PeterParker2
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Rotkaeppchen schrieb:Doch, weil das Verhalten, Inhalte und Aussagen beider vergleichbar war. Dutschke hat erheblich leidenschaftlicher und offener Gewalt propagiert. Darum taugt es natürlich als Vergleich. Wer wurde denn bei unsvon den 68gern verhaftet?
Hass umfasst vor allem Drohungen. Drohungen sind real und wirksam. Bei dem einen mehr, bei anderen weniger. Und jetzt kann sich selber ein Beispiel überlegen, welche Drohung bei ihm wirksam wäre.
Nein, Dutschke ist kein Vergleich, siehe meinen edit:
Desweitern ist der Fall anders gelagert, Dutschke wendete sich einzig gegen den Staat, Dr. Martin Luther King klar gegen die Weißen welche Schwarze diskimminierten. Ich bleibe dabei, hätten den Anklagebehörden damals ein Volksverhetzungspragraph nach deutschem Vorbild zur Verfügung gehabt, so hätten sie ihn angewandt. Hinzu kommt das der Paragraph in den 1970ern noch anders formuliert war und seitens der Rechtssprechung wesentlich liberaler ausgelegt wurde - get your facts straight!
Eine Drohung ist eine Drohung und in jeglichen westlichen Ländern strafbar. Ob du dich bedroht fühlst, ist jedoch nicht wichtig. Einzig und allein eine direkte Drohung ist eine Drohung. Hass ist eine Emotion und absolut ungeeignet um irgendwas zu definieren.