DerOlf
Admiral
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- März 2010
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Bei einem Verdienst, der meinen mindestens um das 6 fache übersteigt.Tomislav2007 schrieb:...wie @BOBderBAGGER für 625€, @BOBderBAGGER zahlt für genau das gleiche mehr als 4x so viel wie du.
Ist aber interessant, dass du immer nur dann mit "Gerechtigkeit" kommst, wenn Besserverdiener mal etwas mehr zahlen sollen.
Du kannst die reinen Geldbeträge nehmen und da ist es natürlich nicht gerecht.
Ich nehme die prozentualen Einkommmensanteile, und das ist ebenfalls nicht gerecht ... nur eben in die Richtung, bei der dich Gerechtigkeit nicht interessiert.
Ich finde es einfach scheiße, dass ich für die gleiche Leistung 20% meines Einkomens abdrücken darf, wo andere mit knapp 5% oder sogar mit 1% dabei sind.
Wir haben eigentlich einen festen Prozentsatz ... ich liege aufgrund meines geringen Einkommens darüber ... andere liegen dank Bemessungsgrenze weit drunter.
Wenn ich wirklich "nur" 14% (bzw. 14,6% mit Krankengeldanspruch) meines Brottolohnes an die KV abdrücken würde, dann wäre ich mit knapp 120,- im Monat dabei ... ich zahle aber faktisch 25% mehr, weil mein Verdienst unter 1,1k liegt (da liegt die Mindestbemessungsgrundlage ... und nur zwischen der und der Beitragsbemessungsgrenze passt das mit den 14% auch).
Es ist echt geil, wenn der Vermieter die Miete erhöht, die Krankenkasse die Beiträge, der AG den Lohn aber nicht ... und man dann feststellt, dass gut die Hälfte dessen, was nach Miete noch bleibt, an die KK geht.
Mein Beitrag wäre auch nicht geringer, wenn ich weniger verdienen würde ... dann wäre es nur prozentual NOCH mehr vom Brutto ... und genauso werden die Beiträge bei denen, die Maximalbeitrag zahlen, nicht höher.
Wir können das ja auch einfach abschaffen (das Umlagesystem), dann könnt ihr fein zusehen, wie euch die Niedriglöhner und Subunternehmer wegsterbseln. Ich habe aber das Gefühl, dass du das nur gerecht finden würdest. Denn du bist ja weder Niedriglöhner, noch Subunternehmer.