Lemiiker schrieb:
Ein Brief ist aber genauso wenig ein sicheres Zustellmittel. Dazu Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes:
Und deswegen werden solche Bescheide ja auch i.d.R. nicht als "einfacher" Brief zugestellt. Nur habe ich beim Brief halt verschiedene Zustellmöglichkeiten, die mir eine rechtssichere Zustellung erlauben.
Das die einfache E-Mail weder unter den Begriff "schriftlich" noch unter den Begriff "elektronisch" fällt, ist nebenbei bemerkt ebenso eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht.
Wir müssen uns da gar nicht darüber unterhalten. Die E-Mail ist für solche hoheitlichen Entscheidungen keine sichere Zustellungsmöglichkeit. Genau aus dem Grund, warum beim "einfachen Brief" die Aussage genügt, dass ein Brief nicht angekommen ist. Bei der E-Mail habe ich nicht einmal die rechtlich festgelegte Dreitagesfiktion.
@Land_Kind Das ist in Deutschland grundsätzlich nicht anders. Das Problem sind gerade in "Stoßzeiten" (kurz vor den Ferien oder gerade zu Beginn der Ferien), dass man kurzfristig keine Termine bekommt. Bzw. ist der Deutsche so Deutsch, dass er den Anspruch erhebt, bloß selbst keinen großen Aufwand zu haben.
Das heißt der Termin muss natürlich außerhalb oder am Rand der Arbeitszeiten liegen, an bestimmten Tagen sein und die Bereitschaft für die Beantragung eines Ausweises Urlaub zu nehmen ist natürlich auch meist nicht gegeben.
Lange Wartezeiten möchte man natürlich auch nicht...
Auf die Idee, zu schauen, ob der Reisepass noch gültig ist, wenn man verreist, kommt beim Buchen scheinbar keiner oder nur sehr wenige. Das muss dann alles Kurz vor Schluss gemacht werden und dann hat man natürlich den riesigen Druck im Nacken, weil ohne Reisepass im Zweifel die Reise ins Wasser fällt...
Dürfte nicht schwer zu erkennen sein, dass ich in der öffentlichen Verwaltung arbeitet. Nicht selbst in der Sachbearbeitung. Aber ich habe tagtäglich mit solchen Beschwerden zutun und so viel Verständnis wie ich bei vielen Eingaben auch habe. Die Beschwerden über "schlechte Terminverfügbarkeiten" oder sogar möglicherweise ausgesprochene Verwarngeldern für die verspätete Anmeldung (Du musst dich innerhalb von 14 Tagen ummelden) kann ich nur noch selten nachvollziehen, weil
- mein erster Schritt bei der Bearbeitung immer ist, zu überprüfen, ob es tatsächlich so GAR KEINE Termine gibt und das Ergebnis eigentlich immer ist, dass es welche gibt... (wir haben 10(!) Kundenzentren)
- und weil wir inzwischen wieder an zwei Tagen, wenn es wirklich so dringend ist, in 9 davon die Möglichkeit geben, zu den Öffnungszeiten einfach eine Wartemarken zu ziehen
- bei der Ummeldung die 14 Tage-Frist hinfällig ist, wenn ich wenigstens einen zeitnahen Termin gebucht habe, auch wenn diese nach den 14 Tagen ist. Die Geschichten, die dort teils erzählt werden, dass man ein Jahr benötigt hat, sich umzumelden, sind echt ABENTEUERLICH...
Bürger haben nun einmal nicht nur Rechte, sondern auch
Pflichten... Und wie das so im Leben ist, richten sich Pflichten meist nicht nach den Gusto des Verpflichteten...
Wenn eine frisch angehende Lehramtsstudentin aufgrund des Beginn des Studiums mittellos wird, weil das Jobcenter die eigenen Möglichkeiten nicht richtig nutzt, und die Leistung so lange bezahlt, bis das Antragsverfahren des Studenten-Bafög durch ist, dann tue ich wirklich alles, was im Bereich des mir Möglichen liegt, um da irgendwie eine andere Lösung zu erwirken..
Aber doch nicht nur, weil jemand aus persönlichen Befinden heraus seinen Ausweis nicht rechtzeitig beantragt.