Sleipnir! schrieb:
Unitymedia hatte sich von ein paar Wochen bei mir gemeldet und wollte mich in einen neuen Tarif umbuchen. Ich habe genau wegen dieser Thematik erstmal nein gesagt. Obwohl mir die nette Dame am Telefon erklärt hatte, ich könne problemlos ab dem 1. August eine eigene Fritzbox anklemmen.
Das würde ich mir immer schriftlich geben lassen. Vorher würde ich keinen Neuvertrag abschließen, denn im Zweifelsfall bestreitet Unitymedia das am Telefon Gesagte - habe ich selbst erlebt.
Morrich schrieb:
Was wäre denn daran so schwer gewesen in das Gesetz zu schreiben "Jeder Kunde muss seine Zugangsdaten ausgehändigt bekommen, wenn er danach fragt" ?
So simpel hätte es sein können. Aber nööö...
So simpel ist es leider nicht:
0xffffffff schrieb:
Soweit ich informiert bin gibt es bei DOCSIS idR. keine "Anmeldedaten", da das Modem sich initial allein mit seiner MAC-Adresse bei der Gegenstelle authentifiziert. Die MAC-Adresse ist im System des Providers hinterlegt, nach dem initialen Verbindungsaufbau bekommt das Modem seine hinterlegte Konfiguration zugespielt...
Dazu kommt noch, dass Unitymedia aktuell nur Konfigurationsdaten für eine Hand voll Modems hat. D.h. sie können aktuell technisch gar nicht zulassen, dass ein Kunde irgendein Modem verwendet. Mir ist schleierhaft, wie diese Technik bis August komplett ausgetauscht werden soll.
0xffffffff schrieb:
Wie dem auch sei, da mein Unitymedia-Vertrag im Juli verlängert worden wäre und ich das Thema genau verfolge mit soetwas rechnete, hatte ich vorsorglich gekündigt. Zumal ich den Vertrag eh von 3play auf 2play downgraden wollte und man mir auch mitteilte dass ich die Telefon-Komfort-Option nicht seperat kündigen könne, wenn diese bei Vertragabschluss mitbestellt wurde... sondern nur den Vertrag komplett.
Das sagen die aktuellen AGB von Unitymedia dazu:
5 Vertragslaufzeit und Kündigung
5.1 Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen für zusätzlich buchbare Flatrates und Optionen können von der Mindestvertragslaufzeit des Vertrags im Sinne von Ziffer 7.1 der AGB abweichen.
5.2 Die Vertragslaufzeit der Telefon-Komfort-Option richtet sich nach der Vertragslaufzeit des zugrundeliegenden
Internet- und/oder Telefonanschlussvertrages, kann aber zum für sie vertraglich vereinbarten Kündigungszeitpunkt
gekündigt werden, ohne dass es einer Kündigung des Internet- und/oder Telefonanschlusses bedarf.
So viel zu diesem Thema. Was das Thema des Vertragswechsels anbetrifft, so habe ich erst zwei stressige Wochen hinter mir. Obwohl ich nachweislich IPv4 hatte und zwei Unitymedia-Mitarbeiter versicherten, ich behalte diesen Anschluß auch nach dem Vertragswechsel, hat Unitymedia mich mit dem Vertragswechsel auf IPv6 mit DS-Lite gesetzt, sich von den Aussagen der Mitarbeiter distanziert und mir auch nach mehrmaligen Schriftverkehr die IPv4-Leitung verweigert. Darüber hinaus haben sie mir auf meinen Widerruf dann angeboten, mich trotz fristgerechtem Widerruf nur kulanzweise in meinen Altvertrag zu lassen. Natürlich auch nur noch mit DS-Lite.
Das waren nun so viele Gesetzesverstöße in einem Abschnitt, das hat selbst mich verwundert - selbst wenn ich mir vor Augen halte, wie umkämpft dieser Markt ist und ich eigentlich weiß, wie Telekommunikationsanbieter im Allgemeinen mit ihren Kunden umgehen.