OXG Glasfaserausbau - Gibt es Erfahrungen?

Ich glaube nicht, dass OXG ein Netz hauptsächlich für Leute bauen möchte, die eigentlich gar nicht am Glasfaser interessiert sind so wie du.

Jetzt mal realistisch gesehen, was glaubst du, wie viele Unternehmen da noch eine Faser ins Haus legen wollen?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: payback666
Obergabelhorn schrieb:
@payback666: Vielen Dank für Dein Angebot. Leider hat sich das Thema OXG vorläufig erst mal für mich erledigt. Auch im Kleingedruckten des GF-HÜP findet sich unter 1.1.4 ein Passus, mit dem sich OXG unbeschadet des TKG § 145 Abs. 1 und Abs. 2 auch das Recht auf den Netzabschluss in jeder Wohnung (FTH) einräumt. Und dies ist für mich ein no go.
Das ist doch aber der Zweck eines FTTH-Ausbaus?
Obergabelhorn schrieb:
Meine Möglichkeiten, im Haus GF zu verlegen, sind begrenzt. Und da werde ich keinem Dritten gestatten, exklusiv mit "seiner" GF den Zugang zu einer Wohnung zu blockieren.
Dann mach die Hausverkabelung doch einfach selbst und lass sie dann von wem auch immer nutzen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: T1984
Obergabelhorn schrieb:
@payback666: Vielen Dank für Dein Angebot. Leider hat sich das Thema OXG vorläufig erst mal für mich erledigt. Auch im Kleingedruckten des GF-HÜP findet sich unter 1.1.4 ein Passus, mit dem sich OXG unbeschadet des TKG § 145 Abs. 1 und Abs. 2 auch das Recht auf den Netzabschluss in jeder Wohnung (FTH) einräumt. Und dies ist für mich ein no go.

Meine Möglichkeiten, im Haus GF zu verlegen, sind begrenzt. Und da werde ich keinem Dritten gestatten, exklusiv mit "seiner" GF den Zugang zu einer Wohnung zu blockieren. Für die Dauer des Einzelnutzungsvertrags wäre das kein Problem, aber nicht für 15 Jahre. Mit solch langfristigen Vertragsbindungen habe ich bislang nur Scherereien gehabt.

Meine Nachbarn waren auch "not amused" darüber, dass sie erst nach Unterzeichnung des Antrags im Nachgang darüber unterrichtet wurden, dass OXG die GF gleich bis in jede Wohnung legen möchte. Sie haben den Vertrag gleich widerrufen.

OXG täte sich selbst einen Gefallen, wenn diese Umstände vor der Unterzeichnung besprochen sowie auf der ersten Seite und nicht nur Kleingedruckten erwähnt würden.
Grundsätzlich ist das Ziel, einen FttH-Ausbau eines Objektes zu erreichen. Daher ist das auch die bevorzugte Wahl.

In Ausnahmefällen wird nur der ÜP ins Haus gelegt.
Macht Sinn wenn:
  • Die WEG keine Einigung vor Ausbaustart erreichen kann und ein FttH durch OXG später erfolgt
  • Der Eigentümer selbst das Objekt schon vorbereitet hat oder die Verkabelung selbst vornehmen möchte

Das natürlich ein Anbieter, seinen ÜP nicht anderen Anbietern überlässt, sollte klar sein.

In der Regel wird auch kein Anbieter ins Haus seine Kabel legen, wenn dort schon ausgebaut wurde.
Eine Bindung an einen Anbieter erfolgt dadurch sowieso automatisch.
Da aber Open Access zum Einsatz kommt, werden die einzelnen Endkundenprodukte dann später sehr wahrscheinlich dann über das Netz des jeweiligen Anbieters im Haus angeboten.
Die Laufzeit der Gestattung beinhaltet die Genehmigung die Infrastruktur im Haus zu belassen. Eine Verpflichtung Endkundenprodukte zu beziehen besteht nicht.
Auch das hier ein Widerruf erfolgt, weil ein Anschluss erfolgt, erschließt sich mir nicht, da das eben das Ziel ist.
Hier sollte eventuell noch einmal ein persönliches Gespräch erfolgen um Klarheit zu verschaffen.
 
Obergabelhorn schrieb:
@payback666: Vielen Dank für Dein Angebot. Leider hat sich das Thema OXG vorläufig erst mal für mich erledigt. Auch im Kleingedruckten des GF-HÜP findet sich unter 1.1.4 ein Passus, mit dem sich OXG unbeschadet des TKG § 145 Abs. 1 und Abs. 2 auch das Recht auf den Netzabschluss in jeder Wohnung (FTH) einräumt. Und dies ist für mich ein no go.
Kannst du 1.1.4 mal komplett zitieren damit man sich selbst ein Bild machen kann was OXG dort beschreibt?
 
@blastinMot 1.1.4 Die Errichtung von Glasfaser-Hausnetzen (Glasfaser-NE4) ist
nicht Gegenstand dieses Vertrages. Eine Vollverkabelung (FttH)
kann bei Bedarf durch den Vertragspartner gesondert bei OXG
beauftragt werden. Unbeschadet gesetzlicher Regelungen zum
Recht auf Abschluss öffentlicher Telekommunikationsnetze in
den Räumlichkeiten von Teilnehmern (§ 145 Abs. 1 und Abs. 2
TKG) deckt die Gestattung auch den Netzabschluss ab. Dazu
besteht für den Fall, dass Bewohner einen Endkundenvertrag
über glasfaserbasierte Telekommunikationsdienstleistungen
mit einem die Glasfaser-Netze der OXG auf Vorleistungsbasis
nutzenden TK-Dienstleister schließen, die Möglichkeit, dass OXG
bedarfsgetrieben die Verbindung einzelner Wohneinheiten mit
dem Glasfaser-HÜP jeweils durch ein separates Glasfaser-Kabel vornimmt, welches in einer Glasfaser-Anschlussdose endet
(Glasfaser-Wohnungsanschluss; Glasfaser-Wohnungsanschluss
und Glasfaser-Hausanschluss nachfolgend zusammenfassend:
„Netzinfrastruktur“). Die Errichtung des Glasfaser-Hausanschlusses erfolgt unabhängig davon, ob ein Endkundenvertrag
mit einem TK-Dienstleister geschlossen wird.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: blastinMot
payback666 schrieb:
@blastinMot 1.1.4 Die Errichtung von Glasfaser-Hausnetzen (Glasfaser-NE4) ist
nicht Gegenstand dieses Vertrages. Eine Vollverkabelung (FttH)
kann bei Bedarf durch den Vertragspartner gesondert bei OXG
beauftragt werden. Unbeschadet gesetzlicher Regelungen zum
Recht auf Abschluss öffentlicher Telekommunikationsnetze in
den Räumlichkeiten von Teilnehmern (§ 145 Abs. 1 und Abs. 2
TKG) deckt die Gestattung auch den Netzabschluss ab. Dazu
besteht für den Fall, dass Bewohner einen Endkundenvertrag
über glasfaserbasierte Telekommunikationsdienstleistungen
mit einem die Glasfaser-Netze der OXG auf Vorleistungsbasis
nutzenden TK-Dienstleister schließen, die Möglichkeit, dass OXG
bedarfsgetrieben die Verbindung einzelner Wohneinheiten mit
dem Glasfaser-HÜP jeweils durch ein separates Glasfaser-Kabel vornimmt, welches in einer Glasfaser-Anschlussdose endet
(Glasfaser-Wohnungsanschluss; Glasfaser-Wohnungsanschluss
und Glasfaser-Hausanschluss nachfolgend zusammenfassend:
„Netzinfrastruktur“). Die Errichtung des Glasfaser-Hausanschlusses erfolgt unabhängig davon, ob ein Endkundenvertrag
mit einem TK-Dienstleister geschlossen wird.
Obergabelhorn schrieb:
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: payback666
Explizit steht das selbstverständlich nicht drin. Der Punkt ist aber, dass ich beispielsweise nur ein Leerrohr pro Wohnung als Reserve habe. Und wenn da die Glasfaser von OXG drin liegt und deren Netzabschluss die dazugehörige Unterputzdose blockiert, dann sichert sich OXG faktisch den exklusiven Zugang zu dieser Wohnung. Jede weitere Installation einer Glasfaser, sei es eine eigene oder die eines anderen Anbieters, wäre mit erheblichem Mehraufwand verbunden.

Theoretisch hat OXG aufgrund dieses Passus IMHO sogar das Recht, eine von mir verlegte Glasfaser samt Netzabschluss zu entfernen und durch seine eigenen Komponenten zu ersetzen. Ich weiß nicht, ob dies beabsichtigt ist, aber ich habe auch gar keine Lust dazu, mich mit solch juristischen Fragen zu befassen.

§ 145 TKG reicht völlig aus, um auch OXG bedarfsgetrieben den Zugang zu einer Wohnung zu ermöglichen. Jede darüber hinaus gehende Vereinbarung ist meiner Meinung nach überflüssig und kann für mich nur nachteilig sein.
Ergänzung ()

payback666 schrieb:
In Ausnahmefällen wird nur der ÜP ins Haus gelegt.
Macht Sinn wenn:
  • Die WEG keine Einigung vor Ausbaustart erreichen kann und ein FttH durch OXG später erfolgt
  • Der Eigentümer selbst das Objekt schon vorbereitet hat oder die Verkabelung selbst vornehmen möchte
Wozu ist dann die von §145 TKG unter 1.1.4 abweichende Vereinbarung in Eurem GF-HÜP gut, der sich formal nur auf die Errichtung des Übergabepunkts im Gebäude bezieht?

payback666 schrieb:
Das natürlich ein Anbieter, seinen ÜP nicht anderen Anbietern überlässt, sollte klar sein.
Das ist auch solange für mich kein Problem, so lange Euer Eigentum im Keller endet.

payback666 schrieb:
In der Regel wird auch kein Anbieter ins Haus seine Kabel legen, wenn dort schon ausgebaut wurde.
Eine Bindung an einen Anbieter erfolgt dadurch sowieso automatisch.

Es soll einzelne Fälle geben, bei denen tatsächlich mehrere Anbieter ihre GF auf der Straße verlegt haben. Bislang finde ich aber meine Straße noch auf keiner Webseite der Anbieter, die hier tätig sind. So lange da niemand einen konkreten Termin für den Netzausbau nennt, werde ich mich da nicht festlegen.

Welche Provider haben denn bislang mit OXG einen Kooperationsvertrag geschlossen? Ist die Telekom bereits Euer Vertragspartner oder welcher andere größere Provider?
 
Zuletzt bearbeitet:
Obergabelhorn schrieb:
Explizit steht das selbstverständlich nicht drin. Der Punkt ist aber, dass ich beispielsweise nur ein Leerrohr pro Wohnung als Reserve habe. Und wenn da die Glasfaser von OXG drin liegt und deren Netzabschluss die dazugehörige Unterputzdose blockiert, dann sichert sich OXG faktisch den exklusiven Zugang zu dieser Wohnung. Jede weitere Installation einer Glasfaser, sei es eine eigene oder die eines anderen Anbieters, wäre mit erheblichem Mehraufwand verbunden.
Der Mehraufwand wäre das einziehen eines weiteren Kabels und 2 Bohrlöcher für die Aufputzdose direkt daneben, alternativ eben das Bohren eines weiteren UP-Dosenlochs. Sinnvoll wäre das natürlich nicht.
Obergabelhorn schrieb:
Theoretisch hat OXG aufgrund dieses Passus IMHO sogar das Recht, eine von mir verlegte Glasfaser samt Netzabschluss zu entfernen
Das kann ich daraus nicht entnehmen. Ich persönlich find ja eher verwirrend, das im ersten Satz die NE4 explizit ausgeklammert wird, nur um danach Regeln für die NE4 aufzustellen.
Obergabelhorn schrieb:
Wozu ist dann die von §145 TKG unter 1.1.4 abweichende Vereinbarung in Eurem GF-HÜP gut, der sich formal nur auf die Errichtung des Übergabepunkts im Gebäude bezieht?
Welchen Punkt meist du da genau?
Obergabelhorn schrieb:
Das ist auch solange für mich kein Problem, so lange Euer Eigentum im Keller endet.
Wenn dann dein Eigentum bis in die Wohnungen führt ist das doch super.
Obergabelhorn schrieb:
Welche Provider haben denn bislang mit OXG einen Kooperationsvertrag geschlossen?
Auf der Website in der FAQ steht bisher nur Vodafone gelistet. Ist ja nachvollziehbar, da OXG ne Kooperation zwischen Vodafone und einer niederländischen Firma ist. Also gleiche Situation wie Telekom mit GlasfaserPlus.
 
Aufputzdose .... Dafür habe ich nicht Multimedia-fähige UP Dosen setzen lassen, die einen größeren Radius ermöglichen.


In §145 TKG Absatz 1 steht u.a. drin:

Die Verlegung neuer Netzinfrastruktur ist nur statthaft, soweit keine Nutzung bestehender Netzinfrastruktur nach den Absätzen 2 und 3 möglich ist

Ich bin halt kein Jurist, aber nach meinem Verständnis wird dieser Absatz durch das Kleingedruckte in dem GF-HÜP ausgehebelt.
 
Obergabelhorn schrieb:
Wozu ist dann die von §145 TKG unter 1.1.4 abweichende Vereinbarung in Eurem GF-HÜP gut, der sich formal nur auf die Errichtung des Übergabepunkts im Gebäude bezieht?
Hier wird geregelt, was passiert, wenn ein Mieter sich nun auch einen Anschluss bestellt bei einem TK-Anbieter. Das geht dann ja über die reine Errichtung der NE3 hinaus, ist aber nicht direkt bei Bau des ÜP enthalten.
Obergabelhorn schrieb:
Das ist auch solange für mich kein Problem, so lange Euer Eigentum im Keller endet.
Sofern keine NE 4 gebaut wird tut es das auch.
Obergabelhorn schrieb:
Es soll einzelne Fälle geben, bei denen tatsächlich mehrere Anbieter ihre GF auf der Straße verlegt haben. Bislang finde ich aber meine Straße noch auf keiner Webseite der Anbieter, die hier tätig sind. So lange da niemand einen konkreten Termin für den Netzausbau nennt, werde ich mich da nicht festlegen.
Wenn mehrere Anbieter GF verlegen, würde ich bei allen unterschreiben. Ein Mehrfachausbau findet in der Regel nicht statt.
So ist man sicher, dass einer die Leitung auch wirklich verlegt. Wenn ein Anbieter eine Quote benötigt, ist es mit dem Abwarten schwierig, wenn dadurch diese nicht erreicht wird. OXG hat so eine Quote jedoch nicht.
Obergabelhorn schrieb:
Welche Provider haben denn bislang mit OXG einen Kooperationsvertrag geschlossen? Ist die Telekom bereits Euer Vertragspartner oder welcher andere größere Provider?
So wie ich hörte, werden demnächst hier Infos folgen. Feste Zusagen außerVodafone gibt es noch nicht.
Ergänzung ()

Obergabelhorn schrieb:
Aufputzdose .... Dafür habe ich nicht Multimedia-fähige UP Dosen setzen lassen, die einen größeren Radius ermöglichen.


In §145 TKG Absatz 1 steht u.a. drin:



Ich bin halt kein Jurist, aber nach meinem Verständnis wird dieser Absatz durch das Kleingedruckte in dem GF-HÜP ausgehebelt.
Hierzu gibt es vorab einen Begehungstermin. Hier werden die Gegebenheiten geprüft und mit dem Eigentümer protokolliert. Wenn diese Dosen genutzt werden können, besteht kein Problem darin diese auch zu nutzen.

Neue Infrastruktur müsste dann nur verlegt werden, wenn die vorhandene technisch z.B. nicht kompatibel mit den Anforderungen ist. Auch das wird im Begehungsprotokoll festgehalten. Wenn du hier nicht möchtest, was der Bauleiter vorschlägt unterschreibst du nicht und es wird nicht gebaut.
Ich verweise immer auf diese Begehungen, damit die Fachleute solche spezifischen Fragen beantworten können und auch mit dem Eigentümer korrekt abgestimmt sind.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Obergabelhorn
rezzler schrieb:
Dann mach die Hausverkabelung doch einfach selbst und lass sie dann von wem auch immer nutzen.
Dazu würde ich dann wohl auch raten, wenn man sich so vorab viele Sorgen macht.

Wenn eigene NE4 gewünscht ist:
Glasfaser Gebäudeverteiler (dort enden die Kabel zu den Wohnungen) setzen neben dem HÜP der OXG und dann per Glasfaser Patchkabel zum OXG HÜP patchen.
Sobald ein weiterer Anbieter ausbaut, wird ein weiterer HÜP daneben gesetzt.
Wird für eine Wohnung der Tarif zum anderen Anbieter gewechselt, kann unten im Keller das Patchkabel vom Gebäudeverteiler zum HÜP des jeweiligen Anbieters gesteckt werden. Dann braucht der jeweilige Anbieter nur Zugang zu seinem eigenen HÜP und zum Gebäudeverteiler.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Obergabelhorn und payback666
Dort steht doch "bedarfsgetrieben". Das heißt, es wird erst vom HÜP in die Wohnung ausgebaut, wenn der Kunde einen Tarif bucht.
Da kann man doch nicht von "blockieren" sprechen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: blastinMot, T1984 und payback666
GIubschi schrieb:
Dort steht doch "bedarfsgetrieben". Das heißt, es wird erst vom HÜP in die Wohnung ausgebaut, wenn der Kunde einen Tarif bucht.
Da kann man doch nicht von "blockieren" sprechen.
Wie verstehst Du dann diesen Satz:

dass OXG bedarfsgetrieben die Verbindung einzelner Wohneinheiten mit
dem Glasfaser-HÜP jeweils durch ein separates Glasfaser-Kabel vornimmt,
welches in einer Glasfaser-Anschlussdose endet

Ich würde mir weniger Gedanken machen, wenn

- 1.1.4 komplett entfallen würde (hat in einem FTTB Vertrag IMHO nichts zu suchen)

  • oder 1.1.4 explizit der Nutzung einer vom Eigentümer bereitgestellten NE4 Vorrang einräumen würde
  • und 1.1.4 den Rückbau der von OXG eingebauten Inhouse-Installation bei Beendigung des Vertrags mit dem Endkunden vorsehen würde

- mein Misstrauen nicht durch den Versuch, mit mir einen FTTH Vertrag abzuschließen, dessen Tragweite sich mir erst durch das Kleingedruckte erschlossen hat, geweckt worden wäre

Zumal der Vertrag weder einen Zeitpunkt für die Errichtung nennt noch ein Rücktrittsrecht einräumt, wenn nicht beispielsweise bis Ende 2026 der Glasfaseranschluss betriebsfertig hergestellt wurde.

Daher werde ich frühestens dann aktiv, wenn der erste Anbieter hier auf der Straße seine Plakate aufhängt und konkret einen Termin für den Ausbau nennt.
 
Obergabelhorn schrieb:
Wie verstehst Du dann diesen Satz:
Jede Wohnung bekommt ein eigenes Kabel durchs Haus bis zum HÜP. Bedarfsgetrieben.

Ob das in Echt in großen Häusern so auch passieren oder man, wie Telekom, nicht doch auch mit Etagenverteilern oder ähnlichem arbeitet wäre interessant. Würde prinzipiell ne Menge Arbeit ersparen.
Obergabelhorn schrieb:
Ich würde mir weniger Gedanken machen, wenn

- 1.1.4 komplett entfallen würde (hat in einem FTTB Vertrag IMHO nichts zu suchen)
OXG ist aber halt ein FTTH-Netzbetreiber.
Obergabelhorn schrieb:
  • oder 1.1.4 explizit der Nutzung einer vom Eigentümer bereitgestellten NE4 Vorrang einräumen würde
Den Punkt (oder allgemein die Verwendung einer bereitgestellten NE4) könnte man natürlich aufnehmen.
Obergabelhorn schrieb:
  • und 1.1.4 den Rückbau der von OXG eingebauten Inhouse-Installation bei Beendigung des Vertrags mit dem Endkunden vorsehen würde
Das ist praxisfern. Sowas ist einfach Infrastruktur, egal obs genutzt wird oder nicht. Willst du alle 2 Jahre Kabel raus/reinziehen?
Obergabelhorn schrieb:
- mein Misstrauen nicht durch den Versuch, mit mir einen FTTH Vertrag abzuschließen, dessen Tragweite sich mir erst durch das Kleingedruckte erschlossen hat, geweckt worden wäre
Bis jetzt nichts ungewöhnliches. Den Rest klärt man dann eigentlich bei der Begehung.
Obergabelhorn schrieb:
Zumal der Vertrag weder einen Zeitpunkt für die Errichtung nennt noch ein Rücktrittsrecht einräumt, wenn nicht beispielsweise bis Ende 2026 der Glasfaseranschluss betriebsfertig hergestellt wurde.
Wäre mir auch neu, das es sowas in dem Bereich überhaupt gibt. Stornieren kannst du ja immer, hab ich zumindest bei der Telekom erlebt.
Obergabelhorn schrieb:
Daher werde ich frühestens dann aktiv, wenn der erste Anbieter hier auf der Straße seine Plakate aufhängt und konkret einen Termin für den Ausbau nennt.
Henne-Ei-Problem. Wenn sich keine Leute melden wird nie jemand die Plakate aufhängen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: payback666
rezzler schrieb:
Das ist praxisfern. Sowas ist einfach Infrastruktur, egal obs genutzt wird oder nicht. Willst du alle 2 Jahre Kabel raus/reinziehen?
Eigentlich nicht. Aber ich möchte auch nicht bis zu 15 Jahre lang fremdes Eigentum in meinem Haus liegen haben, wenn ich es ggf. nicht mehr benötige.

rezzler schrieb:
Wäre mir auch neu, das es sowas in dem Bereich überhaupt gibt. Stornieren kannst du ja immer, hab ich zumindest bei der Telekom erlebt.

Sowohl der FTTH als auch der FTTB Vertrag haben eine Mindestlaufzeit von 15 (fünfzehn) Jahren. Abgesehen von einigen Details zur Ausführung geht OXG in für mich wesentlichen Kernfragen keinerlei Verpflichtung ein. Es ist zwar nett, dass hier Mitarbeiter von OXG versuchen, meine Bedenken zu zerstreuen. Aber wie bei solchen Verträgen üblich gilt auch hier, dass mündliche Nebenabreden keine Geltung haben und Änderungen vom Vertrag nur wirksam werden, wenn sie von beiden Parteien unterzeichnet werden.

Da kein konkreter Termin für einen Ausbau genannt wird, entfällt auch die Möglichkeit, wegen Nichterfüllung den Vertrag vor Ablauf der Mindestlaufzeit zu kündigen.

Spannend wird es, wenn OXG jede Menge solcher Verträge unter die Leute bringt und dann ein dritter Anbieter auf der Straße ankündigt, seine Glasfaser zu verlegen. Macht dann OXG einen Rückzieher oder zücken sie dann ganz schnell ihre Verträge?

Eine Kernfrage lautet daher für mich, wieso schickt OXG Vertreter durch die Straßen, um möglichst viele Verträge abzuschließen, welche die Hausbesitzer für 15 Jahre an OXG binden, aber keinen Termin für die Herstellung der Infrastruktur beinhalten? Was sind deren Vorteile und was sind meine Nachteile?
 
Zuletzt bearbeitet:
Obergabelhorn schrieb:
igentlich nicht. Aber ich möchte auch nicht bis zu 15 Jahre lang fremdes Eigentum in meinem Haus liegen haben, wenn ich es ggf. nicht mehr benötige.
Dann wirst du bei keinem Anbieter Glasfaser bekommen. Die Laufzeiten schwanken zwischen 10 und 20 Jahren je nach Anbieter.


Obergabelhorn schrieb:
Da kein konkreter Termin für einen Ausbau genannt wird, entfällt auch die Möglichkeit, wegen Nichterfüllung den Vertrag vor Ablauf der Mindestlaufzeit zu kündigen.
Doch, kann man. Wenn sich ein Anbieter zuviel Zeit lässt, kann man vorzeitig kündigen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.


Obergabelhorn schrieb:
Spannend wird es, wenn OXG jede Menge solcher Verträge unter die Leute bringt und dann ein dritter Anbieter auf der Straße ankündigt, seine Glasfaser zu verlegen. Macht dann OXG einen Rückzieher oder zücken sie dann ganz schnell ihre Verträge?
Wie schon erwähnt: OXG benötigt keine Quote. Allerdings gilt für den Ausbau im Obejekt: Wer schneller im Haus ist, wird höchstwahrscheinlich der einzige bleiben, da z. B. OXG dann nicht mehr ins Haus legt, wenn schon ein Marktbegleiter schneller war. Das erfolgt unabhängig vom Ausbau in der Straße.


Obergabelhorn schrieb:
Eine Kernfrage lautet daher für mich, wieso schickt OXG Vertreter durch die Straßen, um möglichst viele Verträge abzuschließen, welche die Hausbesitzer für 15 Jahre an OXG binden, aber keinen Termin für die Herstellung der Infrastruktur beinhalten? Was sind deren Vorteile und was sind meine Nachteile?
Antwort ist simpel: je mehr Abschlüsse, desto wirtschaftlicher der Ausbau, auch wenn keine Quote benötigt wird. Termine können beim Berater erfragt werden. Allerdings können diese sich auch verschieben. z.B. wenn die Genehmigungen zur Wegesicherung dauern oder Teifbaukapazitäten fehlen etc.
Nachteil für Eigentümer bei einem kostenlosen Anschluss an ein Glasfasernetz ohne Vertragszwang?
Ehrlich gesagt, fällt mir da nicht viel ein.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: blastinMot
Guten Morgen. Ich hätte auch noch ein paar Fragen. Ich habe ein EFH, in dem bereits CAT6 oder CAT6a verlegt wurde. Wäre das ausreichend/kompatibel oder müsste da noch "gebastelt" werden? Mit wäre es am liebsten, einfach eine Dose in meinen Anschlußraum zu bekommen und die bestehende Infrastruktur zu nutzen.
Wie wird die Preisgestaltung aussehen (ich weiß, konkret wird da nix kommen)? Aber es bringt mir ja nix, wenn OXG aufgrund der Investitionen Mondpreise bei den Providern aufruft, die diese dann logischerweise an mich weitergeben. Ich habe keine große Lust, dann 100 Euro aufwärts pro Monat für einen Internetanschluß zu bezahlen.
Ist gegenüber den Erdbauern der Eigentümer oder OXG Vertragspartner? Wer haftet dort für Schäden/unsachgemäßen Bau.
 
cb77sgu schrieb:
Guten Morgen. Ich hätte auch noch ein paar Fragen. Ich habe ein EFH, in dem bereits CAT6 oder CAT6a verlegt wurde. Wäre das ausreichend/kompatibel oder müsste da noch "gebastelt" werden? Mit wäre es am liebsten, einfach eine Dose in meinen Anschlußraum zu bekommen und die bestehende Infrastruktur zu nutzen.
Sollte kein Problem sein. Ansonsten wird das beim Begehungstermin noch einmal verifiziert.
cb77sgu schrieb:
Wie wird die Preisgestaltung aussehen (ich weiß, konkret wird da nix kommen)? Aber es bringt mir ja nix, wenn OXG aufgrund der Investitionen Mondpreise bei den Providern aufruft, die diese dann logischerweise an mich weitergeben. Ich habe keine große Lust, dann 100 Euro aufwärts pro Monat für einen Internetanschluß zu bezahlen.
Ich gehe davon aus, dass der Markt sich regeln wird. Konkrete Preise kann ich natürlich noch nicht nennen aber 100 EUR aufwärts wären definitiv zu viel. Einfach mal schauen, wie es jetzt z.B. bei 1&1, Vodafone, Telekom etc. heute aussieht, dann hat man die grobe Richtung.
cb77sgu schrieb:
Ist gegenüber den Erdbauern der Eigentümer oder OXG Vertragspartner? Wer haftet dort für Schäden/unsachgemäßen Bau.
Hier einmal die Antwort von der OXG-Seite:

Wer übernimmt eventuelle Bauschäden und an wen kann ich mich wenden?​

Sollten Beschädigungen durch unsere Baumaßnahmen erfolgen, werden diese von der ausführenden Firma vor Ort wieder instand gesetzt. Sollte das Unternehmen nicht in der Lage sein, diese Beschädigungen zu beheben, wird ggf. ein weiteres Fachunternehmen hinzugezogen. Bauschäden können über unser Kontaktformular gemeldet werden. Bitte wählen Sie dazu den Kontaktgrund: Technischer Support.
 
payback666 schrieb:
Allerdings gilt für den Ausbau im Obejekt: Wer schneller im Haus ist, wird höchstwahrscheinlich der einzige bleiben, da z. B. OXG dann nicht mehr ins Haus legt, wenn schon ein Marktbegleiter schneller war.
......
Nachteil für Eigentümer bei einem kostenlosen Anschluss an ein Glasfasernetz ohne Vertragszwang?
Ehrlich gesagt, fällt mir da nicht viel ein.
Nun, einen Grund hast Du selbst grad geliefert: Der erste, der seine GF bis in die Wohnung legt, wird dort auf sehr lange Zeit der einzige Anbieter von Internet via GF bleiben. Dies ist umso wahrscheinlicher, wenn dessen Leitungen bis in jede Wohnung gelegt wurden.

Und gemäß dem Fall, open access hin oder her, dass hinter dem Netzbetreiber schlussendlich nur ein einziger Provider steckt, lege ich ich also für 15 Jahre auf einen Provider fest.

Kostenlos? Nun, die Kosten zahlt man dann 15 Jahre über die monatlichen Gebühren, oder?
 
Zurück
Oben