Schauen wir zunächst auf die (angeblichen) Nachteile:
1. Volle Versteuerung der Rentenzahlung
Das ist kein Argument. Erstens ist die Nachbesteuerung aller Renten bereits beschlossene Sache. Zweitens zahlt man die Riester-Beiträge aus unversteuertem Einkommen. Wenn man sie aber nicht zuvor versteuert, dann müssen sie eben später versteuert werden. Das ist also kein Nachteil.
2. Rentenzahlung frühestens ab Alter 60 Jahre möglich
Das ist ebenfalls kein Argument. Schließlich soll es sich um eine Rente (im Alter) handeln und nicht um einen Sparvertrag, den man bereits mit 50 Jahren für ein neues Auto ausgeben kann.
3. Einkommenssteuererklärung unbedingt notwendig
Stimmt, aber das bricht einem nicht das Genick.
4. Förderung muss jährlich beantragt werden
Mittlerweile kann man auch Daueranträge stellen. Allerdings kann sich das Einkommen ändern, wodurch man den Antrag anpassen muss.
5. Starres System der Ein- und Auszahlung
Das ist eher als Feature als ein Nachteil. Man zahlt regelmäßig ein und erhält später regelmäßige Auszahlungen. Nichts anderes passiert bei der staatlichen Rente auch.
6. Kapitalauszahlung möglich (max. 30% Rest nur Rente)
Worin soll der Nachteil liegen? Dass überhaupt eine Kapitalauszahlung möglich ist oder dass sie nur 30 Prozent beträgt? Es ist eine Option, die man nicht nutzen muss, aber nutzen kann.
7. keine Beleihung (Ausnahme: eigengenutzter Wohnraum)
Richtig, seine staatliche Rente kann man auch nicht beleihen. Und das ist auch gut so. Es geht um den Vermögensaufbau für das Alter.
8. wenig Produktauswahl, kaum Berufsunfähigkeitsschutz und kaum Todesfallschutz möglich
Dann sucht man sich eine Versicherung aus, bei der diese Punkte integriert sind oder versichert sie separat.
9. Bei Kündigung des Vertrages während der Vertragslaufzeit (Ansparzeit) volle Rückzahlung der Förderungen (Zulagen + Steuervorteil) ab Vertragsbeginn! Bisher steuerfreie Erträge und Wertzuwächse müssen nachversteuert werden.
Logisch, oder? Man hat bis dahin keine Steuern gezahlt, also müssen diese nachgezahlt werden. Und die Förderungen sind zweckgebunden für die Altersvorsorge. Einem Missbrauch (Förderungen kassieren und dann doch die Yacht kaufen), muss ein Riegel vorgeschoben werden.
10. Bei Tod vor Rentenbeginn (Ansparzeit) ist eine Vererbung nur auf den Ehepartner möglich, ansonsten Rückzahlung der Förderbeträge ab Vertragsbeginn.
Ist es bei der staatlichen Rente etwa grundlegend anders? Jeder spart für sich selbst und die Rente ist an den Versicherten geknüpft.
11. Bei Tod während der Rentenzahlung endet der Vertrag, Vererbung ist nur auf den Ehepartner möglich
Siehe Punkt 10.
12. Die Riester-Rente kann wegen der nachgelagerten Besteuerung nur in Deutschland in Empfang genommen werden. Wenn man im Alter im Ausland lebt, ist die Auszahlung dort hin nicht problemlos möglich.
Dieser Punkt, der mich auch immer gestört hat, steht auf der Kippe (Freizügigkeit in Europa). Man braucht allerdings nur eine Postadresse in Deutschland und schon kann das Geld fließen, selbst wenn man sich im Ausland aufhält.
Kommen wir zu den Vorteilen.
Staatliche Förderung
Keine Anrechnung des Versorgungskapitals auf Arbeitslosen- und Sozialhilfe
Kapitalerhaltungsgarantie
Wechsel des Anbieters möglich
Wenn ein Ehepartner zulagenberechtigt ist, hat auch der andere Partner Anspruch auf Zulage, selbst wenn er nicht zu den berechtigten Personen gehört: