Barenberg: Das derzeitige Waffenrecht - es heißt ja immer, es sei eines der schärfsten der Welt -, das gestattet aber auch beispielsweise einem 14-Jährigen heute schon, an einer großkalibrigen Pistole ausgebildet zu werden. Das beklagen ja beispielsweise auch die Angehörigen der Opfer in dem offenen Brief, den ich erwähnt habe. Warum nicht die Altersgrenze beispielsweise in diesem Punkt auf 21 Jahre heraufsetzen?
Uhl: Das wäre völlig falsch, auf 21 Jahre heraufsetzen. Es geht ja gerade bei ernst zu nehmenden Wettbewerben von Sportschützen darum, dass auch Jugendliche unter strenger Aufsicht der Eltern, der Erziehungsberechtigten und dem Schützenverein natürlich nur unter Kontrolle das Schießen erlernt. Und das kann man nicht mit 21 beginnen. Es gibt keine Sportart, die Sie mit 21 beginnen.