_killy_ schrieb:
Der Logik kann ich nicht folgen. Dir ist es lieber, dass im Erbfall die Unternehmen verkauft werden ggf. liquidiert werden müssen, damit der Staat einmalig eine Erbschaftssteuer erhält?
Ein Unternehmen, dass Gewinn einfährt und liquide ist, geht weshalb pleite bzw. kann nicht zahlen? Wenn Erbschaftssteuern nicht sofort auf einmal gezahlt werden können, dann eben gestaffelt über mehrere Perioden, so zum Beispiel entsprechend mit jedem Jahresabschluss anteilig, bis bezahlt.
Dieses Scheinargument, dass gern auch von der Lobby (miß)gebraucht wird, ist völlig substanzlos. So wie ein unternehmen auch jede andere Steuer erwirtschaften kann, kann es auch eine Erbschaftssteuer erwirtschaften.
PS: Mir ist klar, dass das Unternehmen nicht selber direkt die Erbschaftssteuer zahlt, nur wird jeder Inhaber wohl in irgendeinerweise von dem Unternehmen Geld bekommen, sei es durch Gewinnbeteiligungen, Auszahlungen oder Gehälter weil angestellt.
_killy_ schrieb:
Du kannst jederzeit ein Unternehmen gründen
Danke, wir haben 2 in der Familie. Mit diesem Scheinargument verfängst du bei mir nicht.
Bei Erbschfaten aus privatem Vermögen interessiert es doch auch keine Sau, ob der Erbe die Steuer zahlen kann oder nicht. Er erbt über dem Freibetrag? Dann zahlt er, egal ob er dafür Vermögen liquidieren muss und zum Beispiel daher Immobilen veräußern muss.