Hallo zusammen,
kürzlich sind hier in Weingarten/BaWü „Vertriebler“ im Auftrag der OXG aufgetaucht und haben Infomaterial und einen Blankovertrag zur „Gestattung“ abgegeben.
Gleich am Folgetag wieder, um nachzufragen, ob wir uns schon entschieden hätten.
Da wir bis dahin von OXG weder etwas gehört, noch gelesen haben, erst mal das Internet heiß laufen lassen zwecks Informationen.
In der Diskussion mit mehreren "betroffenen" Nachbarn kamen einige Unklarheiten auf, die vor einer Unterzeichnung verbindlich geklärt werden müssen.
So habe ich einen Fragenkatalog zusammengestellt und identisch an Vodafone und OXG geschickt.
Vodafone hat sich sofort gemeldet, mit dem Hinweis, dass Vodafone nicht beabsichtigt in unserer Gegend Glasfaser zu verlegen und ich mich an OXG wenden sollte.
Dort folgte auf meine Fragen seit über 2 Wochen keine Reaktion.
Wichtigster Punkt für uns:
Da hier bereits Internet per Kabel (Ursprünglich KabelBW, dann Unitymedia, jetzt Vodafone) bis 1000Mbit möglich ist und weitgehend störungsfrei funktioniert, besteht aktuell kein Handlungsbedarf.
Weil die Verlegung derzeit kostenlos sein soll, wollen wir den Glasfaseranschluss nur zur Absicherung künftiger Technologien im Haus haben. Eine Aktvierung ist auf unbestimmte Zeit nicht geplant.
Damit wäre die Installation bis zum Hausübergabepunkt (HÜP) ausreichend.
In den Vertragsbedingungen steht aber, dass bei Einfamilienhäusern grundsätzlich ab HÜP noch bis zu 20 Meter GF Kabel, eine Anschlussdose und ein Modem installiert werden.
Für das Modem muss auch ein Stromanschluss vorhanden sein.
Wozu, wenn doch eine Aktivierung vorerst nicht erfolgen soll?
Unter Punkt 1.4.2 des Gestattungsvertrages steht:
Der Vertragspartner trägt die laufenden Aufwendungen für eine etwaig erforderliche Energieversorgung der Netzinfrastruktur und der zugehörigen Anlagen und ist damit einverstanden, dass OXG Glasfaser alle Vorrichtungen anbringt, die erforderlich sind, um die vertragsgegenständlichen Anlagen auf dem betreffenden Grundstück und in den darauf befindlichen Gebäuden zu errichten und zu betreiben.
Da für ein Modem immer eine monatliche Grundgebühr anfällt, hätte ich gerne gewusst, ob diese Kosten auch ohne Aktivierung anfallen, denn siehe Punkt 1.4.2 „… der Vertragspartner trägt die laufenden Aufwendungen…“
Leider seitens OXG bisher Funkstille.
kürzlich sind hier in Weingarten/BaWü „Vertriebler“ im Auftrag der OXG aufgetaucht und haben Infomaterial und einen Blankovertrag zur „Gestattung“ abgegeben.
Gleich am Folgetag wieder, um nachzufragen, ob wir uns schon entschieden hätten.
Da wir bis dahin von OXG weder etwas gehört, noch gelesen haben, erst mal das Internet heiß laufen lassen zwecks Informationen.
In der Diskussion mit mehreren "betroffenen" Nachbarn kamen einige Unklarheiten auf, die vor einer Unterzeichnung verbindlich geklärt werden müssen.
So habe ich einen Fragenkatalog zusammengestellt und identisch an Vodafone und OXG geschickt.
Vodafone hat sich sofort gemeldet, mit dem Hinweis, dass Vodafone nicht beabsichtigt in unserer Gegend Glasfaser zu verlegen und ich mich an OXG wenden sollte.
Dort folgte auf meine Fragen seit über 2 Wochen keine Reaktion.
Wichtigster Punkt für uns:
Da hier bereits Internet per Kabel (Ursprünglich KabelBW, dann Unitymedia, jetzt Vodafone) bis 1000Mbit möglich ist und weitgehend störungsfrei funktioniert, besteht aktuell kein Handlungsbedarf.
Weil die Verlegung derzeit kostenlos sein soll, wollen wir den Glasfaseranschluss nur zur Absicherung künftiger Technologien im Haus haben. Eine Aktvierung ist auf unbestimmte Zeit nicht geplant.
Damit wäre die Installation bis zum Hausübergabepunkt (HÜP) ausreichend.
In den Vertragsbedingungen steht aber, dass bei Einfamilienhäusern grundsätzlich ab HÜP noch bis zu 20 Meter GF Kabel, eine Anschlussdose und ein Modem installiert werden.
Für das Modem muss auch ein Stromanschluss vorhanden sein.
Wozu, wenn doch eine Aktivierung vorerst nicht erfolgen soll?
Unter Punkt 1.4.2 des Gestattungsvertrages steht:
Der Vertragspartner trägt die laufenden Aufwendungen für eine etwaig erforderliche Energieversorgung der Netzinfrastruktur und der zugehörigen Anlagen und ist damit einverstanden, dass OXG Glasfaser alle Vorrichtungen anbringt, die erforderlich sind, um die vertragsgegenständlichen Anlagen auf dem betreffenden Grundstück und in den darauf befindlichen Gebäuden zu errichten und zu betreiben.
Da für ein Modem immer eine monatliche Grundgebühr anfällt, hätte ich gerne gewusst, ob diese Kosten auch ohne Aktivierung anfallen, denn siehe Punkt 1.4.2 „… der Vertragspartner trägt die laufenden Aufwendungen…“
Leider seitens OXG bisher Funkstille.