Probleme bei der Handy Reklamation

@camping

Ensign
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Jan. 2010
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173
Hallo,

das Handy von meiner Freundin konnte sich auf einmal nicht mehr ins Mobilfunknetz einwählen, nach kurzer Recherche im Netz wurde klar das der Fehler bei dem Moto G 1 LTE häufiger auftritt.
Darauf hin habe ich das Handy zurück geschickt und habe folgende Antwort bekommen:

Die Reparaturabwicklung bei diesem Artikel sieht den kompletten Austausch über den Lieferanten vor. Da wir zum 31.12.2015 den Betrieb geschlossen haben, stand uns die Möglichkeit leider nicht mehr zur Verfügung.
Daher haben wir Ihnen eine Teilerstattung gutgeschrieben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Kundenservice

Get-it-quick GmbH

da auf meinem Konto keine Rückerstattung eingetroffen war habe ich mal bei Paypal nachgesehen und dort eine Rückzahlung von 77,88€ vorgefunden.
Gekauft wurde das Handy am 28.11.2014 für 169,9€. Das Handy war optisch und technisch in einem einwandfreien Zustand bis auf dem Mangel warum wir es eingeschickt haben. Ist eine Teilerstattung von nicht mal 50% nach gut einem Jahr rechtens? Sie schreiben ja selber das normal ein Austausch fällig gewesen wäre und für 80€ bekomme ich kein gleichwertiges Handy.

Grüße @camping
 
Nö, ist so sicherlich nicht in Ordnung, zumal der Preis bei gebrauchten auf ebay bei um die 100€ liegt. Da wirds wohl Zeit für nen Anwalt.
Aber nur mal so: Warum schickst du ein Handy zu einem Shop, der schon geschlossen hat?
 
Der Neupreis liegt immoment bei ~130€ .Auf Ebay zwischen 50-100€ gebraucht. Ergo ich sehe darin überhaupt kein Problem das er dir 50% des damaligen Kaufpreises zurückerstattet hat. Letztlich hast du dich doch mit ihm geeinigt oder ? Sonst hätte er dir ja nicht das Geld eingezahlt.

So etwas fragt man eigentlich auch vorher jemanden, wenn man unsicher ist und nicht im Nachhinein :)

Die Frage bleibt trotzdem, warum reklamierst du bei einem Shop der closed ist ?

rg88 schrieb:
Da wirds wohl Zeit für nen Anwalt.

Wie kommst du denn auf die Schnapsidee, dafür einen Anwalt einzuschalten ?:rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
der Mailverkehr der vorweg ging, habe kurz nach der Mail auch ein Rücksendeschein bekommen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider kann sich das Handy seit gestern Abend nicht mehr ins Mobilnetz einloggen.
zum testen wurde die Sim Karte mit einem anderen Handy getauscht, aber weiterhin hat das Moto G kein Netz gefunden.
Danach wurde das Handy auf Werkseinstellung zurück gesetzt, leider brachte auch das keinen Erfolg.
Nach einer kurzen Recherche im Internet wurde klar das der Fehler bei dem Model häufiger Auftritt.

Bestellnummer war die 860526-6403 vom 27.11.2014.

Bitte teilen Sie mir kurzfristig mit wie wir weiter vorgehen sollen.

Mit freundlichen Grüßen
XXXX

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Wir bedauern es sehr, dass Sie einen Defekt an Ihrem Gerät feststellen mussten.

Zur Überprüfung senden Sie uns bitte die vollständige Ware zurück.
Legen Sie der Sendung bitte die Kopie der Rechnung und eine Fehlerbeschreibung bei.
Eine Paketmarke erhalten Sie in einer weiteren Mail von DHL (Onlinefrankierung). Diese können Sie ganz einfach ausdrucken und auf den Umkarton des Paketes kleben.
Das Porto übernehmen selbstverständlich wir für Sie.

Sobald uns die Ware erreicht hat, wird diese überprüft.

Mit freundlichen Grüßen

XXXX
Ihr Kundenservice

Get-it-quick GmbH
 
und dann kam die Antwort die du im #1 gepostet hast ?
 
die Antwort aus #1 kam heute, aber erst nachdem ich das zweite Mal per Mail gefragt habe was nun mit dem eingeschickten Handy sei.
Das Geld wurde vor 5 Tagen auf mein Paypal Konto gebucht, was ich aber nicht bemerkt habe da keine Nachricht kam und ich selten mich bei Paypal einloggen und den "Kontostand" dort prüfe.
 
Praktisch gesehen lohnt es sich m. E. nicht, hier weiter in Aktion zu treten.

Würde es als Lehrgeld abhaken. In Anbetracht der Tatsache dass der Schuppen ja offenbar pleite ist, bist wohl sogar noch gut davongekommen.
 
ich habe denen nun geantwortet das ich das Gerät zurück haben will um es dann direkt beim Hersteller zu reklamieren.
mal sehen ob es hilft ansonsten war es wohl echt Lehrgeld
 
R4sh schrieb:
Wie kommst du denn auf die Schnapsidee, dafür einen Anwalt einzuschalten ?:rolleyes:

Wieso sollte ich mich da abstreßen. Rechtschutzversicherung und den Anwalt nen Brief schreiben lassen, dann wird meist ganz schnell reagiert ;)
 
Rechtschutzversicherungen haben aber meist eine Selbstbeteiligung, meine z.B. liegt bei 150€, dann überlegt man aber erst mal ob es auch Sinn macht wenn am Ende nichts dabei rauskommt.
 
Macht in meinen Augen auch nicht unbedingt Sinn für solche Sachen auf eine Versicherung zurückzugreifen. Versicherungen sind dazu da Risiken abzudecken die einen finanziell ansonsten schwer belasten oder ruinieren - deshalb sind die Beiträge ja auch überschaubar.

Klar man z.B. für jede zertrümmere 50€-Vase die Haftpflicht anrufen, aber die schmeißt einen dann auch zügig raus.

In dem Fall hier ist die Erstattung ein paar Zehner unter dem Zeitwert (wenn auch zugegeben der gute Zustand und der Wiederbeschaffungsaufwand dazu kommen). Wie werkam schon sagte, Selbstbeteiligung und Streitwert machen das hier nicht angemessen, selbst wenn eine RSV vorhanden ist.
 
werkam schrieb:
Rechtschutzversicherungen haben aber meist eine Selbstbeteiligung, meine z.B. liegt bei 150€, dann überlegt man aber erst mal ob es auch Sinn macht wenn am Ende nichts dabei rauskommt.

Oder man wird hochgestuft, wenn man mit jedem Schnulli gleich zum Anwalt rennt.

Ich möchte zudem bezweifeln, dass auch nur die Hälfte von denen die in Foren immer gleich mit dem Weg zum Anwalt raten auch selbst mit solchen Kleinigkeiten dort aufschlagen würden.

@TE

Der Händler hat im Rahmen der Gewährleistung gehandelt. Da der Mangel erst nach einem Jahr aufgetreten ist, wär es sein Recht gewesen von dir einen Nachweis zu verlangen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Auslieferung vorhanden war. Dir jetzt noch den Zeitwert zu erstattet ist daher rechtens.
 
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