim Essen nicht beherrschen kann.
Die ursprüngliche Kasse war die Techniker. Da war trotz ärztlichem Gutachten nichts zu machen. Nach dem Wechsel zur AOK plus dauerte es noch ein paar Monate bis zur Op. Das stand auch so in den Adipositas-Foren, dass die AOK plus hier wesentlich humaner ist. So war es dann ja auch.
 
downforze schrieb:
In der Praxis entscheiden Sachbearbeiter, die Texte bewerten.
Das ist zwar inhaltlich korrekt aber spiegelt mMn nicht die Realität wieder. Die meisten medizinischen Unterlagen sollten seit 3 Jahren auf Grund des Datenschutzes direkt vom Behandler an den MD geschickt werden. Der MD nimmt die Beurteilung vor und erstellt dann ein Gutachten mit einer Empfehlung. Oder aber er trifft keine Entscheidung, weil Informationen fehlen. Dann ist der Sachbearbeiter nur Mittelsmann zwischen MD und Behandler/Versicherten.

Die Entscheidung ob die Kasse der Empfehlung folgt oder eben nicht, die trifft dann tatsächlich ein Sachbearbeiter (je nach Größe der GKV sogar zwei Sachbearbeiter, weil 4-Augenprinzip und so). Aber in der Praxis ist es schwierig gegen eine Empfehlung des MD zu entscheiden. Als Sozialversicherungsangestellter hast du nicht die Kompetenz um medizinische Unterlagen zu bewerten und zu beurteilen ob z. B. die Adipositas so gravierend ist, dass dieser einen krankheitswert zu kommt. Und wenn doch, dann bewegt man sich als Sachbearbeiter auf so dünnem Eis, dass die Akte besser verschwindet und nie wieder auftaucht. Mit dem Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) gibt es eine ziemlich eklige Kontrollinstanz und jeder Anwalt boxt die Kostenübernahme im Rahmen eines ER-Verfahrens in wenigen Wochen durch.

Und wenn der MD eben sagt, dass die konservativen Behandlungsmöglichkeiten nicht ausgeschöpft sind dann reicht man die Nachweise eben im Widerspruchsverfahren nach. Und wenn man da einen gewissenhaften Arzt an seiner Seite hat der das auch ordentlich dokumentiert hat, dann wird sowas im Widerspruchsverfahren auch schnell abgeholfen.

Aber oft gehen die Leute damit nicht zum Arzt und schreiben stattdessen einen emotionalen Brief und die Nachweise oder eine Stellungnahme des Arztes, in der ein Sonderfall glaubhaft gemacht wird, fehlt.

Oder der Arzt schreibt nach der dritten Erinnerung: "Herr X hat alle konservativen Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft."

Wenn ich solle ärztlichen Atteste sehe dann brauche ich die gar nicht mehr an den MD weiterleiten, weil es zwecklos ist. Und das ist die Realität. Aber am Ende ist es wieder die böse Krankenkasse die trotz ärztlichem Attest die Leistung nicht bewilligt.
 
Lipovitan schrieb:
@hallo7 Ich lasse mich da sehr gerne belehren. Ich habe meine Informationen von hier.

Ah danke, das war mir gar nicht bewusst. Es steht auch dabei, dass er Höchstbeitrag Landessache ist und jeder Krankenanstaltenträger bis zu diesem Höchstbeitrag selbst entscheiden darf, was sie pro Tag nehmen...

Ich war das letzte mal vor 15 Jahren stationär, wer weiß was damals war :P
Aber grundsätzlich ist dieser Beitrag (13€ im Schnitt pro Tag) dafür da die Kosten für das Essen zu decken. Was ja durchaus in Ordnung ist, man spart sich ja die Verpflegung zu Hause in der Zeit - also eig. kein Verlust.
 
Snowi schrieb:
Das gehört natürlich definitiv mit dazu - wofür überall Steuergelder weggeworfen werden...
Beispiel: Stuttgart21 kostet mittlerweile mehr als der BER, und so viel wie das James Webb Space Telescope. Für Frankfurt ist auch eine Ergänzung des Bahnhofs geplant, Ende 2040, Kosten 3,6 Milliarden. Beim Zeitplan haben sie wohl dazu gelernt mit 2040, aber 3,6 Milliarden... da müssen sie wohl noch lernen. Werden bestimmt auch wieder 10 Milliarden. Mindestens.
Was man dafür alles sinnvolles machen könnte...

Es ist sicherlich wichtig ein vernünftig funktionierendes Controlling über diverse Ausgaben zu haben. Und es werden sicherlich sehr viele Steuergelder verschwendet. Zwar wahrscheinlich ein plumpes Beispiel (man möge es mir bitte verzeihen), aber Diäten von Bundestagsabgeordneten wären da zu nennen. Warum müssen Bundestagsabgeordnete ca. 6000 Euro Brutto mehr im Monat bekommen als z.B. ein Oberarzt/Ärztin (welche für diese Stelle aber bis zu 10 Jahre an Studium, Weiterbildungen und Berufserfahrung reingesteckt haben) mit einem Jahreseinkommen von 250 000+ Euro etc?

Was die Investitionen in die Infrastruktur angeht, sind diese allerdings bitter nötig, wenn man denn wie es viele fordern den Individualverkehr zugunsten der öffentlichen Verkehrsmittel zurückdrängen will. Da müsste man eigentlich noch viel mehr ausbauen und investieren, neue Verbindungen auch in die ländliche Gegend schaffen, damit es auch umgesetzt werden kann und nicht nur vorerst ein schöner Wunsch bleibt.

Manche Strecken warten schon seit 30 Jahren darauf dass da eine S-Bahn Anbindung stattfindet, als Resultat dauert die Reise mit den öffentlichen um einiges mehr (und ist dazu auch noch zu allem Überfluss teurer) als mit einem Auto.
 
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Klever schrieb:
Warum müssen Bundestagsabgeordnete ca. 6000 Euro Brutto mehr im Monat bekommen
Ich hätte nichts dagegen, wenn man dafür bezahlte Nebentätigkeiten für Politiker endlich verbieten würde. Meinetwegen könnte man die Diäten dann sogar noch etwas anheben. Dann wäre hoffentlich auch Schluss mit der Korruption. Die Politiker haben anscheinend im Laufe der Zeit immer mehr vergessen, wofür sie eigentlich da sind. Nämlich die Interessen des gesamten Volkes zu vertreten und nicht nur die Interessen einer kleinen privilegierten Gruppe, wie sie es seit Jahrzehnten machen. Aber das ist ein anderes Thema.
 
@spinthemaster

Jeder Bundestagsabgeordneter erhält 10.012,47 Euro brutto im Monat an Abgeordnetenentschädigung die versteurbar sind. Zusätzlich zu diesem üppigen Gehalt kommt eine Aufwandspauschale von 4.583,39 Euro pro Monat, welche steuerfrei (!) ist und für die Aufwendungen im Rahmen des Bundestagsmandats gedacht ist, dabei muss sich ein Abgeordneter für die Ausgaben nicht rechtfertigen.

So Sachen wie eine einmalige Pauschale von 12 000 Euro für Ausstattung der Büroräume, Gehälter für Mitarbeiter die der/die Bundestagsabgeordnete beschäftigt (da kann er/sie 22 795 Euro monatlich ausgeben die er/sie vom Bundestag entschädigt bekommt) nicht mit aufgezählt.

Dazu gibt es folgende Grafik von FOCUS laut Statista.

Wenn man bedenkt dass die Aufwandpauschale steuerfrei ist, im Vergleich zu dem Bruttogehalt eines Oberarztes/Ärztin, kommen da auch die besagten 6 000 Euro mehr zustande (und dann gibt es noch diverse Funktionszulagen: so verdient ein parlamentarischer Staatsekretär, von dem jede Fraktion mehrere haben kann, 10 880 Euro mehr wie ein Oberarzt, um ein Beispiel zu nennen), verdient ein frischer Bundestagsabgeordnete der in den Bundestag einzieht (egal, wie vorige Ausbildungen/Studien vorher überhaupt absolviert wurden), 4120 Euro mehr wie ein Oberarzt/Ärztin wenn wir die Steuerfreiheit für Aufwandpauschale mal außen vor lassen, die wie gesagt 10 und mehr Jahre an Studium, Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen für diese Stelle gebraucht haben, ohne zusätzliche Funktionszulagen für die Bundestagsabgeordneten zu berücksichtigen.

Könntest du mir erläutern, für welche Verdienste so viel Geld an Bundestagsabgeordnete (und zwar auch ohne jegliche vorherige Berufserfahrung oder Qualifikation) im Vergleich zu normalen, nicht politischen Berufen (im Vergleich zu einem Anwalt sind es dann 8 350 Euro pro Monat mehr, im Vergleich zu einem Krankenpfleger/Krankenpflegerin mit Berufserfahrung sind es ca 11 000 Euro mehr pro Monat usw) von öffentlichen Steuergeldern gezahlt wird?

Mir ging es mit dem Beitrag primär darum, dass es durchaus Einsparpotenzial bei Ausgaben von öffentlichen Geldern gibt, wo man nicht unbedingt dann jeden Cent bei Investitionen in die Infrastruktur die für die Zukunft Deutschlands bitter nötig sind, umdrehen muss. Da gibt es sicherlich noch mehr Beispiele, wie "effizient" öffentliche Gelder ausgegeben werden.
 
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